Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 132

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 132 (NJ DDR 1983, S. 132); 132 Neue Justiz 3/83 StPO aufzuheben. Gemäß § 322 Abs. 3 StPO war die Sache an das Bezirksgericht zurückzuverweisen, das nunmehr unter Beachtung der gegebenen Hinweise erneut zu verhandeln und auf der Grundlage exakt und umfassend zu treffender Feststellungen über den Protest des Staatsanwalts zu entscheiden hat. Anmerkung: Das vorliegende Urteil macht sichtbar, welche Bedeutung der exakten Feststellung der Pflichtenlage in Verfahren wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zukommt. Ausgangspunkt für die Feststellung der konkreten Pflichten eines leitenden Mitarbeiters bei der Durchführung und Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sind immer die sich aus dem AGB und der Arbeitsschutzverordnung (ASVO) ergebenden Anforderungen. Diese Bestimmungen legen nicht nur allgemeine Grundsätze der Verantwortung der Leiter und leitenden Mitarbeiter fest. Sie bestimmen, unter welchen Gesichtspunkten, in welcher Weise und mit welchen Mitteln die Sicherheit der Werktätigen am jeweiligen Arbeitsplatz zu gewährleisten ist. Sie sind damit Grundlage für die spezifischen Maßnahmen, die in anderen gesetzlichen Bestimmungen (ASAO, ABAO, staatlichen Standards usw.) festgelegt sind. Von diesen Bestimmungen müssen auch die betrieblichen Weisungen und konkreten Maßnahmen zur sicheren und erschwernisfreien Erfüllung der Arbeitsaufgaben ausgehen. Sie sind in diesem Sinne für die Tätigkeit eines jeden Leiters und leitenden Mitarbeiters unmittelbar verbindlich, auch wenn für die jeweilige konkrete Aufgabe spezielle Bestimmungen für den Gesundheits- und Arbeitsschutz vorhanden sind. Die in § 205 Abs. 1 AGB festgelegte Verpflichtung, daß der Betrieb Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten so zu entwickeln, zu projektieren, zu konstruieren, in Betrieb zu nehmen, zu unterhalten und instand zu setzen hat, daß die geforderte Arbeitssicherheit gewährleistet ist, bedeutet, daß Betriebsleiter und leitende Mitarbeiter bei der Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses vor allem ständig zu prüfen haben, welche konkreten gesetzlichen Bestimmungen in ihrem Verantwortungsbereich gelten (§ 213 Abs. 1 AGB) und wie sie verwirklicht wurden; durch welche betrieblichen Regelungen entsprechend den konkreten Bedingungen des Betriebes bzw. einzelner Arbeitsstätten oder Arbeitsvorgänge die Rechtsvorschriften des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu konkretisieren sind (§ 202 Abs. 2 AGB, § 1 Abs. 2 Buchst, d ASVO); welche spezifischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes festgelegt und realisiert werden müssen. Diese ständige Prüfung schließt selbstverständlich die Kontrolle der Realisierung festgelegter Maßnahmen und der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen ein und erfordert ggf. notwendige Entscheidungen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Maßstab sind dabei vor allem die in § 1 ASVO festgelegten Anforderungen an Leiter und leitende Mitarbeiter und die in § 3 ASVO enthaltenen Regelungen zur Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten. Ausgehend von diesen jedem Leiter obliegenden Grundpflichten, hat das Gericht auf der Grundlage des konkreten Sachverhalts und unter Beachtung der geltenden speziellen Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes die konkrete Pflichtenlage festzustellen. Das betrifft vor allem die konkreten Pflichten eines Angeklagten in seiner Eigenschaft als Leiter oder leitender Mitarbeiter, die ihm als dem Verantwortlichen für die Durchführung und Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im konkreten Bereich und in der jeweiligen konkreten Situation oblagen. Werden bei der Feststellung der Pflichten die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen an Leiter und leitende Mitarbeiter außer acht gelassen und nur spezielle betriebliche Regelungen oder nur Bedienanweisungen und ähnliche Dokumentationen einbezogen, kann die Pflichtenlage nicht umfassend eingeschätzt und der Umfang der Pflichten nicht richtig bestimmt werden. Jedoch kann es auch zu einer fehlerhaften Einschätzung kommen, wenn spezielle gesetzliche und be- COflEPHCAHME B. 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JIEMAHH HcnpaBJienne cyaeÖHBix peincHicH 123 BonpOCU H OTBCTBI 124 IOpHCAHKpHH no xpyAOBOMy, ce.MenHOMy, TpaiKpaiicKOMy h yroaOBHOMV npaßy 125 Übersetzung: Erika Hoifmann, Berlin CONTENTS Werner Krollkowskl : Tasks of the state authorltles with a vlew to Implementlng the economic strategy oi the Soclallst Unlty Party 86 Eberhard Poppe : Karl Marx and the human rights 92 Herbert P o m p o e s : On Jurisdiction ln case ol infrlngements upon stipulatlons on health protection and labour safety 95 Sabine Langer: , Tasks ol the Trade Union Law Commlttees 98 Our topical Interview with President Heinrich Toeplitz on the India-GDR Law Seminar on Problems of law and justice 100 People’s representative bodies and legality Brunhilde Hanke/ Werner G r a m a n n : Activities ol the advlsory board at the Potsdam Town Council ln matters of soclallst lamily promotlon 102 From other soclallst countries W. A. Abolenzev: Some current tasks ol the USSR Procurator’s Office with a vlew to protecting soclallst legality 104 State and law in imperialism AChlm Marko/Gisela Krawlec /Peter Kramer: Drastlc cuts in tenants’ rights ln the FRG 106 New legal provislons Joachim Mandel/ Brigitte Schauss / Norbert K o e n 1 g : Further steps takeri to Improve the protection of man agalnst infectlous diseases 113 Practical experiences Bernd Guschigk /JoaChlm Hesse: Observance of legality, Order, disciplin and safety ln an agricultural cooperative 120 Hans-JoaChim N e u m a n n /Brigitte Relchardt: Efflclent Cooperation between the Public Notary Office and other state authorltles 121 Guenther Duckwitz / Wolfgang S u r k a u : Declslon upon appeal agalnst disdplinary penaltles 122 Rolf Schroeder : Extension of indictment in case of multiple vlolation of the law 122 Rudolf Herrmann /Manfred Lehmann : Correction of court decislons 123 Questions and answers 124 Jurisdiction in labour, family, civil and crlminal matters 125 Übersetzung: Angela König, Berlin triebliche Regelungen bei der Prüfung der Pflichtenlage nicht beachtet werden und die Feststellung nur anhand der Grundpflichten a.us dem AGB und der ASVO getroffen wird. Erst wenn alle grundlegenden und speziellen Pflichten, die in der konkreten Situation und im konkreten Arbeitsbereich bestanden, in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden, kann zutreffend festgestellt werden, ob bzw. welche Pflichten der Angeklagte verletzt hat und ob die Pflichtverletzungen für das eingetretene schädigende Ereignis ursächlich waren. GERHARD SILBERNAGEL, Richter am Obersten Gericht;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 132 (NJ DDR 1983, S. 132) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 132 (NJ DDR 1983, S. 132)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, bei denen weitere Störungen der Ordnung und Sicherheit, die bis zu Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten eskalieren können, nicht auszuschließen sind, konzentriert sind; der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leitersud er Abteilung sowie der dienstlichen Bestimmungen für die Durchsetzung des operativen Untrsyciiungshaftvollzuges - der polii t-isch ideologische und politisch operative Bildungsund Srzi ehungsprozeB, der die Grundlage für die qualifizierte In- dexierung der politisch-operativen Informationen und damit für die Erfassung sowohl in der als auch in den Kerblochkarteien bildet. Der Katalog bildet zugleich eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen auf unterschiedlichen Leitungsebenen. Operative Kräfte die Gesamt der oTfiziell und inoffiziell zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit eingesetzten Mitarbeiter.

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