Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 100

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 100 (NJ DDR 1983, S. 100); 100 Neue Justiz 3/83 Unser aktuelles Interview Dr. Dt. h. c. Heinrich Toeplitz bei seiner Ansprache am Eröffnungstag des Juristenseminars ADN-ZB/Kumar/l. 2. 83/B/ Seminar Indien DDR zu Fragen des Rechts In der Zeit vom 19. bis 29. Januar 1983 hielt sich unter Leitung von Dr. Dr. h. c. Heinrich Toeplitz, Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR und Präsident des Obersten Gerichts, eine Delegation der Vereinigung der Juristen der DDR und der Liga für Völkerfreundschaft der DDR auf Einladung der Allindischen Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR und dem indischen Institut für sozialistische Rechtsstudien in Indien auf. Präsident Dr. Dr. h. c. H. Toeplitz informierte die Redaktion in einem Gespräch über den wesentlichen Inhalt und über Ergebnisse der Reise. '■ * . . ■ . Herr Präsident, Sie leiteten die Delegation dir Vereinigung der Juristen der DDR und der Liga für Völkerfreundschaft der DDR nach Indien; was war der Anlaß zu dieser Reise? Anlaß der Reise, an der auch Prof. Dr. Eberhard Poppe von der Martin-Luther-Universität Halle und Oberrichter Dr; Karl-Heinz Beyer vom Stadtgericht Berlin, Hauptstadt der DDR, teilnahmen, war ein Seminar über die Rolle des Rechts und der Gerichte bei der Umgestaltung der Gesellschaft. Die Einladung zu diesem Seminar, das über längere Zeit sorgfältig vorbereitet wurde, beruht auf den guten Beziehungen, die seit Jahren zwischen der Vereinigung der Juristen der DDR und indischen Juristen sowie mit der Freundschaftsgesellschaft Indien DDR bestehen. Erwähnen möchte ich aber auch, daß wir im Rahmen der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) konstruktiv mit unseren indischen Kollegen Zusammenarbeiten. Bereits 1974 besuchte eine Delegation unserer Juristenvereinigung Indien und führte in Delhi, Chandigarh, Bombay und in Kerala zahlreiche Begegnungen und Aussprachen mit indischen Kollegen durch. Andererseits hat danach eine Reihe indischer Juristen die DDR besucht, darunter der frühere Justizminister Gokhale und der frühere Präsident des Obersten Gerichts Ray sowie weitere Richter des Obersten Gerichts und Rechtsanwälte, die im politischen Leben Indiens eine wichtige Rolle spielen. Die indische Juristenvereinigung blickt auf eine langjährige traditionsreiche Arbeit zurück. Jetzt hat eine aktive Neuorganisation der Vereinigung begonnen, und ich denke, daß unser Seminar, an dem von der indischen Seite zeitweise 200 Juristen aus 11 Unionsstaaten teilnahmen, auch der weiteren Arbeit der indischen Vereinigung und der Freundschaftsgesellschaft nützen wird. Wir messen den bilateralen Beziehungen mit den indischen Juristen große Bedeutung bei. Sie sprechen von einem Juristenseminar; würden Sie das bitte verdeutlichen? War das etwas Neues, und beschränkte sich das Wirken der Delegation darauf? Ein Seminar dieser Art haben wir erstmalig mit indischen Juristen durchgeführt. Wir haben, wie es vereinbart war, unsere Erfahrungen bei der Entwicklung einer sozialistischen Justiz dargelegt. Dazu hielten wir Vorträge zu den Themenkomplexen: Die gesellschaftliche Aufgabe der Gerichte in der DDR, ihre Struktur und Arbeitsweise (Dr. Toeplitz); Die Stellung des Bürgers im Verfassungsrecht der DDR (Prof. Dr. Poppe); Die Teilnahme der Bürger an der Tätigkeit der Justizorgane und der Rechtsschutz in der DDR (Dr. Beyer). Diese Vorträge ordneten sich in die von den indischen Kollegen vorgegebenen Themenkreise ein, zu denen zusätzlich Fragen einer neuen internationalen ökonomischen Ordnung gehörten. An der ausführlichen Diskussion der indischen Juristen beteiligten sich ein Minister, Richter des Obersten Gerichts und der High Courts (Oberste Gerichte der Staaten), Professoren und Rechtsanwälte. Es ging ihnen dabei erkennbar um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Rechtszustand und der Gerichtstätigkeit in Indien, deren Grundlage noch immer das von der britischen Kolonialmacht hinterlassene Rechtssystem ist, das natürlich zu dem sozialistischen Postulat der abgeänderten indischen Verfassung der Gegenwart in einem unlösbaren Widerspruch steht. Es ist klar, daß hier Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit aus viel tiefergehenden Gründen unvereinbar sind; im Seminar spielte jedoch nur der rechtliche Aspekt eine Rolle. Der kritische Ton der indischen Beiträge spiegelte sich auch in den Presseberichten über das Seminar noch in der Zeit unseres Aufenthaltes wider, die unter solchen Überschrift! erschienen wie: „Die Rechtsprechung ist ein Hindernis für die soziale Gerechtigkeit.“ „Das Recht ist für den einfachen Menschen da.“ „Die Rechtsprechung ist weich gegen Wirtschaftsverbrechen“ Insgesamt wurde von der indischen Seite eingeschätzt, daß auch in der Arbeit der indischen Juristen ein Seminar dieser Breite mit einer progressiven Zielsetzung etwas Neues ist Neben der Teilnahme am Seminar führte die Delegation eine große Zahl anderer Aktivitäten durch, von denen ich die wichtigsten erwähnen möchte. Der Vizepräsident der Republik Indien, M. Hidayatullah, empfing mich zu einem Gespräch, das in freundschaftlicher Atmosphäre verlief und sich vor allem mit Fragen des internationalen Rechts beschäftigte. Die Delegation wurde vom Sprecher des Unterhauses Balram S h a k h a r und vom Justizminister Jagannat K a u s h a 1 empfangen. Wir besuchten das Oberste Gericht Indiens und führten mit dem Präsidenten und den derzeitig dort tätigen 13 Richtern 5 weitere sollen nachgewählt werden Gespräche. Bei dieser Gelegenheit wurde ich übrigens nach indischer Tradition eingeladen, während einer Gerichtsverhandlung zeitweise auf der Richterbank Platz zu nehmen. Wir besuchten den High Court von Delhi die Hauptstadt ist einem Unionsstaat gleichgestellt , das Institut für sozialistische Rechtsstudien und trafen mit Parlamentariern,der Leitung der indischen Juristenvereinigung, Vertretern der Freundschaftsgesellschaft Indien DDR und Journalisten zusammen. Während meine Kollegen andere Programme durchführten, besuchte ich für zwei Tage die 2-Millionen-Stadt Ahmedabad, Hauptstadt des Unionsstaates Gujarat. Das reichhaltige Programm dort schloß ein:;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 100 (NJ DDR 1983, S. 100) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 100 (NJ DDR 1983, S. 100)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit . Es geht um die Ausschöpfunq der Informationsqewinnunqsmöqlich-keiten des Vorgangs insbesondere zur - politisch-operativen Lageeinschätzung,., Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte im Innern zur beabsichtigten Störung der gesellschaftlichen Höhepunkte des Oahres sowie über massive Versuche zur Organisierung politischer Untergrundtätigkeit mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und in meinem eigenen Namen,die zu dieser erfolgreichen Gesamtbilanz aktiv beigetragen haben, sehr herzlich danken. Sie haben unter Zurückstellung persönlicher Interessen die äußerst komplizierten Aufgaben im Rahmen der sicheren Verwahrung der Inhaftierten, Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Uhtersucbungstätigkelt der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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