Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 547

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 547 (NJ DDR 1982, S. 547); Neue Justiz 12/82 547 wörtlich und umfassend verwirklicht wird, entfiele die Existenzberechtigung der NAACP, und wir würden gern aufhören zu existieren. Unglücklicherweise können wir jedoch dieses Ergebnis in der voraussehbaren Zukunft nicht erwarten,“34 Die einzige Kraft in den USA, die eine wissenschaftliche Analyse des Rassismus vorlegt und den Weg zu seiner Bekämpfung weist, die Kommunistische Partei der USA, stellt den Kampf gegen die Diskriminierung der Afroamerikaner in den Vordergrund35: „Der Rassismus, der Voherrschaftsanspruch der Weißen, verleiht der Unterdrückung der Afroamerikaner eine Brutalität, wirkt wie ein tödliches ideologisches Gift, gibt ihr ein Ausmaß und eine Intensität, daß sie mit der Unterdrückung keiner anderen Gruppe der unterdrückten Nationalitäten gleidige-setzt werden kann. Aus diesem Grunde muß der Hauptschlag des Kampfes gegen die nationale Unterdrückung und den Rassismus dort geführt werden, wo die Wurzel liegt Wenn der Rassismus gegen die Afroamerikaner abnimmt, werden auch die nationale Unterdrückung aller arideren Völkerschaften und der gegen sie gerichtete Chauvinismus abnehmen.“36 Der einzige Weg dorthin ist die Einheit aller Unterdrückten und Ausgebeuteten unter Führung der Arbeiterklasse, ist der gemeinsame Kampf zur Veränderung solcher gesellschaftlicher Verhältnisse, die Rassismus, Rassendiskriminierung und andere Verletzungen der Menschenrechte ermöglichen. So erweist sich auch -hier, daß Menschenrechtsprobleme letztlich immer zum Zentrum des realen Klassenkampfes führen. 1 Vgl. die kritische Bewertung dieser Kampagne bei H. L. Par-sons, „Menschenrechte in den USA heute“, Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1979, Heft 4, S. 13 ff. 2 New York Times vom 5. November 1981. 3 Vgl. Department of State Bulletin, Bd. 82, Nr. 2061 (April 1982), S. 73. 4 Ausführlich dazu: Das politische System der USA - Geschichte und Gegenwart, Berlin 1980, S. 84 ff. 5 Department of State Bulletin, a. a. O., S. 75. 6 Congressional Record Extensions of Remarks, 8. April 1981. 7 Ebenda. Vgl. auch Washington Post vom 15. April 1981. 8 Vgl. UNO-Doc. ST/HR/4/Rev. 2, das den Stand vom 1. Januar 1980 widerspiegelt. Die 5 Verträge sind: das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 16. Dezember 1966, die Konvention über die politischen Rechte der Frau vom 20. Dezember 1952, die Konvention über die Sklaverei vom 25. September 1926, das Protokoll vom 7. Dezember 1953 zur Änderung der Konvention von 1926 sowie die Zusatzkonvention über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und der Einrichtungen und Praktiken, die der Sklaverei ähnlich sind, vom 7. September 1956. 9 Vgl. P. Terz, „Zum jus cogens im demokratischen Völkerrecht“, Staat und Recht 1978, Heft 7, S. 617 ff. 10 Vgl. „Genocide Treaty Languishes - While Facing Reagan Review and Determined Opposition“, Congressional Quarterly vom 30. Januar 1982, S. 165. 11 Ebenda. 12 Vgl. B. Graefrath, Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte, Berlin 1956, S. 85 ff. ' 13 Vgl. US Participation in the UN, Report by the President to the Congress for the Year 1953, Department of State, Washington D. C. 1954, S. 156. 14 Vgl. M. L. Nash, „Contemporary Practice of the United States Relating to International Law“, American Journal of International Law, Bd. 74 (1980), Heft 3, S. 661. 15 So der stellvertretende Außenminister W. Christopher in der Anhörung. Vgl.: Internationale Human Rights Treaties Hearings before the Committee on Foreign Relations, United States Senate, Ninety-Sixth Congress, Washington D. C. 1980, S. 21. 16 Zur Konvention allgemein vgl. H.-J. Heintze, „15 Jahre UN-Konvention gegen Rassendiskriminierung“, Deutsche Außenpolitik 1980, Heft 10, S. 59 ff. 17 Zur Bürgerrechtsgesetzgebung vgl.: Das politische System der USA ., a. a. O., S. 289 ff. 18 Vgl. dazu H.-J. Heintze, „Rassendiskriminierung im Bildungswesen und die Rolle des Obersten Gerichts der USA“, NJ 1980, Heft 5, S. 215 ff. 19 Vgl. N. L. Nathanson/E. Schwelb, The United States and the United Nations Treaty on Racial Discrimination: a Report for the Panel on International Human Rigths Law and its Implementation, Washington D. C. 1975, S. 2. 20 Diese Bestimmung lautet: „Ein Staat ist verpflichtet, sich jeglicher Handlungen, die dem Gegenstand und Zweck eines Vertrages zuwiderlaufen könnten, zu enthalten, wenn a) er vorbehaltlich der Ratifikation, Annahme oder Zustimmung den Vertrag unterzeichnet oder die Vertragsgründungsurkunden ausgetauscht hat, solange er nicht seine Absicht kundgetan hat, dem Vertrag nicht beizutreten .“ 21 N. L. Nathanson/E. Schwelb, a. a. O., S. 4. 22 Dabei stützt er sich auf die Empfehlung der American Society of International Law vom 13. Januar 1975, die die USA-Regie- . rung zum Beitritt zur Konvention aufgefordert hatte. Besuch aus der Volksrepublik Polen in der Redaktion Chefredakteur Zygmunt Frank und Redakteurin Monika Pinakiewicz von der Zeitschrift „Gazeta Prawnicza" waren vom 19. bis 22. Oktober 1982 Gäste der Redaktion „Neue Justiz”. Mit dem vom Justizministerium der Volksrepublik Polen herausgegebenen Organ verbinden uns seit langem enge Arbeitskontakte. Neben dem Austausch aktueller Erfahrungen über die Tätigkeit und Aufgaben der Redaktionen standen vor allem aktuelle Fragen der Gesetzgebung und der Rechtspropaganda im Mittelpunkt des Interesses der polnischen Gäste. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz Dr. Siegfried Wittenbeck erläuterte ihnen Aufgaben aus dem langfristigen Plan der Gesetzgebung und ging dabei insbesondere auf die Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften ein. In weiteren Arbeitsgesprächen in Fachabteilungen des Ministeriums der Justiz informierten sich die Gäste über die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte nach dem neuen GGG, über die zentralen Schwerpunkte der Rechtspropaganda, über Fragen der Aus- und Weiterbildung der Kader für die Justizorgane sowie über die thematischen Aufgaben der Zeitschrift „Der Schöffe". Eihe Aussprache irr der Rechtsabteilung beim Bundesvorstand des FDGB gab den Gästen Einblick in Aufgaben und Methoden der gewerkschaftlichen Rechtsarbeit: zugleich wurden ihnen Erfahrungen aus der Verwirklichung des AGB vermittelt. In einem Gedankenaustausch mit dem Generalsekretär der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Ulrich Roehl, machten sich die polnischen Juristen mit bildungspolitischen Aufgaben unserer Juristenorganisation vertraut. Der Besuch führte zu einer weiteren Festigung der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Redaktionen. 23 Danach übernimmt jeder Teilnehmerstaat der Konvention die Verpflichtung, sich selbst jeder Form der Kassendiskriminierung auf seinem Territorium zu enthalten (Art. 2 Ziff. 1 Buchst, a), keine durch irgendwelche Personen oder Organisationen betriebene Rassendiskriminierung zu fördern, zu verteidigen oder zu unterstützen (Art. 2 Ziff. 1 Buchst, b), keinen Organen der Staatsmacht zu gestatten,* Rassendiskriminierung zu fördern oder dazu anzustiften (Art. 4 Buchst, c), sowie Maßnah-, men.auf dem Gebiet des Unterrichts, der Bildung, der Kultur und der Information zu ergreifen, um die Vorurteile, die zur Rassendiskriminierung führen, zu bekämpfen und Verständigung, Toleranz und Freundschaft unter den Völkern und rassischen oder ethnischen Gruppen zu fördern (Art. 7). 24 Angesichts dieser scharfen Rassentrennung spricht J. A. Kush-ner von „einer geteilten Nation“, von „wachsendem Grad der Rassentrennung“, ja, von Apartheid in den USA („Apartheid in America: An Historical and Legal Analysis of Contemporary Racial Residential Segregation in the United States“, Howard Law Journal, Bd. 22 [1979], Heft 4, S. 547 ff.). 25 Abgedruckt bei N. L. Nathanson/E. Schwelb, a. a. O., S. 10. 26 Vgl. Th. D. Jones, „Article 4 of the Internationale Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination and the First Amendment“, Howard Law Journal, Bd. 23 (1980), Heft 2, S. 430 ff. 27 International Human Rights Treaties, a. a. O., S. 5. 28 Vgl. ebenda, S. 27 ff. 29 Vgl. ebenda, S. 164 fl. 30 Vgl. C. Ferguson, „international Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination“, in: U. S. Ratification of the Human Rights Treaties With or without Reservations (ed. R. B. Lillich), Charlottesville 1981, S. 41 fl. 31 Im Falle der Antirassismus-Konvention (Art. 8 fl.) handelt es sich um das Komitee für die Beseitigung der Rassendiskrimirung. Vgl. dazu die Bewertung durch M. Mohr, Deutsche Außenpolitik 1982, Heft 7, S. 89 fl. Die Entwicklungstendenzen in der Arbeit des MensChen-reChtskomitees, des Organs der Vertragsstaaten der Internationalen Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte (Art. 28 fl.), hat B. Graefrath (Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte, 1980, Heft 1, S. 3 fl.) eingeschätzt. 32 Th. Buergenthal, „Implementing the UN Racial. Convention“, Texas International Law Journal, Bd. 12 (1977), Heft 2/3, S. 189. Als Idealzustand erscheint einigen USA-Repräsentanten wohl die Situation, daß ein USA-Bürger Mitglied des auf der Grundlage der Amerikanischen Menschenrechtskonvention vom 22. November 1969 geschaffenen Interamerikanischen MensChen-rechtsgeriChtshofes ist, obwohl die USA selbst nicht der Konvention angehören. Vgl. dazu Th. Buergenthal, „The Inter-American Court of Human Rights“, American Journal of International Law, Bd. 76 (1982), Heft 2, S. 231 fl. 33 So ist die Entscheidung des Obersten Gerichts der USA in der Sache Regents of the University of California gegen Bakke vom 28. Juni 1978 (vgl. dazu H.-J. Heintze, „Rassendiskriminierung im Bildungswesen “, a. a. O., S. 216 f.). 34 International Human Rights Treaties, a. a. O., S. 74. 35 Zu Ausmaß und Tiefe der Diskriminierung der Afroamerikaner vgl.: Das politische System der USA , a. a. O., S. 295 fl. Vgl. ferner H. Aptheker, „Historische und politische Aspekte des Kampfes gegen den Rassismus in den USA heute“, Schriften und Informationen des DDR-Komitees für MensChenreChte 1980, Heft 2, S. 4 fl. 36 XXII. Parteitag der Kommunistischen Partei der USA, Berlin 1980, S. 85.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit im Staatssicherheit fort. Wir sind uns darüber im klaren, daß noch viele Probleme anstehen, an denen noch weiter gearbeitet werden muß.

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