Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 548

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 548 (NJ DDR 1982, S. 548); 548 Neue Justiz 12/82 Berichte I. Internationale Zivilrechtskonferenz sozialistischer Länder Dr. ACHIM MARKO, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Die I. Internationale Zivilrechtskonferenz sozialistischer Länder, die vom 31. August bis zum 2. September 1982 in der Hauptstadt der DDR stattfand, stand unter dem Thema „Der Beitrag des sozialistischen Zivilrechts bei der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise und der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger“. Der Einladung der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin waren 26 ausländische Gäste aus der UdSSR, der CSSR, der Volksrepublik Polen, der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Volksrepublik Angola und der Demokratischen Volksrepublik Afghanistan gefolgt, unter ihnen der Rektor der Karls-Universität Prag, Prof. Dr. Ceska, und der Rektor der Universität Luanda, Dr. Martins. Aus der DDR nahmen u. a. leitende Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz, des Obersten Gerichts, einiger Bezirksgerichte, staatlicher Organe und Institutionen auf dem Gebiet des Handels und der Kultur sowie Rechtswissenschaftler der Akademie der Wissenschaften, der Universitäten und Hochschulen teil. Die Konferenz, die an das Treffen von Zivilrechtlern sozialistischer Länder 1965 in der Ungarischen Volksrepublik anknüpfte1 und zugleich Erfahrungen der regelmäßigen internationalen Konferenzen der Urheberrechtsorganisationen der Bruderländer berücksichtigte, hatte zum Ziel, Grundfragen des Zivilrechts bei der Verwirklichung der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik in den sozialistischen Ländern zu erörtern und so die Grundlage für eine langfristige, praxisbezogene Zusammenarbeit der Zivilrechtswissenschaftler zu schaffen. In seiner Eröffnungsansprache widmete sich der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, vor allem der Bedeutung rechtsvergleichender Untersuchungen, dem Verhältnis von Rechtsetzung und Rechtsverwirklichung sowie der Darstellung von Erfahrungen bei der Anwendung des ZGB in der DDR. Das Hauptreferat zum Thema „Grundsätzliche Fragen des Wirkens des sozialistischen Zivilrechts in den Versorgungsbeziehungen und in den Beziehungen zur Schaffung und Nutzung künstlerischer und wissenschaftlicher Werke“ hielt Prof. Dr. J. Göhring (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität). Er beschäftigte sich mit dem Verhältnis von Zivilrecht und Wirtschaftsrecht in den Versorgungsbeziehungen, arbeitete unter Einbeziehung von Länderberichten Probleme der zivilrechtlichen Verhaltensorientierungen für Betriebe und Bürger zur Gestaltung störungsfreier Versorgungsbeziehungen heraus, untersuchte Zusammenhänge zwischen dem Zivilrecht und der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise und behandelte die Beziehungen zwischen zivilrechtlicher Kodifikation, Nachfolgeregelungen und Vertragsgestaltungen.2 Göhring ging ferner auf das urheberrechtliche Institut der freien Werknutzung und seine Bedeutung für die Ausgestaltung des Grundrechts der Bürger auf Teilnahme am kulturellen Leben ein. Dabei hob er hervor, daß das in der Urheberrechtsgesetzgebung der sozialistischen Länder zum Teil differenziert ausgestaltete Werknutzungsvertragsrecht ein wichtiges Beispiel für die wachsende Rolle des sozialistischen Zivilrechts im Bereich des geistig-kulturellen Schaffens und der Verbreitung seiner Ergebnisse ist. Ausführlich erörterte der Referent Fragen der Zivilrechtsverwirklichung, insbesondere anhand der Eingaben der Bürger bei staatlichen Organen und Betrieben. Hieraus ergibt sich hinsichtlich der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung und der Gesetzlichkeit eine zusätzliche Verantwortung der Gerichte, weil deren Rechtsprechung nicht bloß Einzelfallentscheidung, sondern zugleich Anleitung für die einheitliche Gestaltung vergleichbarer Beziehungen Ist, insbesondere auch durch die Eingaben bearbeitenden Einrichtungen. Die sich an das Referat anschließende Diskussion im Plenum der Konferenz war inhaltlich breit gefächert. Sie reichte von der effektiven Einwirkung des Zivilrechts bzw. Wirtschaftsrechts auf die Gestaltung des Wirtschaftssystems und der Versorgungsbeziehungen in einzelnen sozialistischen Ländern über die Rolle der Versorgungsbetriebe und der Gerichte bei der Zivilrechtsverwirklichung bis zur Stellung des Urheberrechts im sozialistischen Rechtssystem. Danach wurde die Diskussion zu speziellen Themen in zwei Arbeitskreisen fortgesetzt. Der fruchtbare Meinungsaustausch ergab, daß in bezug auf die Grundpositionen des sozialistischen Zivilrechts wesentliche Gemeinsamkeiten bestehen ungeachtet der Tatsache, daß in der DDR und in der CSSR Zivilrecht und Wirtschaftsrecht selbständige Rechtszweige sind. Diese Gemeinsamkeiten betreffen zunächst die rechtspolitische Zielsetzung der nationalen Zivilrechtsordnungen und die gesellschaftsgestaltende Rolle des sozialistischen Zivilrechts bei der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger. Sie zeigten sich auch in der Übereinstimmung der Ansichten über den bedeutsamen Anteil des Zivilrechts bei der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise sowie über die noch näher zu erforschenden Zusammenhänge zwischen Zivilrechtsverhältnissen und Gestaltung sozialistischer Ehe- und Familienbeziehungen, Arbeitsverhältnisse, Gemeinschaftsbeziehungen, Eigentumsverhältnisse u. a. m. Deutlich wurde auch die Übereinstimmung der Auffassungen zu wichtigen Zivilrechtsprinzipien, z. B. zum Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten in seiner praktischen Bedeutung für die Rechtsverwirklichung, zur konkreten Ausgestaltung verfassungsmäßiger Grundrechte im Zivilgesetzbuch und im Urheberrechtsgesetz sowie zur - Einordnung des Urheberrechts in den Rechtszweig Zivilrecht. Der Arbeitskreis I beschäftigte sich mit dem Beitrag des Zivilrechts zur Sicherung der Versorgung der Bürger mit Wohnraum, Konsumgütem und Dienstleistungen. Umfassende, vor allem in rechtsvergleichender Hinsicht sehr informative Referate von Prof. Dr. Gribanow (Moskau), Prof. Dr. Harmathy (Budapest) und Prof. Dr. C e § k a (Prag) gaben zu den drei Komplexen eine Fülle von inhaltlichen und methodischen, für Zivilrechtswissenschaft und -praxis gleichermaßen bedeutsamen Hinweisen und Denkanstößen. Aus der einheitlichen sozialpolitischen Orientierung der sozialistischen Staaten ergibt sich eine einheitliche rechtspolitische Zielstellung für die Versorgung der Bürger mit Wohnraum; hingegen besteht eine große Vielfalt der Rechtsformen für die Befriedigung der Wohnbedürfnisse. So existiert z. B. in anderen sozialistischen Ländern ein vom Eigentum am Wohngebäude getrenntes Eigentumsrecht an Wohnungen. Die damit verbundenen Vorteile wie größere Initiativen bei der Werterhaltung und Modernisierung der Wohnungen , aber auch daraus erwachsende bestimmte politische und soziale Probleme wurden von Prof., Dr. Gribanow und Prof. Dr. Lazar (Bratislava) analysiert. Weitere Diskussionspunkte zu diesem Komplex waren u. a. die Einheit von Rechten und Pflichten der Mieter und Vermieter, die rechtliche Ausgestaltung von Instandhal-tungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die Voraussetzungen für den Wohnungstausch, die spezifische juristische Qualität des Mietermitwirkungsvertrags sowie das integra- *;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 548 (NJ DDR 1982, S. 548) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 548 (NJ DDR 1982, S. 548)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Organe des. dl., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - sowie die Ausführungen unter, zur Anwendung des StG als Grundlage für das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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