Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 5 (NJ DDR 1982, S. 5); Neue Justiz 1/82 5 aller immer stärker auf die Erschließung territorialer Reserven für die Erfüllung und gezielte Überbietung der Planaufgaben in den Städten und Gemeinden sowie auf die Unterstützung der Leistungs- und Effektivitätsentwicklung der Betriebe und Genossenschaften, vor allem der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, zu konzentrieren. Das gilt auch für die Förderung des geistig-kulturellen Lebens und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Menschen sollen sich in ihrem Wohnort wohlfühlen. Die Arbeit der Gemeindeverbände funktioniert dort gut, wo der Grundsatz der Selbständigkeit der Städte und Gemeinden im Gemeindeverband strikt beachtet wird und wo Sorge für die Erhöhung der Verantwortung jeder einzelnen Volksvertretung getragen wird. Jeder neue Jahresplan und erst recht die Aufgaben der 3. Tagung des Zentralkomitees sind eine Herausforderung an jede Volksvertretung und an die Gemeindeverbandsräte. Die Abgeordneten müssen immer wieder die Frage stellen: Wo läßt sich gemeinsam ein höherer Nutzen erzielen und der Aufwand senken? Wo sind noch wirksamere Ergebnisse im Interesse der Leistungssteigerung der Produktion und für das gesellschaftliche Leben in den Städten und Gemeinden möglich? Darauf sollten Mittel und Fonds konzentriert werden. Intensivierung im Territorium Die Intensivierung durchdringt die Gestaltung der Produktion ebenso wie die Entwicklung der Territorien. Intensivierung ist nach einem klugen Arbteiterwort stets mit intensivem Nachdenken verbunden. Dabei geht es auch um die Einflußnahme darauf, daß solche Grundfonds wie Wohnungen, Schulen, Handelseinrichtungen, Einrichtungen der Kultur und der Betreuung der Bevölkerung in einem solchen Zustand erhalten bzw. versetzt werden, daß sie hohen Nutzen für alle Bürger bringen. Die Einhaltung der Ladenöffnungszeiten, Ordnung in den sog. Schließzeiten, die Besetzung aller Kassen in den Andrangzeiten in den Kaufhallen, Möbellieferungen ins Haus zum angegebenen Zeitpunkt und vieles andere mehr, das alles gehört zum normalen Leben und spielt keine geringe Rolle bei der weiteren Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Partei, Staat und Volk. Weitere Festigung von Recht und Gesetzlichkeit Der X. Parteitag der SED hat bekräftigt, Recht und Gesetzlichkeit entschlossen weiter zu festigen. Vorrangig geht es dabei um folgende Aufgaben: Erstens: Die Errungenschaften unseres Volkes sind gegen alle Angriffe des Klassenfeindes zu schützen. Es geht um die Vereitelung aller subversiven Umtriebe des imperialistischen Gegners, um die Sicherung der Staatsgrenze, um die Landesverteidigung, die sozialistische Wehrerziehung und die Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit. Hierbei sind die Möglichkeiten aller Rechtszweige zu nutzen, um dem immer raffinierter arbeitenden Klassengegner keine Chance zu lassen. Zweitens: Mehr als bisher ist die erzieherische Funktion des sozialistischen Rechts auf die Herausbildung wahrhaft sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen zu richten. Damit die Einhaltung der Gesetze immer mehr zur festen Gewohnheit eines jeden Bürgers wird, spielt die Erziehung zu bewußter Disziplin, Ehrlichkeit in der Arbeit und zur Einhaltung von Ordnung und Sicherheit eine besondere Rolle. Zugleich gebietet es die Entwicklung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen, solche Verhaltensweisen zu überwinden, die unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung wesensfremd sind. Drittens: Das Recht hat zur Lösung der ökonomischen Aufgaben beizutragen. Seine strikte Durchsetzung hilft nicht nur Schäden zu vermeiden, sondern auch ökonomi- Auszeichnungen Mit dem Ehrentitel „Verdienter Jurist der DDR“ wurden am 8. Dezember 1981 ausgezeichnet: Generaloberst Friedrich Dickel, Mitglied des Zentralkomitees der SED, Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, Dr. Günter Becker, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig, Charlotte Börner, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick, Herbert Brauer, Oberrichter am Bezirksgericht Rostock, Berthold Dehlke, Staatsanwalt des Kreises Perleberg, Gerhard Eberhardt, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirks Neubrandenburg, Oberst Heinz Haase, Militärstaatsanwalt, Dr. Harri Harrland, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, Sabine Herrmann, Leiter des Staatlichen Notariats Berlin Hauptstadt der DDR , Dr. Hans-Jürgen Heuckendorf, Direktor des Bezirksgerichts Schwerin, Dr. Herbert Kern, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Gerhard Kroh, Direktor des Kreisgerichts Dresden-Land, Dietrich Löhmer, Staatsanwalt der Stadt Halle, Kurt Reinhold, Richter am Kreisgericht Annaberg, Dr. Dieter Simon, Generalstaatsanwalt von Berlin Hauptstadt der DDR , Ruth Sorge, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Cottbus, Otto Wendlandt, Direktor des Bezirksvertragsgerichts Magdeburg, Manfred Widersky, Direktor des Kreisgerichts Magdeburg-Süd, Dr. Siegfried Wittenbeck, Oberrichter am Obersten Gericht, Dr. Alfred Zoch, Stellvertreter des Direktors . des Bezirksgerichts Potsdam. sehe Reserven aufzudecken. Das betrifft die Verbesserung der Arbeits- und Vertragsdisziplin, den verstärkten Schutz des sozialistischen Eigentums, die rechtlich festgelegten Aufgaben für die Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit und die strikte Verwirklichung des Rechts der Werktätigen auf aktive Teilnahme an der Neuererbewegung. Im Kampf um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist die Verantwortung der Kollektive der Werktätigen in den Betrieben für die Erziehung zur Einhaltung der sozialistischen Rechtsvorschriften weiter auszuprägen. Die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist noch stärker mit dem Kampf der Arbeitskollektive um die Erfüllung der Planaufgaben im sozialistischen Wettbewerb zu verbinden. Die Anstrengungen sind darauf;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 5 (NJ DDR 1982, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 5 (NJ DDR 1982, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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