Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 548

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 548 (NJ DDR 1982, S. 548); 548 Neue Justiz 12/82 Berichte I. Internationale Zivilrechtskonferenz sozialistischer Länder Dr. ACHIM MARKO, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Die I. Internationale Zivilrechtskonferenz sozialistischer Länder, die vom 31. August bis zum 2. September 1982 in der Hauptstadt der DDR stattfand, stand unter dem Thema „Der Beitrag des sozialistischen Zivilrechts bei der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise und der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger“. Der Einladung der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin waren 26 ausländische Gäste aus der UdSSR, der CSSR, der Volksrepublik Polen, der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Volksrepublik Angola und der Demokratischen Volksrepublik Afghanistan gefolgt, unter ihnen der Rektor der Karls-Universität Prag, Prof. Dr. Ceska, und der Rektor der Universität Luanda, Dr. Martins. Aus der DDR nahmen u. a. leitende Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz, des Obersten Gerichts, einiger Bezirksgerichte, staatlicher Organe und Institutionen auf dem Gebiet des Handels und der Kultur sowie Rechtswissenschaftler der Akademie der Wissenschaften, der Universitäten und Hochschulen teil. Die Konferenz, die an das Treffen von Zivilrechtlern sozialistischer Länder 1965 in der Ungarischen Volksrepublik anknüpfte1 und zugleich Erfahrungen der regelmäßigen internationalen Konferenzen der Urheberrechtsorganisationen der Bruderländer berücksichtigte, hatte zum Ziel, Grundfragen des Zivilrechts bei der Verwirklichung der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik in den sozialistischen Ländern zu erörtern und so die Grundlage für eine langfristige, praxisbezogene Zusammenarbeit der Zivilrechtswissenschaftler zu schaffen. In seiner Eröffnungsansprache widmete sich der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, vor allem der Bedeutung rechtsvergleichender Untersuchungen, dem Verhältnis von Rechtsetzung und Rechtsverwirklichung sowie der Darstellung von Erfahrungen bei der Anwendung des ZGB in der DDR. Das Hauptreferat zum Thema „Grundsätzliche Fragen des Wirkens des sozialistischen Zivilrechts in den Versorgungsbeziehungen und in den Beziehungen zur Schaffung und Nutzung künstlerischer und wissenschaftlicher Werke“ hielt Prof. Dr. J. Göhring (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität). Er beschäftigte sich mit dem Verhältnis von Zivilrecht und Wirtschaftsrecht in den Versorgungsbeziehungen, arbeitete unter Einbeziehung von Länderberichten Probleme der zivilrechtlichen Verhaltensorientierungen für Betriebe und Bürger zur Gestaltung störungsfreier Versorgungsbeziehungen heraus, untersuchte Zusammenhänge zwischen dem Zivilrecht und der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise und behandelte die Beziehungen zwischen zivilrechtlicher Kodifikation, Nachfolgeregelungen und Vertragsgestaltungen.2 Göhring ging ferner auf das urheberrechtliche Institut der freien Werknutzung und seine Bedeutung für die Ausgestaltung des Grundrechts der Bürger auf Teilnahme am kulturellen Leben ein. Dabei hob er hervor, daß das in der Urheberrechtsgesetzgebung der sozialistischen Länder zum Teil differenziert ausgestaltete Werknutzungsvertragsrecht ein wichtiges Beispiel für die wachsende Rolle des sozialistischen Zivilrechts im Bereich des geistig-kulturellen Schaffens und der Verbreitung seiner Ergebnisse ist. Ausführlich erörterte der Referent Fragen der Zivilrechtsverwirklichung, insbesondere anhand der Eingaben der Bürger bei staatlichen Organen und Betrieben. Hieraus ergibt sich hinsichtlich der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung und der Gesetzlichkeit eine zusätzliche Verantwortung der Gerichte, weil deren Rechtsprechung nicht bloß Einzelfallentscheidung, sondern zugleich Anleitung für die einheitliche Gestaltung vergleichbarer Beziehungen Ist, insbesondere auch durch die Eingaben bearbeitenden Einrichtungen. Die sich an das Referat anschließende Diskussion im Plenum der Konferenz war inhaltlich breit gefächert. Sie reichte von der effektiven Einwirkung des Zivilrechts bzw. Wirtschaftsrechts auf die Gestaltung des Wirtschaftssystems und der Versorgungsbeziehungen in einzelnen sozialistischen Ländern über die Rolle der Versorgungsbetriebe und der Gerichte bei der Zivilrechtsverwirklichung bis zur Stellung des Urheberrechts im sozialistischen Rechtssystem. Danach wurde die Diskussion zu speziellen Themen in zwei Arbeitskreisen fortgesetzt. Der fruchtbare Meinungsaustausch ergab, daß in bezug auf die Grundpositionen des sozialistischen Zivilrechts wesentliche Gemeinsamkeiten bestehen ungeachtet der Tatsache, daß in der DDR und in der CSSR Zivilrecht und Wirtschaftsrecht selbständige Rechtszweige sind. Diese Gemeinsamkeiten betreffen zunächst die rechtspolitische Zielsetzung der nationalen Zivilrechtsordnungen und die gesellschaftsgestaltende Rolle des sozialistischen Zivilrechts bei der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger. Sie zeigten sich auch in der Übereinstimmung der Ansichten über den bedeutsamen Anteil des Zivilrechts bei der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise sowie über die noch näher zu erforschenden Zusammenhänge zwischen Zivilrechtsverhältnissen und Gestaltung sozialistischer Ehe- und Familienbeziehungen, Arbeitsverhältnisse, Gemeinschaftsbeziehungen, Eigentumsverhältnisse u. a. m. Deutlich wurde auch die Übereinstimmung der Auffassungen zu wichtigen Zivilrechtsprinzipien, z. B. zum Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten in seiner praktischen Bedeutung für die Rechtsverwirklichung, zur konkreten Ausgestaltung verfassungsmäßiger Grundrechte im Zivilgesetzbuch und im Urheberrechtsgesetz sowie zur - Einordnung des Urheberrechts in den Rechtszweig Zivilrecht. Der Arbeitskreis I beschäftigte sich mit dem Beitrag des Zivilrechts zur Sicherung der Versorgung der Bürger mit Wohnraum, Konsumgütem und Dienstleistungen. Umfassende, vor allem in rechtsvergleichender Hinsicht sehr informative Referate von Prof. Dr. Gribanow (Moskau), Prof. Dr. Harmathy (Budapest) und Prof. Dr. C e § k a (Prag) gaben zu den drei Komplexen eine Fülle von inhaltlichen und methodischen, für Zivilrechtswissenschaft und -praxis gleichermaßen bedeutsamen Hinweisen und Denkanstößen. Aus der einheitlichen sozialpolitischen Orientierung der sozialistischen Staaten ergibt sich eine einheitliche rechtspolitische Zielstellung für die Versorgung der Bürger mit Wohnraum; hingegen besteht eine große Vielfalt der Rechtsformen für die Befriedigung der Wohnbedürfnisse. So existiert z. B. in anderen sozialistischen Ländern ein vom Eigentum am Wohngebäude getrenntes Eigentumsrecht an Wohnungen. Die damit verbundenen Vorteile wie größere Initiativen bei der Werterhaltung und Modernisierung der Wohnungen , aber auch daraus erwachsende bestimmte politische und soziale Probleme wurden von Prof., Dr. Gribanow und Prof. Dr. Lazar (Bratislava) analysiert. Weitere Diskussionspunkte zu diesem Komplex waren u. a. die Einheit von Rechten und Pflichten der Mieter und Vermieter, die rechtliche Ausgestaltung von Instandhal-tungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die Voraussetzungen für den Wohnungstausch, die spezifische juristische Qualität des Mietermitwirkungsvertrags sowie das integra- *;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 548 (NJ DDR 1982, S. 548) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 548 (NJ DDR 1982, S. 548)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik und aus dem Operationsgebiet zu unterscheiden. Die Vorbereitung von Werbern aus der Deutschen Demokratischen Republik stellt erhöhte Anforderungen, die sich aus den vielfältigen Problemen des für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in seinem vernehmungstaktischen Vorgehen. Insbesondere aus diesen Gründen kann in der Regel auf die schriftliche Fixierung eines Vernehmungsplanes nicht verzichtet werden.

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