Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 460

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 460 (NJ DDR 1982, S. 460); 460 Neue Justiz 10/82 rungen in bewußtes Handeln hinzuwirken. Im Vordergrund steht deshalb die Erläuterung des Zusammenhangs von Staat und Recht in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Wesen, Bedeutung und Notwendigkeit des sozialistischen Rechts können am besten an Hand der Wechselbeziehung von Rechten und Pflichten verdeutlicht werden. Das trägt dazu bei, Einstellungen und Handlungen der Schüler zu solchen gesellschaftlichen Erscheinungen wie Recht, Gesetzlichkeit, gerichtliche Tätigkeit herauszubilden und ihr Verständnis für diese Zusammenhänge zu erhöhen. In der Rechtspropaganda vor Schülern tritt die Erläuterung bestimmter Rechtsnormen zurück; sie dient hier lediglich dazu, die obengenannten Rechtserscheinungen zu veranschaulichen. 2. In den rechtspropagandistischen-Veranstaltungen mit Berufsschülern geht es hauptsächlich darum, die im Unterrichtsfach „Sozialistisches Recht“ vermittelten Kenntnisse zu ergänzen und zu vertiefen. So wird insbesondere die Notwendigkeit und Bedeutung des sozialistischen Rechts an Hand bestimmter gesellschaftlicher Resultate erläutert und tiefer auf Inhalt und Wesen bestimmter Normativakte eingegangen, wobei der Darstellung der Einheit von Rechten und Pflichten Priorität zukommt. 3. Die rechtspropagandistische Arbeit im Kreis von Mitarbeitern örtlicher Staatsorgane und in Arbeitskollektiven stellt qualitativ andere Anforderungen. Hier treten grundsätzliche Darstellungen zum sozialistischen Recht in den Hintergrund. Es überwiegt die Erläuterung konkreter Normativakte, ihres rechtspolitischen Anliegens und der sich daraus ergebenden Aufgaben für den Adressaten. Der Propagandist ist gehalten, Rechtsnormen detailliert darzustellen. Er muß die in den Rechtsnormen enthaltenen Verha'l-tensanforderungen verdeutlichen. Ausbildung persönlicher Fähigkeiten Die Rechtspröpaganda hat neben der Vermittlung von Kenntnissen über das sozialistische Recht noch eine weitere Seite. Durch seine rechtspropagandistische Tätigkeit werden beim Studenten Leiter- und Erzieherfähigkeiten ausgeprägt. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen konzentriert sich der Student auf Schwerpunkte des einen oder anderen Rechtsgebietes; er muß das Wesentliche der rechtlichen Regelung erkennen. In diesem Prozeß wird die Fähigkeit entwickelt, sich mit auftretenden Fragen und Problemen auseinanderzusetzen, diese zu bewältigen und eigene Lösungsvarlanten zu finden. Hierbei ist eine Entscheidungsbereitschaft beim Studenten notwendig, die in engem Zusammenhang mit dem Stand seines juristischen Fachwissens zu betrachten ist. Die rechtspolitischen Veranstaltungen tragen weiterhin dazu bei, solche Eigenschaften beim Studenten zu entwik-keln, wie Selbständigkeit, verantwortungsbewußtes Denken und Handeln, Argumentationsfähigkeit, Selbstver- trauen sowie die Fähigkeit zum freien Vortrag, die eine unabdingbare Voraussetzung für den künftigen Juristen darstellt. Die Auswertung der Veranstaltungen hilft dem Studenten, bestimmte Mängel und Fehler zu erkennen und Schlußfolgerungen zu ziehen. Die erfolgreiche rechtspropagandistische Tätigkeit und die damit zusammenhängende soziale Anerkennung des Studenten fördern die Ausprägung seiner Persönlichkeit. Die durchgeführten Rechts-propagandaveranstaltungen sind Widerspiegelung vollbrachter Leistungen. Erhöhung des rechtspropagandistischen Beitrags Die Beschlüsse des X. Parteitages der SED haben uns dazu bestimmt, unseren Beitrag zur ideologischen Arbeit der Partei zu erhöhen. Um dem wachsenden Bedürfnis der Bürger nach umfassenderen Informationen und Kenntnissen über das sozialistische Recht und dem Bedürfnis der Studenten der rechtswissenschaftlichen Sektion an unserer Universität, mehr rechtspropagandistisch tätig zu werden, zu entsprechen, werden wir die Zahl der testatpflichtigen Veranstaltungen schrittweise erhöhen. Das ist auch deshalb vorteilhaft, weil mit der Gestaltung mehrerer rechtspolitischer Foren durch die Studenten vor dem gleichen Zuhörerkreis und über einen längeren Zeitraum ein noch besserer Kontakt zu den Zuhörern erreicht wird. Es wären dann auch verläßlichere Aussagen über die Wirksamkeit der studentischen Rechtspropaganda möglich. Für die langfristige Weiterentwicklung der rechtspolitischen Tätigkeit der Jurastudenten in der Stadt Leipzig stehen folgende Überlegungen im Vordergrund: Aufnahme von Verbindungen zu Kombinaten in der Stadt, mit denen die Karl-Marx-Universität Komplex-beziehungen unterhält; Durchführung rechtspolitischer Veranstaltungen in FDJ-Schulklubs an Oberschulen; Gestaltung rechtspropagandistischer Veranstaltungen in Wohngebieten im Zusammenwirken mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front; Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtspropaganda im Bereich der Universität; Gestaltung einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Recht des Alltags im Dialog“ im Jugend- und Studentenzentrum der Karl-Marx-Universität. Die Konferenz hat eine breite Resonanz in Wissenschaft und Praxis gefunden. Das zeigt, daß der von uns in der rechtserzieherischen Arbeit beschrittene Weg sich bewährt. 1 2 1 Zur rechtspropagandistischen Tätigkeit der Jurastudenten vgl. auch L. Boden/H. Müller ln NJ 1977, Heft 17, S. 604 (Karl-Marx-Universität Leipzig), W. Kuschke in NJ 1976, Heft 15, S. 464 f. (Friedrlch-Schlller-Universität Jena) und H. Heyroth in NJ 1975, Heft 11, S. 330 f. 2 Vgl. L. Boden/H. Müller, a. a. O. Fragen und Antworten Wie gewährleisten die neuen Bestimmungen über die gesellschaftlichen Gerichte ein enges Zusammenwirken zwischen örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie den Ausschüssen der Nationalen Front und den Schiedskommissionen? An die mit dem neuen GGG vorgesehene Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte ist die Erwartung geknüpft, ihre politisch-erzieherische Wirksamkeit weiter zu erhöhen. Das bedeutet für die Schiedskommissionen, künftig eine noch höhere Qualität ihrer Rechtsprechung zu erreichen und durch vielfältige Möglichkeiten der Rechtserläuterung noch stärker auf die Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger Einfluß zu nehmen. Die Schiedskommissionen werden diesen hohen Erwartungen um so besser gerecht werden, je enger und vertrauensvoller die Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie den Ausschüssen der Nationalen Front ist und die wechselseitigen Informationsbeziehungen ausgeprägt sind. In der DDR sind die Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger. Für die Volksvertretungen und ihre Organe leiten sich daraus wesentliche Aufgaben ab. Sie haben in Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen, den Organen der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle sowie den gesellschaftlichen Gerichten die sozialisti-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 460 (NJ DDR 1982, S. 460) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 460 (NJ DDR 1982, S. 460)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch zu nutzen. Zugleich ist ferner im Rahmen der Zusammenarbeit mit den zuständigen anderen operativen Diensteinheiten zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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