Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 136 (NJ DDR 1983, S. 136); 136 erklärung am 17. Februar 1983 die Bereitschaft der UdSSR, gemeinsam mit den anderen Kemwaffenstaaten sofort alle Kernwaffenversuche einzustellen. Diese Haltung steht in völliger Übereinstimmung mit der Ansicht der UN-Voll Versammlung, die in der Resolution 37/72 „den Abschluß eines Vertrags über das Verbot aller nuklearen Testexplosionen durch alle Staaten für alle Zeiten als eine Sache höchster Priorität“ bezeichnet hatte. Der sowjetische Vertreter hob hervor, daß die Reagan-Administration dieses Problem unter die Langzeitziele eingeordnet habe. Er fuhr fort: „Das wurde kürzlich in diesem Raum durch den Vizepräsidenten der USA, Bush, wiederholt.“ Israeljan verwies darauf, daß die Gründe dafür durch den Kolumnisten der „New York Times“, Tom Wicher, aufge-deckt worden waren, der kürzlich festgestellt hatte, „daß die Hochrüstung Reagans, bei der schätzungsweise 17 000 neue Gefechtsköpfe hergestellt werden sollen, unmöglich würde, wenn es zur Vereinbarung eines umfassenden Versuchsstopps käme“. Demgegenüber unterstrich Botschafter Israeljan die Bereitschaft der UdSSR, alle Fragen, die mit den von seiner Delegation vorgelegten Grundbastimmungen eines Vertrags Zusammenhängen, in einer Arbeitsgruppe zu beantworten. Schrittweise nukleare Abrüstung In der Prager Deklaration werden Vorstellungen für ein Programm der schrittweisen nuklearen Abrüstung entwik-kelt ein Ziel, für das sich auch die 37. UN-Vollversammlung ausgesprochen hat. In einer durch die UdSSR und die DDR vorbereiteten Resolution (37/78 C) wird der Genfer Abrüstungsausschuß aufgefordert, unverzüglich Verhandlungen zu diesem Thema aufzunehmen. Die Resolution hebt die Ausarbeitung eines nuklearen Abrüstungsprogramms als besonders wichtige Aufgabe hervor. Gegenüber Versuchen von NATO-Staaten, dem Genfer Abrüstungsausschuß die Kompetenz für globale Verhandlungen über nukleare Abrüstung abzusprechen, betont die Resolution die Überzeugung der UN-Vollversammlung, daß der Genfer Abrüstungsausschuß ein geeignetes Forum zur Vorbereitung und Durchführung derartiger Verhandlungen ist. In der Resolution erfolgt auch eine klare Ablehnung von Nukleardoktrinen. Die erhöhte Gefahr einer nuklearen Katastrophe hängt, so wird darin betont, sowohl mit der Intensivierung des Wettrüstens als auch mit Doktrinen über einen begrenzten oder eingeschränkten Gebrauch von Kernwaffen zusammen. Solche Doktrinen, so heißt es weiter, nährten Illusionen über die Zulässigkeit und Annehmbarkeit eines Kemwaffenkrieges. Die sozialistischen und die nichtpaktgebundenen Staaten fordern mit Nachdruck, daß die Verhandlungen über eine schrittweise nukleare Abrüstung endlich begonnen werden. Letztlich ist die Beseitigung der Kernwaffen der einzig zuverlässige Schutz vor einem Kernwaffenkrieg. Da es sich um eine komplizierte Aufgabe handelt, muß alsbald mit ihrer Lösung begonnen werden. Im Gesamtkomplex der nuklearen Abrüstung verdient das Problem der Neutronenkernwaffe spezielle Aufmerksamkeit. Wie im Jahre zuvor hat auch die 37. UN-Vollversammlung in einer auf Initiative der DDR angenommenen Resolution (37/78 E) die Aufforderung an den Abrüstungsausschuß gerichtet, unverzüglich in einen angemessenen organisatorischen Rahmen Verhandlungen über den Abschluß einer Konvention zum Verbot der Entwicklung, Produktion, Lagerung, Stationierung und Anwendung von Neutronenkem-waffen aufzunehmen. Damit wurde ein grundsätzliches Anliegen der Friedenskräfte und der Mehrheit der Staaten bekräftigt. Die Neutronenkemwaffe ist der Prototyp einer neuen, der dritten Generation von Kernwaffen. Eine ganze Serie weiterer „Spezialkemwaffen“ soll folgen, die jeweils verschiedene „maßgeschneiderte“ Vemichtungseigenschaf-ten aufweisen. Die Neutronenkernwaffe ist eines der gefährlichsten Produkte des qualitativen Wettrüstens auf nuklearem Gebiet. Ihre Stationierung und ihr eventueller Einsatz soll nicht auf Europa begrenzt bleiben. Darüber hinaus gibt es emstzunehmende Anzeichen, daß sowohl Israel als auch Südafrika diese Waffe entwickeln, zumal beide bereits über geeignete Trägersysteme verfügen. Neue Justiz 4/83 Verbot aller chemischen Waffen Mit Verhandlungen über das Verbot chemischer Waffen ist der Genfer Abrüstungsausschuß seit langem befaßt. Fortschritte waren immer schwieriger zu erreichen, nachdem die USA 1980 die bilateralen Verhandlungen mit der UdSSR abbrachen und die Entwicklung und Produktion der Binärwaffen, einer neuen Kategorie gefährlicher chemischer Waffen, vorantrieben. Zudem leiteten sie mit der offensichtlichen Absicht, eigene Pläne zur Vorbereitung der chemischen Kriegführung zu verdecken, eine Verleumdungskampagne gegen die UdSSR und die Sozialistische Republik Vietnam wegen angeblicher Anwendung chemischer Waffen und Toxinwaffen ein. In dem Bestreben, die Bedingungen für günstige Verhandlungsergebnisse zu verbessern, brachte die DDR auch auf der 37. UN-Vollversammlung eine Resolution (37/98 A) zur Annahme, in der die Staaten aufgerufen werden, alles zu unterlassen, was die Verhandlungen stören kann, und insbesondere von der Produktion und Stationierung von Binärwaffen Abstand zu nehmen. Generell wendet sich die Resolution gegen die Stationierung chemischer Waffen in anderen Ländern. Dabei rief ein neues Moment des Resolutionstextes allgemeines Interesse hervor: Der Hinweis auf Vorschläge für die Bildung von Zonen, die frei von chemischen Waffen sind. Die gemeinsame Stellungnahme des Politbüros des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR vom 11. Januar 1983 zur Prager Deklaration konkretisiert die Haltung der DDR zu dieser Frage. Es heißt darin: „Politbüro und Ministerrat erörterten den in der Politischen Deklaration unterbreiteten Vorschlag für ein von chemischen Waffen freies Europa. Sie erklären die Bereitschaft der DDR, gemeinsam mit interessierten Staaten in Mitteleuropa eine von chemischen Waffen freie Zone zu bilden.“9 Wettrüsten im Weltraum verhindern Auf der 37. UN-Vollversammlung wurden die Anstrengungen fortgesetzt, Verhandlungen zur Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum aufzunehmen. Im Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen sozialistischer und nichtpaktgebundener Staaten gelang es, eine Resolution (37/83) zu verabschieden, die den Interessen einer breiten Staatenmehrheit gerecht wird. Sie enthält die Aufforderung an den Genfer Abrüstungsausschuß, Verhandlungen zu diesem Problem zu beginnen. Der im Vorjahr von der UdSSR vorgelegte Vertragsentwurf (A/36/192) über ein Verbot der Stationierung von Waffen aller Art im Weltraum bietet dazu eine gute Verhandlungsgrundlage. Auch hier ist die einzige Gegenstimme der USA gegen die Resolution ein Indiz für den Widerstand gegen Fortschritte auf diesem wichtigen Gebiet zur Verhinderung einer weiteren Eskalation des Wettrüstens. Die Motivation dafür gibt das Pentagon in seinen Leitlinien: „Weltraumoperationen fügen eine neue Dimension unseren militärischen Fähigkeiten zu Wir müssen sicherstellen, daß Verträge und Abkommen Gelegenheiten nicht verschließen, diese Fähigkeiten zu entwickeln.“10 Es erhebt sich die Frage: Soll die internationale Gemeinschaft der Völker erneut vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Im Genfer Abrüstungsausschuß werden große Anstrengungen notwendig sein, um dem durch die rechtzeitige Ausarbeitung eines Vertrags entgegenzuwirken. Abrüstungsverhandlungen intensivieren - Auf der 1. UN-Sondertagung zu Fragen der Abrüstung (Mai/ Juni 1978) wurde mit Zustimmung aller Staaten festgestellt, daß es die Aufgabe des Abrüstungsausschusses ist, völkerrechtliche Verträge mit bindenden Verpflichtungen zur Einstellung des Wettrüstens, zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung auszuarbeiten. Positive Erfahrungen der Vergangenheit beweisen, daß bei der Lösung dieser schwierigen Aufgabe Erfolge möglich sind, wenn ernsthaft mit dem Ziel verhandelt wird, allgemein akzeptable Ergebnisse zu erreichen. Diese Erkenntnis bringt eine Resolution (37/78 F) zum Ausdruck, die, unter Mitwirkung der DDR entstanden, von Jugoslawien vorgelegt worden war.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 136 (NJ DDR 1983, S. 136) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 136 (NJ DDR 1983, S. 136)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit waren - die zielgerichtete Erarbeitung von Voraussetzungen für zahl-reiche politisch-offensive Maßnahmen zur. Entlarvung der Völkerrechtswidrigkeit und Entspannungsfeindlichkeit des gegnerischen Vorgehens und der dafür bestehenden Verantwortung der Regierung der und dem Senat von Westberlin., Anordnung über Einreisen von Bürger der in die DDR. und Anordnung vomin der Fassung der Anordnung., und des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Nachrichten Staatssicherheit erfolgt. Zur Unterstützung der Sicherung der Dienstgebäude der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen.

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