Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 71

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 71 (NJ DDR 1982, S. 71); Neue Justiz 2/82 71 rechtlichen Konzessionen bereit, als er dazu von der Arbeiterklasse gezwungen wird. Rechtsforderungen der Arbeiterklasse im Kampf um das Recht auf Arbeit Der Kampf der Arbeiterorganisationen für das Recht auf Arbeit hat die zu dieser Frage in der bürgerlichen Rechtslehre und Rechtspraxis geführten Diskussionen in den letzten Jahren sichtbar belebt. Die daraus resultierenden Vorschläge zeigen allerdings, daß lediglich den Arbeiterforderungen ideologisch entgegengewirkt, nicht aber der Schutz der Werktätigen vor Arbeitslosigkeit verbessert oder die Möglichkeiten für die Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsprozeß fühlbar erweitert werden sollen. So wird beispielsweise empfohlen, die Unternehmer zu verpflichten, sich um freie Arbeitsplätze bewerbende Werktätige nur dann abzulehnen, wenn sie sich dabei auf „sachliche Gründe“ berufen können16 ein Erfordernis, dem zu genügen ihnen kaum je schwerfallen dürfte. Auf der gleichen Linie liegt der Vorschlag im Entwurf für ein Arbeitsgesetzbuch der BRD, nicht ein Recht auf Arbeit, sondern lediglich ein „Recht am Arbeitsplatz“ zu kodifizieren und dieses inhaltlich im wesentlichen auf den herkömmlichen Kündigungsschutz und ein Diskriminierungsverbot bei der Einstellung von Werktätigen zu beschränken. 1? Es ist offensichtlich, daß der bürgerliche Staat in Anbetracht der sich verschlechternden Verwertungsbedingungen des Kapitels weniger denn je daran interessiert ist, irgendwelche verbindlichen Garantien für die Beschäftigung der Werktätigen zu übernehmen. Das Wirken der ökonomischen Gesetze des Kapitalismus, die den für das Kapital verfügbaren disponiblen Werktätigen voraussetzen, schließen ein staatlich gewährleistetes Recht auf Arbeit prinzipiell aus Selbst in den von den bürgerlichen Medien vielfach als Zeiten der „Vollbeschäftigung“ gepriesenen 60er Jahren war die Arbeitslosigkeit keineswegs beseitigt, sondern dank günstiger konjunktureller Bedingungen lediglich auf einen für kapitalistische Verhältnisse relativ niedrigen Stand reduziert worden. Heute dagegen tritt die Unfähigkeit des Kapitalismus, den Werktätigen wenigstens eine produktive Betätigung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu ermöglichen, erheblich schärfer zutage. Im Rechenschaftsbericht an den X. Parteitag der SED heißt es dazu: „Die Heere der Arbeitslosen in den Staaten des Kapitals und Hunderte Millionen Beschäftigungslose in Entwicklungsländern, die vom kapitalistischen Wirtschaftssystem abhängig sind, zeugen davon, daß das Recht auf Arbeit in einer von Monopolen beherrschten Gesellschaft niemals zu verwirklichen ist.“18 Wenn zahlreiche kommunistische und Arbeiterparteien und progressive Gewerkschaftsorganisationen dafür ein-treten, das Recht auf Arbeit in den bürgerlichen Verfassungen bzw. in der Gesetzgebung zu fixieren, so sind sie sich der begrenzten Bedeutung solcher Regelungen sehr wohl bewußt. Wie die DKP in ihrem Parteiprogramm hervorhebt, geht sie davon aus, daß durch die Verankerung des Rechts auf Arbeit im Grundgesetz der BRD oder in einem fortschrittlichen Arbeitsgesetzbuch dieses Recht für die Werktätigen noch keineswegs garantiert wäre, sondern lediglich „die Bedingungen für die Verwirklichung dieses elementaren Menschenrechts verbessert (würden)“. Im Unterschied zu manchen sozialreformistischen Parteien und Gewerkschaften fordert die DKP nicht global eine „Sicherung der Vollbeschäftigung“, weil dafür in Anbetracht der sich verschärfenden Krise und der auch in den kommenden Jahren zu erwartenden massenhaften „Freisetzung“ von Arbeitskräften keine realen Voraussetzungen gegeben sind. In ihrem Parteiprogramm orientiert sie vielmehr darauf, solche rechtlichen Maßnahmen durchzusetzen, durch die der Schutz der Arbeitsplätze erhöht und insbesondere den Jugendlichen die Chance einer Arbeitsaufnahme gesichert wird. Sie fordert vor allem, daß die Regelungen für den Kündigungsschutz insbesondere für ältere Werktätige, schwangere Frauen und Behinderte strikt eingehalten und ausgebaut, Massenentlassungen grundsätzlich verboten und den Jugendlichen nach Abschluß der Berufsausbildung ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsverhältnisse nachgewiesen werden müssen.16 Das ist gewissermaßen die taktische Komponente im Kampf um ein Recht auf Arbeit, während strategische Maßnahmen wie die Gewährleistung des Rechts auf einen der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz für alle Werktätigen erst im Ergebnis einer grundlegenden Veränderung des Klassenkräfteverhältnisses zugunsten der Arbeiterklasse verwirklicht werden können. Im Kampf für einen besseren Schutz der Arbeitsplätze und für die Durchsetzung von staatlichen Maßnahmen zur Arbeitsplatzbeschaffung unterstützen die Kommunisten viele der von den Gewerkschaften geltend gemachten Forderungen. Dies gilt z. B. für die vom Bundesvorstand des DGB im Februar 1981' unterbreiteten Vorschläge zur Beschaffung neuer Arbeitsplätze, in denen die Auffassungen eines großen Teils der Werktätigen der BRD zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit zum Ausdruck kommen. So wird vorgeschlagen, die jetzt arbeitslosen Werktätigen vorrangig im sozialen Wohnungsbau, zur Verbesserung des Umweltschutzes und des öffentlichen Nahverkehrs sowie für den Ausbau der sozialen Dienste einzusetzen. Zahlreiche Gewerkschaftsverbände fordern darüber hinaus, Teile der Rüstungsindustrie auf die Produktion ziviler Güter umzustellen, wodurch die Zahl der Arbeitsplätze beträchtlich erhöht werden könnte. Auch für reformistische Gewerkschaften ist heute klar, daß das Problem der Massenarbeitslosigkeit mit staatlichen Aktivitäten zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen allein nicht bewältigt werden kann, sondern eine Zurückdrängung der Macht der Unternehmer und eine Erweiterung der Einflußrechte der Arbeiterorga- nisationen notwendig macht. Im „Sozialpolitischen Pro- ’ - v' gramm“ des DGB wird in diesem Zusammenhang z. B. die „Einschränkung der Verfügungsgewalt der Unternehmen über die Zahl, Qualität und regionale Verteilung der Arbeitsplätze, insbesondere durch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften“, verlangt.20 Im Ringen um stärkere rechtliche Positionen der Arbeitervertretungen in den kapitalistischen Betrieben und auf überbetrieblicher Ebene (z. B. zur Einflußnahme auf die Struktur- und Regionalpolitik) können die durch die kapitalistischen Länder ratifizierten internationalen Abkommen über die Gewährung sozialer Grundrechte zweifellos eine wichtige Hilfe sein. Die Kommunisten weisen immer wieder mit Nachdruck darauf hin, daß es „zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Arbeit vor allem entschlossener betrieblicher Aktionen der Belegschaften und ihrer Gewerkschaften zur Verteidigung der bestehenden und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze (bedarf)“.21 Die in den kapitalistischen Ländern in jüngerer Zeit gegen die zunehmende Arbeitslosigkeit geführten Kampfaktionen lassen erwarten, daß diese Frage in den kommenden Jahren noch stärker in den Mittelpunkt der Klassenauseinandersetzungen rücken wird. 1 1 Vgl. G. McLennan, “What Kind ol Fightback ?”, Marxism Today 1980, Heft 9, S. 13. 2 Nach Mitteilungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stieg die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen in den 24 wichtigsten kapitalistischen Industriestaaten von 18 Millionen Mitte des Jahres 1979 auf 25 Millionen im 4. Quartal 1981. Im Oktober 1981 waren z. B. in den USA 8,5 Millionen (8% der erwerbsfähigen Bevölkerung), in Großbritannien 2,9 Millionen (12,4 %) und in der BRD 1,4 Millionen (5,9 %) Werktätige ohne Arbeit (vgl. Main Economic Indicators [Paris] 1981, No. 12). 3 Vgl. dazu z. B. den Report „Der lange Marsch der Arbeitslosen“, Deutsche Volkszeitung (Düsseldorf) vom 19. Februar 1981. 4 E. Honecker, „Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der DDR (Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjahres 1980/81 in Gera)“, ND vom 14. Oktober 1980, S. 5. 5 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 7, Berlin 1960, S. 41 f. Fortsetzung auf S. 72;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 71 (NJ DDR 1982, S. 71) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 71 (NJ DDR 1982, S. 71)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß nur zuständige Personen das Zellenrevier betreten und daß keine unberufenen Personen mit Häftlingen unerlaubt in Verbindung treten könnenVorkommnisse dieser Art sind unverzüglich dem Offizier vom Dienst zur Meldung zu bringen ohne seinen Posten zu verlassen, seine Schußwaffe ständig so zu tragen, um bei auf tretenden Gefahren dieselbe zur Anwendung bringen zu können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X