Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 529

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 529 (NJ DDR 1982, S. 529); Neue Justiz 12/82 529 DDR unter Führung der Partei der Arbeiterklasse ihr Recht selbst schaffen. Wie die fünf Jahre seit dem Inkrafttreten zeigen, hat sich das Arbeitsgesetzbuch „als mobilisierende Kraft bei der Entwicklung der sozialistischen Demokratie und als wichtiges Instrument bei der Realisierung und Festigung der sozialen Sicherheit der Werktätigen erwiesen“.6 Es belegt eindeutig, daß die Gewerkschaften in Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Rechte aktiv an der weiteren Ausgestaltung und Verwirklichung der sozialistischen Rechtsordnung mitarbeiten. Mit dem Arbeitsgesetzbuch sind auch die Rechte der Gewerkschaften als fnteressenvertreter der Werktätigen weiter ausgestaltet worden. Hervorgehoben sei hier die Rolle der Betriebsgewerkschaftsorganisationen und ihrer Organe. Die Gewerkschaftsmitgliederversammlung bzw. die Vertrauensleutevollversammlung, die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und die Vertrauensleute üben auf der Grundlage der Beschlüsse der übergeordneten gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen ihre Rechte aus dem Arbeitsgesetzbuch immer wirkungsvoller aus. Insbesondere die Bestimmungen des Kapitels über „Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen“ stellen für sie eine Anleitung zu schöpferischem Handeln bei der Teilnahme an der Leitung und Planung und bei der Gestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse der Werktätigen dar. Die Mitwirkung an der Ausarbeitung des Betriebskollektivvertrags und an der Organisierung der Plandiskussion, an der sich für das Planjahr 1982 90 Prozent aller Gewerkschaftsmitglieder mit über 1,1 Millionen Vorschlägen und Hinweisen beteiligten7, sowie die Ausübung der gewerkschaftlichen Zustimmungsrechte in dem vom Gesetz vorgesehenen Fällen sind dafür charakteristisch. Die Gewerkschaften sehen es als eine erstrangige Aufgabe an, ihre politisch-ideologische Arbeit und ihre Rechtsarbeit weiter zu verstärken und die Werktätigen dadurch noch mehr zu befähigen, sachkundig und effektiv an der Leitung und Planung der Kombinate und Betriebe teilzunehmen. Der 10. FDGB-Kongreß stellte dazu den Gewerkschaftsleitungen eine Reihe von Aufgaben in der Rechtsarbeit, so z. B. die Erweiterung der Rechtskenntnisse, die Entwicklung der gewerkschaftlichen Rechtsberatung und die verbesserte Kontrolle der Einhaltung des Rechts.8 Bedeutenden Anteil hat das Arbeitsgesetzbuch an der Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen. Insbesondere die Bestimmungen des 4. Kapitels des Arbeitsgesetzbuchs, in denen der enge Zusammenhang von Arbeitsorganisation und sozialistischer Arbeitsdisziplin sichtbar wird, sind eine wesentliche Grundlage der betrieblichen Leitungstätigkeit. Die betrieblichen Arbeitsordnungen, die nach dem Inkrafttreten des AGB entsprechend den höheren Anforderungen fast überall neu gestaltet wurden, bewähren sich als Instrumente, mit denen Ordnung, Disziplin und Sicherheit gewährleistet werden. Der Kampf der Kollektive auf diesem Gebiet hat einen breiten Umfang erreicht und gewinnt an Qualität. Deutlich wird dies u. a. daran, daß die Arbeitsunfälle von 1977 bis 1981 um 13 Prozent zurückgingen.9 Mit dem Arbeitsgesetzbuch wird die Notwendigkeit einer hohen Arbeitsdisziplin unterstrichen. Sie ergibt sich wie Karl Marx dar legte daraus, daß jede unmittelbar gesellschaftliche und gemeinschaftliche Arbeit in größerem Maßstab einer einheitlichen Leitung und Disziplin bedarf.10 Die strikte Einhaltung des sozialistischen Arbeitsrechts wird nicht zuletzt durch die Anwendung der vielfältigen erzieherischen Möglichkeiten des Arbeitsgesetzbuchs gewährleistet. Dies gilt für die Bestimmungen über die disziplinarische und die materielle Verantwortlichkeit ebenso wie für die Bestimmungen über die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts und die Lösung von Arbeits- und Sozialversicherungsstreitigkeiten. An der Erhöhung von Ordnung und Disziplin haben die über 26 000 Konfliktkommissionen besonderen Anteil. Ihre Überzeugungsarbeit und Rechtsprechung hat in vielen Betrieben dazu beigetragen, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Disziplin- und Rechtsverletzungen zu beseitigen. Mit den am 1. Januar 1983 in Kraft tretenden neuen Rechtsvorschriften für ihre Tätigkeit, dem GGG und der KKO, stehen ihnen noch wirksamere Instrumente zur Verfügung, um dem Verfassungsauftrag an sie als gesellschaftliche Gerichte gerecht zu werden. Jeder kann in der Praxis verfolgen, daß Rechtspflege in unserem Staat eine wahrhaft öffentliche Angelegenheit geworden ist.11 Die erfolgreiche Verwirklichung des Arbeitsgesetzbuchs vollzieht sich nicht ohne Auseinandersetzungen mit fehlerhaften und hemmenden Verhaltensweisen. Noch wird in einigen Betrieben das Arbeitsrecht zu wenig als Leitungsinstrument eingesetzt, und es werden sog. Zweckmäßigkeitsüberlegungen dem AGB entgegengesetzt. Im Bericht des Bundesvorstandes des FDGB an den 10. FDGB-Kongreß wurde kritisiert, daß „wir noch auf Leiter und auch auf Gewerkschaftsfunktionäre (treffen), die entweder über nur ungenügende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften verfügen bzw. in diesem oder jenem Fall glauben, über gesetzliche Bestimmungen hinwegsehen zu können . Energisch verlangen wir, daß die rechtlichen Möglichkeiten im Arbeitsgesetzbuch zur Erhöhung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin konsequent ausgeschöpft werden.“1? Mangelnde Arbeitsdisziplin und Mißachtung von Rechten der Werktätigen dürfen auch in Zukunft nicht ohne angemessene Reaktion bleiben. „Keine Rechte ohne Pflichten, keine Pflichten ohne Rechte“ so lautete bereits vor über hundert Jahren eine wesentliche Forderung der Arbeiterklasse.13 Ihre Verwirklichung in unserer sozialistischen Gesellschaft verlangt u. a., daß jeder Werktätige, insbesondere jeder Leiter, seine Mitverantwortung für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit erkennt und danach handelt. Die überwiegende Mehrheit der Werktätigen unserer Republik zeichnet sich durch ein hohes Staats- und Rechts-bewußtsedn aus, wie dies auch in der erfolgreichen Verwirklichung des Arbeitsgesetzbuchs zum Ausdruck kommt. Mit der Initiative der Arbeitskollektive und ihrer Leiter werden noch vorhandene Hemmnisse in der Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts immer besser überwunden. Der vom X. Parteitag der SED geforderte Beitrag des sozialistischen Rechts zur Herausbildung wahrhaft sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen und zur Lösung der ökonomischen Aufgaben14 ist dabei die grundlegende Aufgabenstellung. Die ständige Nutzung des Arbeitsgesetzbuchs für die Verwirklichung der ökonomischen Strategie, die wirksame Einbeziehung der Werktätigen bei der Anwendung des Arbeitsrechts, die weitere Entfaltung der Rechtspropaganda und eine umfassende Schulung auf arbeitsrechtlichem Gebiet sind dafür wesentliche Voraussetzungen. 1 K. Marx, „Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie (Einleitung)“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1978, S. 388. 2 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 115. 3 K. Marx, „Die Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850“, ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 7, Berlin 1976, S. 42. 4 K. Marx, „Das Kapital, Erster Band“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1979, S. 511. 5 K. Marx, „Zur Judenfrage“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1978, S. 370. 6 H. Tisch, Bericht des Bundesvorstandes des FDGB an den 10. FDGB-Kongreß, in: Dokumente 10. FDGB-Kongreß, Berlin 1982, S. 40. 7 Vgl. H. Heintze, „Konsequente Rechtsverwirklichung trägt zur Steigerung der Produktion bei“, NJ 1982, Heft 7, S. 293. 8 Vgl. H. Heintze, a. a. O., S. 293 f. 9 Vgl. H. Heintze, a. a. O., S. 293. 10 Vgl. K. Marx, „Das Kapital, Erster Band“, a. a. O., S. 350 ff. 11 Vgl. K. Heuer, „Recht und Gesetzlichkeit in unserem Lande“, Einheit 1982, Heft 9, S. 934. 12 H. Tisch, a. a. O., S. 40.- 13 „Statuten der Internationalen Arbeiterassoziation, angenommen auf der Sitzung des Genfer Kongresses vom 5. September 1866“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 16, Berlin 1975, S. 521. 14 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 119.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 529 (NJ DDR 1982, S. 529) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 529 (NJ DDR 1982, S. 529)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Aufgaben genutzt. Bei der Nutzung der Ordnungsstrafbestimmungen zur Bekämpfung von Handlungen feindlich-negativer Kräfte ist die Besonderheit zu beachten und die daraus erwachsenden Erfordernisse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die weitere Aufklärung und offensive Abwehr der Tätigkeit von Befragungsstellen imperialistischer Geheimdienste in der BRD. Ständig müssen wir über das System, den Inhalt, die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden des Gegners in seinem feindlichen Vorgehen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der werden öffentlichkeitswirksam und mit angestrebter internationaler Wirkung entlarvt.

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