Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 549

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 549 (NJ DDR 1982, S. 549); Neue Justiz 12/82 549 tive Zusammenwirken der verschiedenen Rechtszweige bei der Gestaltung der Wohnbeziehungen. Die Aussprache über den Beitrag des Zivilrechts zur Sicherung der Versorgung der Bürger mit Konsumgütern erstreckte sich u.a. auf die Qualität und den Durchsetzungsmechanismus der allgemeinen Versorgungspflichten der Handelseinrichtungen, auf die verschiedensten Aspekte und Formen der Sicherung einer qualitätsgerechten Versorgung sowie auf die Voraussetzungen der vertraglichen Verantwortlichkeit, insbesondere mit Blick auf die technische Entwicklung. Auch hier zeigte sich eine große Vielfalt der rechtlichen Formen, *B. bei der Qualitätssicherung durch Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzregelungen, die durchaus nicht auch konzeptionell andere rechtspolitische Zielstellungen zum Inhalt haben. Ganz besonders deutlich wurde die wechselseitige Determiniertheit der Rechtsregeln, die die Beziehungen betreffen, an denen Bürger beteiligt sind, und der Regelungen, die den Bereich der Wirtschaft gestalten. Weiter zu durchdenken sind z. B. die-von Prof. Dr. Harmathy vorgetragenen Überlegungen in bezug auf einen besonderen gerichtlichen Verbraucherschutz Fragen, die vor dem Hintergrund der in imperialistischen Staaten formal unter gleichem Namen laufenden Diskussion einer differenziertefi Behandlung bedürfen. Für die rechtliche Gestaltung der Versorgung der Bürger mit Dienstleistungen stehen in den sozialistischen Ländern unterschiedliche Regelungssysteme zur Verfügung, und es gibt auch deutliche Unterschiede in den Auffassungen über den Begriff der Dienstleistungen und ihre Typisierung. Übereinstimmende Ansichten zeigen sich jedoch zu den hierbei vom Zivilrecht zu lösenden Aufgaben. Hierzu gehören die Festlegung differenzierter Rechte und Pflichten bei den verschiedenen Vertragstypen sowie das Verhältnis zwischen rechtlicher Verantwortlichkeit für Mängel und Verantwortlichkeit für durch die mangelhafte Dienstleistung entstandene Schäden. Untersucht werden müssen die außerordentlich liäufigen Sachverhalte, bei denen teilweise verwaltungsrechtliche oder gar keine Regelungen für Dienstleistungen bestehen (z. B. im Bereich Bildung und Kultur, Post, Energie). Neue Probleme entstehen auch im Zusammenhang mit dem wissenschaftlich-techni- sehen Fortschritt, z. B. bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Automaten oder bei der Inanspruchnahme der elektronischen Datenverarbeitung. Gefordert wurde u. a., den Grundsatz der realen Vertragserfüllung bei Obhutspflichtverletzungen der Dienstleistungsbetriebe durchzusetzen und den Besonderheiten der verschiedenen Dienstleistungsbeziehungen durch entsprechende Allgemeine Leistungsbedingungen Rechnung zu tragen. Im Arbeitskreis II der Konferenz berieten Urheberrechtswissenschaftler und -praktiker über das Thema „Die freie Werknutzung als eine Form der Konkretisierung des Grundrechts der Bürger auf Teilnahme am kulturellen Leben“. Auf der Grundlage eines von Prof. Dr. H. Püschel (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) gehaltenen Referats wurden vor allem folgende Komplexe diskutiert: 1. Konzeptionelle Probleme der Ausgestaltung des Rechtsinstituts der freien Werknutzung im Urheberrecht der sozialistischen Staaten; 2. Fragen, die sich aus dem Einsatz moderner Infor-mations- und Kommunikationstechnik (z. B. Videokassetten, Kabelfernsehen, Übertragung von Fernsehsendungen mittels Satellit u. a.) im Bereich der freien Werknützung ergeben; 3. kulturell-künstlerische Grenzfragen der freieri Werknutzung (z. B. die freie Werknutzung des Sujets eines Kunstwerks, der Zusammenhang zwischen Urheberrecht und Warenkennzeichnungsrecht u. a.); 4. Erfahrungen aus der Rechtsprechung im urheberrechtlichen Bereich (z. B. Fragen des Rechtsschutzes bei Urheberrechtsverletzungen). Die von der I. Internationalen Zivilrechtskonferenz auf- geworfenen Fragen müssen und werden theoretisch weiter bearbeitet werden. Dabei sind sowohl die verschiedenen Aspekte sozialistischer Lebensweise, die unmittelbar oder mittelbar vom Zivilrecht beeinflußt werden, als auch die differenzierten Einflußmechanismen und ihre rechtspolitischen Zielstellungen gründlich zu analysieren. Ebenso sind der Einfluß der qualitativen und quantitativen Veränderungen in den vom Zivilrecht geregelten gesellschaftlichen Verhältnissen auf die Leitungsaufgaben .des Zivilrechts zu untersuchen und auch Konsequenzen für die Bestimmung der rechtspolitischen Zielstellungen und die Zuständigkeiten für deren Realisierung zu ermitteln. Deutlich wurde z. B. in der Diskussion zu Fragen der Wohnbeziehungen, daß die eigentumsrechtlichen Aspekte des zivilrechtlichen Beitrags zur Lösung der Versorgungsaufgaben nicht außer acht gelassen werden können. Bei der Lösung dieser Aufgaben gilt es auch, noch tiefer in vertragstheoretische und gesetzgebungstheoretische Fragestellungen einzudringen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Folgegesetzgebung zeigen. Zahlreich sind auch die Fragen der Rechts Verwirklichung und der Wirksamkeit des Zivilrechts, die vor allem auch unter dem Aspekt des integrativen Zusammenwirkens der verschiedenen rechtlichen und nichtrechtlichen Leitungsmittel in der sozialistischen Gesellschaft untersucht werden müssen. Insgesamt haben die Diskussionsbeiträge der in- und ausländischen Konferenzteilnehmer wichtige Impulse für die weitere rechtswissenschaftliche Forschung, vor allem mit dem Ziel der Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit der Zivilrechtswissenschaftler sozialistischer Staaten auf der Grundlage abgestimmter Forschungsvorhaben, gegeben. Daß dabei nicht nur inhaltliche, sondern zunehmend auch methodische Fragen, z. B. nach den Möglichkeiten und Grenzen soziologischer Methoden bei der Analyse der Wirksamkeit des Zivilrechts, geklärt werden müssen und daß die rechtsvergleichende Arbeit wesentlich zu intensivieren ist, wurde auf der Konferenz mehrfach betont. Die I. Internationale Zivilrechtskonferenz war ein verheißungsvoller Beginn wissenschaftlicher Forschungskooperation. Sie bestätigte die Erkenntnis, daß das Zivilrecht eng mit dem Alltagsleben der Bürger verbunden ist und daß es zur Lösung wichtiger politisch-gesellschaftlicher Fragen beitragen kann. 1 Vgl. M. Posch, „Internationale wissenschaftliche Konferenz zu Grundproblemen des Zivilrechts in Szeged“, Staat und Recht 1966, Heft 3, S. 456 ff. 2 Vgl. hierzu J. Göhring, „Das Wirken des sozialistischen Zivilrechts in den Versorgungsbeziehungen“, NJ 1982, Heft 11, S. 483 ff. Im Staatsverlag der DDR ist erschienen: Dr. Jürgen Woltz: Namen der Wirtschaftseinheiten 95 Seiten; EVP (DDR): 7 M Das Rechtsinstitut des Namens ist bisher in der Literatur der DDR kaum behandelt worden. Deshalb verfolgt diese Broschüre das Anliegen, Leitern, Justitiaren und Schutzrechtsbearbeitern die volkswirtschaftliche Bedeutung der Namen ihrer Wirtschaftseinheiten nahezubringen und ihnen eine praxisorientierte Unterstützung bei der Gestaltung der Organisation des Rechtsschutzes der Namen zu geben. Es soll ihnen geholfen werden, Angriffen auf die Namen ihrer Wirtschaftseinheiten auch auf den Außenmärkten wirksam zu begegnen. Gegenstand der Arbeit sind die Namen und die Namenschlagworte der Kombinate, Betriebe,. Genossenschaften und anderer Einrichtungen in der Industrie, in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, im Binnen- und Außenhandel, im Bau- und Verkehrswesen sowie in anderen volkswirtschaftlichen Bereichen; eingeschlossen sind auch die Namen der Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie die Bezeichnungen der nicht rechtsfähigen Betriebsteile. Da die Industrie den wichtigsten Bereich der Volkswirtschaft darstellt und die Rechtsverhältnisse an d6n Namen der Industriekombinate und -betriebe durch deren zunehmende Aktivitäten auf den Außenmärkten ständig an Bedeutung gewinnen, stehen diese im Mittelpunkt der Betrachtungen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 549 (NJ DDR 1982, S. 549) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 549 (NJ DDR 1982, S. 549)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Durch den Transportleiter sind die Angehörigen während des Gefangenentransportes oder der Vorführung so einzusetzen, daß die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze und der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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