Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 48 (NJ DDR 1982, S. 48); 48 Neue Justiz 1/82 mittelt der Hinweis auf Lenins Forderung, die öffentliche Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzlichkeit, die aktive Teilnahme der Werktätigen an dieser wichtigen Aufgabe zu gewährleisten. Das 2. Kapitel befaßt sich mit den hauptsächlichen Grundlagen der Organisation und Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in den sozialistischen Ländern. Die innerstaatlichen rechtlichen Regelungen zu den Funktionen der Staatsanwaltschaft, zur Gestaltung der staatsanwaltschaft-lichen Aufsicht als einer selbständigen Form der staatlichen Tätigkeit sowie zur Leitung der Organe der Staatsanwaltschaft werden gründlich verglichen und analysiert. Es zeigt sich, daß „der Mechanismus zur Gewährleistung der Einheit der Gesetzlichkeit eine objektive Notwendigkeit beim Aufbau des Sozialismus (ist), die durch die Allgemeingültigkeit der ökonomischen und sozialen Gesetzmäßigkeiten, die soziale Gleichartigkeit der werktätigen Massen, die Gemeinsamkeit des politischen Systems sowie die politisch-moralische Einheit der Völker und Nationalitäten bedingt ist“ (S. 28). Die Festlegungen in den Verfassungen sowie den Gesetzen über die Staatsanwaltschaft der einzelnen Länder weisen in den Grundfragen prinzipielle Übereinstimmung auf. Nationale Unterschiede in den innerstaatlichen rechtlichen Regelungen betreffen nur untergeordnete Probleme (z. B. Dauer der Wahlperioden, Benennung des höchsten Staatsanwaltes u. ä.) sowie Akzentuierungen des Allgemeingültigen. Die objektiv bedingten Gemeinsamkeiten in den Aufgaben und der Arbeitsweise dieser Organe machen es daher real möglich, im vollen Einklang mit der innerstaatlichen Verantwortung der Beteiligten den internationalen Erfahrungsaustausch, die allseitige Bereicherung. des gemeinsamen Erkenntnisschatzes zu organisieren und bei Beachtung der Besonderheiten jedes Landes systematisch alles Neue, Rationelle, Fortschrittliche für die Praxis der Bruderorgane zu nutzen. In den folgenden Kapiteln 3 bis 9 wird auf instruktive Weise dargelegt, wie in den erwähnten Ländern die Staatsanwaltschaften entstanden sind, sich entwickeln und mit welchem Inhalt und auf welche Weise die staatsanwalt-schaftliche Aufsicht gesetzlich geregelt ist. Schließlich wird Einblick in die Organisation und Tätigkeit der Organe der Staatsanwaltschaft vermittelt. Diese Kapitel stellen in gewisser Hinsicht das Ausgangsmaterial für die analytischen und zusammenfassenden Darlegungen der ersten beiden, grundsätzlichen Kapitel dar. Darüber hinaus liegt ihr Wert vor allem in der Darstellung der lebendigen Praxis der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht, ihrer Breite und Vielfalt. Durch die Auswertung der entsprechenden Parteibeschlüsse belegt die Monographie in eindrucksvoller Weise, wie die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Parteien in einem spezifischen gesellschaftlichen Bereich verwirklicht und der demokratische Zentralismus im Leben der Völker praktisch gestaltet wird. Das vorliegende Buch verdient die Aufmerksamkeit der Theoretiker und Praktiker des Staatsanwaltschaftsrechts sowie aller, die sich mit den Problemen der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, mit der immer besseren Verwirklichung des demokratischen Zentralismus im Leben der entwickelten sozialistischen Gesellschaft befassen. Es bleibt zu hoffen, daß die Edition der Monographie in der gemeinsamen Verkehrssprache der Länder der sozialistischen Gemeinschaft kein ernsthaftes Hindernis ist namentlich nicht für Nachwuchskader in wissenschaftlichen Einrichtungen wie auch in den Organen der Staatsanwaltschaft , sich die darin enthaltenen Erkenntnisse schöpferisch zu eigen zu machen. Dr. HANS KAISER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR 1 Originaltitel: npOKypopcKHH Ha;i3op b eaponcHCKiix coniiaxifcru-uecKHx crpanax 2 Vgl. „Uber die Methodologie der Forschung auf dem Gebiet von Staat und Recht“, Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge 1981, Nr. 3, S. 390 ff. Berichtigung Im letzten Satz des Beschlusses des BG Leipzig vom 6. Februar 1981 5 BZB 177/80 NJ 1981, Heft 9, S. 428, rechte Spalte, 3. Absatz muß es statt § 334 ZGB richtig heißen: § 343 Abs. 2 ZGB. D. Red. COflEPHCAHME n. OEPHEP HajiBHeüiiiee yxperaiemie coquanHcruuecKOro rocy-flapcrBa h npaBa h coBepnieHCTBOBaHuc coquajiHCTHaecKOH qeMO-KpaTHH 2 X. XAPPJIAHU 3jcieKTHBHee oiopMxaTB oßnpui Hag3op npo-Kypopa 3a ooGuoachrgm 3aKOHHOcr 7 3. EEPrMAHH/K. XMJIflEBPAHUT 3aflauü H MeTogbi npOBepKH co6jno;ieHiiH npaBa Ha aaaoae io B. BKDTTHEP ITpocpcoio3naH sanprra mrrepecoB npn oqeHxe TpygaiqHxca 15 K.-X. SEEPXAPflT BpeMeHHoe pacnopaaceHue 06 ajiHMCHraiuin 18 T. BJ1AH yacönMK rpaacaancKoe npaBO SHaHHTejiBHoe oSora-menne rpaacgaHCKO-npaBOBOH cneqnajnHo& jnrrepaTypti 21 Ü3 apyrnx coquanHCTHuecKHX crpaH A. JiyKXHOB Eoaee B&icoicaa scJxJjeKTHBHOcrB Cobctob 24 rocyaapcxBO h npaso b uMnepna.m iMe t. KYHLf npoeKT KoqeKca 33kohob o Tpyqe ®pr npOBamuica 26 COoClUCHMH K. flyKEC OCccne-icHHe 3aKOHHOCTii, nopagaa n 6e30nacH0-ctu 3aqaaa pyKOBoqcrBa b oöaacrH otbctctbchhocth mhhh-TepcTBa 28 Bonpocu M OTBeTM OlILIT H3 IipaKTilKH B. JIAHrEHXAH/®. TMIHEHHOP® npaBOBaa paöOTa Ha npeq- npHSTHH KOMÖHHaTa 33 X. rmJI/K. HAYBHIf 3(}xieKTiiBHMe MeToqu paöorhi cypOB b oÖaacTH aainHTU coqiiajiHprHaccKOH coßprBCHHOpi'H u HapogHoro X03HÜCTBa 34 r. nilPHTKE 06 yBeqOMJieHHH HecaacTHorü cayqaa Ha paCoTe npH qejieraqiin 33 O. nPOKOn/fl. nAIIEJIT OßHapyjKemie hobux 3HaxHTejii.HLix cboüctb HeaoBeHecKOii cubopotkh 36 üpaBocyqHe no yrojiOBHOMy, ceMeüHOMy h rpamqaHCKOMy npasy 38 Übersetzung: Helga Müller, Berlin CONTENTS Paul V e r n e r : Further strengthening the socialist state and law and per- fecting socialist democracy 2 Harri Harrland : To make more effective the general supervision of legality by the procurator 7 Siegfried B e r g m a n n/Kurt Hildebrandt : Tasks and methods of legal control in enterprises 10 Wolfgang Büttner : Representing trade Union Interests in assessing working people 15 Karl-Heinz Eberhardt: The provisional arrangement on sustenance 18 Gotthold B 1 e y : Textbook on Civil Law: an important enrichment of litera-ture on civil law 21 From other socialist countries A. Lukyanov: Higher eflectiveness of the soviets 24 State and law in imperialism Frithjof Kunz: Project of a Labour Code of the FRG falls 26 Reports Katharina Dukes : Safeguarding of legality, Order and safety as guiding objec-tive within the sphere of responsibility of the ministry 28 Questions and answers 30 Practical experiences Werner Langenhah n/Fred Tischendorf : Legal work in a large enterprise 33 Harry P i e h 1/Kurt D a u b i t z : Effective working methods of the courts to protect socialist property and the national economy 34 Gunter Pirntke : Regarding notification of an accident at work in case of delegation 35 Otto P r o k o p/Dieter P a t z e 11 : Revelation of new hereditary qualities of human serum 36 Jurisdiction in criminal, family and civil matters 38 Übersetzung: Dr. Ernst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 48 (NJ DDR 1982, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 48 (NJ DDR 1982, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage von durchsucht werden. Die Durchsuchung solcher Personen kann im Zusammenhang mit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung, sie kann aber auch erst im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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