Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 14

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 14 (NJ DDR 1983, S. 14); 14 Neue Justiz 1/83 den „Nikolai Mamai“ und „VIII. Parteitag“ des VEB Chemiekombinat Bitterfeld oder der Jugendtaktstraße P 5, Wohnungsbaukombinat Gera, FDJ-Initiative Berlin, Baustelle Marzahner Straße, sind zahlreiche weitere gefolgt. In der Hauptstadt Berlin hatten sich bis Ende des Jahres 1982 rund ein Drittel aller Brigaden die Wettbewerbsprinzipien des Kollektivs „Ernst Thälmann“ aus dem Stammbetrieb des Kombinats Elektro-Apparate-Werke „Friedrich Ebert“ Berlin-Treptow zu eigen gemacht. In den Wettbewerbspro-gramimen dieser und anderer Kollektive sind Verpflichtungen zur allseitigen und gezielten Überbietung der Planaufgaben, zur Anwendung von Wissenschaft und Technik und moderner Technologie, zur Arbeit nach neuen Normen, zur höheren Veredlung, zur Senkung des Materialverbrauchs und zur Rückgabe von Fonds ebenso charakteristisch wie die Verpflichtungen zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Auf der Grundlage konkreter Kriterien ist die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit folglich noch stärker als bisher unmittelbarer Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs und des Titelkampfes. Hierzu gehören vor allem konkrete Verpflichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Havarien, Bränden, Unfällen und Störungen sowie zum Schutz und sorgsamen Umgang mit gesellschaft-. lichem Eigentum. Aber auch andere Verpflichtungen, je nach Lage der Dinge und den konkreten Bedingungen, wie Senkung von Ausfallzeiten, Ausnutzung der Arbeitszeit, Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz, Maschinen- und Werkzeugpflege, Objektschutz, politisch-ideologische Fragen des Kampfes um mehr Disziplin, für Geheimnisschutz und zur Vorbeugung von Kriminalität zählen dazu. Anerkennung des Beitrags zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit Die erzielten Ergebnisse bei der Gewährleistung und Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit werden im sozialistischen Wettbewerb entsprechend ausgewertet und bei der Verleihung des Titels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ anerkannt. Damit werden die Aufgaben zur Leistungssteigerung und des vorbeugenden Kampfes gegen jegliche Verluste, Schäden, Störungen aller Art, Verschwendung und Vergeudung noch enger miteinander verknüpft. Das Messen und Bewerten ökonomischer Ergebnisse und des Beitrags, der im Kampf um Ordnung, Disziplin und Sicherheit dabei geleistet wird, ist nunmehr allen ständigen Arbeitskollektiven noch konkreter möglich. Diese neuen Beschlüsse müssen deshalb überall genutzt werden, um die über 10jährige Bewegung zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit weiter zu stärken, ihr Niveau zu heben und ihren Massencharakter weiter auszuprägen. Mit der Verleihung bzw. der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ finden die Leistungen und-Ergebnisse der ständigen Arbeitskollektive auf deim Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit ihre verdiente und würdige Anerkennung. Es bedarf deshalb keiner besonderen Auszeichnung mit einem Titel „Kollektiv der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“. Der berechtigte Stolz der ständigen Arbeitskollektive auf Erfüllung übernommener Verpflichtungen im sozialistischen Wettbewerb und ihre Würdigung mit dem Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ wird folglich immer mehr zugleich mit guten Ergebnissen auf dem Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit begründet. Das fördert Initiativen, das erreichte Niveau weiter auszubauen. Da die Ergebnisse auf der Grundlage abgegebener Verpflichtungen öffentlich verteidigt werden, was den schöpferischen Meinungsstreit und die Vermittlung guter Erfahrungen fördert, können auch Probleme der Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit offen erörtert, Ursachen für auf diesem Gebiet noch bestehende Mängel aufgedeckt und Schlußfolgerungen und Maßnahmen abgeleitet werden. Damit wird auch der Kampf um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit immer unmittelbarer von vielen Werktätigen getragen. Obwohl die Bewegnung um Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Arbeitskollektiven ihre Basis hat, wirkt sie darüber hinaus. Ordnung, Disziplin und Sicherheit sind ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Sie beruhen auf den sozialistischen Produktionsverhältnissen und müssen deshalb auch in allen gesellschaftlichen Bereichen und Ebenen verwirklicht werden. Der X. Parteitag der SED hat der gesamten Bewegung für hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften, Instituten und Staatsorganen sowie in Städten, Gemeinden und Wohngebieten auf der Grundlage des Erreichten neue Aufgaben zur allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht gestellt.4 In bestimmten Bereichen (Abteilungen, Betriebsteilen usw.) kann deshalb weiterhin der Titel für „Vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ verliehen werden, wenn die objektive Notwendigkeit vorhanden ist, es in der vorbeugenden Arbeit Nutzen bringt und im betreffenden Bereich die Mehrzahl der Arbeitskollektive nach den bekannten Grundsätzen auf diesem Gebiet entsprechende Ergebnisse erreicht haben. Für solche Bereiche muß der Titelkampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit auf breiterer Grundlage auf ein höheres Niveau gehoben werden. Das trifft besonders auf Fertigungsstätten, Lagerwirtschaften, Reparaturwerkstätten, Fuhrparks, Baustellert und andere havariegefährdete und störanfällige Bereiche zu. Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Wohngebieten Auch der Kampf um Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Städten, Gemeinden und Wohnbezirken wird nicht nur einfach fortgesetzt. Entsprechend den Beschlüssen und Empfehlungen des Staatsrates der DDR vom Juni 1982 an die Bezirksund Kreistage zur Nutzung bewährter Erfahrungen bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und von Ordnung und Sicherheit in allen Bereichen sind auch in den Wohngebieten weitere Fortschritte zu erreichen. Zwei Erkenntnisse sind auf der Grundlage gesammelter Erfahrungen stärker zu beachten: Erstens ist in den Territorien der traditionsreiche Wettbewerb der Nationalen Front „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ wirkungsvoller mit dem Titelkampf „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ zu verknüpfen. Die örtlichen Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden unternehmen im Zusammenwirken mit den Ausschüssen der Nationalen Front wie das Erfahrungen z. B. der Bezirke Halle und Leipzig beweisen alles, um in einheitlichen Wettbewerbskonzeptionen und Programmen die gesellschaftlichen Kräfte auf die jeweiligen örtlichen Schwerpunkte zu konzentrieren. Das Resultat ist, daß das Nebeneinander verschiedener Bewegungen beseitigt und die jeweils zu lösenden Aufgaben konkret überschaubar und abrechenbar vorgegeben werden können. Zweitens muß noch stärker betont werden, daß das Ringen um Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit nicht an Betriebsgrenzen endet. In Arbeitsstätten und Wohngebieten, dort also, wo unsere Bürger arbeiten, wohnen und ihre Freizeit sinnvoll ausfüllen, dort wollen sie Geborgenheit, gute Umweltbedingungen, Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Ruhe. Das wird um so eher gewährleistet, je enger die Beziehungen zwischen Betrieb und Wohngebiet sind. Es liegt auf der Hand: Betriebe mit einem unsauberen und unordentlichen Umfeld werden die Bürger kaum zur Einhaltung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit anspornen. Jene Betriebe aber, die auf diesem Gebiet vorbildlich sind und außerdem die Ausschüsse der Nationalen Front entsprechend ihren Möglichkeiten mit Fachkräften, Material und Technik unterstützen, fördern maßgeblich die Mitwirkung vieler Menschen, die in den Stadt- und Gemeindeordnungen festgelegten Aufgaben zu erfüllen. In diesem Sinne ist der genannte Beschluß des Ministerrates vom 23. September 1982 nicht nur für die Arbeitskollektive von Bedeutung. Der Beschluß muß von den örtlichen Staatsorganen gemeinsam mit den Organen der Gewerkschaft und den Ausschüssen der Nationalen Front genutzt werden,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 14 (NJ DDR 1983, S. 14) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 14 (NJ DDR 1983, S. 14)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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