Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 135

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 135 (NJ DDR 1983, S. 135); Neue Justiz 4/83 135 Die Haltung der DDR zur sowjetischen Verhandlungsposition brachte der Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, zum Ausdruck, als er sagte: „Wir unterstützen diese faire und gerechte Position in jeder Beziehung Es ist auch für die andere Seite, sofern sie überhaupt bereit ist, den Frieden mit weniger Waffen zu erhalten, eine faire und gerechte Position.“6 Wie ernst die DDR jede Initiative nimmt, die zur Verringerung der nuklearen Konfrontation in Europa führen kann, bezeugt ihre Reaktion auf den schwedischen Vorschlag zur Schaffung einer von nuklearen Gefechtsfeldwaffen freien Zone beiderseits der Trennlinie zwischen Warschauer Vertrag und NATO. Die Erklärung, das gesamte Staatsgebiet der DDR im Falle der Bildung einer kernwaffenfreien Zone zur Verfügung zu stellen, fand ein breites, positives Echo. Die ablehnende Stellungnahme der Regierung der BRD kann nichts daran, ändern, daß der Vorschlag auf dem Tisch bleibt. Die sozialistischen Staaten unternehmen in einer ganzen Reihe von Gremien Anstrengungen, um durch Vereinbarungen das Wettrüsten zu beenden und den Frieden sicherer zu machen: in der UNO und im Genfer Abrüstungsausschuß, beim Treffen in Madrid und bei den Wiener Verhandlungen, in den sowjetisch-amerikanischen Verhandlungen über die Begrenzung und Reduzierung strategischer Waffen sowie in den Verhandlungen über die Begrenzung und Reduzierung von Mittelstreckenwaffen in Europa Aktivitäten im Bereich der UNO und des Genfer Abrüstungsausschusses Die zentrale Aufgabe, konkrete Maßnahmen zur Verhütung eines Kern Waffenkrieges zu beraten und zu vereinbaren, prägte auch die Debatten und Beschlüsse der 37. UN-Vollver-sammlung. In ihnen kommt deutlich zum Ausdruck, daß die große Mehrheit der Staaten nicht gewillt ist, den Kurs 'der Rüstungseskalation hinzunehmen. Die entspannungsfeindlichen Attacken der aggressiven imperialistischen Kräfte konnten daran nichts ändern. Dies fand in Resolutionen seinen Ausdruck, deren Anliegen und Aussagen völlig mit den in der Prager Deklaration enthaltenen Zielsetzungen der Staaten des Warschauer Vertrags übereinstimmen. Sie sind wichtige Richtlinien für die Tätigkeit des Genfer Abrüstungsausschusses und dienen gleichzeitig der Herausbildung breiter politischer Überzeugungen im Hinblick auf die Einleitung von Abrüstungsverhandlungen sowie für entschiedene Aktionen der Friedenskräfte. Eine von Argentinien eingebrachte Resolution (37/78 I), der die DDR als Koautor beigetreten war, fordert den Genfer Abrüstungsausschuß auf, als eine Aufgabe höchster Priorität Verhandlungen über praktische Maßnahmen zur Verhütung eines Kern Waffenkrieges aufzunehmen. Die Debatte hat ferner mit aller Deutlichkeit unterstrichen, daß die Verpflichtung zur Nichterstanwendung von Kernwaffen ein Schlüsselproblem für die Verhinderung eines Kemwaffenkrieges ist. Die auf der 2. UN-Sondertagung zu Fragen der Abrüstung (7. Juni bis 10.' Juli 1982) abgegebene Verpflichtung der UdSSR fand breite Anerkennung und Unterstützung. Im Falle gleichartiger Erklärungen aller Kem-waffenmächte wäre im Grunde ein Anwendungsverbot von Kernwaffen erreicht; denn, wo es keine Anwendung als erste gibt, ist eine Kemwaffenanwendung praktisch verboten. Eine von der DDR und Kuba zu dieser Frage eingebrachte Resolution (37/78 J) fand breite Zustimmung. Die westlichen Kemwaffenstaaten werden in dieser Resolution- aufgerufen, ebenfalls verbindlich auf die Erstanwendung von Kernwaffen zu verzichten. Auch eine indische Initiative (Resolution 37/100 C) diente dem Ziel, eine rechtliche Barriere gegen die Gefahr eines Kemwaffenkrieges zu errichten. Sie erinnert daran, daß die Anwendung von Kernwaffen eine Verletzung der UN-Charta und ein Verbrechen gegen die Menschheit wäre, und fordert den Genfer Abrüstungsausschuß auf, Verhandlungen über eine Konvention zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen aufzunehmen. In der UNO hat die umfassende Forderung der Friedens- kräfte, die Kemwaffenbestände einzufrieren, ein nachhaltiges Echo gefunden. Zu diesem Problem wurde das erste Mal in Resolutionen Stellung genommen. In einer von Indien unter Koautorschaft der DDR initiierten Resolution (37/100 A) werden alle Kernwaffenstaaten aufgefordert, ein Einfrieren der Bestände nuklearer Waffen zu vereinbaren. Das bedeutet insbesondere umfassendes Versuchsverbot, Produktionsstopp von Kernwaffen und von spaltbarem Material für Waffenzwecke und Verbot der Stationierung neuer Waffensysteme. Eine von Mexiko und Schweden vargelegte Resolution (37/100 B) behandelt den gleichen Gegenstand, In ihr wird betont, daß ein Einfrieren von Kernwaffen der UdSSR und der USA kein Selbstzweck, sondern der erste Schritt zur Begrenzung und Reduzierung der Kernwaffen ist Die von 119 Staaten unterstützte Entschließung bringt die feste Überzeugung zum Ausdruck, „daß die derzeitigen Bedingungen für ein Einfrieren äußerst günstig sind, da die nukleare Militärmacht der UdSSR und der USA jetzt gleichwertig ist und offensichtlich zwischen beiden insgesamt eine annähernde Parität besteht“. Damit wird die Bedrohungslüge und die Behauptung von der angeblichen Überlegenheit der Sowjetunion, mit denen die USA ihre Hochrüstungspläne vor dem eigenen Volk und der Welt zu rechtfertigen suchen, entschieden zurückgewiesen. In der Prager Deklaration unterstützen die Staaten des Warschauer Vertrags imeingeschränkt die Forderung nach Einfrieren der Kernwaffenpotentiale. Sie schlagen vor, die strategischen Waffen der UdSSR und der USA quantitativ einzufrieren und ihre Modernisierung zu begrenzen. Gegenwärtig setzen sich im Genfer Abrüstungsausschuß sozialistische und nichtpaktgebundene Staaten dafür ein, unverzüglich Verhandlungen über vordringliche Maßnahmen zur Verhinderung eines Kemwaffenkrieges aufzunehmen und zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe zu bilden. Gegen die Gefahren, die von der nuklearen Hochrüstung ausgehen, richten sich auch die Bemühungen um ein umfassendes Verbot aller Kernwaffenversuche. Die 37. UN-Voll-versammlung hat dazu 3 Resolutionen angenommen. Die von der Sowjetunion vorgelegte Resolution 37/85, der die DDR und andere sozialistische Staaten als Koautor beigetreten waren, fordert den Genfer Abrüstungsausschuß auf, sofort'praktische Verhandlungen über ein solches Verbot aufzunehmen. Darüber hinaus ruft die Resolution alle Kemwaffenstaaten auf, bis zum Abschluß eines Vertrags ein Moratorium über alle Kernexplosionen zu vereinbaren. Der Resolution sind Grundbestimmungen einer Vereinbarung über ein Versuchsverbot beigefügt. In ihnen wurden sowohl die Ergebnisse der trilateralen Verhandlungen zwischen der UdSSR, den USA und Großbritannien, die von den USA 1980 abgebrochen worden waren, als auch die Auffassungen anderer Staaten berücksichtigt. Unterstützt von einer Reihe nichtpaktgebundener Staaten, setzte sich Mexiko in einer ebenfalls mit überzeugender Mehrheit angenommenen Resolution (37/72) für die Aufnahme von Verhandlungen zu dieser Frage im Genfer Abrüstungsausschuß ein. Die drei Depositare des Moskauer Vertrags von 19637 werden aufgefordert, sich an die in diesem Dokument verankerte Pflicht zu Verhandlungen über ein umfassendes Kemwaffenversuchsverbot zu halten. Eine von Australien vorgelegte Resolution (37/73) orientiert lediglich auf die Weiterbehandlung der Verifikationsfrage eines solchen Verbots. Dieses Ergebnis der Vollversammlung unterstreicht erneut die große Bedeutung, die die Mehrheit der Staaten dem Verbot der Kernwaffenversuche im Zusammenhang mit der Einstellung des nuklearen Wettrüstens, ja mit der Lösung der Abrüstungsfrage überhaupt beimißt. Auf der diesjährigen Session des Genfer Abrüstungsausschusses haben bereits mehrere nichtpaktgebundene Staaten, so z. B. Mexiko und Nigeria, erklärt, daß Fortschritte bei der Ausarbeitung eines umfassenden Abrüstungsprogramms allein von der Haltung der USA zum Verbot der Kernwaffenversuche abhängen. Die USA waren der einzige Staat, der gegen alle 3 Resolutionen der 37. UN-Voll Versammlung zum Verbot der Kernwaffenversuche stimmte.8 Der sowjetische Vertreter im Genfer Abrüstungsausschuß, Botschafter Israeljan, unterstrich in einer Grundsatz-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 135 (NJ DDR 1983, S. 135) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 135 (NJ DDR 1983, S. 135)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Gefahren für die Konspiration und die Sicherheit der - Derlängere Aufenthalt des Strafgefangenen in der muß legendiert werden. Ebenso!egendiert werden die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit zu ermöglichen. Bas Ziel der Beweisanträge Beschuldigter wird in der Regel sein, entlastende Fakten festzustellen. Da wir jedoch die Art und Weise des ungesetzlichen Grenzübertritts bekannt und der Täter nicht. Diese Unterscheidung muß aus Gründen sich daraus ableitender Maßnahmen den sich daraus ableitenden unterschiedlichen Vorgehen vorgenommen werden.

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