Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 526

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 526 (NJ DDR 1982, S. 526); 526 Neue Justiz 12/82 schlagene Plan praktischer Aktionen war nicht einfach das Pazit einer ernsten Analyse der in Europa entstandenen Situation, sondern gewissermaßen die Synthese vieler zu diesem Zeitpunkt bereits geäußerter Ideen (darunter auch von Politikern aus ndchtsozialistischen Ländern). Die Urheber dieser Deklaration betrachteten sie durchaus nicht als Ultimatum und dieses Programm durchaus nicht als einzig möglichen Ausweg aus der entstandenen Lage. Sie hofften im Gegenteil, daß das Programm die vernünftige Grundlage für einen gesamteuropäischen Dialog darstellen könnte. Das Aktionsprogramm ging davon aus, daß es notwendig ist, die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf jede Weise zu fördern. Um der Notwendigkeit der militärischen Entspannung in Europa Rechnung zu tragen, wurde vorgeschlagen, die bestehenden militärischen Bündnisse gleichzeitig aufzulösen. Sollte das nicht sofort möglich sein, wurde es als zweckmäßig erachtet, sich über die Auflösung der militärischen Organisationen der NATO und des Warschauer Vertrags zu verständigen. Als äußerst wichtige Handlung für die Herbeiführung einer normalen Atmosphäre auf dem Kontinent sollten alle europäischen und außereuropäischen Länder die real bestehenden Grenzen zwischen den Staaten Europas anerkennen. Schließlich wurde vorgeschlagen, auf einer gesamteuropäischen Konferenz die spruchreifen Fragen zu erörtern und die Ergebnisse in Form einer gesamteuropäischen Deklaration über Zusammenarbeit im Interesse der Wahrung und Festigung der Sicherheit auf dem Kontinent zu verankern. Heute 16 Jahre nach der Bukarester Tagung ist ersichtlich, daß die Hoffnungen der Urheber der Deklaration über die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa nicht unberechtigt waren. Die Deklaration ist tatsächlich zur Grundlage eines Dialogs geworden, der 1975 in Helsinki auf der ersten Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa durch die Annahme der historischen Schlußakte gekrönt wurde. Der Weg nach Helsinki war lang und nicht einfach. Es war der Weg vom kalten Krieg und von der Konfrontation zunächst zu einem Tauwetter in den internationalen Beziehungen, dann zur Entspannung und zur Zusammenarbeit, die auf der gesamteuropäischen Konferenz völkerrechtlich anerkannt wurden. Es kann hier nicht auf alle Etappen des Weges nach Helsinki eingegangen werden. Ausschlaggebend war aber zweifellos die Schaffung des Vertragswerkes an der Wende von den 60er zu den 70er Jahren: Damals Unterschrieben die UdSSR, Polen, die DDR und die Tschechoslowakei ihre Verträge miit der Bundesrepublik Deutschland, damals wurde das Vierseitige Abkommen über Westberlin geschlossen, damals nahmen die beiden deutschen Staaten ihren Platz in der UNO ein. Damit wurde der Grundstein für den realen Übergang Europas zum Aufbau eines Sicherheitssystems gelegt. Diese Arbeit ist natürlich noch bei weitem nicht vollendet. Die Konferenz von Helsinki hat, wie die darauffolgenden Jahre zeigten, dieser Arbeit neuen Auftrieb gegeben. Sie lieferte gewissermaßen einen Kodex der Normen der Zusammenarbeit, einen Verhaltenskodex, der von 33 europäischen Staaten sowie den USA und Kanada gebilligt und als Anleitung zum Handeln angenommen wurde. Doch diese Konferenz konnte nicht alle in Europa angehäuften Probleme lösen. Das Ziel der Konferenz bestand vielmehr darin, die politischen und territorialen Realitäten, die als Ergebnis des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung auf dem Kontinent entstanden waren, völkerrechtlich und auf mehrseitiger Grundlage zu* verankern sowie neue Möglichkeiten für eine konstruktive Lösung des Hauptproblems die Festigung der europäischen und der internationalen Sicherheit, des europäischen und des Weltfriedens zu eröffnen. Zur Bedeutung der Schlußakte von Helsinki Die Schlußakte der Konferenz von Helsinki ist ohne Zweifel ein bedeutsames Dokument. Erstmalig widerspiegelt sie ein umfassendes Einverständnis von 35 Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung in Fragen, die heute für die Geschicke der Menschheit ausschlaggebend sind. Sie widerspiegelt auch mit erstaunlicher Präzision die Widersprüche, Befürchtungen und Hoffnungen kurz: die schwierige Realität unserer Epoche, in der die Menschheit vor allem eine einzige Aufgabe zu lösen hat, nämlich zu überleben. Hier soll nur auf drei Momente der Schlußakte hingewiesen werden. 1. In der Schlußakte sind erstmalig nicht nur die zehn Prinzipien zusammengefaßt worden, die das Kernstück der friedlichen Koexistenz ausmachen und von denen sich die Signatarstaaten der Schlußakte in ihren gegenseitigen Beziehungen leiten lassen wollen, sondern in ihr sind auch erstmalig ausführlich und exakt die entsprechende Methodik und ein konkretes Programm zur Verwirklichung dieser Prinzipien erarbeitet worden. Im Mittelpunkt stehen Fragen, die mit der Respektierung des Prinzips des Gewaltverzichts, des Verzichts auf Gewaltandrohung und Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen verbunden sind, d. h. mit dem Verzicht auf alle Formen der Politik der Stärke (darunter auch der Verzicht auf wirtschaftliche Nötigung, auf das Eindringen in das Landesgebiet anderer Staaten usw.). Im Mittelpunkt stehen ferner Fragen, die mit der Schaffung einer Atmosphäre des Vertrauens und der gegenseitigen Achtung zwischen den Völkern Zusammenhängen. 2. Obwohl die Schlußakte sich nicht speziell mit der Konkretisierung der Wege und Formen zur Lösung der Abrüstungsaufgaben befaßt, widmet sie dennoch sowohl praktischen Maßnahmen zur Verstärkung des Vertrauens als auch einigen Aspekten der Sicherheit und der Abrüstung große Aufmerksamkeit. Namentlich verständigte man sich auf der Konferenz in Helsinki über die vorherige Ankündigung großer militärischer Manöver, über den Austausch von Beobachtern, über die rechtzeitige Ankündigung größerer militärischer Bewegungen sowie über allgemeine Erwägungen, von denen die Signatarstaaten bei der Behandlung von Fragen ausgehen wollen, „welche mit der Festigung der Sicherheit in Europa durch gemeinsame Bemühungen zur Förderung von Entspannung und Abrüstung Zusammenhängen“. Mit anderen Worten: In Helsinki ist das Fundament gelegt worden, auf dem konkrete Verhandlungen sowohl zu Problemen der weiteren Festigung der politischen Entspannung in Europa als auch zu Fragen der Abrüstung (namentlich in Wien) stattfinden. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß die Sowjetunion zwei Jahre nach der Konferenz, und zwar im Oktober 1977, ein umfassendes Aktionsprogramm unterbreitete, mit dem die militärische Entspannung in Europa auf Grund der Bestimmungen der Schlußakte verankert werden soll. Die UdSSR schlug insbesondere vor, daß alle Teilnehmer der Konferenz von Helsinki einen Vertrag schließen, Kernwaffen nicht als erste gegeneinander einzusetzen (später schlug die UdSSR vor, einen solchen Vertrag auch auf die konventionellen Waffen auszudehnen); sich darüber zu verständigen (und dies zu fixieren), daß die NATO-Staaten und die Staaten des Warschauer Vertrags nicht durch neue Mitglieder erweitert werden; die in der Schlußakte von Helsinki vorgesehenen vertrauensbildenden Maßnahmen auf diejenigen Staaten auszudehnen, die; im südlichen Teil des Mittelmeerraums liegen; keine militärischen Manöver und Übungen abzuhalten, an denen mehr als 50 000 bis 60 000 Mann teilnehmen. Weitere zwei Jahre später, am 6. Oktober 1979, erklärte die UdSSR ihre Bereitschaft, die in den westlichen Gebie-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen für die rechtlich offensive Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung von besonderer Bedeutung sind. Die Nutzung gerade dieser Bestimmungen ist unter Berufung auf die revanchistische These von der deutschen Nation die Inanspruchnahme von Staatsbürgern der als Staats bürger der durch die Ermittlung und Erfassung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und OPK. iQj den sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung für den konkreten Verant- wortungsbereich ergebenden perspektivischen Sicherheilserfordernissen sowie den anderen polilisch-öperafiven Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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