Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 78

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 78 (NJ DDR 1982, S. 78); 78 Neue Justiz 2/82 wesens in die Ausarbeitung einer Aufgabenstellung einzubeziehen, erhalten letztere die Möglichkeit, ihren Einfluß auf die früheren Phasen der Vorbereitung einer Investition zu verstärken. Die Betriebe und Projektierungseinrichtungen haben dem Investitionsauftraggeber verbindliche Angaben zu übergeben, damit dieser reale technische und ökonomische Vorgaben für die Vorbereitung der Investitionen erarbeiten und festlegen kann. Importe sind nur dann vorzunehmen, wenn es keine andere Lösungsmöglichkeit gibt. Zur Erhöhung des Tempos der sozialistischen Rationalisierung und der Modernisierung wurden die Möglichkeiten zur vereinfachten Investitionsvorbereitung erweitert. So kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen künftig bei allen Emeuerungsinvestitionen die Bestätigung der Aufeabenstellnna als Grundsatzentscheidung erfolgen. + .i n ; tel, Anlagen und Objekte zu betreten. Den Leitern aer Verkehrsinspektionen ist ein Auflagenrecht gegenüber Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften eingeräumt, das sich auf die Beseitigung von Mängeln in den Transport-, Umschlags- und Beförderungsprozessen sowie auf Maßnahmen zur Herstellung der Ordnungsmäßigkeit, zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes bzw. zur Einhaltung der betrieblichen Ordnungen bezieht. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen, Verstößen gegen Rechtsvorschriften, andere staatliche Festlegungen, betriebliche Ordnungen oder Auflagen des* Inspektionsorgans können sie beim Disziplinarbefugten die Durchführung eines Disziplinarverfahrens verlangen. Zur Durchsetzung der Pflichten sieht die VO Ordnungsstrafen gegen Leiter oder leitende Mitarbeiter vor, die vorsätzlich die Tätigkeit der Verkehrsinspektion behindern oder vorsätzlich oder fahrlässig Auflagen nicht durchführen und Informationen über die Erfüllung der Auflagen nicht erteilen. Außerdem besteht die Möglichkeit, zur Durchsetzung von Auflagen gegenüber Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften Zwangsgeld bis zu 100 000 M festzusetzen. Die wichtigste Neuerung der AO Nr. 2 über die Zulassung von Fahrschulen und Fahrlehrern und die Ausbildung von KraftfahrzeugfUhrern Fahrschulordnung (FO) vom 17. September 1981 (GBl. I Nr. 29 S. 348)4 besteht darin, daß höhere Anforderungen an die fahrpraktische Ausbildung der Fahrer von Kleinkrafträdern im öffentlichen Straßenverkehr gestellt werden. Die Ausbildung erfolgt nunmehr faktisch wie die beim Erwerb einer Motorradfahrerlaubnis. * Mit dem Ziel, bessere Voraussetzungen für die weitere Intensivierung der Fischproduktion in der Binnenfischerei und für den planmäßigen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden auf dem Weg der Kooperation zu schaffen, erging der Beschluß des Ministerrates über das Musterstatut der Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer vom 1. Oktober 1981 (GBl. I Nr. 30 S. 349). Als Anlage zu diesem Beschluß wurde das neue Musterstatut der Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer veröffentlicht (GBl.-Sdr. Nr. 1075); das bisher geltende Musterstatut der Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer vom 14. Januar 1954 (GBl. I Nr. 17 S. 117) tritt am 28. Februar 1982 außer Kraft. Zu den Aufgaben, die den Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) durch das Musterstatut übertragen wurden, gehören die effektivste Nutzung aller Produktionskapazitäten der Fischproduktion, der Fischbestände, des Futters, der Nerzfellproduktion und anderer Produktionskapazitäten mit dem Ziel, einen höchstmöglichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und der Industrie mit Rohstoffen zu leisten. Die PGBs arbeiten nach dem Prinzip des Leninschen Genossenschaftsplanes. Davon ausgehend werden durch das Musterstatut Aufgaben, Rechte und Pflichten festgelegt, die die PGBs als Grundeinheiten der Produktion in der sozialistischen Landwirtschaft dabei unterstützen, ihre Produktivkräfte weiterzuentwickeln, das schöpferische Mitwirken der Genossenschaftsfischer und Arbeiter auf der Grundlage der Prinzipien der genossenschaftlichen Demokratie noch besser zu nutzen und ihre Lebensbedingungen weiter zu verbessern. Dieser Zielstellung dient die im Musterstatut festgelegte Verpflichtung, allseitig zur Festigung und Weiterentwicklung der kooperativen Beziehungen beizutragen, um die Prozesse der Arbeitsteilung, Konzentration und Spezialisierung zu forcieren. Weitere wesentliche Festlegungen des Musterstatuts betreffen Rechte und Pflichten der Genossenschaftsfischer und der Arbeiter in den PGBs, das sozialistische Eigentum und seine Nutzung, die Organisation der genossenschaftlichen Arbeit sowie die Anwendung des sozialistischen Leistungsprinzips, die Gewährleistung der sozialpolitischen Aufgaben und die Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens. Das Musterstatut regelt ferner Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vollversammlung, des Vorstandes und des Vorsitzenden der PGB. Mit dem Beschluß des Ministerrates werden die PGBs verpflichtet, auf der Grundlage des Musterstatuts ihr Statut neu auszuarbeiten. Auf Grund dieses Ministerratsbeschlusses wurde auch die'AO Über die Betriebsordnungen in den Produktionsgenossenschaft® der Binnenfischer vom 5. Oktober 1981 (GB1.-Sdr. Nr. 1Ö75 S. 16) nebst Musterbetriebsordnung erlassen. Die Musterbetriebsordnung enthält u. a. Festlegungen über die Organisation der Arbeit, Planung und sozialistischen Wettbewerb, Rechnungsführung und Kontrolle, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, Ordnung, Sicherheit und Gesunderhaltung der Fischbestände, Vergütung und Prämierung sowie die Arbeitsweise der Leitungsorgane. Die PGBs haben ihre Betriebsordnungen auszuarbeiten bzw. zu überarbeiten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 78 (NJ DDR 1982, S. 78) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 78 (NJ DDR 1982, S. 78)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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