Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 67

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 67 (NJ DDR 1982, S. 67); Neue Justiz 2/82 67 Zuweisung von Wohnraum, mit der Registrierung von Bürgern, die Wohnraum benötigen, mit der Reihenfolge der Zuweisung von Wohnraum u. a. m. verbunden sind. Das neue Gesetz bestimmt einheitlich für den gesamten Staat die Ordnung für die Registrierung von Bürgern, deren Wohnverhältnisse einer Verbesserung bedürfen. Gegenwärtig werden diese Fragen in den Unionsrepubliken unterschiedlich behandelt. In einigen von ihnen muß sich der Bürger entweder am Wohnort beim Exekutivkomitee des Sowjets der Volksdeputierten oder am Arbeitsort registrieren lassen. Dabei muß beachtet werden, daß der Bürger, wenn er in Betrieben und Einrichtungen arbeitet, die einen eigenen Wohnungsfonds haben und für die vorrangig Wohnungen gebaut werden, nur in diesem Betrieb oder in dieser Einrichtung registriert werden kann. Die Grundlagen ändern dieses Verfahren und räumen den Bürgern das Recht ein, sich nicht nur am Arbeitsort, sondern auf Wunsch auch am Wohnort registrieren zu lassen. In Art. 20 sind diejenigen Personengruppen aufgeführt, deren Wohnverhältnisse einer Verbesserung bedürfen und denen vorrangig Wohnungen zuzuweisen sind. Dazu gehören Invaliden des Großen Vaterländischen Krieges und Familien gefallener oder vermißter Soldaten (Partisanen! und ihnen gleichzusetzende Personen, Helden der Sowjetunion und Helden der sozialistischen Arbeit, Personen, die an verschiedenen schweren Formen von Krankheiten leiden, sowie Arbeiter und Angestellte, die längere Zeit gewissenhaft in der Produktion gearbeitet haben, sowie eine Reihe anderer Kategorien von Bürgern. Die Aufzählung hat keinen erschöpfenden Charakter. Durch die Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken kann auch anderen Kategorien von Bürgern das Recht auf vorrangige Bereitstellung von Wohnraum eingeräumt werden. Die Bestimmung der Größe der Wohnfläche für einen Menschen verweisen die Grundlagen in die Kompetenz der Gesetzgebung der Unionsrepubliken. Doch darf diese Norm nicht weniger als 9 Quadratmeter betragen. Im neuen Gesetz wird bestimmt, daß der den Bürgern zur Nutzung zugewiesene Wohnraum den örtlichen Wohnbedingungen entsprechend ausgestattet sein und den festgelegten sanitären und technischen Anforderungen entsprechen muß. Eine wichtige Garantie für die weitere Verbesserung der Wohnbedingungen der Sowjetbürger ist die Bestimmung der Grundlagen (Art. 23), daß es bei der Zuweisung von Wohnraum nicht gestattet ist, ein Zimmer mit Personen verschiedenen Geschlechts zu belegen, die älter als 9 Jahre sind ausgenommen die Eheleute. Das ist eine neue Rechtsnorm, die es früher in der sowjetischen Gesetzgebung nicht gegeben hat. In den Grundlagen ist die Art und Weise der Zuweisung von Wohnraum in Abhängigkeit von der Art des Wohnungsfonds ausführlich geregelt. Danach ist die vom Exekutivkomitee des Sowjets der Volksdeputierten erteilte Wohnungszuweisung die einzige Grundlage für den Einzug in die zugewiesene Wohnung. Bestimmt werden des weiteren die Voraussetzungen für die Kraftloserklärung einer Wohnungszuweisung. Weiterhin enthalten die Grundlagen prinzipielle Leitsätze über die Gleichheit der Rechte auf Wohnraum, sowohl für den Mieter selbst als auch für die mit ihm gemeinsam wohnenden Mitglieder seiner Familie (Art. 26). Wenn der Wohnraum größer ist, als es für die Anzahl der Mieter erforderlich ist, und der Mieter ihn nicht behalten bzw. in diesem größeren Umfang nicht bezahlen will, ist der Mieter mit Zustimmung der Familienangehörigen berechtigt, vom Exekutivkomitee des örtlichen Sowjets der Volksdeputierten oder von Betrieben, Einrichtungen und Organisationen (in Abhängigkeit von der Unterstellung des Wohnhauses) zu verlangen, daß ihm Wohnraum mit geringerem Ausmaß als der gegenwärtig bewohnte zugewiesen wird (Art. 32). Die Grundlagen enthalten eine Reihe neuer Bestimmungen bezüglich der Fragen, die mit der Räumung von Wohnraum verbunden sind. Die Räumung ist nur auf der Grundlage des Gesetzes möglich und ohne Zuweisung anderen Wohnraums nur in den Fällen gestattet, die in den Grundlagen vorgesehen sind. Die Räumung geht auf dem Gerichtsweg vonstatten. Auf dem Verwaltungsweg ist die Räumung mit Zustimmung des Staatsanwalts nur zulässig gegenüber Personen, die eigenmächtig Wohnraum bezogen haben oder die in einsturzgefährdeten Häusern wohnen. Mit dem neuen Gesetz werden die Grundsätze geregelt, die mit der Versorgung der Bürger mit Wohnungen in Häusern der Wohnungsbaugenossenschaften und der Nutzung dieser Genossenschaftswohnungen verbunden sind. Dabei wurden Fragen aufgenommen, die bislang nicht durch die Gesetzgebung geregelt waren. So wird z. B. in Übereinstimmung mit Art. 42 der Grundlagen einer Wohnungsbaugenossenschaft, sofern ein ihr gehörendes Wohnhaus im Zusammenhang mit der Verwendung des Boden für staatliche oder gesellschaftliche Belange abgerissen werden soll, als Ersatz für das abgerissene Haus ein gleichwertiges Haus als Eigentum übertragen. Wesentliche Veränderungen wurden in der Gesetzgebung auch hinsichtlich derjenigen Fragen vorgenommen, die mit der Entschädigung für abzureißende Häuser verbunden sind, die Bürgern als persönliches Eigentum gehören. Bisher erhielt der Eigentümer beim Abbruch eines solchen Hauses entweder Entschädigung in Geld oder eine staatliche Wohnung. Die Grundlagen legen eine andere Ordnung fest: Der Eigentümer des abzureißenden Hauses erhält eine den staatlichen Normen entsprechende Wohnung und außerdem Wertersatz für das abgerissene Haus, andere Bauwerke und Einrichtungen, oder er erhält das Recht, die Materialien ihrer Demontage zu verwenden. Diese Norm entspricht Art. 13 der Verfassung der UdSSR, nach dem das persönliche Eigentum der Bürger vom Staat geschützt wird. Die Annahme der Grundlagen und ihr Inkrafttreten am 1. Januar 1982 stellen den Gerichten verantwortungsvolle Aufgaben. Bei der Anwendung der neuen Gesetze in der gerichtlichen Praxis können strittige und unklare Fragen auftreten, insbesondere auch deshalb, weil die Gerichte einige Kategorien von Sachen erstmals behandeln werden. Viele Fragen werden durch den Beschluß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR beantwortet werden, der die Ordnung des Inkrafttretens der Grundlagen regelt. Große Bedeutung hat auch die rechtzeitige und richtige Orientierung der gerichtlichen Praxis in Wohnungsangelegenheiten durch Leitungshinweise des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR und der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken. (Aus: Sozialistitscheskaja sakonnost 1981, Heft 9, S. 4 ff.; übersetzt von Rüdiger P antel, Berlin; redaktionell gekürzt) * 1 Fortsetzung von S. 55 heit (§ 36) sowie hinsichtlich weiterer Ersatzansprüche der Genossenschaftsbauern (§ 37). 4 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 118. 5 Vgl. E. Honeoker, a. a. O., S. 75. 6 Gemeinsamer Beschluß des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR, in: Neue Deutsche Bauemzeitung vom 1. Februar 1980. 7 Vgl. E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an die 3. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1981, S. 46. 8 A. a. O., S. 45. 9 Es erscheint notwendig, die Rechtsstellung der Kollektive in den LPGs gründlich zu analysieren, ihre Aufgaben, Rechte und "Pflichten als Arbeitskollektive und unter dem Aspekt der LPGs als politisch-soziale Gemeinschaft näher zu bestimmen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die neue Verfassung der UdSSR in Art. 8 die Arbeitskollektive als Bestandteil des politischen Systems grundsätzlich regelt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 67 (NJ DDR 1982, S. 67) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 67 (NJ DDR 1982, S. 67)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion sehr schwierig ist, aber zum Teil wird sie auch zu eng und noch zu wenig vom Standpunkt der vorbeugenden Tätigkeit aus gesehen und organisiert.

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