Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 56

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 56 (NJ DDR 1982, S. 56); 56 Neue Justiz 2/82 Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften Dr. HANS-DIETER SCHULZE, wiss. Mitarbeiter, und Dr. KLAUS ZIEGER, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Im Rechenschaftsbericht an den X. Parteitag der SED wurde festgestellt, daß, ausgehend von den Anforderungen der Zukunft, die sozialistische Rechtsordnung ständig zu vervollkommnen ist Und daß deshalb solche Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu überarbeiten oder neu zu fassen sind, die dem Stand der Entwicklung nicht mehr entsprechen.! Damit sind für die Rechtsetzung des sozialistischen Staates und für deren wissenschaftliche Vorbereitung neue, höhere Aufgaben gestellt. Insbesondere ist es notwendig, die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften weiter zu qualifizieren und ihre Ergebnisse noch zielstrebiger als bisher in die Vorbereitung und Gestaltung der zur Leitung der gesellschaftlichen Prozesse erforderlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Maßnahmen zur Rechtsanpassung und -bereinigung einzubeziehen.2 Die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften ist so zu entwickeln, daß ihre Ergebnisse wirksamer dazu beitragen, die langfristige Planung der Rechtsetzung weiter zu vervollkommnen. Das gilt sowohl für die Rechtsetzungsmaßnahmen, die vom Ministerrat beschlossen werden, als auch für die Planung derjenigen Rechtsvorschriften, die von den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen in eigener Verantwortung erlassen werden. Dementsprechend erhalten die Aufgaben, die dem Ministerrat auf dem Gebiet der Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften durch § 8 des Gesetzes über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I Nr. 16 S. 253) und den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen durch die Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften Beschluß des Ministerrates vom 25. Juli 1980 (GBl.-Sdr. Nr. 1056) übertragen worden sind, immer größere Bedeutung. Arbeitsschritte zur Lösung konkreter analytischer Aufgaben Hinsichtlich der Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften liegen bereits theoretische und praktische Ergebnisse vor.3 Das betrifft vor allem die grundlegenden Arbeitsschritte, die im Regelfall für die Lösung einer konkreten analytischen Aufgabe erforderlich sind/* Solche Schritte sind die Herausarbeitung der volkswirtschaftlichen oder der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, hinsichtlich deren Verwirklichung die Wirksamkeit von Rechtsvorschriften im Rahmen der Analyse untersucht werden soll; die Bestimmung des Gegenstands der Analyse und die Zusammenstellung der Rechtsvorschriften, die auf die Verwirklichung der gesellschaftlichen Aufgabe gerichtet sind und deren Wirksamkeit dementsprechend zu analysieren ist; die Erarbeitung spezifischer Kriterien, auf deren Grundlage die Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften eingeschätzt werden kann (Wirksamkeitskriterien), und die Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften; die Feststellung der Ursachen für etwaige Hemmnisse bei der vollen Entfaltung der Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften; die Erarbeitung von Schlußfolgerungen; die Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse der Analyse für die Leitungstätigkeit. Mit diesen Arbeitsschritten sind gleichzeitig Schwerpunkte für die weitere Vervollkommnung der analytischen Tätigkeit bestimmt. Vor allem betrifft das die Frage, w i e die einzelnen Schritte zu verwirklichen sind. Darüber hinaus gibt es aber auch noch einige weitere Fragen (z. B. hinsichtlich der Verantwortung für die Durchführung von Rechtsanalysen, hinsichtlich der Organisation der analytischen Tätigkeit in den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen u. a. m.), zu denen die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen noch weiter vertieft werden müssen. Verantwortung für die Durchführung von Rechtsanalysen Zur weiteren Vervollkommnung der entsprechenden Orientierungen im Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 19. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313) wurde in § 2 der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften festgelegt, daß die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane in ihren Verantwortungsbereichen für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung verantwortlich sind. Sie haben die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften in ihrem Verantwortungsbereich zu analysieren und notwendige Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung einschließlich der Rechtsanpassung und -bereinigung für den Ministerrat vorzubereiten oder in eigener Zuständigkeit zu treffen. Damit ist klargestellt, daß die Verantwortung für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den gesellschaftlichen Entwicklungserfordernissen, die Verantwortung für die Analyse der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften und die Verantwortung für die Vorbereitung und Schaffung der daraus abzuleitenden weiteren Rechtsetzungsmaßnahmen eine Einheit bilden und Bestandteil der Leitungsverantwortung sind, die den Ministerien und den anderen zentralen Staatsorganen übertragen ist. Herausarbeitung der gesellschaftlichen Aufgabe, die der Rechtsanalyse zugrunde liegt Die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften ist eine komplizierte Aufgabe, die im Regelfall nur arbeitsteilig zu verwirklichen ist und deshalb mit großer Sorgfalt vorbereitet werden muß. Der Erfolg der analytischen Tätigkeit hängt wesentlich davon ab, daß von Beginn an klare Vorstellungen über das Ziel der Analyse bestehen. Deshalb ist grundsätzlich zu berücksichtigen, daß es bei dieser Analyse nicht um eine Untersuchung von Rechtsvorschriften im weiten Sinne geht. Deren Ziele können z. B. auch darin bestehen, Fragen der Rechtsentwicklung aus historischer Sicht zu untersuchen oder Rechtsvergleiche vorzunehmen. Das ganz spezielle Ziel einer Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften besteht in erster Linie darin zu untersuchen, wie wirkungsvoll bestehende Rechtsvorschriften die gesellschaftliche Entwicklung entsprechend ihrem Reifegrad fördern und aktiv zur Lösung der künftigen Aufgaben in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen beitragen. Die Ergebnisse der Analyse müssen vor allem geeignet sein, Erfordernisse für die weitere Vervollkommnung der Rechtsordnung und für Maßnahmen der Rechtsverwirklichung einschließlich der Rechtserziehung und Rechtspropaganda abzuleiten. Daraus ergibt sich, daß sich die Arbeit auf dem Gebiet;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 56 (NJ DDR 1982, S. 56) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 56 (NJ DDR 1982, S. 56)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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