Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 6 (NJ DDR 1982, S. 6); 6 Neue Justiz 1/82 \ zu richten, dauerhafte Erfolge bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit zu erreichen, die vom Handeln des ganzen Kollektivs getragen sind und sich auch in komplizierten Situationen bewähren. Die Unterstützung der Kollektive durch die Leitungen der Betriebe ist zu verstärken. Die Partei und die staatlichen Organe sollten alle Aktivitäten der Bürger fördern, die sich in der Öffentlichkeit gegen Rechtsverletzungen wenden, weil das den Spielraum der Rechtsverletzer einengt und entscheidend dazu beiträgt, der sozialistischen Lebensweise Geltung zu verschaffen. Je weniger Rechtsverletzungen in unserem Lande Vorkommen, desto stabiler und fester ist unsere sozialistische Rechtsordnung, desto stärker sind unser Staat und seine Ausstrahlungskraft. Wir unterstützen auf vielfältige Weise all diejenigen Bürger, die sich engagiert für den Schutz und die strikte Einhaltung unserer Staats- und Rechtsordnung einsetzen. Die korrekte Handhabung des sozialistischen Rechts ist nicht allein eine fachspezifische Angelegenheit, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nach wie vor ist die prinzipielle Auseinandersetzung mit Erscheinungen der Gleichgültigkeit, des Liberalismus gegenüber dem sozialistischen Recht oder sogar der bewußten Mißachtung von Rechtsvorschriften unerläßlich. Hier gilt es, den Rat Lenins zu befolgen, „die breiten Massen der Arbeiter und Bauern dazu (zu) erziehen, sich selbständig, rasch und tatkräftig einzuschalten, wenn es gilt, über die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wachen“.4 Um die Wirksamkeit der Partei der Arbeiterklasse, der gesellschaftlichen Organisationen, der Justiz- und Sicherheitsorgane sowie der anderen Staatsorgane in der politischen Massenarbeit weiter zu erhöhen, sollten die bewährten Formen koordinierter Rechtspropaganda ausgebaut werden. Stadt- und Gemeindeordnungen als staatliche Leitungsinstrumente voll nutzen In der Arbeit mit Stadt- und Gemeindeordnungen ist davon auszugehen, daß Recht und Gesetzlichkeit eng damit verbunden sind, wahrhaft sozialistische Beziehungen zwischen den Menschen herauszubilden und die ökonomischen Aufgaben zu lösen. Die staatlichen Organe in den Städten und Gemeinden sollten die Stadt- und Gemeindeordnungen stärker als rechtliche und kommunalpolitische Leitungsinstrumente nutzen, um sozialistische Denk- und Verhaltensweisen der Bürger weiter auszuprägen und ihr kulturvolles Zusammenleben zu fördern. Durch ein enges Zusammenwirken der örtlichen Staatsorgane mit den gesellschaftlichen Kräften im Territorium, insbesondere den Ausschüssen der Nationalen Front, sowie den Organen der Volkspolizei ist eine Atmosphäre des öffentlichen Interesses an Ordnung, Sauberkeit und Hygiene, an der konsequenten Verwirklichung der Stadt-und Gemeindeordnungen in den Städten und Gemeinden zu schaffen. Die Ausprägung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen zur Erhöhung von Ordnung, Sauberkeit und Hygiene in den Wohngebieten wird in hohem Maße von der Aktivität der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front, ihrer Aktivs für Ordnung und Sicherheit, der Hausgemeinschaften und dem Verhalten jedes Bürgers bestimmt. Wichtig ist es deshalb, die Arbeit mit den Stadt-und Gemeindeordnungen noch enger mit dem „Mach mit [“-Wettbewerb zu verbinden. Die staatlichen Organe in den Städten und Gemeinden haben zu gewährleisten, daß die eigenen Verantwortungsbereiche ihre Verpflichtungen aus den Ordnungen jederzeit vorbildlich erfüllen. Damit geben sie ein Beispiel und fördern die Bereitschaft der Bürger, Hausgemeinschaften und anderer gesellschaftlicher Kräfte, noch mehr für Ord- nung, Sauberkeit und Hygiene in den Wohngebieten zu tun. Zur besseren Einhaltung der Stadt- und Gemeindeordnungen sollten die örtlichen Staatsorgane eine breite staatliche und gesellschaftliche Kontrolle organisieren. Gegenüber Verletzungen der Stadt- und Gemeindeordnungen ist die Schaffung einer öffentlichen Atmosphäre der Unduldsamkeit von großer Bedeutung für die Einhaltung ihrer rechtlichen und moralischen Verhaltensnormen. Deshalb sollte in jedem Fall auf Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Ordnungen reagiert werden. Die Unausbleiblichkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Reaktion ist eine wichtige Garantie der Einhaltung der Ordnungen und trägt dazu bei, die Staatsautorität ziu festigen. Durch die örtlichen Staatsorgane ist besonders Einfluß darauf zu nehmen, daß bei Verstößen die politisch-ideolo-. gische Erziehung, die Auseinandersetzung mit den Rechtsverletzern und Ermahnungen im Vordergrund stehen. Die Erfahrungen beweisen, daß es mit der Durchsetzung der Ordnungen dort vorangeht, wo bei Verletzungen der Ordnungen neben den notwendigen Reaktionen der staatlichen Organe stärker auch die vielfältigen Möglichkeiten der öffentlichen Kritik und gesellschaftlichen Erziehung im Wohngebiet und besonders in den Hausgemeinschaften genutzt werden. Notwendig ist jedoch auch, wenn die Überzeugung und gesellschaftliche Erziehung nicht ausreichen, die in den Rechtsvorschriften gegebenen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ordnungen, wie Ordnungsstrafen und Verwarnungen mit Ordnungsgeld, befristete Auflagen, Ersatzvornahme u. a. konsequent im Interesse der Gewährleistung von Ordnung, Sauberkeit und Hygiene sowie zur Festigung der Autorität der örtlichen Staatsorgane zu nutzen. Wichtig ist auch, bei der Durchsetzung der Ordnungen gegenüber Betrieben, Einrichtungen und Bürgern mit gleicher Konsequenz zu verfahren. Die Räte der Bezirke und Kreise sollten öfter die Arbeit der Räte der Städte und Gemeinden mit den Stadt- und Gemeindeordnungen und ihre Wirksamkeit einschätzen. Daraus sind Schlußfolgerungen für die Unterstützung der Städte und Gemeinden zu ziehen. * Unsere Erfahrungen besagen: Wo die Rechtserziehung wichtiger Bestandteil der politisch-ideologischen Tätigkeit der Partei, der Nationalen Front und der staatlichen Organe ist, wo Gesetz und Ordnung strikt durchgesetzt werden, da besitzt das Recht Autorität und die Kraft, in allen Sphären der Gesellschaft mobilisierend und erzieherisch für die Erfüllung der von der Partei der Arbeiterklasse gestellten Aufgaben bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu wirken. (Dieser Beitrag ist eine Teilwiedergabe des Vortrags, den der Autor am 25. November 1981 in Kleinmachnow hielt.) 1 2 3 4 1 Vgl. dazu W. Stoph, Hede zur Begründung der Gesetze über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft 1981 bis 1983 und über den Volkswirtschaftsplan 1982, ND vom 4. Dezember 1981, S. 3 f. 2 Vgl. E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros des Zentralkomitees der SED an die 3. Tagung, Berlin 1981, S. 49 f. 3 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 51. 4 W. I. Lenin, „Direktive für die Arbeit auf wirtschaftlichem Gebiet, angenommen vom IX. Gesamtrussischen Sowjetkongreß am 28. Dezember 1921“, ln: Werke, Bd. 33, S. 165.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 6 (NJ DDR 1982, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 6 (NJ DDR 1982, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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