Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 56

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 56 (NJ DDR 1982, S. 56); 56 Neue Justiz 2/82 Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften Dr. HANS-DIETER SCHULZE, wiss. Mitarbeiter, und Dr. KLAUS ZIEGER, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Im Rechenschaftsbericht an den X. Parteitag der SED wurde festgestellt, daß, ausgehend von den Anforderungen der Zukunft, die sozialistische Rechtsordnung ständig zu vervollkommnen ist Und daß deshalb solche Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu überarbeiten oder neu zu fassen sind, die dem Stand der Entwicklung nicht mehr entsprechen.! Damit sind für die Rechtsetzung des sozialistischen Staates und für deren wissenschaftliche Vorbereitung neue, höhere Aufgaben gestellt. Insbesondere ist es notwendig, die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften weiter zu qualifizieren und ihre Ergebnisse noch zielstrebiger als bisher in die Vorbereitung und Gestaltung der zur Leitung der gesellschaftlichen Prozesse erforderlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Maßnahmen zur Rechtsanpassung und -bereinigung einzubeziehen.2 Die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften ist so zu entwickeln, daß ihre Ergebnisse wirksamer dazu beitragen, die langfristige Planung der Rechtsetzung weiter zu vervollkommnen. Das gilt sowohl für die Rechtsetzungsmaßnahmen, die vom Ministerrat beschlossen werden, als auch für die Planung derjenigen Rechtsvorschriften, die von den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen in eigener Verantwortung erlassen werden. Dementsprechend erhalten die Aufgaben, die dem Ministerrat auf dem Gebiet der Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften durch § 8 des Gesetzes über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I Nr. 16 S. 253) und den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen durch die Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften Beschluß des Ministerrates vom 25. Juli 1980 (GBl.-Sdr. Nr. 1056) übertragen worden sind, immer größere Bedeutung. Arbeitsschritte zur Lösung konkreter analytischer Aufgaben Hinsichtlich der Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften liegen bereits theoretische und praktische Ergebnisse vor.3 Das betrifft vor allem die grundlegenden Arbeitsschritte, die im Regelfall für die Lösung einer konkreten analytischen Aufgabe erforderlich sind/* Solche Schritte sind die Herausarbeitung der volkswirtschaftlichen oder der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, hinsichtlich deren Verwirklichung die Wirksamkeit von Rechtsvorschriften im Rahmen der Analyse untersucht werden soll; die Bestimmung des Gegenstands der Analyse und die Zusammenstellung der Rechtsvorschriften, die auf die Verwirklichung der gesellschaftlichen Aufgabe gerichtet sind und deren Wirksamkeit dementsprechend zu analysieren ist; die Erarbeitung spezifischer Kriterien, auf deren Grundlage die Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften eingeschätzt werden kann (Wirksamkeitskriterien), und die Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften; die Feststellung der Ursachen für etwaige Hemmnisse bei der vollen Entfaltung der Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften; die Erarbeitung von Schlußfolgerungen; die Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse der Analyse für die Leitungstätigkeit. Mit diesen Arbeitsschritten sind gleichzeitig Schwerpunkte für die weitere Vervollkommnung der analytischen Tätigkeit bestimmt. Vor allem betrifft das die Frage, w i e die einzelnen Schritte zu verwirklichen sind. Darüber hinaus gibt es aber auch noch einige weitere Fragen (z. B. hinsichtlich der Verantwortung für die Durchführung von Rechtsanalysen, hinsichtlich der Organisation der analytischen Tätigkeit in den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen u. a. m.), zu denen die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen noch weiter vertieft werden müssen. Verantwortung für die Durchführung von Rechtsanalysen Zur weiteren Vervollkommnung der entsprechenden Orientierungen im Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 19. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313) wurde in § 2 der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften festgelegt, daß die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane in ihren Verantwortungsbereichen für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung verantwortlich sind. Sie haben die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften in ihrem Verantwortungsbereich zu analysieren und notwendige Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung einschließlich der Rechtsanpassung und -bereinigung für den Ministerrat vorzubereiten oder in eigener Zuständigkeit zu treffen. Damit ist klargestellt, daß die Verantwortung für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den gesellschaftlichen Entwicklungserfordernissen, die Verantwortung für die Analyse der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften und die Verantwortung für die Vorbereitung und Schaffung der daraus abzuleitenden weiteren Rechtsetzungsmaßnahmen eine Einheit bilden und Bestandteil der Leitungsverantwortung sind, die den Ministerien und den anderen zentralen Staatsorganen übertragen ist. Herausarbeitung der gesellschaftlichen Aufgabe, die der Rechtsanalyse zugrunde liegt Die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften ist eine komplizierte Aufgabe, die im Regelfall nur arbeitsteilig zu verwirklichen ist und deshalb mit großer Sorgfalt vorbereitet werden muß. Der Erfolg der analytischen Tätigkeit hängt wesentlich davon ab, daß von Beginn an klare Vorstellungen über das Ziel der Analyse bestehen. Deshalb ist grundsätzlich zu berücksichtigen, daß es bei dieser Analyse nicht um eine Untersuchung von Rechtsvorschriften im weiten Sinne geht. Deren Ziele können z. B. auch darin bestehen, Fragen der Rechtsentwicklung aus historischer Sicht zu untersuchen oder Rechtsvergleiche vorzunehmen. Das ganz spezielle Ziel einer Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften besteht in erster Linie darin zu untersuchen, wie wirkungsvoll bestehende Rechtsvorschriften die gesellschaftliche Entwicklung entsprechend ihrem Reifegrad fördern und aktiv zur Lösung der künftigen Aufgaben in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen beitragen. Die Ergebnisse der Analyse müssen vor allem geeignet sein, Erfordernisse für die weitere Vervollkommnung der Rechtsordnung und für Maßnahmen der Rechtsverwirklichung einschließlich der Rechtserziehung und Rechtspropaganda abzuleiten. Daraus ergibt sich, daß sich die Arbeit auf dem Gebiet;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 56 (NJ DDR 1982, S. 56) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 56 (NJ DDR 1982, S. 56)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge ist mit dem Einsatz der und zweckmäßig zu kombinieren hat Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der und zu schaffen.

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