Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 11 (NJ DDR 1983, S. 11); 11 Neue Justiz 1/83 Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte durch die Staatsanwaltschaft Dt. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR In Vorbereitung auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte sowie der neuen Konflikt- und Schiedskommissionsordnungen am 1. Januar 19831 wurde durch die Gewerkschaften, die Justizorgane und nicht zuletzt durch die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte selbst eine umfangreiche Arbeit geleistet. Die Staatsanwälte haben vor allem zur Schulung der Mitglieder von Konfliktkommissionen beigetragen, um die sichere Handhabung der neuen Rechtsvorschriften durch sie zu gewährleisten. Aus der Analyse der Ergebnisse der staatsänwaltschaftlichen Überprüfung der Beschlüsse der Konflikt- und Schiedskommissionen im Jahre 1982 wurden zugleich Erkenntnisse gewonnen, auf welchen Gebieten und in welcher Weise die Staatsanwälte die gesellschaftlichen Gerichte besonders unterstützen müssen, damit sie ihre Aufgaben mit noch höherer gesellschaftlicher Wirksamkeit erfüllen können. Höhere Verantwortung staatlicher Organe * Mit der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte erhöht sich nicht nur ihre Verantwortung, sondern auch die der staatlichen Organe, der Betriebsleiter und der Vorstände der Produktionsgenossenschaften sowie der Gewerkschaften und der Ausschüsse der Nationalen Front (vgl. §§ 22 ff. GGG). Die größere Verantwortung speziell der Staatsanwaltschaft in dieser Beziehung ergibt sich aus der zunehmenden Rolle der gesellschaftlichen Gerichte im Rechtsverwirklichungsprozeß, die notwendig mit höheren Ansprüchen an die Gewährleistung der Gesetzlichkeit und der einheitlichen Rechtsanwendung verbunden ist. Im Ergebnis der zielstrebigen Politik der SED sind die gesellschaftlichen Gerichte zu einer bedeutsamen demokratischen Kraft bei der Verwirklichung der sozialistischen Rechtsordnung im Leben unseres Volkes geworden. In ihrer Tätigkeit äußert sich sehr unmittelbar das 'Wesen sozialistischer Rechtspolitik, die sich auf die wachsende Bewußtheit der Werktätigen stützt und zugleich dazu beiträgt, ihr sozialistisches Bewußtsein zu festigen und weiter auszuprägen. Die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen hat ständig an Breite gewonnen. Ihre Beschlüsse in Rechtssachen sind von über 73 000 im Jahre 1971 auf mehr als 84 000 im Jahre 1981, also um rund 15 Prozent, angestiegen. Mit ihren allein in den fünf Jahren von 1977 bis 1981 durchgeführten 414 000 Beratungen haben sie in hohem Maße zur besseren Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit beigetragen. Die Konfliktkommissionen sind für nahezu alle arbeitsrechtlichen Konflikte erste Gerichtsinstanz. Die Praxis zeigt, daß neun von zehn ihrer Entscheidungen auf diesem Gebiet von den Beteiligten nicht angefochten, also von vornherein akzeptiert werden. Das heißt, daß die Beratungen und Entscheidungen der Konfliktkommissionen die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen und individuellen Beziehungen im Arbeitsprozeß wesentlich mit beeinflussen. Dabei kommt dem Anspruch an die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der gegenwärtig in Betrieben und Einrichtungen tätigen 26 282 Konfliktkommissionen mit 233 365 Mitgliedern ein hoher Stellenwert zu. Die Staatsanwaltschaft hat alle Beschlüsse der gesellschaftlichen Gerichte auf ihre Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu prüfen (■§ 24 Abs. 2 StAG; § 26 GGG). Diese Kontrolle, mit der sie Sorge für die Gesetzlichkeit trägt, hat z. B. großes Gewicht für die einheitliche Durchsetzung des Arbeitsrechts in unserem Land. Auch in Strafsachen haben die gesellschaftlichen Gerichte keinen geringen Anteil an der Rechtsverwirklichung. Jeder vierte bis fünfte Straftäter hat sich bereits jetzt vor einer Konflikt- oder Schiedskommission zu verantworten. Die gesellschaftlichen Gerichte haben damit einen bedeutsamen Beitrag zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu leisten. Von der Qualität und Überzeugungskraft ihrer Beratungen und Entscheidungen hängt es wesentlich ab, daß Strafrechtsverletzer voll bei ihrer Verantwortung genommen werden und wie künftighin Vorsorge getroffen wird, daß Straftaten verhindert werden. Die staatsanwaltschaftliche Verantwortung besteht hier darin, eine den gesetzlichen Erfordernissen gerecht werdende einheitliche Praxis der Übergabe von Strafsachen wegen Vergehen an die gesellschaftlichen Gerichte zu sichern. Zum anderen ist zu gewährleisten, daß die Entscheidungen der gesellschaftlichen Gerichte in voller Übereinstimmung mit der sozialistischen Gesetzlichkeit stehen. Um den notwendigen Einfluß der Staatsanwaltschaft auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu garantieren, ist ihre ' Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Leitungen sowie ihre Mitwirkung in den Schiedskommissionsbeiräten (§ 25 GGG) entsprechend effektiv zu gestalten, insbesondere sind die Ergebnisse der Beschlußüberprüfung regelmäßig zur Auswertung zu unterbreiten. Wirkungsvolle Anwendung des Arbeitsrechts m durch die Konfliktkommissionen Da die Konfliktkommissionen mit allen Arbeitsstreitfällen im Zusammenhang mit der Begründung, allseitigen Verwirklichung, Änderung sowie Auflösung von Arbeitsrechtsverhält- ’ nissen befaßt sind, üben sie bedeutenden Einfluß auf die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten der Werktätigen aus. Sie leisten in den Betrieben einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Dabei kommt den erweiterten Möglichkeiten ihres vorbeugenden Wirkens über die Beratung hinaus (vgl. z. B. §§ 17, 21 GGG; §§ 1,16 KKO) besondere Bedeutung zu. Die Wirksamkeit ihrer Arbeit in dieser Beziehung wird aber wesentlich davon mitbestimmt, daß sie bei der Beratung und Entscheidung arbeitsrechtlicher Konflikte mit hoher Qualität wirken, die Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Verfahrensrechts richtig und überzeugend anwenden und die Rechte der Werktätigen wahren. Damit fördern die Konfliktkommissionen die Entfaltung von Schöpfertum, Aktivität und Leistungswillen sowie die weitere Ausprägung sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Mit Rücksicht darauf, daß die materielle Verantwortlichkeit außer bei geringfügigen Schäden im Interesse des Rechtsschutzes der Werktätigen nur vor einem Gericht geltend gemacht werden kann (§ 265 Abs. 2 AGB), ist dementsprechenden Beratungen und Entscheidungen der Konfliktkommissionen die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Aus der bisherigen Überprüfung ihrer Beschlüsse ist zu erkennen, daß sie die gesetzlichen Differenzierungsgrundsätze in der Regel richtig anwenden und überzeugende Entscheidungen treffen, die sowohl den Erfordernissen des Schutzes des Volkseigentums als auch den erzieherischen Belangen gerecht werden. In einzelnen Fällen werden die Grundsätze des § 253 AGB bei fahrlässig verursachten Schäden noch nicht ausgewogen genug gehandhabt. Das hängt mitunter damit zusammen, daß bisherige Leistungen des Werktätigen, begünstigende Bedingungen oder soziale Gesichtspunkte überbetont, während die Höhe des Schadens, seine volkswirtschaftlichen Auswirkungen und auch die Schwere der Schuld unzureichend gewürdigt werden. In solchen Fällen sind oftmals schon im Antrag des Betriebes Schadenersatzbeträge zu niedrig ange-* setzt. Mit der Beschlußübefprüfung und dem Einspruchsrecht des Staatsanwalts wird deshalb auch zugleich auf die sorgfältige Rechtsverwirklichung der Betriebe hingewirkt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 11 (NJ DDR 1983, S. 11) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 11 (NJ DDR 1983, S. 11)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsorganen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den-anderen Siche rhei rqanen ,y jfpy.

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