Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 62

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 62 (NJ DDR 1982, S. 62); 62 Neue Justiz 2/82 Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und d ie Volkswirtschaft Prof. Dr. KARL-HEINZ BEYER, Prof. Dr. sc. WALTER 0R.SCHEK0WSK1 und Prof. Dr. sc. DIETMAR SEIDEL, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Die Entwicklung und Stärkung der sozialistischen Gesellschaft und das weitere Wachsen des Lebensniveaus der Menschen sind untrennbar mit der Lösung der wirtschaftlichen Aufgaben verbunden.1 Allen Belangen und Aufgaben, die die materiell-technische Basis des entwickelten Sozialismus, ihren Ausbau, ihre Entwicklung sowie ihren Schutz im umfassenden Sinne betreffen, ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Rechtsverletzungen der verschiedensten Art, insbesondere Erscheinungsformen der Kriminalität, und auch sonstige Pflichtwidrigkeiten. wirken sich hemmend auf die Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben aus und mindern in ihrer Gesamtheit die Ergebnisse der auf die Erfüllung der Hauptaufgabe gerichteten Arbeit der Werktätigen. Insbesondere durch direkte Angriffe auf das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft, durch pflichtwidrigen, leichtfertigen, den wissenschaftlich-technischen Erfordernissen zuwiderlaufenden Umgang mit Maschinen und Anlagen, Geräten und Verfahren, durch mangelnde Arbeitsdisziplin und Vergeudung von Materialien, Energie, Arbeitszeit und Mißachtung wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse werden sowohl wirtschaftliche Schäden als auch gesellschaftlich negative Wirkungen in der Bewußtseinsbildung jeweils bestimmter Bevölkerungsteile verursacht. An Bedeutung gewinnt daher die gezielte und intensive Einflußnahme auf das Vorfeld gesellschaftswidriger und gesellschaftsgefährlicher Erscheinungen.2 Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft als komplexe Aufgabe Ein wirksamerer Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft ist dann zu erreichen, wenn sich die staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte auf den Schutz der Volkswirtschaft vor Störungen und Verlusten konzentrieren. Die auf dem X. Parteitag beschlossene Wirtschaftsstrategie der 80er Jahre orientiert auf Schwerpunkte, die auch für die Maßnahmen zum Schutz des Eigentums und der Volkswirtschaft entscheidend sind. Bei der Bekämpfung der Eigentumskriminalität geht es natürlich keineswegs um denkbare Extreme; also weder darum, wirtschaftliche Prozesse mit strafrechtlichen Mitteln zu gestalten, noch dürfen andererseits entscheidende ökonomische Wachstumsbereiche dem strafrechtlichen Schutz entzogen werden. Den in der Volkswirtschaft noch auftretenden Konflikten ist in erster Linie durch die Entwicklung wissenschaftlicher Leitungsmethoden, durch die Einheit von politisch-ideologischer Erziehungsarbeit und die differenzierte Anwendung ökonomischer und rechtlicher Mittel zu begegnen. Das Strafrecht ist in diesem Prozeß in aller Regel das letzte Mittel und darf die Entwicklung der Verantwor-tungs- und Entscheidungsfreudigkeit und eine schöpferische, auf den größten volkswirtschaftlichen Nutzen gerichtete Arbeit nicht hemmen. Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist folglich auf die Fälle zu beschränken, bei denen tatsächlich andere Mittel zur wirksamen Bekämpfung von Handlungen, die das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft schädigen, nicht ausreichen. Der Kampf der Betriebe und Kombinate gegen alle Rechtsverletzungen ist untrennbar mit ihren Aufgaben im wirtschaftlichen Bereich, mit einer qualifizierten Leitung, Planung und Stimulierung sowie mit der exakten Kontrolle und Abrechnung wirtschaftlicher Leistungen und Resultate verbunden. Dabei erhöht sich die Verantwortung der Leiter und aller Werktätigen dafür, all ihre Entscheidungen und Handlungen so sorgfältig zu prüfen und zu treffen, daß aus gesamtgesellschaftlicher Sicht das Effektivste für den Sozialismus geschaffen wird. Gesamtgesellschaftliche Verantwortung zwingt dazu, über das eigene Interesse des Betriebes oder Kombinats hinauszuschauen und Leistungen zu vollbringen, die für die gesamte Volkswirtschaft effektiv sind. Der umfassende Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft in den Betrieben und Kombinaten beginnt daher schon bei den Entscheidungen über künftige wirtschaftliche Effektivität im Planungs- und Leitungsprozeß, über Investitionen entsprechend den Maßstäben des X. Parteitages, über die Entwicklung und das beschleunigte gesellschaftliche Nutzbarmachen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, über effektive Nutzung von Energie, Material und Zeit.3 Die strafrechtlich relevanten Formen der Schädigungen des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft sind vielgestaltig. Sie reichen von „herkömmlichen“ Angriffen mit dem Ziel persönlicher Bereicherung über betrügerische Manipulationen bis hin zu groben planwirtschaftlichen Verstößen (z. B. durch vorgetäuschte Planerfüllung verursachte Rückstände in Exportverpflichtungen, durch Oberflächlichkeit und Fehler in der Dokumentation herbeigeführte wirtschaftliche Schäden, durch Manipulation im Neuererwesen mit vorgetäuschten Leistungen, durch Havarien und andere Störungen bewirkte wirtschaftliche Schäden oder Beeinträchtigung dhr Versorgung der Bevölkerung durch volkswirtschaftlich nicht abgestimmte Produktionseinstellungen bzw. -Umstellungen). Natürlich dürfen die „herkömmlichen“ Angriffe auf das sozialistische Eigentum nicht unterschätzt werden. Die anspruchsvollen ökonomischen Ziele setzen strikte Gesetzlichkeit im Tim und Lassen aller, insbesondere aber der Leiter, voraus. Bei außergewöhnlichen volkswirtschaftlichen Leistungsanforderungen wachsen die Ansprüche an die Qualität der Leitung dieser Prozesse, und es gilt bei allen Entscheidungen, sich auf der Grundlage der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften konsequent an den gesamtgesellschaftlichen Interessen zu orientieren und entschlossen alle die Straftaten gegen das sozialistische Eigentum die Volkswirtschaft begünstigenden Rechtsverstöße aufzudecken und zu bekämpfen.4 Die Realisierung unserer Wirtschaftspolitik unter den Bedingungen des verschärften Konfrontationskurses aggressiver Kreise des imperialistischen Systems unterstreicht die Bedeutung der strikten Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit und einer wirksameren Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen in der Volkswirtschaft.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 62 (NJ DDR 1982, S. 62) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 62 (NJ DDR 1982, S. 62)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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