Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 96

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 96 (NJ DDR 1982, S. 96); 96 Neue Justiz 2/82 Die Auswahl einer günstigeren Variante ist Pflicht eines jeden sozialistischen Leiters bei der Lösung eines Problems in seinem Verantwortungsbereich. Die dargelegten Rechtsverletzungen haben zwangsläufig zur Folge, daß auch die sich aus der Neuerervereinbarung und dem Neuerervorschlag ergebende Überleitungsvereinbarung gemäß § 13 Abs. 1 Ziff. 3 NVO nicht abgeschlossen werden durfte, d. h. den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspricht. Der Leiter eines sozialistischen Betriebes trägt eine hohe Verantwortung für den sparsamen Umgang mit den ihm zur Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben zur Verfügung gestellten materiellen und finanziellen Fonds. Er ist verpflichtet, den effektiven Einsatz dieser Fonds zu sichern und volkswirtschaftliche Verluste zu verhüten. Trotz der eindeutig erkennbaren Mängel sowohl im Hinblick auf die Erforderlichkeit als auch auf die nicht vorliegende schöpferische Beteiligung der Arbeiter wurde die Neuerervereinbarung abgeschlossen. Das führte dazu, daß allein an 4 leitende Mitarbeiter des Betriebes ein Geldbetrag von insgesamt 18 654 M ausgezahlt wurde, ohne daß entsprechende Gegenleistungen dafür Vorlagen. Der Abschluß und die Realisierung der Neuerervereinbarung widerspricht somit Prinzipien sozialistischer Wirtschaftsführung. Zur Wiederherstellung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Rechtsunwirksamkeit der Neuerervereinbarung entweder durch eine schriftliche Übereinkunft mit dem Neuererkollektiv (§ 4 Abs. 2 der 2. DB zur NVO) oder durch Antragstellung bei der Konfliktkommission (§ 5 Abs. 1 der 2. DB zur NVO) herbeizuführen. Gegen den Leiter des Büros für die Neuererbewegung (BfN) im Betrieb, Werner B., ist ein Disziplinarverfahren durchzuführen. Ihm oblag es gemäß § 12 Abs. 1 der NVO, anleitend und kontrollierend bei der Gestaltung der Neuererbewegung tätig zu sein. Es war seine spezielle Arbeitspflicht, die Neuerervereinbarung auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Diese Aufgabe hat er nicht pflichtgemäß wahrgenommen. Anmerkung : Der Betriebsdirektor hat den Protest sofort in seinem Leitungskollektiv ausgewertet und das Verlangen des Staatsanwalts unverzüglich realisiert. Der Leiter des BfN sowie drei weitere leitende Mitarbeiter, die am Zustandekommen der rechtswidrigen Neuerervereinbarung beteiligt waren, wurden disziplinarisch verantwortlich gemacht. Die rechtswidrig empfangenen Vergütungen sind von den Betreffenden an den Betrieb zurückgezahlt worden. Der Protest wurde in allen Bereichen des Betriebes ausgewertet und für den Abschluß von Neuerervereinbarungen festgelegt, daß 1. die Verteidigung von Neuerervereinbarungen künftig vor dem Betriebsdirektor, dem Direktor für Rechnungsführung und Finanzkontrolle, dem Direktor für Ökonomie sowie dem zuständigen Fachdirektor erfolgt; 2. die verteidigte Neuerervereinbarung dem betrieblichen Neuereraktiv zur Beratung vorzulegen und das Ergebnis der BGL zur Beschlußfassung zu übergeben ist; 3. in allen Direktionsbereichen eingehende Belehrungen über Inhalt und Zweck von Neuerervereinbarungen durchzuführen sind und über die strenge Einhaltung der betrieblichen Organisationsanweisung zum Neuererwesen zu wachen ist. Die Maßnahmen sind m. E. geeignet, die Neuerertätigkeit im Betrieb zu verbessern, insbesondere eine wirksame Beteiligung der Arbeiter durchzusetzen und verantwortungsbewußt bei leitenden Mitarbeitern zu prüfen, ob die schöpferischen Leistungen über ihre Arbeitsaufgaben hinausgehen. HANS SCHIESSL, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Halle COÄEPIKAHME K 80-JICTHK) CO AHfl pOJKfleHHH npocp. XHJIbfle EeHHMHH so E. KPAYCC O IipOCKTC HOBOro 3aKOHa O CeJIbCKO-X03HHCTBeHHb!X KOonepaTHBax 52 X.-H. IliyjiqKK. UMrl-P A]ia.'lH3 ptinpCKTHiiKOCTM npaBOBbix upe.iinrcamm 55 B. xypjIBEK AicryaJibHbic Bonpocw BbiHecemix oeuieHHa no ;[e-jiaM naTCHTHOro npaBa BepxosHbiM Cyao.M 59 K.-X. BAH3P/B. OPIHEKOBCKH/g. 3AM/1EJI npeynpOKflCHHe npecTynaeHHH npcmiB c 0 H11 a ;n! CT im e c k o il COÜCTBCIUIOCTI! u napop-HOrO X03HHCTB3 H Öopi.ua C HHMH 62 M3 apyrux copiiajniCTHHeciaix CTpaii B. 3AMHTMH O hobux ocHOBax JKHjminHOro 3akohoaarcjn,ctBa B COBeTCKOM COK)3e 66 rocyaapcTBO 11 npaBO b iiznnepnajiH3Me H. flEM npaBO Ha Tpya neHTpa.'ii.Hoe Tpcooiiaime uopbübl paooaero Kjiacca b crpaHax KainiTaaa 68 Ha oncywaeuHe K. EßHHHHrEP/IH. nonnE O cooTHomeHHH pempaaMibix npa-BOBblX IipC/amcaHnH H MCCTHblX nOJIOJKCHHH 73 M. 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CONTENTS Prof. Dr. Hilde Benjamin on her 80th birthday 50 Erich K r a u s s : On the draft of a new Cooperative Farms Code 52 Hans-Dieter Schulze /Klaus Zieger : An analysis of the effectiveness of legal provisions 56 Wilhelm Huribeck : Topical issues of the patent Jurisdiction of the Supreme Court 59 Karl-Heinz Beyer/Walter Orschekowski/ Dietmar Seidel : Prevention and combatting of punishable acts against socialist property and the national economy 62 From other socialist countries V. Samyatin : On the new principles of housing legislation in the Soviet Union 66 State and law in imperialism Jochen D ö t s c h : The right to work: the central militant demand of the working dass in the capitalist countries 68 For discussion Karl Bönninger / Stefan Poppe : On the relation between central legal provisions and local regulations 73 Manfred Mühlmann : Legal issues of the lending Services 74 New legal provisions A survey of legislation in the 4th quarter of 1981 77 Reports Anke Jonas : International Conference on forms of government in pre-sent-day imperialism 80 Questions and answers Practical experiences Heinz-Joachim H a a s e : The role played by working teams in transferring legal provisions into the management of a combined enterprise 84 Josef Neubecker / Werner Friedenstab : Enterprise Commission for the social reintegration of released prisoners 85 Bernd S c h a a f / Joachim Schlegel : On the differentiation between punishable acts and irregu-larities in causing traffic accidents 86 Jurisdiction in family, civil and criminal matters 91 General supervision of legality by the procurator 95 Übersetzung: Dr. Ernst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 96 (NJ DDR 1982, S. 96) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 96 (NJ DDR 1982, S. 96)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren oftmals komplizierten Probleme zu lösen. Sie rufen in ihm den berechtioten. Die Begriffe Emotionen und Gefühle werden synonym verwendet.

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