Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 466

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 466 (NJ DDR 1982, S. 466); 466 Neue Justiz 10/82 Rhetorikausbildung künftiger Staatsanwälte Dem gesprochenen Wort, der mündlichen Kommunikation kommt im Prozeß der Ausprägung einer sozialistischen Lebensweise immer größere Bedeutung zu. Die direkte nachdrückliche Wirkung einer engagierten Persönlichkeit, in der rationale und emotionale Momente gleichermaßen zum Ausdruck kommen, ist für die politisch-ideologische und moralische Überzeugungsbildung und Einflußnahme sehr wichtig. Diese allgemeine Feststellung trifft ganz besonders für den Bereich der sozialistischen Rechtspflege und hier speziell auch für die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit zu. Das Plädoyer, Gespräche mit den Bürgern, die rechtspropagandistische Arbeit usw. verlangen stets auch die Befähigung, die Sprache wirkungsvoll zu gebrauchen. Diese Erkenntnis stetzt sich in der Rechtswissenschaft und -praxis zunehmend durch.1 Um auf breiter Basis die Wirksamkeit der Formen der mündlichen Kommunikation im Gerichtssaal und in der Rechtspflege überhaupt zu erhöhen, bedarf es gezielter Schritte, z. B. geeigneter Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung der Juristen auf dem Gebiet der Rhetorik. Ausgehend davon, entschloß sich die Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena, eine solche Ausbildung in ihr Lehrprogramm aufzunehmen. Ein erster Schritt in dieser Hinsicht wurde 1979 unternommen: Mitarbeiter der Sektion Sprachwissenschaft, Lehrbereich Sprechwissenschaft, schätzten die rhetorische Leistungsfähigkeit von Studenten des 3. Studienjahres ein. Die Ergebnisse bestätigten die Erfahrungen, die schon anderwärts2 und auch mit Studenten anderer Fachrichtungen in Rhetoriklehrveranstaltungen gewonnen wurden. Als allgemeine Beobachtungen seien hier insbesondere genannt: Fehlleistungen im artikulatorischen Bereich (z. T. ausgeprägte Dialektmerkmale bzw. umgangssprachliche Prägung der Aussprache); Stimmschäden; unzureichende Beherrschung der Mittel des Sprechausdrucks (mangelnde Dynamik, mangelnde Variabilität in der sprachmelodischen Gestaltung, ungünstige Sprechgeschwindigkeit, mangelnde Ausprägung in der Akzentuierung usw.); Schwächen in der inhaltlichen und formalen (lexikalisch-syntaktischen) Textgestaltung (z. B. ungenügendes Einstellen des Redners auf die Adressaten bzw. auf die Situation, in. der er spricht, d. h. der spezifischen kommunikativen Situation wird unzureichend Rechnung getragen); Schwierigkeiten, sich frei, d. h. losgelöst von einem wörtlich ausgearbeiteten Manuskript auf der Basis nur eines Stichwortzettels zu äußern. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen wurde eine Lehrkonzeption erarbeitet und die Rhetorikausbildung ab Herbstsemester 1979 an der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Universität Jena für Studenten des 3. Studienjahres als obligatorisch eingeführt. Dieser „Spezialkurs“ findet in Form von Seminaren und Übungen statt. Der Plan sieht wöchentlich eine Stunde (insgesamt 30 Stunden) vor. Die Stärke der Gruppe beträgt etwa 10 Studenten. In seiner grundsätzlichen Orientierung zielt dieser Kurs auf die Befähigung zu einem berufsgerechten rednerischen Können ab und basiert dementsprechend auf den grundlegenden theoretischen Lehrveranstaltungen der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft. (So werden Kenntnisse über Aufgabe und Zielsetzung z. B. eines Plädoyers, seine Bestandteile und Funktion vorausgesetzt). Jedoch sind die Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Übungen darauf sei nachdrücklich hingewiesen nicht allein auf die Gerichtsverhandlung zugeschnitten. Die Lehrveranstaltung beginnt mit der Überprüfung der stimmlichen Leistungsfähigkeit, der Artikulation und der Lesetechnik der Studenten. Im Bedarfsfall werden in gesonderten Konsultationen Hilfestellungen zur Über- windung von Fehlleistungen auf diesen Gebieten gegeben. Daran schließen sich folgende Themenkomplexe an (wobei die Vermittlung von elementaren theoretischen Kenntnissen mit praktischen Übungen einhergeht): die mündliche Kommunikation und ihre Besonderheiten ; Kriterien zur Beurteilung rhetorischer Leistungen als Einheit von Redetext und Redevortrag (auf der Grundlage von Schallaufnahmen werden Mittel des Redevortrags und der Textgestaltung in Abhängigkeit von der Redesituation detailliert beobachtet); Wirkungsfaktoren, die bei der Vorbereitung der Rede zu berücksichtigen sind (Kommunikationsabsicht, Hörereigenschaften, situative Faktoren usw.); Redetypologie, die an der vorrangigen kommunikativen Aufgabe orientiert ist (Erkenntnisvermittlung, Überzeugung, Wertung); praktische Arbeitsstufen bei der Vorbereitung einer Rede (z. B. Stoffsammlung, Auseinandersetzung mit der kommunikativen Aufgabe, Kommunikationsplan); Probleme der Argumentation (Mittel der Beweisführung, Formen des Beweises und Möglichkeiten ihrer sprachlichen Gestaltung); das Plädoyer (Elemente des Plädoyers und Möglichkeiten seiner Anordnung und Gestaltung). Die relativ geringe Stärke der Gruppen ließ es in den bisher durchgeführten Kursen zu, jeden Studenten zu mehreren selbständigen Leistungen heranzuziehen (z. B. hält jeder Student wenigstens eine Rede und zwei Plädoyers). Im folgenden sollen einige allgemeine Erfahrungen dargelegt werden, die die drei Fachlehrkräfte in diesen Kursen sammelten: Theoretische Erörterungen bzw. Darlegungen, z. B. zur Geschichte der Rhetorik, sind angesichts des zur Verfügung stehenden Zeitfonds zugunsten praktischer Übungen weitgehend einzuschränken, allerdings nicht völlig zu eliminieren. Eine Stimm- und Sprachtauglichkeitsuntersuchung vor Antritt des Studiums (wie bei Lehrerstudenten) wäre auch für den angehenden Staatsanwalt zu empfehlen. Das zur Verfügung stehende spezielle Lehrmaterial (Tonbandmitschnitte von Plädoyers bzw. von Verhandlungen, Fallbeschreibungen, die zur Erarbeitung von Plädoyers geeignet sind) ist in Quantität und Qualität noch nicht ausreichend und deshalb weiter zu ergänzen. Ferner ergeben sich für die Fachlehrkräfte oft Schwierigkeiten aus ihren zwangsläufig noch sehr allgemeinen juristischen Kenntnissen. So fällt öfter die Entscheidung darüber schwer, inwieweit die zweifellos recht ausgeprägte, dem Vorstellungsvermögen des Nichtjuristen mitunter etwas schwer zugängliche juristische Fachterminologie im Plädoyer oder in einem anderen Redetext unvermeidlich ist. Die Motivation für eine aktive Beteiligung der Studenten an den Lehrveranstaltungen muß stärker entwik-kelt werden. Dazu sollte vom Lehrkörper der juristischen Sektion in den Seminaren und Übungen deutlicher darauf hingewiesen werden, welche Rolle die Fähigkeit zur rhetorischen Kommunikation für die Wirksamkeit des Juristen in der Berufspraxis spielt. Schließlich soll noch auf eine weitere Problematik eingegangen werden. Das ständige Aufspüren und die überzeugende Darlegung der tiefen Verankerung unserer Rechtsnormen in den politisch-moralischen Normen unserer Gesellschaft erfordert ein hohes Maß an marxistisch-leninistischer Allgemeinbildung und an sozialistischen Persönlichkeitsqualitäten, erfordert Lebenserfahrung und Aufgeschlossenheit. Es ist verständlich, daß ein Student des 3. Studienjahres diesen Anforderungen noch nicht immer voll genügen kann. Aber nicht zuletzt ist es ein legitimes Anliegen einer Rhetoriklehrveranstaltung, ihn zur Überwindung eines mitunter auftretenden Standpunkts zu motivieren, der sich mit dem Verweis auf eine;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

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