Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 534

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 534 (NJ DDR 1982, S. 534); 534 Neue Justiz 12/82 Leitung der LPG und Kooperation Die Kooperation als Grundvoraussetzung für die weitere Entwicklung der LPG stellt höhere Anforderungen an die Leitung jeder LPG. Das betrifft sowohl den Inhalt der Tätigkeit der Leitungsorgane als auch die Organisierung des zwischenbetrieblichen Wettbewerbs und das Zusammenwirken im Kooperationsrat und in dessen Kommissionen und Aktivs (§ 12 LPG-G). Im Kooperationsrat dem demokratischen Organ der miteinander kooperierenden LPGs arbeiten die LPG-Vorsitzenden und weitere Bevollmächtigte aktiv mit. Sie sichern damit zugleich die Erfüllung der Aufgaben ihrer LPG. Deshalb haben sie die kollektiven Entscheidungen der Genossenschaftsbauern in der Vollversammlung und im Vorstand auch in ihrer Tätigkeit im Kooperationsrat zu beachten und durchzusetzen und müssen die im Kooperationsrat erarbeiteten gemeinsamen Standpunkte und Beschlüsse zum Anlaß nehmen, entsprechende rechtsverbindliche Entscheidungen in ihrer LPG herbeizuführen (§ 11 Abs. 2 LPG-G). Der wachsenden Bedeutung des Kooperationsrates entspricht es, daß Rechte und Pflichten der einzelnen LPG .zur Durchführung gemeinsamer Maßnahmen der Leitung und Planung des einheitlichen Reproduktionsprozesses in den Kooperationen sowie zur Nutzung gemeinsamer Fonds an den Kooperationsrat übertragen werden „(§ 12 Abs. 3 LPG-G). Über die zweckdienliche Ausübung der Rechte und Pflichten hat der Kooperationsrat gegenüber den LPGs und den anderen Landwirtschaftsbetrieben Rechenschaft zu legen (§ 12 Abs. 3 LPG-G). Auch die Übertragung derartiger Rechte und Pflichten muß also genutzt werden, um effektivere Leitungsentscheidungen herbeizuführen und ein engeres Zusammenwirken aller am Reproduktionsprozeß beteiligten Partner zu erreichen. In alle Leitungsprozesse sind die Genossenschaftsbauern verstärkt einzubeziehen. Diese Mitwirkung fordert Initiative, Schöpfertum und Leistungsbereitschaft heraus. Sie trägt zur stärkeren Übereinstimmung gesellschaftlicher, genossenschaftlicher und persönlicher Interessen bei und hilft, den wachsenden Anforderungen der 80er Jahre an die Genossenschaftsbauern noch besser zu entsprechen.6 1 H. Kuhrig, „Das neue LPG-Gesetz Ausdruck der Kontinuität der marxistisch-leninistischen Agrarpolitik“, NJ 1982, Heft 8, S. 338 ff. 2 Beschluß des XII. Bauernkongresses der DDR - Auszug - vom 11. Juni 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 462). 3 E. Honecker, Schlußwort auf dem XII. Bauernkongreß der DDR, Kooperation 1982, Heft 6, S. 244. 4 Zupa Beispiel Beschlüsse über den Betriebsplan (Ziff. 35 Abs. 2 LPG-MSt), über die Durchführung von Delegiertenversammlungen (Ziff. 63 Abs. 1 LPG-MSt), über Einsetzung bzw. Abberufung des Hauptbuchhalters (Ziff. 72 Abs. 1 LPG-MSt). 5 R. Arlt, „Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern im neuen LPG-Gesetz“, NJ 1982, Heft 4, S. 161. 6 Beschluß des XII. Bauernkongresses der DDR, a. a. O., S. 462. BRD-Justiz ist verpflichtet, die Rechtsordnung der DDR zu achten Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen „Jena“ Prof. Dr. sc. KARL BECHER, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Dr. JÜRGEN WOLTZ, Berlin E. Honecker hat im Rechenschaftsbericht an den X. Parteitag der SED ausgeführt, „daß die Entwicklung normaler Beziehungen zwischen der DDR und der BRD auf der Grundlage der Prinzipien friedlicher Koexistenz nicht nur für beide deutsche Staaten, sondern darüber hinaus für die Gesamtsituation in Europa von nicht geringer Bedeutung ist“.1 Dieser Gedanke hat auch in das Gemeinsame Kommunique vom 13. Dezember 1981 über den Besuch des damaligen Bundeskanzlers H. Schmidt in der DDR Eingang gefunden, in dem u. a. ausgeführt wird, daß sich beide Seiten ihrer großen Verantwortung für die Sicherung des Friedens in Europa bewußt sind. „Sie stimmen darin überein, daß vom Verhältnis der beiden deutschen Staaten keine zusätzlichen Belastungen für das Ost-West-Verhält-nis ausgehen dürfen.“1 2 3 4 5 6 Das ist ein klares Programm, dessen Verwirklichung eine Vielfalt von Maßnahmen erfordert und insbesondere auch die Rechtsprechung einschließt. In diesem Zusammenhang verdient das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26. September 1980 I ZR 19/78 3, mit dem den Jahrzehnte andauernden gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Zeiss- und Schott-Namens- und Warenzeichenrechte eine weitere höchstrichterliche Entscheidung der BRD hinzugefügt worden ist, besondere Aufmerksamkeit. Um was ging es bei dieser Entscheidung? Mit Urteil vom 19. Oktober 1966 Ib ZR 78/64 hatte der BGH dem „Jenaer Glaswerk Schott & Gen.“, welches seinen Sitz in Mainz (BRD) hat, die alleinige Berechtigung zuerkannt, diesen Firmennamen auf dem Territorium der BRD zu führen. Dieses Unternehmen, das vom BGH als eine „Betriebsstätte der Carl-Zeiss-Stiftung“ bezeichnet wird und das Glaswaren für wissenschaftliche, technische und Haushaltzwecke herstellt und vertreibt, war bestrebt, seine warenzeichenrechtliche Position in der BRD auszubauen. Zu diesem Zweck ließ es sich beim Patentamt der BRD in München die Warenzeichen „Jena“ und „JENA 2000“ eintragen. Gegen diese Warenzeichen richtete sich die Klage von Jenoptik Jena GmbH, die die Erzeugnisse des VEB Carl-Zeiss-Jena in der BRD vertreibt. Der BGH verfügte in seinem Urteil vom 26. September 1980 die Löschung der beiden Warenzeichen „Jena“ und „JENA 2000“. Er führte hierzu aus, ein Unternehmen, das den Ortsnamen seiner früheren Betriebsstätte in der DDR nach deren Verlegung in die BRD als Bestandteil seiner Firma und als Warenzeichen („Jenaer Glas“) führt, könne seinen Besitzstand nicht dadurch nachträglich ausweiten, daß es den Ortsnamen „Jena“ als selbständiges Warenzeichen eintragen lasse. Wenn man die Ergebnisse dieser beiden Urteile des BGH von 1966 und 1980 oberflächlich miteinander vergleicht, könnte man schlußfolgern, der am 21. Dezember 1972 abgeschlossene und am 21. Juni 1973 in Kraft getretene Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD (GBl. II 1973 Nr. 5 S. 26) habe sich positiv auf die Rechtsprechung des BGH ausgewirkt. Dem ist jedoch wie aus den Entscheidungsgründen eindeutig hervorgeht nicht so. In den Entscheidungsgründen des Urteils vom 26. September 1980 wird ausdrücklich erklärt, durch das Urteil von 1966 sei rechtskräftig klargestellt worden, daß nur die Beklagte, d. h. das Mainzer Unternehmen, „im Gebiet der Bundesrepublik das Wort ,Jena‘ bzw. ,Jenaer“ als Bestand-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit einheitliche Auffassungen bestehen. In meinem Schlußwort werde ich mich deshalb nur noch auf einige wesentliche Probleme konzentrieren, die für die Auswertung des zentralen Führungsseminars, für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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