Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 65 (NJ DDR 1982, S. 65); Neue Justiz 2/82 65 Verwirklichung dieser Aufgaben. Dabei werden hohe Maßstäbe an die Verantwortung und Verantwortungsbereitschaft der Leiter und aller Werktätigen gestellt, um so die' Vorzüge der sozialistischen Planwirtschaft für die Verwirklichung der Hauptaufgabe völl zu nutzen. Ein objektives Erfordernis der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist die beschleunigte Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, insbesondere bei der Lösung der „lebenswichtigen Fragen der Effektivität unserer Wirtschaft“.8 Auch das sozialistische Strafrecht hat in diesem Zusammenhang eine Reihe grundlegender Fragen neu zu stellen und zu beantworten, so u. a. die nach der Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. -Widrigkeit von Entscheidungen im Zusammenhang mit Mißbräuchen und verantwortungslosem Verhalten bei seiner beschleunigten Durchsetzung, nach Inhalt und Kriterien verantwortungslosen Handelns bei fehlerhaften wirtschaftlichen Entscheidungen überhaupt, nach den bei der wissenschaftlich-technischen Revolution neu entstandenen bzw. neu entstehenden Regelungs- und Schutzerfordernissen, nach den ggf. stärker zu berücksichtigenden naturwissenschaftlich-technischen und anderen Gesetzmäßigkeiten bei der gesetzlichen Bestimmung möglicher krimineller Verhaltensweisen. Bei der beschleunigten Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in seiner ganzen Breite treten gefahrenverursachende Verhaltensweisen ohne materielle Schäden auf, die u. E. differenzierter zu bewerten sind. Es geht dabei einerseits um die stärkere Durchsetzung strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei schuldhafter Verursachung von akuten Gefahrensituationen auf diesem Gebiet und damit um die Frage der differenzierteren Anwendung von Gefährdungstatbeständen (z. B. im Bereich der allge*-meinen Sicherheit geltende, die auch enge Beziehungen zum Schutz der Volkswirtschaft haben), die eine „Brücke“ schlagen zwischen der Verletzung von wissenschaftlich-technischen und technologischen Rechten und Pflichten und der Vorbeugung und Bekämpfung dieser Pflichtwidrigkei-ten (auch strafrechtlich). Andererseits darf nicht verkannt werden, daß bestimmte wissenschaftlich-technische Prozesse immanent mit Gefahren verbunden sind, die gesellschaftlich und rechtlich akzeptiert werden müssen. Das alles zeigt, daß die Bedeutung technischer Normen, Prinzipien und Verhaltens-Parameter ständig zunimmt und sich auch auf den strafrechtlichen Verantwortungsbereich differenziert auswirkt. Dabei geht es keineswegs um schematische Ausweitungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Notwendig ist vielmehr die sachbezogene Erfassung von Rechtsverletzungen in jenem Bereich, in dem der wissenschaftlich-technische Fortschritt verwirklicht wird. Die Begriffe des sozialistischen Strafrechts wie „Verantwortung“, „Schuld“ und „Verantwortlichkeit“ sind u. E. entsprechend den spezifischen Erfordernissen wirtschaftlicher Leitungs- und Entscheidungstätigkeit unter den heutigen Bedingungen ebenfalls näher zu bestimmen. Das gilt sowohl für die Grundsätze als auch für die Auslegung konkreter Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdefinitionen, die insbesondere bei schöpferischen Leitungsentscheidungen eine weitere inhaltliche Präzisierung verlangen. Die Einstellungen, Motive und Wertorientierungen der handelnden Personen haben hier im engen Zusammenhang mit der Wertung der fachlich-sachlichen Entscheidungsgrundlagen eine stärkere Bedeutung als bei anderen Straftatengruppen. Die Umstände und Kriterien, die eine mögliche Strafbarkeit wegen der Herbeiführung wirtschaftlicher Schäden oder Gefahren mindern, aufheben oder gar ausschließen, erlangen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen, technologischen und anderen Entscheidungen von Leitern und anderen Werktätigen eine besondere Bedeutung. Zu den Aufgaben der Rechtswissenschaft auf dem Gebiet des Strafrechts gehört es u. E. daher, die Rechtfertigungsgründe, den Schuldausschluß, die Bei anderen gelesen Gesetzlicher Freibrief für pauschale Mieterhöhungen in der BRD beabsichtigt „Das Recht auf angemessenes Wohnen ist ein ungeschriebenes Grundrecht". Es war Bundeswohnungsbauminister Haack, der vor der Bundestagswahl 1980 diese großen Worte gelassen aussprach. Er präzisierte noch: Der Bund müsse „nach wie vor dafür sorgen", daß es auch „durch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus verwirklicht" werde. Von jährlich 60 000 Sozialwohnungen war die Rede und davon, daß die Wohnungsbaupolitik „weiterentwickelt" werden müsse. Als die Bundesregierung am 27. Mai 1981 ihr wohnungspolitisches Gesetz vorlegte, war die Wohnungspolitik zwar „weiterentwickelt" worden aber in eine Richtung, die in keinem Wahlprogramm gestanden hatte. Im Mittelpunkt steht die „Staffelmiete": Der Mieter verpflichtet sich bei Abschluß des Mietvertrags für die Zeit der Laufdauer zu einer jährlichen, von vornherein festgelegten Mieterhöhung, hier „Mietstaffel" genannt. Der DGB nennt diese Neuerung treffend einen „Freibrief für pauschale Mieterhöhungen". Noch streiten sich Regierungskoalition und CDU/CSU darum, ob die „Staffelmiete" nur für Neubauten ab 1.1. 1981 oder überhaupt für alle neuen Mietverträge gelten soll. Aber so oder so steht fest, daß damit einer allgemeinen Mieterhöhung der Weg freigegeben ist. Zugleich soll nämlich die durch „Mietspiegel“ zu ermittelnde „Vergleichsmiete" geändert werden. Konnte der Vermieter seither die Durchschnittsmiete aus drei nachgewiesenen vergleichbaren Wohnungen mit höherer Miete verlangen, so soll ihm nach dem neuen Gesetz die Spitzenmiete zustehen. Da mit einer Neubauwohnung Baujahr 81 die Wohnungen mindestens aus den letzten 10 Jahren vergleichbar sind, kann man sich die Folgen vorstellen. Und die Altbaumieten werden wie immer in der Vergangenheit auch diesmal recht bald nachziehen . (Aus: Unsere Zeit [Düsseldorf] vom 18. Dezember 1981) Schuldaufhebungs- oder Strafaufhebungselemente bis hin zu exakten Kriterien ihrer Anwendung inhaltlich zu bestimmen. Dafür hat u. E. der jetzige § 169 StGB-' (Wirtschafts- und Entwicklungsrisiko) einen Modellcharakter. Erforderlich ist es auch, in der Forschungsarbeit der Rechtswissenschaftler die Kriterien für eine richtige Differenzierung herauszuarbeiten, die sich aus den wissenschaftlich-technischen Entwicklungsprozessen ergeben und die dazu beitragen, daß der wissenschaftlich-technische Fortschritt auch unter dem Aspekt seines strafrechtlichen Schutzes und seiner Förderung als Rechtsproblem sach-adäquat erfaßt wird. 1 1 Vgl. E. Honecker, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag, Berlin 1981, S. 136; derselbe, Bericht des Politbüros an die 3. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1981, S. 24 ff.; Gesetz über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1981 1985 vom 3. Dezember 1981 (GBl. I Nr. 35 S. 405). 2 J. Streit, „X. Parteitag Kompaß für die staatsanwaltschaft-liche Tätigkeit in den achtziger Jahren“, NJ 1981, Heft 6, S. 243. 3 E. Honecker, a. a. O., S. 80. 4 Vgl. H. Harrland, „Die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts wirksamer gestalten“, NJ 1982, Heft 1, S. 7. 5 Vgl. H. Keil/S. Wittenbeck, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung zum Schutz des sozialistischen Eigentums erhöhen!“, NJ 1979, Heft 7, S. 299; zu den Voraussetzungen für die Anwendung der Geldstrafe vgl. A. Arnold/H. Mathias in NJ 1979, Heft 3, S. 123 ff. und S. Wittenbeck/R. Schröder in NJ 1980, Heft 1, S. 15 ff. 6 Vgl. H. Keil/S. Wittenbeck, a. a. O. 7 Vgl. Kommentar zum Strafgesetzbuch, Berlin 1981, S. 418 (Anm. 4 zum § 165). 8 Vgl. E. Honecker, Bericht des Politbüros an die 3. Tagung des Zentralkomitees der SED, a. a. O., S. 31.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 65 (NJ DDR 1982, S. 65) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 65 (NJ DDR 1982, S. 65)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der Konspiration eventuell gefährdeter anderer und zur Abwehr eventueller Auswirkungen auf die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben einzuleiten sind. Aus den dabei festgestellten Mängeln in der Zusammenarbeit mit Führungs-xM bestehen und auf welche Kernfragen sich die Leiter bei der Arbeit mit konzentrieren müssen, um die von uns skizzierten nachweis und abrechenbaren Erfolge im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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