Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 55

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 55 (NJ DDR 1982, S. 55); Neue Justiz 2/82 55 und Entscheidungsrecht der LPG in bezug auf das genossenschaftliche Eigentum eindeutig verankert ist. Das genossenschaftliche Eigentum ist mit den genossenschaftlichen Formen der Produktion, der Aneignung und Verteilung verbunden. Es ist daher folgerichtig, wenn im Abschnitt über das genossenschaftliche Eigentum die Beteiligung der Genossenschaftsbauern am Ergebnis des genossenschaftlichen Wirtschaftens grundsätzlich geregelt' wird (§ 23). Über die bisherigen LPG-rechtlichen Grundsätze hinaus, wonach die Vergütung der Genossenschaftsbauern nach dem wirtschaftlichen Gesamtergebnis der LPG und dem individuellen Anteil der einzelnen Mitglieder erfolgte, ist neu vorgesehen, daß sich die Vergütung des einzelnen auch nach dem Anteil der Brigade oder Abteilung am genossenschaftlichen Ergebnis richten soll (§ 23 Abs. 2). Damit wird die Rolle dieser Arbeitskollektive innerhalb der LPG, die auch an anderen Stellen des Gesetzentwurfs deutlich wird (z. B. in §§ 4 Abs. 3, 5 Abs. 3, 12 Abs. 1), besonders betont.9 Die Verantwortung der LPG für den Schutz des genossenschaftlichen Eigentums wird gegenüber dem bisherigen LPG-Gesetz erheblich präzisiert. Hier wird die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Organisierung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Aufgabe des Vorstandes besonders hervorgehoben (§ 24 Abs. 2). Eine Konsequenz aus dem sozialpolitischen Programm der SED ist die Regelung über die Bereitstellung von Wohn-raum durch die LPG (§ 28), die über die bisherige Regelung weit 'hinausgeht. Als eine wichtige Aufgabe wird hier die Beschaffung von Wohnraum zur Seßhaftmachung der Jugendlichen im Dorf formuliert. Der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs der LPG dient auch die Bestimmung über das Vorkaufsrecht der LPG an Eigenheimen, die von der LPG errichtet und Genossenschaftsbauern oder Arbeitern in der LPG übereignet worden waren (§ 28 Abs. 3). Zu den Rechten und Pflichten der Genossenschaftsbauern In der Konzeption der Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern geht der Entwurf (5. Abschnitt) davon aus, daß diese Rechte und Pflichten nicht „gegenüber“ der LPG bzw. „gegenüber“ dem Genossenschaftsbauern wahrgenommen werden, sondern daß sich das Kollektiv der Genossenschaftsbauern selbst die Voraussetzungen und Bedingungen schafft, die zur Erfüllung der genossenschaftlichen Aufgaben und zur Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Genossenschaftsbauern in der LPG notwendig sind. Insgesamt, macht dieser Abschnitt die gewaltige Entwicklung sichtbar, die sich in den vergangenen Jahren auf dem Lande vollzogen hat. Sie beweist nachhaltig die Richtigkeit der marxistisch-leninistischen Agrarpolitik von Partei und Regierung und zeugt vom Wachstum der Klasse der Genossenschaftsbauern. Die vorgesehenen Regelungen verankern für alle Genossenschaftsbauern die verfassungsmäßigen Grundrechte und -pflichten (§ 29) und ziehen die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Es ist hervorzuheben, daß die Umsetzung der Grundrechte und Grundpflichten nach LPG-rechtlichen Prinzipien erfolgt. Das gilt für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse einschließlich Arbeitszeit und Arbeitstagerhythmus ebenso wie für die Aus- und Weiterbildung und für andere Fragen des genossenschaftlichen Lebens und Arbeitens. Damit wird den Erfordernissen der Pflanzen- und Tierproduktion mit ihren Besonderheiten ebenso Rechnung getragen wie der Tatsache, daß die Genossenschaftsbauern selbst als Kollektiv die Eigentümer des genossenschaftlichen Vermögens sind, an dessen Entwicklung sie unmittelbar materiell interessiert sind. Daher wird es den LPGs überlassen, wie sie auf der Grundlage der genossenschaftlichen Demokratie die genossenschaftliche Arbeit im einzelnen regeln und dazu die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern festlegen, soweit nicht zwingende Rechtsnormen ein be- stimmtes Handeln vorschreiben (z. B. auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes). Im übrigen wird auf die Regelungen in den Statuten und Betriebsordnungen der LPG verwiesen (§ 30 Abs. 3). Die Vorschriften zur sozialen Sicherstellung der Genossenschaftsbauern und die Rechte bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit usw. (§§ 33, 36, 37) fassen die bisherigen Bestimmungen auf diesem Gebiet zusammen und machen sie damit für die Genossenschaftsbauern übersichtlicher und handhabbarer. Die Hervorhebung der persönlichen Hauswirtschaft (§ 34) unterstreicht noch einmal deren große ökonomische und politische Bedeutung als Neffenwirtschaft der Genossenschaftsbauern. Dem wird auch mit dem vorgesehenen besonderen Vollstreckungsschutz entsprochen. Die Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern (§§ 39, 40) knüpfen an Bewährtem im bisherigen LPG-Gesetz an und regeln über die Neuerungen hinaus, die bereits in die LPG-Musterstatuten von 1977 Eingang fanden, einige Fragen neu. So wird nunmehr der Schadenersatz bei fahrlässiger Schädigung in Durchführung der genossenschaftlichen Arbeit verbindlich auf die Höhe einer monatlichen Vergütung (bei erweiterter materieller Verantwortlichkeit auf das Dreifache einer monatlichen Vergütung) begrenzt, wobei zugleich der Berechnungsmodus vorgegeben wird (§ 39 Abs. 3). Schließlich soll nunmehr der Vorstand anstelle der Vollversammlung entscheiden, ob und in welcher Höhe Schadenersatz geltend gemacht werden soll (§ 40 Abs. 2). Damit wird einem dringenden praktischen Bedürfnis entsprochen. Daß dennoch für den Fall der Einbehaltung von Mitteln der Vorschußzahlung bis zu 300 Mark die Vollversammlung entscheiden soll (§ 40 Abs. 4), erklärt sich aus dem doch nicht unbedeutenden Eingriff in die Vermögenssphäre eines Genossenschaftsbauern durch Entscheidung der LPG. Insgesamt ist zu erwarten, daß die Erweiterung der Kompetenzen des Vorstandes bei der Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit zur weiteren Verbesserung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit beitragen wird. Die Rechtsstellung der Arbeiter und Angestellten, die in den LPGs tätig sind, wird durch das neue LPG-Gesetz grundsätzlich nicht verändert. Für sie gelten in der gleichen Weise, wie das die LPG-Musterstatuten (Ziff. 17 und 18) bereits vorsehen, die Vorschriften des sozialistischen Arbeitsrechts sowie dort, wo das zulässig ist, die Bestimmungen des Statuts und der Betriebsordnung der LPG (§ 35). * Die Anwendung des neuen LPG-Gesetzes wird zu einer wesentlichen Qualifizierung der Arbeit der LPGs wie der staatlichen Organe führen. Mit dem neuen Gesetz werden auch wie deutlich wurde für die LPG-Rechtswissen-schaft (und nicht nur für diese) zahlreiche Fragen aufgeworfen, die in nächster Zukunft gründlich zu bearbeiten sind. Dazu ist die wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit mit Agrarökonomen und Betriebswirtschaftlern zielstrebig zu entwickeln. 1 2 3 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 75. Der Entwurf des LPG-Gesetzes ist veröffentlicht in: ND vom 19./20. Dezember 1981, S. 11 f. 2 In der Sowjetunion wird in bezug auf die Landwirtschaft unterschieden zwischen „staatlicher Führung“ (gossudarstwennoje rukowodstwo) der Kolchosen und „staatlicher Leitung“ (gossudarstwennoje uprawlenije) der Sowchosen, womit den beiden Formen des sozialistischen Eigentums in der Landwirtschaft und dem sozial-ökonomischen Unterschied zwischen Kolchos und Sowchos Rechnung getragen wird. Hierzu führt M. I. Kosyr aus: „Obwohl vom juristischen Standpunkt aus jede Leitung zugleich auch Führung ist, stellt jedoch nicht jede Führung Leitung dar. Der Sowjetstaat führt beispielsweise die Kolchosen, leitet sie jedoch nicht, da sie sich selbst verwaltende genossenschaftliche Organisationen darstellen. Die Führung der Sowchosen durch den Sowjetstaat ist jedoch zugleich Leitung, da diese Landwirtschaftsbetriebe in seinem Eigentum stehen“ (zitiert nach: Autorenkollektiv, Staatliche Leitung der Landwirtschaft in der DDR und der UdSSR, Berlin 1980, S. 10, Fußnote 6). 3 Der Gesetzentwurf bietet dafür Beispiele hinsichtlich der Rechte der Genossenschaftsbauern bei Arbeitsunfall und Berufskrank- Fortsetzung auf S. 67;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 55 (NJ DDR 1982, S. 55) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 55 (NJ DDR 1982, S. 55)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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