Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 153

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 153 (NJ DDR 1983, S. 153); Neue Justiz 4/83 153 Monopolherrschaft stützenden Parteien und Massenmedien sowie alle weiteren, zur Sicherung dieses Systems dienenden Organisationen. Das politische System der kapitalistischen Gesellschaft war und ist das Hauptfeld des Klassenkampfes: Das Monopolkapital ist bestrebt, sein politisches Herrschaftssystem zu stabilisieren; die antiimperialistische, demokratische Bewegung der Werktätigen aktiviert ihre Organisationsformen und versucht, Einfluß auf die Staatspolitik zu gewinnen. Mit Hilfe bürgerlicher und reformistischer Staatsauffassungen als wichtigen ideologischen Instrumenten der Monopole soll das Klassenwesen des politischen Systems verschleiert und die Arbeiterklasse in das imperialistische Herrschaftssystem integriert werden. In der Diskussion zu den beiden Referaten wurde die Thematik „Politische Systeme im Klassenkampf“ sowohl aus staats- und rechtstheoretischer Sicht als auch vom Standpunkt einzelner Rechtszweige aus erörtert. Es wurde herausgearbeitet, daß die Entwicklung der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse sowie des politischen Systems der sozialistischen Gesellschaft als Bestandteil des Überbaus einen ganzheitlichen Prozeß bilden. Das politische System stellt die notwendige Bewegungsform der Produktionsverhältnisse und damit der Produktivkräfte der sozialistischen Gesellschaft dar. In der rfeuen Qualität des politischen Systems des Sozialismus liegt ein wesentlicher Vorzug des Sozialismus, der gerade auch bei der Durchsetzung der Wirtschaftsstrategie der Partei der Arbeiterklasse genutzt werden muß. Breiten Raum nahm in der Diskussion die Behandlung der gemeinsamen Merkmale ein, die die sozialökonomischen Grundlagen, die Struktur und auch die Entwicklungsgesetzmäßigkeiten des politischen Systems betreffen.3 Von zentraler Bedeutung sind dabei vor allem das Verhältnis von politischer Macht und Demokratie sowie die Beziehungen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Formen innerhalb der politischen Systeme. Die sozialistische Demokratie ist nicht nur eine grundlegende Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der institutionellen Elemente des politischen Systems, sondern auch unerläßlich für die Lebensfähigkeit und das erfolgreiche Funktionieren dieses Systems. Sie ermöglicht allseitig durchdachte, geprüfte und damit auch effektive politische, wirtschaftliche und andere Entscheidungen. In diesem Zusammenhang spielt das Wechselverhältnis zwischen politischem System des Sozialismus und der Stellung des Bürgers, der Ausübung der Grundrechte und der Wahrnehmung der Grundpflichten der Bürger, der Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit eine große Rolle. Die Diskussion gab Anregungen zu weiteren Überlegungen zum Wesen sozialistischer Grundrechte und Grundpflichten in ihrer Beziehung zu den Wirkungsrichtungen des politischen Systems. Ein wesentlicher Aspekt ist die Kollektivität als Merkmal der sozialistischen Grundrechtskonzeption. Die Gewährleistung von Grundrechten in der sozialistischen Gesellschaft wird in hohem Maße durch kollektives Handeln bewirkt; daher orientieren der sozialistische Staat und andere Bestandteile (Elemente) des politischen Systems auf die Förderung des Prozesses kollektiver Grundrechtsverwirklichung. Die Stabilität und weitere Entwicklung des politischen Systems des Sozialismus schließt wissenschaftliche Aussagen zum sozialistischen Recht ein, da dieses eine bedeutsame Funktion in der Klassenauseinandersetzung zu erfüllen hat. In der Diskussion wurde die These erhärtet, daß das sozialistische Recht zwar ein selbständiger Bestandteil des politischen Systems mit eigener Struktur und eigenen Wirkungsformen ist, zugleich aber als Erscheinungsform dieses Systems dessen allgemeinen Struktur- und Entwicklungsgesetzen unterworfen ist und dessen Verwirklichung zu dienen hat. In diesem Zusammenhang wurde die Bedeutung der Gerechtigkeit des Rechts betont. Der Inhalt der Gerechtigkeit wird durch die gesellschaftlichen Verhältnisse und deren Entwicklung bestimmt. In der sozialistischen Gesellschaft besteht im Unterschied zur kapitalistischen Gesellschaft eine tendenzielle Übereinstimmung von Recht und Gerechtigkeit Ferner wurde in der Diskussion darauf hingewiesen, daß den Prozessen der Rechtsbildung und Rechtsverwirklichung mit ihren sozialen Komponenten und Einflußfaktoren mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muß. Diese Prozesse dürfen von der praktischen Tätigkeit der Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft, ihrer Kollektive und gesellschaftlichen Organisationen nicht getrennt werden. Mehrere Diskussionsredner wandten sich den Angriffen des Imperialismus auf das politische System des Sozialismus zu. Diese Angriffe richten sich hauptsächlich gegen die Einheit des politischen Systems des Sozialismus, die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei und die Funktionsfähigkeit der sozialistischen Staatsmacht. Dabei wird der untaugliche Versuch unternommen, Institutionen und Funktionen des politischen Systems des Sozialismus begrifflich so zu entstellen, daß ihr sozialer Charakter und ihr Demokratismus nicht in Erscheinung treten. Für die ideologische Auseinandersetzung mit bürgerlichen Staats- und Rechtstheoretikern ist daher der theoretisch fundierte Nachweis der Überlegenheit der sozialistischen Demokratie über die bürgerliche Demokratie bedeutsam. Im ideologischen Arsenal der Bourgeoisie spielen wie in der Diskussion nachgewiesen wurde die Theorien vom politischen Pluralismus in ihren verschiedenen Spielarten eine besondere Rolle. Sie werden als Mittel zur politisch-ideologischen Diversion gegen den Sozialismus wie auch zur Spaltung und Zersplitterung der antiimperialistischen Kräfte, vor allem der Arbeiterklasse, in kapitalistischen Ländern eingesetzt. Seit den 70er Jahren üben konservative Kräfte massive Kritik am Pluralismus und setzen dem die Konzeption des Autoritarismus, die Forderung nach einem „starken Staat“ entgegen. Während in Zeiten mit relativ stabilen ökonomischen Verhältnissen und weniger tiefgreifenden Klassenauseinandersetzungen stärker auf die pluralistische Konzeption orientiert wird, stehen in Zeiten der Zuspitzung der Widersprüche des Imperialismus und der verstärkten Klassenauseinandersetzung autoritäre Theorien im Vordergrund. Als ein wichtiges Feld der Klassenauseinandersetzung wurde in der Diskussion das bürgerliche Recht bezeichnet. Die Erringung und Durchsetzung demokratischer und sozialer Rechte der Arbeiterklasse im Kapitalismus ändert prinzipiell nichts am Klassen wesen des bürgerlichen Rechts; denn das Wesen des bürgerlichen Rechts ergibt sich nicht aus der Summe derjenigen (unterschiedlichen) Interessen, die sich in seinen Regelungen widerspiegeln, sondern aus der auf den kapitalistischen Produktionsverhältnissen beruhenden bürgerlichen Staats- und Rechtsordnung. Jedoch sind für den von der Arbeiterklasse geführten Kampf um gesellschaftlichen Fortschritt, um eine wirksame Zurückdrängung der Macht der Monopole gerade solche rechtlichen Regelungen von besonderer Bedeutung, die das Klasseninteresse der Arbeiterklasse widerspiegeln. Deshalb ist die Erweiterung der Rechtspositionen der Werktätigen eine wichtige Seite des antimonopolistischen Kampfes, eine wesentliche Grundlage für demokratische Veränderungen der bürgerlichen Gesellschaft. In seinen Schlußbemerkungen unterstrich der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR, die große Aktualität des Konferenzthemas sowohl für die gesellschaftliche Praxis als auch für die weitere wissenschaftliche Arbeit. Er wies darauf hin, daß die grundlegenden Erkenntnisse und Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus über die Diktatur des Proletariats schöpferisch anzuwenden und weiterzuentwik-keln sind. Dabei ist der wachsenden Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse, der zunehmenden Festigung und Stabilität des politischen Systems des Sozialismus sowie der Intensivierung der Wechselbeziehungen zwischen allen seinen Bestandteilen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Schüßler unterstrich, daß es darauf ankommt, die Vervollkommnung des politischen Systems des Sozialismus im Sinne der Entfaltung der Triebkräfte der gesellschaftlichen Entwicklung zu begreifen, und zwar nicht nur materiell, sondern vor allem auch ideell, durch das Wirken politischer Ideale. Das bedeutet, Fragen des sozialistischen Staates und seiner Entwicklung nicht bloß institutionell zu erfassen, sondern vor allem als sozialistische Staatlichkeit, die vom Bewußtsein der Menschen und ihrer schöpferischen Aktivität getragen wird. 1 2 3 1 Vgl. K.-H. Böder/W. Weichelt, „Politische Systeme im Klassen-Icampf - Thesen (Auszüge)“, Staat und Recht 1982, Heft 10, S. 876 ff. Das Protokoll des Symposiums wird in der Reihe „Gesellschaftswissenschaftliche Informationen“ (Hrsg. Akademie der Wissenschaften der DDR, Wissenschaftliches Informationszentrum) veröffentlicht werden. 2 Ebenda, S. 878. 3 Ebenda, S. 882 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 153 (NJ DDR 1983, S. 153) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 153 (NJ DDR 1983, S. 153)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der das sich zur Mitarbeit anbieten, aber auch sonstige, diese ausländischen Einrichtungen, Organisationen und Kräfte unterstützende Handlungen, wenn die Täter damit die Interessen der schädigen wollen.

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