Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 138

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 138 (NJ DDR 1983, S. 138); 138 Neue Justiz 4/83 Erfolgreiche Anwendung des Arbeitsrechts durch die Konfliktkommissionen Unser sozialistisches Recht trägt dazu bei, die Initiative und Tatkraft der Werktätigen zu fördern. Die Gewerkschaften nutzen deshalb ihre vielfältigen Möglichkeiten, um das sozialistische Arbeitsrecht zu propagieren und seine richtige Anwendung zu unterstützen. Sie helfen den Konfliktkommissionen bei der Durchsetzung des Rechts. Die Arbeitsergebnisse dieser gesellschaftlichen Gerichte und der der staatlichen Gerichte zeigen, daß die Unduldsamkeit der Werktätigen gegenüber dem disziplinlosen Verhalten einzelner wächst. Die Mitglieder von Arbeitskollektiven setzen sich zunehmend kritisch mit dem Fehlverhalten einzelner im Arbeitsprozeß auseinander und verlangen, daß beim Vorliegen der Voraussetzungen die gesetzlich vorgesehenen entsprechenden erzieherischen Maßnahmen festgelegt werden. So tragen die Regelungen zur arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit im AGB (§§ 252 ff.) dazu bei, Schäden zu mindern und vorbeugend gegenüber weiteren volkswirtschaftlichen Verlusten zu wirken. Die Beratungen der Konfliktkommissionen auf dem Gebiet der materiellen Verantwortlichkeit stiegen in den vergangenen fünf Jahren von etwa 27 000 auf rund 31 000 jährlich an. Darin zeigt sich das verstärkte Bemühen, Verluste nicht mehr hinzunehmen, sondern ihre Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen. Zur weiteren Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts tragen die Konfliktkommissionen sowohl mit ihren Beratungen selbst als aber besonders auch durch die vorbereitenden Gespräche bei. Jahr Anzahl der Mitglieder der Konfliktkommissionen Konfliktkommissionen 1954 5 682 45 456 1961 14 728 116 653 1968 ; ? 21 130 ; . 178 900 1977 '25358 v v ' 225 623 1982 26 744 237 821 Die Anzahl der Beratungen erhöhte sich von 8 384 (1954) auf über 69 000 (1982). Die Konfliktkommissionen werden ihrer hohen Verantwortung gerecht. In den nunmehr 30 Jahren ihres Bestehens sie wurden auf Vorschlag der Gewerkschaften gebildet nahmen sie eine erfolgreiche Entwicklung im Sinne der Ideen von W. I. L e n i n. Er hatte den Rat gegeben, Kameradschaftsgerichte zu bilden, die nicht in erster Linie bestrafen, sondern die Menschen überzeugen, d. h., bewußtseinsfördernd, erzieherisch wirken und Rechtsverletzungen Vorbeugen. Lenin sah in den ehrenamtlichen Gerichten den Weg, um den gesellschaftlichen Erziehungsprozeß der Werktätigen durch die Werktätigen zu fördern.'* 5 Die VO über die Bildung von Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitsstreitfällen (Konfliktkommissionen) in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und in den Verwaltungen vom 30. April 1953 (GBl. Nr. 63 S. 695) konnte sich auf Erfahrungen stützen, die im Jahre 1952 von Konfliktkommissionen gesammelt wurden, die sich in einigen Betrieben bereits auf freiwilliger Grundlage gebildet hatten. Im Jahre 1954 gab es bereits 5 682 Konfliktkommissionen, die den Beweis antraten, daß sie es gut verstanden, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Anfang der 60er Jahre wurde mit der Konfliktkommissionsordnung vom 17. April 1963 (GBl. II Nr. 36 S. 237) ihre Zuständigkeit systematisch erweitert. Die Verfassung des Jahres 1968 legte die staatsrechtlichen Grundlagen zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft fest. In diesem Zusammenhang erhielten die Konfliktkommissionen entsprechend den wachsenden Anforderungen bei der weiteren Stärkung der Staatsmacht, der weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und der Festigung der Gesetzlichkeit eine höhere Verantwortung. Die Verfassung bezeichnete sie als gesellschaftliche Gerichte, die als Bestandteil des Gerichtssystems Rechtsprechung ausüben (Art. 92). Damit wurde ihr Wirken bei der Erziehung der Werktätigen, ihr Beitrag zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsverletzungen und zur Beseitigung von Rechtsstreitigkei- ten, ihr Einsatz für die konsequente Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit anerkannt. Mit dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR vom 11. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11 S. 229) und der Konfliktkommissionsordnung vom 4. Oktober 1968 (GBl. I Nr. 16 S. 287) traten Rechtsvorschriften in Kraft, die der weiteren Erhöhung ihrer Wirksamkeit Rechnung trugen. Zu diesem Zeitpunkt, als die Konflikt- und Schiedskommissionen in den Rang gesellschaftlicher Gerichte erhoben wurden, bestanden bereits über 21 000 Konfliktkommissionen mit annähernd 179 000 Mitgliedern. Ihre rechtsprechende Tätigkeit nahm von Jahr zu Jahr zu. Dabei stand das Arbeitsrecht als ihr wichtigstes Tätigkeitsgebiet im Vordergrund. Neben der Rechtsprechung, die nunmehr seit Jahren in über 90 Prozent aller Fälle endgültig ist, verstärkte sich das konfliktvorbeugende Wirken, die rechtspropagandistische und rechtserzieherische Arbeit außerhalb von Beratungen. Immer häufiger holten sich Werktätige bei einem Mitglied der Konfliktkommission Rat und Hilfe. Die Mitglieder der Konfliktkommissionen halfen auf diese Weise den Werktätigen, ihre Rechte wahrzunehmen und ihren Pflichten nachzukommen. Bei den meisten Mitgliedern der Konfliktkommissionen nahm diese Seite ihrer Arbeit ständig zu. Darauf ist z. B. auch die Arbeit der Konfliktkommission im VEB Zellstoffwerk Wittenberge gerichtet, der der Kollege Fritz Zander seit 1955 angehört. Seit 1959 führt er den Vorsitz. In dieser Zeit hat er viele Male erlebt, daß die Konfliktkommission wirksam dazu beitragen kann, sozialistisches Rechtsbewußtsein zu entwickeln und die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren. Sichtbarer Ausdruck dafür sind Ordnung, Disziplin und Sicherheit, erfüllte und überbotene Pläne ohne Unfälle, Havarien und Brände. „Darauf Einfluß zu nehmen“, sagte Kollege Zander, „bedeutet, mit unserer gesellschaftlichen Funktion einen direkten Beitrag für die bewährte Politik zum Wohle des Volkes und für den Frieden zu leisten.“ Unsere Konfliktkommissionen genießen Achtung und Vertrauen bei den Werktätigen. Es ist mit ihr Verdienst, daß die Werktätigen zunehmend hohe Leistungen im-- sozialistischen Wettbewerb vollbringen, die Arbeitszeit voll ausnutzen, vielfach bereits langzeitig keine Arbeitsunfälle, Havarien und unentschuldigte Fehlzeiten zu verzeichnen haben, wie das z. B. in der Sic-Heizleiterfertigung des VEB Elektrokohle Berlin-Lichtenberg der Fall ist. In solchen Ergebnissen spiegelt sich auch die erzieherische, helfende Arbeit der Mitglieder der Konfliktkommissionen wider. Sie gehen mit gutem Beispiel voran und sind ihren Kollegen Vorbild. Das schafft Autorität und festigt bei allen Mitgliedern des jeweiligen Kollektivs die staatsbürgerliche Haltung. Erweiterung der Rechte der Konfliktkommissionen Die erfolgreiche Arbeit der Konfliktkommissionen, für die Tausende Beispiele sprechen, ermöglichten es, ihre Rechte zu erweitern. Der IX. Parteitag der SED erteilte dazu den Auftrag, damit die gesellschaftlichen Gerichte einen größeren spezifischen Beitrag zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft leisten können.5 Dem wurde mit der vom Staatsrat erlassenen Konfliktkommissionsordnung vom 12. März 1982 (GBl. I Nr. 13 S. 274) und mit dem von der Volkskammer beschlossenen neuen Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 13 S. 269)6 entsprochen. Die neuen Rechtsvorschriften sichern, daß die Werktätigen das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben in der sozialistischen Gesellschaft noch stärker mitgestalten können. Das ist im Sinne des X. Parteitages der SED, der die sozialistische Demokratie als Hauptrichtung bezeichnete, in der sich die sozialistische Staatsmacht entwickelt. „Sie gewährleistet die breiteste Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung der gesellschaftlichen Prozesse, insbesondere in die staatliche Leitung. Daher richten wir unsere Anstrengungen auf ein immer engeres Zusammenwirken der Staatsorgane mit den gesellschaftlichen Organisationen, den Arbeitskollektiven und den vielfältigen Aktivitäten der Werktätigen auf allen Gebieten des Lebens.“7 Im Bericht des Bundesvorstandes an den 10. FDGB-Kon-greß wurde hervorgehoben, daß die Mitglieder der Konflikt-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gerichtet. Durch die Verwahrung einer Sache soll die von dieser ausgehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abgewehrt werden.

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