Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 147

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 147 (NJ DDR 1983, S. 147); Neue Justiz 4/83 147 renamtlichen Mitarbeitern, differenziert im Prozeß der Erziehung und Umerziehung wirksam zu werden und eine zielstrebige Arbeit zu leisten. Die Bereiche Inneres sichern durch eine so organisierte Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte in den Prozeß der Erziehung kriminell gefährdeter und Strafentlassener Bürger, daß die ehrenamtlichen Mitarbeiter entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten eingesetzt und die Aufgaben noch besser gelöst werden. Der planmäßige und gezielte Einsatz führt gleichzeitig dazu, daß die ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht überlastet werden. Vielerorts sind mit großem Erfolg Bürger als Gruppenleiter tätig, die über entsprechende Sachkunde und Fähigkeiten bei der Organisation der gesellschaftlichen Tätigkeit und im Umgang mit Kollektiven verfügen. So wirken sich z. B. die Erfahrungen von Kaderleitern, Meistern und Briga-dieren günstig für die Leitung der Gruppe und die Arbeit innerhalb der Gruppe aus. In Arnstadt haben auch Justitiare diese Aufgabe übernommen. Die Gruppenleiter erläutern die durch die Bereiche Inneres gestellten Erziehungsaufträge und organisieren die kollektive Beratung von Methoden der erzieherischen Einflußnahme und Betreuung sowie den Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe. Auch die Festlegung, welche Form der erzieherischen Einflußnahme im Einzelfall den individuellen Erfordernissen der zu betreuenden Person am besten angepaßt ist, wird so ein Ergebnis kollektiver Meinungsbildung. So kann z. B. bei kriminell gefährdeten und Strafentlassenen Bürgern mit verhärteten negativen Verhaltensweisen sowohl eine individuelle Gesprächsführung als auch eine erzieherische Aussprache vor dem Kollektiv der ehrenamtlichen Mitarbeiter erfolgreich sein. Die Entscheidung darüber trifft die Gruppe anhand der ihr vorliegenden Kenntnisse und Informationen. Eine solche Arbeitsweise, die z. B. in den Städten Hoyerswerda, Lübben und in Magdeburg-Mitte praktiziert wird, ist eine wichtige Grundlage für die wirkungsvolle Arbeit eines jeden ehrenamtlichen Mitarbeiters und hilft ihm, in der Erziehungsarbeit mit kriminell gefährdeten und Strafentlassenen Bürgern Sachlichkeit, Offenheit, Kameradschaftlichkeit, aber auch Konsequenz walten zu lassen, um das notwendige Vertrauensverhältnis herzustellen. Die Ergebnisse, die die ehrenamtlichen Mitarbeiter in ihrer Erziehungsarbeit erreicht haben, sind ein wichtiges Kriterium für die Organisation und Führung der Erziehungsprozesse und werden von den Bereichen Inneres für das weitere konkrete erzieherische Vorgehen genutzt. Dementsprechend werden z. B. Auflagen für kriminell gefährdete Bürger verändert, die Erziehung und Betreuung eingestellt oder die Anwendung anderer erzieherischer Mittel und Methoden festgelegt. Für den ehrenamtlichen Mitarbeiter wird dadurch die Bedeutung seiner Tätigkeit, ihr Zweck unmittelbar sichtbar. Unabdingbar für eine hohe Wirksamkeit der Gruppe ist der Kontakt zu anderen gesellschaftlichen Kräften des Wohnbezirks und zu den Betrieben. In den Stadtbezirken Magdeburg-Mitte und Dresden-Mitte konnte durch Verbindungen zu Vertretern der Wohnbezirksausschüsse, Mitarbeitern der Jugendhilfekommissionen, betrieblichen Betreuern, den zuständigen Abschnittsbevollmächtigten sowie freiwilligen Helfern der Deutschen Volkspolizei und durch gegenseitigen Informationsaustausch die vorbeugende Tätigkeit der Gruppen ehrenamtlicher Mitarbeiter effektiver gestaltet werden. Dadurch hat sich im Territorium ein einheitliches Vorgehen aller an der Erziehung kriminell gefährdeter und Strafentlassener Bürger beteiligten Kräfte durchgesetzt, und die Gruppen ehrenamtlicher Mitarbeiter entwickeln sich immer mehr zu Zentren der gesellschaftlichen Erziehung dieser Bürger im Wohngebiet * * Zur wirksamen Unterstützung der Wiedereingliederung Strafentlassener und Erziehung kriminell gefährdeter Bürger im Wohnbe-reich durch ehrenamtliche Mitarbeiter des örtlichen Rates vgl. auch den Bericht über Untersuchungsergebnisse einer Arbeitsgruppe des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, NJ 1980, Heft 1, S. 23 f., und H. Reitmann in NJ 1982, Heft 3, S. 130 f. Aus anderen sozialistischen Ländern Zivilrechtliche Formen der Befriedigung von Wohnraumbedürfnissen in der CSSR Prof. Dr. sc. JAN LAZAR, Juristische Fakultät der Komensktf-Universität Bratislava In der CSSR nimmt die Lösung des Wohnungsproblems einen erstrangigen Platz in der Sozialpolitik des Staates ein. Die staatliche Wohnungsbaupolitik ist auf die Erweiterung des Wohnungsfonds und die ständige Verbesserung der Wohn-qualität gerichtet Ihr Ziel ist es, die Wohnraumbedürfnisse der Bürger bestmöglich zu befriedigen. So wurden in den Jahren 1951 bis 1980 in der CSSR insgesamt 2 620 201 neugebaute Wohnungen den Bürgern übergeben. Die Wohnungsbaupolitik des sozialistischen Staates wird sowohl durch den staatlichen Wohnungsbau und die Unterstützung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus als auch durch die Förderung des individuellen Wohnungsbaus verwirklicht. Diesen Bauformen entsprechen die rechtlichen Formen, mit denen die Bürger ihre Wohnraumbedürfnisse befriedigen. Hinsichtlich der im staatlichen oder im genossenschaftlichen sozialistischen Eigentum stehenden Wohnungen erwerben die Bürger das Recht der persönlichen Wohnungsnutzung, das auf der Grundlage des Zivilgesetzbuchs von 1964 an die Stelle der früheren Wohnungsmdete getreten ist. Persönliches Eigentum können die Bürger an Familienhäusem (Eigenheimen) und (seit 1966) an Eigentumswohnungen in Wohngebäuden erwerben. Das Recht der persönlichen Wohnungsnutzung Für die Realisierung der staatlichen Wohnungspolitik hat das in den §§ 152 bis 189 des Zivilgesetzbuchs von 1964 geregelte Institut der persönlichen Wohnungsnutzung, durch das in den Jahren 1951 bis 1980 mehr als zwei Drittel aller neugebauten Wohnungen den Bürgern zur persönlichen Nutzung zugewiesen wurden, erstrangige Bedeutung. Verwaltungsrechtliche Regelungen über die Wohnungsnutzung enthält das Gesetz über die Bewirtschaftung von Wohnraum (Gesetz Nr. 41/1964). An diese beiden Gesetze knüpfen eine Reihe von Durchführungsbestimmungen an. Das Gesetz über die Bewirtschaftung von Wohnraum ergänzt die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs und ermöglicht damit die effektive Verwirklichung der staatlichen Wohnungspolitik. Es enthält u. a, die Voraussetzungen und Regeln für die Tätigkeit der örtlichen Nationalausschüsse bei der Zuweisung von Wohnungen. Weil die Befriedigung der Wohnbedürfnisse der staatlichen Regulierung bedarf, enthält das zivilrechtliche Verhältnis der persönlichen Wohnungsnutzung, das seinem Charakter nach ein Schuldrechtsverhältnis ist, auch verwaltungsreehtliche Elemente. Deshalb durchdringen hier Normen des Zivilrechts und des Verwaltungsrechts einander. Das gilt allerdings nicht für die persönliche Nutzung von Genossenschaftswohnungen, weil diese außerhalb der Zuweisungskompetenz der örtlichen Nationalausschüsse stehen. Trotzdem kommen auch bei der Verteilung von Ge-nossenschaftswohnüngen die Prinzipien der Wohnungspolitik des Staates zur Geltung; diese werden jedoch durch die Vorstände der Genossenschaften verwirklicht. Die rechtliche Ausgestaltung der persönlichen Wohnungsnutzung gewährleistet dem Bürger, daß er seine Wohnraumbedürfnisse in völliger Rechtssicherheit und in vollem Ausmaße auf Dauer befriedigen kann. Das persönliche Nutzungsrecht ist ein Rechtsverhältnis zwischen einem sozialistischen Organ und dem Bürger, auf dessen Grundlage der Bürger die Wohnung unbefristet und entgeltlich nutzen kann. Dieses Verhältnis entsteht, ändert sich und endet nur durch die im Gesetz genannten rechtserheblichen Tatsachen. Die rechtliche Grundlage der persönlichen Wohnungsnut-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu verzeichnen sind. Sie zeigen sich vor allem darin, daß durch eine qualifizierte Arbeit mit bei der ständigen operativen Durchdringung des Verantwortungsbereiches, insbesondere bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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