Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 496

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 496 (NJ DDR 1982, S. 496); 496 Neue Justiz 11/82 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im III. Quartal 1982 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt Teil I Nr. 24 bis 34 veröffentlichten Rechtsvorschriften* Die in diesem Quartal im Bereich der Volkswirtschaft ergangenen Rechtsvorschriften sind darauf gerichtet, einen sparsamen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Materialien zu erreichen, mit den vorhandenen Mitteln ökonomisch umzugehen und konkrete Festlegungen zum Abschluß von Wirtschaftsverträgen zu erzielen. Die straffe Arbeit mit Normen und Normativen des Materialverbrauchs und der Vorratshaltung trägt dazu bei, das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis, von Produktionsverbrauch und Nationaleinkommen wirksam zu verbessern. Mit der neuen VO über die Arbeit mit Normen und Normativen des Materialverbrauchs und der Vorratshaltung vom 1. Juli 1982 (GBl. I Nr. 28 S. 515) werden die bisher dafür geltenden Rechtsvorschriften weiter vervollkommnet. Die Regelungen sind darauf gerichtet, die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit Normen im Betrieb, im Kombinat und iij den Ministerien spürbar zu verbessern, um die Verwirklichung unseres Wirtschafts- und sozialpolitischen Programms mit gleichbleibendem bzw. auf bestimmten Gebieten mit absolut sinkendem Rohstoff- und Materialverbrauch materiell-technisch zu sichern. Ausgehend davon wurde in der VO insbesondere folgendes neu geregelt: Die Verantwortung der zentralen Staatsorgane und Räte der Bezirke sowie der Kombinate und Betriebe für die Ausarbeitung, Bestätigung, Anwendung, Kontrolle und -Abrechnung der Normen und Normative im Prozeß der Planausarbeitung und Plandurchführung wird entsprechend ihrer jeweiligen Stellung im volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß straffer gefaßt und klar abgegrenzt. Die VO geht davon aus, daß die Planung des Verbrauchs und der Vorratshaltung von Material sowie die Plandurchführung grundsätzlich nach bestätigten Normen und Normativen zu erfolgen hat. Die Kombinate und Betriebe werden beauftragt, den Normen und Normativen ständig den aktuellen Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse zugrunde zu legen. Dazu wird vor allem die Vorgabe von Normen für die produktionsvorbereitenden Bereiche in den Pflichtenheften sowie die Überarbeitung der Materialverbrauchsnormen beim Vorliegen neuer Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik geregelt. Die Normen und Normative des Materialverbrauchs und der Vorratshaltung sind im Rahmen der materiellen und finanziellen Fonds zu gestalten und den Finanz- und Kostenplänen sowie den Auflagen zur Kostensenkung zugrunde zu legen. Zur Durchsetzung einer strafferen Ordnung und strengen Disziplin beim Einsatz von volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen und Materialien, insbesondere bei der Ablösung bzw. Einsparung von Importen, werden die Generaldirektoren verpflichtet, die Normen für spezifische Importmaterialien grundsätzlich persönlich zu bestätigen und zu entscheiden, welche für die Produktion besonders wichtigen weiteren Normen vor ihnen zu verteidigen sind. Die Generaldirektoren sind verpflichtet, entsprechend den spezifischen Bedingungen Kombinatsordnungen für die Arbeit mit Normen und Normativen einschließlich der moralischen und materiellen Anerkennung der Leistungen der Werktätigen bei der Unterschreitung von Normen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften festzulegen. Die Direktoren der Betriebe treffen davon ausgehend Regelungen für ihren Verantwortungsbereich. \ Die bewährten Regelungen zur materiellen Stimulierung der Werktätigen für hohe Materialeinsparungen wurden beibehalten.l Nachfolgeregelungen zur VO sind die 1. DB Materialverbrauchsnormen , die 2. DB Normative des Materialverbrauchs und die 3. DB Vorratsnormen und Normative der Vorratshaltung , alle vom 1. Juli 1982 (GBl. I Nr. 28 S. 520, 522 und 524). Die VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. Juli 1982 (GBl. I Nr. 30 S. 547) dient dazu, ein straffes Regime für die Planung, Zahlung, Abrechnung und Kontrolle dieser Abgaben und Stützungen zu gewährleisten. Die Stellung der produktgebundenen Abgaben als untrennbarer Bestandteil des gesetzlichen Preises wird eindeutig geregelt und klargestellt, daß es sich hierbei nicht um eine Steuer handelt. Produktgebundene Preisstützungen werden streng an die staatlichen Planaufgaben gebunden und sind in die Kassenpläne aufzunehmen. Jeglicher Finanzierungsautomatismus bei ihrer Inanspruchnahme wird beseitigt. Die Kontrollpflichten auf allen Ebenen wurden weiter ausgebaut, wodurch insbesondere verhindert werden soll, daß produktgebundene Abgaben in die betriebliche Finanzierung einbezogen, produktgebundene Preisstützungen unberechtigt beansprucht bzw. preisgestützte Erzeugnisse zweckwidrig verwendet werden. Die Staatliche Finanzrevision sowie die Räte der Bezirke und Kreise, Abt. Finanzen, können den Leitern der volkseigenen Betriebe, den Vorsitzenden der Genossenschaften sowie den Gewerbetreibenden schriftliche Auflagen zur ordnungsgemäßen Planung, Zahlung und Abrechnung der produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen erteilen. Mit der VO werden bestehende Industrie- und Verbraucherpreise sowie die für die staatliche Festlegung dieser Preise geltenden Grundsätze nicht verändert. Spezielle Regelungen zu produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen, zu Preisausgleichszuführungen und -abführungen sowie zur gesonderten Abrechnung der Preisausgleichszuführungen und -abführungen nach Abnehmerbereichen sind in der 1. DB zur VO vom 1. Juli 1982 (GBl. I Nr. 30 S. 550) getroffen worden. Zur Sicherung des rechtzeitigen Abschlusses von Leistungsverträgen entsprechend § 23 Abs. 1 des Vertragsgesetzes2 enthält die DB zum Vertragsgesetz Fristen zum Abschluß von Leistungsverträgen vom 21. Jnli 1982 (GBl. I Nr. 29 S. 531) konkrete Festlegungen.3 Für Leistungen zur Durchführung des Staatsplans Wissenschaft und Technik und weitere vorrangige Aufgabenstellungen, Zulieferungen für protokollierte Exporterzeugnisse sowie Leistungen, für die Bilanzanteile bzw. Kontingente erteilt wurden, sind die Verträge 6 Wochen nach Übergabe der staatlichen Aufgaben zur Ausarbeitung der Entwürfe für die Jahresvolkswirtschaftspläne abzuschließen. Differenzierte Festlegungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses enthält die DB auch für Leistungen zur Durchführung von Aufgaben von Wissenschaft und Technik, die nicht Bestandteil des Staatsplans Wissenschaft ünd Technik sind, sowie für Leistungen bei neu zu beginnenden Investitionsvorhaben, für die eine bestätigte Grundsatzentscheidung vorliegt und Bilanzentscheidungen für Bauleistungen getroffen wurden. Für all diese Leistungen können die Wirtschaftseinheiten den Vertragsabschluß nicht mit der Begründung verweigern, daß noch Verträge mit den Zulieferern ausstehen oder daß zum Zeitpunkt des geforderten Vertragsabschlusses die Einhaltung der staatlichen Aufgaben bzw. staatlichen Planauflagen für den Jahresvolkswirtschaftsplan noch nicht gewährleistet ist. Damit wird für diese Gruppe von Leistungen gegenüber anderen Leistungen ein zeitlich vorgezogener Vertragsabschluß gesichert. Alle anderen Leistungsverträge sind grundsätzlich ebenfalls nach Übergabe der staatlichen Planaufgaben, spätestens jedoch 4 Wochen nach Übergabe der staatlichen Planauflagen, abzuschließen. Bei Verletzung der Fristen für den Vertragsabschluß ist Vertragsstrafe zu zahlen. * Zur Sicherung einer sparsamen Inanspruchnahme von Boden, insbesondere land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche, für Investitionen der Industrie und Lagerwirtschaft erging auf der Grundlage der BodennutzungsVO4 die AO über Flächenbedarfsnormative für Investitionen der Industrie und Lagerwirtschaft vom 22. Juni 1982 (GBL I Nr. 28 - S. 529). Die Anlage zu dieser AO enthält Flächenbedarfsnormative, die ab 1. August 1982 für die Planung, Standortwahl, Vorbereitung und Durchführung von Investitionen gelten und die für ausgewählte Wirtschaftszweige der;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit im undÄacIrdem Operationsgebiet. Die Arbeit der operativer. Diensieinneitenvet bwehr mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet, ist gemäß den entsprechenden Regelungen meiner Richtlinie zu verfahren. Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewährleistung des Schutzes und der inneren Sicherheit der DDR. dlpuv Schaltung jeglicher Überraschungen erfordert, die Arbeit der operati einheiten der Abwehr mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben. Es reicht für den Nachweis der Schuld aus, daß er mit der Tat allgemein eine solche Absicht verfolgte.

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