Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 463

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 463 (NJ DDR 1982, S. 463); Neue Justiz 10/82 463 ergebenden Erfordernisse des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes an das Verhalten der Werktätigen bestimmt. Dabei wird von den technischen und technologischen Bedingungen des betrieblichen Reproduktionsprozesses ausgegangen und auf eine Reihe von Rechtsvorschriften außerhalb des Arbeitsrechts Bezug genommen. Der arbeitsrechtliche Charakter eines Teils der betrieblichen Ordnungen wird darüber hinaus durch die Wechselbeziehung zu anderen arbeitsrechtlichen betrieblichen Regelungen sichtbar. Dies trifft besonders auf das Verhältnis zur Arbeitsordnung zu. So wird in der Arbeitsordnung unseres Betriebes oft auf die weitergehende Ausgestaltung in betrieblichen Arbeitsanweisungen verwiesen, so z. B. im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Eingaben, der Leistung zusätzlicher Arbeit, der Führung von Bautagebüchern, der Durchführung des Bereitschaftsdienstes, der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten, der Meldung von Vorkommnissen, der Anordnung von Arbeitsbereitschaft usw. Die gesetzlich differenziert festgelegte Verantwortung des Betriebsleiters und der Rechte der Gewerkschaftsleitung schließt nicht aus, daß leitende Mitarbeiter beauftragt werden, einen Entwurf für eine betriebliche Regelung zu erarbeiten, oder daß hierfür Arbeitsgruppen gebildet werden. Dabei ist klar, daß das Wirken von Arbeitsgruppen die gesetzlich fixierte Verantwortung für die Schaffung arbeitsrechtlicher Regelungen im Betrieb nicht verwischen darf. So bleibt z. B. die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Erarbeitung des BKV gemeinsame Aufgabe des Betriebsleiters und der BGL (§§ 28 f. AGB). In unserem Betrieb werden für die jährliche Erarbeitung des BKV auf der Grundlage von gemeinsamen Maßnahmeplänen des Betriebsleiters und der Betriebsgewerkschaftsleitung Arbeitsgruppen gebildet. Für den BKV 1982 gab es.z. B. sieben Arbeitsgruppen, die auf der Basis vorgegebener Themen für die Ausarbeitung der einzelnen Sachkomplexe zuständig waren. In jeder Arbeitsgruppe wirkte ein Mitglied der BGL mit. Auch für die Überarbeitung der Arbeitsordnung unseres Betriebes wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in die der Betriebsleiter Mitarbeiter aus den Bereichen Arbeit und Bildung, Ökonomie, Organisation und Datenverarbeitung, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Justitiar berief. Obwohl der Betriebsleiter für die Ausarbeitung der Arbeitsordnung allein verantwortlich ist, hat er den entsprechenden Maßnahmeplan von vornherein mit der BGL abgestimmt. Darüber hinaus haben BGL-Mitglieder und gewerkschaftliche Kommissionen in allen Beratungen der Arbeitsgruppe mitgewirkt. Die gewerkschaftliche' Mitwirkung bei der Schaffung betrieblicher Regelungen ist keineswegs auf die Gewerkschaftsleitungen und erst recht nicht auf die Spezialisten unter den BGL- oder AGL-Mitgliedern beschränkt, sondern schließt die Einbeziehung aller Gewerkschaftsgruppen ein. Die weitere inhaltliche Vervollkommnung der betrieblichen Regelungen verlangt eine immer bessere Nutzung der Ideen und Vorschläge der Betriebsangehörigen. Dadurch Wird zugleich die Grundlage für die spätere bewußte, freiwillige Verwirklichung durch die Adressaten der Regelung geschaffen. Die Mitwirkung der Werktätigen an der Ausarbeitung bzw. Änderung betrieblicher Regelungen ist von maßgeblicher Bedeutung für die Wirksamkeit dieser Regelungen. Dies ist für den BKV, die Arbeitsordnung, die Lohnformen sowie für betriebliche Regelungen zur Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen ausdrücklich im AGB verankert (vgl. §§ 29 Abs. 1, 92 Abs. 1, 104 Abs. 1 und 202 Abs. 2). Bei der Umsetzung dieser rechtlichen Anforderung in der betrieblichen Praxis kommt es vor allem darauf an, die Mitarbeit der Werktätigen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu gewährleisten. Konkrete Anhaltspunkte hierfür enthält der Beschluß des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB zur Richtlinie für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge vom 10. Juli 1975 (GBl. I Nr. 31 S. 581). In Abschn. II Ziff. 1 dieser Richtlinie wird die notwendige Verbindung der Vorbereitung der BKVs mit der jährlichen Plandiskussion fixiert. Obwohl in der Phase der Diskussion der staatlichen Planaufgaben in den Betrieben in der Regel noch kein Entwurf des BKV vorliegt, ist diese Verknüpfung der beiden Formen sozialistischer Demokratie im Betrieb möglich und notwendig. Das folgt aus dem untrennbaren Zusammenhang zwischen den Produktionsaufgaben, den ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Aufgaben auf der einen Seite und den erforderlichen leitungsmäßigen Voraussetzungen einschließlich der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf der anderen Seite. Vom zeitlichen Ablauf her bietet es sich an, bereits in der Plandiskussion die Ausarbeitung des Entwurfs des BKV vorzubereiten. Da die Plandiskussion in allen Gewerkschaftsgruppen geführt wird, ist die frühe und umfassende Einbeziehung der Betriebsangehörigen in die Ausarbeitung dieses arbeitsrechtlichen betrieblichen Dokuments möglich. Eine derartige frühzeitige Mitwirkung der Werktätigen ist u. E. bei der Aus- bzw. Überarbeitung anderer arbeitsrechtlicher Regelungen möglich und sinnvoll, sofern sie wie z. B. die Arbeitsordnung in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der betrieblichen Planauflagen stehen und von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der betrieblichen Arbeitsverhältnisse sind. Neben der Plandiskussion in den Gewerkschaftsgrup-- pen können für die Einschätzung der Wirksamkeit betrieblicher Regelungen bzw. für die Vorbereitung einer Überarbeitung auch andere betriebliche Veranstaltungen und Lehrgänge, wie etwa zum Erwerb der Befähigungsnachweise im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, genutzt werden. Der Prozeß der Schaffung betrieblicher Regelungen widerspiegelt die dialektische Einheit von staatlicher Einzelleitung, gewerkschaftlicher Mitwirkung und aktiver Rolle der Arbeitskollektive. Nur wenn alle Seiten dieses Prinzips der sozialistischen Demokratie beachtet werden, können die arbeitsrechtlichen Regelungen in den Kombinaten und Betrieben einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse leisten. Dt. WOLF-RÜDIGER PASCH, Justitiar, und PETER BÖTEFÜR, stellv. BGL-Vorsitzender im VEB Autobahnbaukombinat, Betrieb Straßenbau, Potsdam 1 Vgl. auch W. Hantsche, „Die Rechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Ausdruck der sozialistischen Demokratie im Betrieb“, NJ 1981, Heft 4, S. 157 fl., insb. S. 159. 2 Vgl. zu diesen Fragen auch A. Langanke/E. Pätzold, „Anwendung des Arbeitsrechts in Kombinaten, Kombinatsbetrieben und Betriebsteilen“, NJ 1982, Heft 6, S. 268 ff. 3 Vgl. A. Langanke/E. Pätzold, a. a. O., S. 270, insb. Fußn. 10. 4 Zu Fragen, die das Kombinat als Ganzes betreffen, ist die auf dem 10. FDGB-Kongreß beschlossene Änderung der Satzung des FDGB zu beachten, wonach das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden und das Gewerkschaftsaktiv des Kombinats entsprechende Rechte wahrzunehmen haben, die sich aus ihrer Stellung als zuständiges gewerkschaftliches Organ i. S. des AGB ergeben. Vgl. dazu H. Tisch in: 10. FDGB-Kongreß, Dokumente. Berlin 1982, s. 49. Anleitung der Staatlichen Notariate durch das Bezirksgericht Die, Beschlüsse des X. Parteitages der SED haben auch für die Tätigkeit aller Mitarbeiter der Staatlichen Notariate richtungweisende Orientierungen gegeben. An deren schöpferischer Umsetzung wird ständig gearbeitet. Entscheidungen örtlicher Volksvertretungen und ihrer Organe,;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit.

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