Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 85

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 85 (NJ DDR 1982, S. 85); Neue Justiz 2/82 85 Problemen. Weitere präzise Fragen betrafen die Vorbereitung von Entscheidungen zur Kombinatsorganisation (Kombinat, Kombinatsbetriebe, Betriebsteile, Kombinats-Struktur) auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 3, 6 Abs. 2, 24 ff. KombinatsVO. Die Arbeitsgruppen fassen die Ergebnisse ihrer Tätigkeit in Protokollen zusammen, in denen neben den Lösungsvorschlägen auch Meinungsverschiedenheiten und Probleme ausgewiesen werden. Dadurch werden die differenzierten Bedingungen, bestehende Niveauunterschiede, ideologische Probleme sowie Schwächen im Leitungsprozeß sichtbar. So hatte eine Arbeitsgruppe z. B. festgestellt, daß im Kombinat der Begriff „leitender Mitarbeiter“ i. S. des § 21 AGB unterschiedlich aufgefaßt und angewendet wurde. Dies hatte Konsequenzen für die arbeitsvertraglichen Regelungen und bis hin zum Weisungsrecht Aus dieser Feststellung ergab sich die Notwendigkeit, in die neu zu erarbeitenden Arbeitsordnungen für den Stammbetrieb und die Kombinatsbetriebe ein spezielles Kapitel über das Leitungssystem mit Definitionen der Begriffe „Leiter“ und „leitender Mitarbeiter“, klaren Festlegungen zu den Befugnissen der Leitungskader sowie den Leitungslinien aufzunehmen. Auch das Weisungsrecht außerhalb der Unterstellungsverhältnisse (§ 82 Abs. 1 Satz 2 AGB) wurde präzise geregelt. Eine andere Arbeitsgruppe war auf das Problem gestoßen, daß territorial vom Stammbetrieb und von den Kombinatsbetrieben getrennte Betriebsabschnitte teilweise ehemals selbständige VEBs in fehlerhafter Anwendung des § 17 Abs. 3 AGB und des § 6 Abs. 4 KombinatsVO für sich den Status eines „Betriebsteiles“ in Anspruch nahmen. Dieser Fehler wurde durch das neue Kombinatsstatut korrigiert. Dabei waren teilweise Auseinandersetzungen mit staatlichen Leitern und mit Funktionären gesellschaftlicher Organisationen in solchen Struktureinheiten erforderlich, die darin eine Herabminderung ihrer Position und ihrer Autorität sahen. Die Ergebnisse der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsgruppen werden in zusammengefaßter Form in der Gesamtleitung der Arbeitsgruppen ausgewertet. Die Auswertung führt in jedem Fall zur Erarbeitung einer Generaldirektor-Weisung, in der die zu erfüllenden Aufgaben konkret mit Verantwortung und Termin festgelegt werden. Im allgemeinen wird der Weisung auch ein Maßnahmeplan beigefügt, der sich wie bei der Umsetzung des AGB in sofort zu lösende, mit Termin versehene und ständige Leitungsaufgaben gliedert. Bei langfristigen und ständigen Aufgaben bleibt auch nach Auflösung der betreffenden Arbeitsgruppe eine Anleitungs- und Kontrollgruppe bestehen. Deren Aufgabe ist es, den Prozeß der Rechtsverwirklichung zu unterstützen und zu kontrollieren, der Kombinatsleitung zu festgelegten Terminen über den Stand der Realisierung von Leitungsmaßnahmen und dabei aufgetretene Probleme zu berichten sowie erforderlichenfalls ergänzende Leitungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die im VEB Chemiekombinat Bitterfeld praktizierte Methode, zur Verwirklichung politisch und ökonomisch besonders bedeutsamer Rechtsvorschriften in der Leitungstätigkeit des Kombinats Arbeitsgruppen zu bilden, hat sich bewährt Die bisherigen Ergebnisse der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen führten zu klaren Orientierungen und verbindlichen Aufgabenstellungen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß das tatsächliche Niveau der Rechtsverwirklichung in den einzelnen Struktureinheiten des Kombinats davon abhängt, wie der jeweilige Leiter das Recht als wichtiges Instrument in seiner täglichen Leitungstätigkeit anwendet. Hierfür ist letztlich die Einstellung des Leiters zum sozialistischen Recht, sein Rechtsbewußtsein maßgeblich. Dt. HEINZ-JOACHIM HAASE, Kombinatsjustitiar des VEB Chemiekombinat Bitterfeld Betriebliche Kommission zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger Im VEB Sodawerk Bernburg arbeitet seit 1972 eine Kommission zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger. Ihre Mitglieder werden vom Betriebsdirektor berufen und kommen entsprechend der Produktionsstruktur des Betriebes aus verschiedenen Produktionsbereichen. Dadurch ist es möglich, Besonderheiten und Bedingungen der einzelnen Abteilungen bei der Vorbereitung der Wiedereingliederung zu beachten und ständigen Kontakt zu den Arbeitskollektiven und Leitungskadern dieser Bereiche zu unterhalten. Auch die kontinuierliche Kontrolle des Wiedereingliederungsverlaufs ist damit besser gewährleistet. Wirkung und Geeignetheit der eingeleiteten Maßnahmen werden auf diese Weise ständig geprüft, und wenn es die Situation erfordert, werden entsprechende Veränderungen herbeigeführt. Die Kommission nimmt mit dem Bürger, der noch im Strafvollzug ist und der später nach der Planung der örtlichen Organe erstmals oder soweit er bereits im Arbeitsprozeß des Betriebes vor dem Strafvollzug stand erneut im Betrieb arbeiten wird, bereits längere Zeit vor seiner Entlassung Kontakt auf, um seine Wiedereingliederung vorzubereiten. Er wird über die Arbeitsbedingungen im Betrieb, über seine beruflichen und finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten und auch über die Wettbewerbsaufgaben seines künftigen Arbeitskollektivs informiert. Andererseits verschafft sich die Kommission erforderliche Kenntnisse darüber, in welche familiären Verhältnisse der Bürger zurückkehren wird, ob er einen Wohnraum benötigt bzw. wie der für ihn bereitgestellte Wohnraum beschaffen ist. Die Kommission schätzt jährlich einmal die Ergebnisse ihrer Arbeit kritisch ein. Dabei werden auch die Bemühungen der staatlichen Leiter und die Initiativen der Kollektive gewürdigt. So wurde in der vor kurzem vorgenommenen Rechenschaftslegung der Kommission festgestellt, daß die Betreuung der aus dem Strafvollzug Entlassenen im Betrieb im wesentlichen ohne Konflikte verläuft und daß sich die Leiter und die Kollektive mit Engagement und Fleiß den Aufgaben der Wiedereingliederung widmen. Die Ergebnisse sind daher überwiegend positiv, und nur vereinzelt kommt es vor, daß betreute Bürger trotz einer relativ guten Entwicklung im Betrieb rückfällig werden. Die Kommission zog daraus die Schlußfolgerung, daß der Erziehungsprozeß im Freizeitbereich des Bürgers noch besser unterstützt werden muß. Auf Empfehlung der Kommission erließ der Betriebsdirektor eine Organisationsanweisung, mit der bessere Voraussetzungen für die Arbeit der Kommission, ihr Zusammenwirken mit den Leitern und den anderen gesellschaftlichen Kräften im Betrieb, sowie mit staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen im Wohngebiet geschaffen wurden. Die Kommission wird von den betrieblichen Leitern über den Wiedereingliederungsprozeß informiert und kann ihnen für die wirksame Gestaltung des Wiedereingliederungsprozesses Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten. Sie teilt den zuständigen staatlichen Organen den Abschluß der Wiedereingliederung und die daraus resultierenden positiven, aber auch negativen Erfahrungen mit. Mit den Meistern bzw. Gruppenleitern werden vierteljährlich Konsultationen durchgeführt, um die Aufgaben auf der Grundlage des Wiedereingliederungsgesetzes und des Beschlusses des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB über die gewerkschaftlichen Aufgaben bei der Wiedereingliederung Strafentlassener zu erläutern. In der Organisationsanweisung des Betriebsdirektors werden auch die Leiter der Betriebsbereiche u. a. ver-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 85 (NJ DDR 1982, S. 85) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 85 (NJ DDR 1982, S. 85)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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