Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 80 (NJ DDR 1982, S. 80); 80 Neue Justiz 2/82 Berichte Internationale Konferenz über Staatsformen im Imperialismus der Gegenwart ANKE JONAS, wiss. Mitarbeiterin am Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR In der marxistisch-leninistischen Staatstheorie nimmt die Erforschung der Staatsformen, die jedem Staatstyp eigen sind, einen wichtigen Platz ein gibt doch die Staatsform stets Aufschlüsse über das Klassenwesen des jeweiligen Staates. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Analyse der wesentlichen Elemente der Formen des imperialistischen Staates: der Regierungsform, des Staatsaufbaus und des politischen Regimes. Die mit der Vertiefung der allgemeinen Krise des Kapitalismus verbundene Zunahme von Aggression nach außen und Repression nach innen prägt wesentlich auch die Veränderungen in den Formen des imperialistischen Staates, die als konkrete Art und Weise der Organisation der Staatsmacht sowie als Prinzipien und Methoden der staatlichen Machtausübung ein Ausdruck des Wesens der Monopolherrschaft sind. Die Analyse und Verallgemeinerung von Entwicklungsprozessen und Erscheinungen, die das Auf decken wirkender Ursachen und Bedingungen einschließt, führt zu einer gründlicheren Einschätzung der Staatsentwicklung in den imperialistischen Ländern und trägt zur Vertiefung der Erkenntnisse über das Klassenwesen des bürgerlichen Staates unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus bei. Nicht zuletzt ist die marxistisch-leninistische Analyse der Veränderungen im staatlichen Überbau und insbesondere der Staatsformen für den Kampf der kommunistischen und Arbeiterparteien in den imperialistischen Ländern von Bedeutung. Diese Überlegungen führten zum Thema „Staatsformen im Imperialismus der Gegenwart“, das Gegenstand der 4. Konferenz der in der multilateralen Kommission „Die Krise der bürgerlichen Demokratie und bürgerlichen Demokratielehren“* zusammenarbeitenden Institute für Staat und Recht der Akademien der Wissenschaften der sozialistischen Länder war. Mit der Konferenz, die unter Leitung des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR am 13. und 14. Oktober 1981 in Neubrandenburg stattfand, wurde die sich bereits seit mehreren Jahren erfolgreich entwickelnde internationale Kooperation zu Fragen der Auseinandersetzung mit bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen fortgesetzt. Das Anliegen der Konferenz bestand darin, eine Bilanz der bisherigen Forschungsergebnisse zu ziehen sowie gemeinsame theoretische und methodische Ausgangspositionen für die künftige Forschung auf dem Gebiet der Staatsformen im Imperialismus herauszuarbeiten. Der Direktor des gastgebenden Instituts, Prof. Dr. W. Weichelt, begrüßte als Gäste aus der UdSSR Prof. Dr. Tumanow, Prof. Dr. Gulijew und Dr. Grazjanski, aus der Volksrepublik Bulgarien Dr. Drumewa und Dr. Petkow, aus der CSSR Dr. Masopust, aus der Volksrepublik Polen Prof. Dr. Rybicki und Prof. Dr. Sokolewicz sowie aus der Ungarischen Volksrepublik Dr. Varga und Dr. Boros. Ferner nahmen an der Konferenz Mitarbeiter des gastgebenden Instituts sowie Wissenschaftler verschiedener Einrichtungen und Institute der DDR teil. Im Hauptreferat der Konferenz ging Prof. Dr. K.-H. Röder von der bereits bei den Klassikern des Marxismus-Leninismus dargelegten fundamentalen Erkenntnis aus, daß die Staatsform niemals losgelöst vom Klasseninhalt des betreffenden Staates erklärt werden kann. Anhand der Entwicklung in den USA in den letzten Jahren behandelte und systematisierte er dann einige derjenigen inneren und äußeren Faktoren, die nachhaltig die Entwicklung der Staatsformen in den imperialistischen Ländern beeinflussen: die Zusammensetzung der herrschenden Klasse sowie Veränderungen innerhalb ihrer Struktur und innerhalb des Kräfteverhältnisses zwischen den Teilen der herrschenden Klasse, die durch den Konzentrationsprozeß des Kapitals und durch den wachsenden Einfluß des Militär-Industrie-Komplexes bedingt sind; die Dialektik des Kräfteverhältnisses zwischen der Arbeiterklasse und der Monopolbourgeoisie des betreffenden Landes; das internationale Kräfteverhältnis zwischen Sozialis-, mus und Imperialismus; die ökonomische, politische und nicht zuletzt militärische Stellung des betreffenden Landes im internationalen Geschehen. Im Ergebnis des Wirkens dieser Faktoren vollziehen sich Veränderungen innerhalb der bürgerlichen Demokratie, die in der Tendenz durch einen Ausbau autoritärer Herrschaftsmethoden gekennzeichnet sind. Andererseits muß die Monopolbourgeoisie dem wachsenden Demokratiestreben der Massen, insbesondere dem Kampf der Arbeiterklasse zur Verteidigung und Erweiterung der demokratischen Rechte, Rechnung tragen. Röder bezeichnete die marxistisch-leninistischen Begriffe „bürgerliche Demokratie“ und „faschistische Diktatur“ als grundlegend für die Analyse der Staatsformen im Imperialismus, wies jedoch zugleich darauf hin, daß die jeweiligen Abstufungen der bürgerlichen Demokratie und die neuen Erscheinungen faschistischer Herrschaft einer fundierten Analyse bedürfen. Nützlich sein kann dabei die weitere staatstheoretische Ausarbeitung der Kategorie „politisches Regime“, die als Element der Staatsform hauptsächlich die Beziehungen zwischen Staatsmacht und Bevölkerung, die Methoden der Herrschaftsausübung umfaßt. In einem zweiten Referat behandelte Prof. Dr. W. A. Tumanow die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Staatsform in imperialistischen Ländern, wobei er den Verfassungstext mit der Realität konfrontierte. Er legte dar, daß auf Grund des veränderten internationalen Kräfteverhältnisses sowie des inneren Kräfteverhältnisses zwischen Arbeiterklasse und Bourgeoisie die nach dem zweiten Weltkrieg angenommenen Verfassungen einen z. T. beachtlichen Katalog demokratischer Rechte enthalten. Andererseits ist festzustellen: je demokratischer eine Verfassung ist, desto größer sind die Bestrebungen der Monopolbourgeoisie, die Verfassungsrechte faktisch einzuschränken, d. h. die fiktiven Züge der Verfassung nehmen zu. So ist z. B. die neue Verfassung Portugals, die eine für bürgerliche Staaten weitestgehend demokratische Verfassung ist, am stärksten den Angriffen reaktionärer Kräfte ausgesetzt, so daß sie teilweise nicht wirksam wird. Mit Stand und Aufgaben der marxistisch-leninistischen Erforschung des faschistischen Staates beschäftigte sich ein von Prof. Dr. E. Gottschling (Greifswald) gehaltenes Referat. Der Faschismus als neben der bürgerlichen Demokratie zweite grundlegende Form des bürgerlichen Staates im Imperialismus entsteht durch zunehmenden Abbau der Elemente der bürgerlichen Demokratie. Die Tatsache, daß in den 70er Jahren einerseits der Weg in Spanien, Portugal und Griechenland vom Faschismus zur bürgerlichen Demokratie geführt hat, andererseits aber wie das Beispiel Chile zeigt die Möglichkeit der Rückkehr zum Faschismus angesichts des Weiterwirkens faschistischer Elemente im Staatsapparat nicht ausgeschlossen ist, zwingt dazu, die mehr oder weniger ausgeprägten faschistischen Institutionen in der bürgerlichen Demokratie und deren Auswirkungen sowie die Staatsform von Ländern mit Militärregimes gründlich zu analysieren. In der anschließenden regen Diskussion, in der 25 Teilnehmer das Wort ergriffen, standen vor allem folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt, die die in den Referaten getroffenen Einschätzungen bestätigten und vertieften: 1. die Analyse der inneren und der äußeren Faktoren für die Entwicklung der Formen des bürgerlichen Staates, 2. die Staatsform in imperialistischen Ländern in ihrer verfassungsrechtlichen Ausgestaltung und in der Realität,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 80 (NJ DDR 1982, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 80 (NJ DDR 1982, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Staatssicherheit , insbesondere in Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, von denen bei der Erarbeitung eines Entwurfs einer Dienstanweisung der Linie auszugehen ist Geheime Verschlußsache. Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter trägt das Untersuchungsorgan in diesem Sinne, hohe Verantwortung bei der Garantie und dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte Beschuldigter.

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