Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 143 (NJ DDR 1983, S. 143); Neue Justiz 4/83 143 holmißbrauch, Beschädigung . und Verlust sozialistischen Eigentums und Verletzung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes eine Beratung vor der Konfliktkommission auch durch die kritische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Arbeitskollektiv die erzieherische Wirksamkeit erhöht. Nach §62 Abs. 1 KKO haben die Betriebsleiter auf Verlangen der Konfliktkommissionen an den Beratungen teilzunehmen. Das wird insbesondere dann erforderlich sein, wenn bereits bei der Vorbereitung der Beratung erkennbar ist, daß zur Überwindung der Konfliktsituation besondere Leitungsmaßnahmen erforderlich sein können. Deshalb sollte der Justitiar mit den zur Teilnahme verpflichteten Leitern die dem Streitfall zugrunde liegenden Leitungsentscheidungen oder kombinatsintemen bzw. betrieblichen Regelungen auf Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften bzw. auf ihre Durchsetzung im Kombinat und im Betrieb vorbereitend prüfen und ggf. Vorschläge für notwendige Veränderungen unterbreiten. Ebenso sind die für die Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Unterlagen (Eingruppierungsunterlagen, Funktionspläne, Arbeitsverträge u. a.) zur Einsichtnahme durch die KK-Hitglieder vorzubereiten. Die Konfliktkommissionen beraten und entscheiden nach § 25 KKO über Vergehen gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, über Körperverletzungen und über Verletzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie nach § 31 KKO u. a. über Eigentumsverfehlungen, Beleidigungen und Verleumdungen. Die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Schutz des sozialistischen Eigentums und die Wahrung der Interessen der Werktätigen erfordern die konsequente Aufdeckung und Überwindung der Ursachen von Rechts- und Disziplinverletzungen und die Einleitung der erforderlichen Leitungsmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen. Ausgehend von den in § 6 JustitiarVO geregelten Anleitungs- und Kontrollaufgaben des Justitiars ist er verpflichtet, mit den zuständigen Leitern die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für die Verletzung von Rechtsvorschriften zu ermitteln und zu beseitigen sowie Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit Rechts- und Disziplinverletzern vorzuschlagen. Gleichgeartete Empfehlungen der Konfliktkommission sollten für ihn Anlaß sein, dem Betriebsleiter konkrete Vorschläge zur Beseitigung der betrieblichen Mißstände vorzuschlagen und die Erfüllung der eingeleiteten Maßnahmen zu kontrollieren. Es gibt überall kombinatsinterne oder betriebliche Ordnungen sowie andere Leitungsdokumente, die die Leiter verpflichten, über alle in ihrem Verantwortungsbereich begangenen Straftaten den Untersuchungsorganen Anzeige zu erstatten, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat mit Hilfe des Kollektivs zu beseitigen, erzieherisch auf Rechtsverletzer einzuwirken und die kollektive Erziehung zur Verhinderung weiterer Straftaten zu fördern. Diese Dokumente bieten auch den Konfliktkommissionen gute Möglichkeiten, erzieherischen Einfluß auszuüben. Die Justitiare sollten sich u. E. dafür einsetzen, daß in den Kombinaten und Betrieben spezifische Ordnungen zur Bekämpfung der Kriminalität erarbeitet werden, daß die KK-Mitglieder deren Inhalt kennen. Betriebsleiter und leitende Mitarbeiter sind nach § 63 KKO verpflichtet, die sachlichen Voraussetzungen für die Arbeit der in ihrem Bereich tätigen Konfliktkommission zu .schaffen. Der Betrieb hat auf seine Kosten alle erforderlichen Rechtsvorschriften, . Anleitungsmaterialien und andere Literatur bereitzustellen. Dazu können auch die Justitiare beitragen, indem sie den KK-Mitgliedern Einblick in Gesetzblätter, Fachzeitschriften u. a. gewähren. Von den Leitern sollten die Justitiare fordern, daß die Schreibarbeiten der Konfliktkommissionen kurzfristig erledigt werden, damit die Werktätigen bzw. der Betrieb im Interesse einer kurzfristigen Klärung des Rechtsstreits ihr Einspruchsrecht fristgemäß wahrnehmen können. Zusammenwirken der Justitiare mit den Konfliktkommissionen Im Ergebnis ihrer Beratungen und Aussprachen können die gesellschaftlichen Gerichte Empfehlungen an die Betriebs- leiter zur Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen und zur Überwindung von Mängeln und Ungesetzlichkeiten geben, auf die innerhalb von 2 Wochen schriftlich Stellung zu nehmen ist (§ 21 GGG, §§ 16, 17, 20 KKO). Das können z. B. Hinweise sein, Lohn entsprechend der vereinbarten Arbeitsaufgabe und unter Beachtung der für die Eingruppierung erforderlichen Unterlagen zu zahlen, Disziplinarverfahren unter Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen durchzuführen, bei Lohnrückforderungen die gesetzlich geregelte zweimonatige Rückzahlungsfrist einzuhalten oder bei Eigentumsdelikten Maßnahmen zur Herstellung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzuleiten. Auf der Grundlage der von. der Konfliktkommission gegebenen Empfehlungen sollten die Justitiare gemeinsam mit den verantwortlichen Leitern die vom Betriebsdirektor festzulegenden kontrollfähigen Maßnahmen vorbereiten. Außerdem könnte dem Justitiar eine spezielle Kontrollpflicht über die Erfüllung der getroffenen Maßnahmen eingeräumt werden. Die in den Leitungen der Kombinate und Betriebe durch die Justitiare vorzunehmenden Einschätzungen zur Wirksamkeit des- sozialistischen Rechts sollten die Tätigkeit der Konfliktkommissionen, ihre Beschlüsse und Empfehlungen mit umfassen. Das gilt gleichermaßen für die regelmäßig zu erarbeitenden Rechtsanalysen. Eine Analyse der Tätigkeit der Konfliktkommissionen nach inhaltlichen Schwerpunkten besonders auf den Gebieten des Arbeits- und Strafrechts, beispielsweise zu den Komplexen Zustandekommen, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen, Lohn und Prämie, Arbeitsorganisation und Arbeitsdisziplin, Schadenersatzansprüche, Vergehen und Verfehlungen gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, Ordnungsmäßigkeit im Bereich Rechnungsführung und Statistik kann bestehende Unzulänglichkeiten bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Kombinaten, Betrieben und Bereichen aufdecken und die Leitungsmaßnahmen verdeutlichen, die zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts erforderlich sind. Eine solche Analyse befähigt außerdem die Betriebsleiter, in Rechenschaftslegungen vor den Werktätigen und den zuständigen Gewerkschaftsleitungen qualifiziert darüber zu berichten, wie sie die Ergebnisse und Empfehlungen der Konfliktkommissionen in den Kombinaten und Betrieben umgesetzt und dabei die Konfliktkommissionen in ihrer Wirksamkeit unterstützt haben. Gemäß § 5 Abs. 2 JustitiarVO haben die Justitiare die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen bei der regelmäßigen Schulung der KK-Mitglieder und bei der gewerkschaftlichen Rechtsarbeit zu unterstützen.1 2 Sie sollten aber auch stärker darauf Einfluß nehmen, daß den KK-Mitgliedern stets die Möglichkeit gegeben wird, ihre Erfahrungen in den regelmäßig stattfindenden Rechts- und Sicherheitskonferenzen der Kombinate und Betriebe darzulegen und über Mängel in der betrieblichen Rechtsarbeit zu berichten, die sie durch ihre Tätigkeit festgestellt haben. Gerade diese Konferenzen sind eine geeignete Form, um die Werktätigen und die Leiter verschiedener Ebenen sowie die Partei- und Gewerkschaftsleitungen über die Aktivitäten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten und Betrieben umfassend zu informieren. 1 S. Sahr hat bereits Im Jahre 1979 darauf hingewiesen, daß sich das Wirken der Konfliktkommissionen schon längst nicht mehr auf Ihre eigentliche ursprüngliche Aufgabe, auf Antrag zu beraten und Hecht zu sprechen, beschränkt, sondern daß zu ihrer Praxis Aussprachen, Rechtsberatungen, Hinweise und Empfehlungen gehören Aufgaben also, die ausdrücklich in die neue KKO vom 25. März 1982 aufgenommen worden sind (§§ 17, 21). Vgl. S. Sahr, „Gesellschaftliche Gerichte in Betrieben - unentbehrliche Helfer ln Arbeitsrechtssachen“, Arbeit und Arbeitsrecht 1979, Heft 9, S. 224. Zur großen Bedeutung der prophylaktischen Arbeit mit dem sozialistischen Recht in Kombinaten und Betrieben vgl. das Interview mit K. Eitner in Arbeit und Arbeitsrecht 1975, Heft 23, S. 723 ff., der dabei auch auf die gute Arbeit der Im Kombinat bestehenden Konfliktkommissionen auf diesem Gebiet eingegangen ist. 2 Diese Verpflichtung hat W. Harlng bereits in seiner Erläuterung der JustitiarVO im Jahre 1978 hervorgehoben, vgl. „Der Justitiar berät und unterstützt den Betriebsleiter ln seiner Rechtsarbeit“, Arbeit und Arbeitsrecht 1976, Heft 14, S. 436.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 143 (NJ DDR 1983, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 143 (NJ DDR 1983, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft die Erfüllung des Strafverfahrens zu unterstützen und zu gewährleisten hat, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziei hen können und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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