Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 458

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 458 (NJ DDR 1982, S. 458); 458 Neue Justiz 10/82 Berichte Kolloquium über populärwissenschaftliche Vermittlung von Rechtskenntnissen Dr. JÜRGEN PAWELZIG, wiss. Mitarbeiter am Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Ein Erfahrungsaustausch über die populärwissenschaftliche Darstellung von Rechtsproblemen war das Ziel eines wissenschaftlichen Kolloquiums, das am 12. Mai 1982 am Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR stattfand. In dieser Veranstaltung haben in Wissenschaft und Praxis tätige Juristen, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, Journalisten, Verlagsmitarbeiter, Werktätige aus Betrieben und Sprachwissenschaftler inhaltliche und methodische Fragen der populärwissenschaftlichen Vermittlung von Rechtskenntnissen, des rechtserzieherischen Wirkens und der Vertiefung des Staats- und Rechtsbewußtseins erörtert. Den Rahmen für die Diskussion gaben Thesen von Prof. Dr. K. A. Mollnau (Akademie der Wissenschaften der DDR), die er einleitend vortrug. Er erklärte es zu einem wichtigen Anliegen der Veranstaltung, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, die populärwissenschaftliche Darstellung rechtlicher Probleme selbst zum Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen zu machen. Mollnau verwies darauf, daß Platz und Rolle rechtstheoretischer Forschungen auf diesem Gebiet aus dem Verhältnis der Arbeiterklasse zu ihren ideologischen Grundlagen abzuleiten seien. Wie andere Bereiche der Ideologie auch, müsse das Rechtsbewußtsein in die Massen hineingetragen werden. Die Massenwirksamkeit der ideologischen Arbeit beruhe mit darauf, daß sie sich auf wissenschaftliche Ergebnisse stützen kann. Unter Hinweis auf die Fülle mittlerweile in unserem Land erschienener populärwissenschaftlicher Publikationen auf juristischem Gebiet betonte Mollnau, daß es nunmehr notwendig sei, wissenschaftliche Grundlagen für diese Art politischer Massenarbeit auszuarbeiten. Die Anfänge dafür seien durch die Rechtsbewußtseinsforschung gelegt worden. Die Anforderungen an weiterführende theoretische Untersuchungen erwüchsen aus den Anforderungen an das Recht in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In seinen Betrachtungen hierzu nannte Mollnau insbesondere folgende Aspekte: 1. Im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, der eine historisch längerfristige Periode andauern wird, nimmt auch die Bedeutung des sozialistischen Rechts in der Organisation und Leitung der Gesellschaft zu. Dementsprechend ist in der rechtspropagandistischen Arbeit der wachsende Stellenwert des sozialistischen Rechts in das öffentliche Bewußtsein zu rücken. Wichtig ist, die Kontinuität in der Entwicklung des sozialistischen Rechts in der Periode der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verdeutlichen. In .dieser Periode, in der sich der Sozialismus auf eigenen Grundlagen entwickelt, wird das Recht vom sozialistischen Staat originär gesetzt. Die Darstellung der Kontinuität in der Entwicklung des sozialistischen Rechts schließt auch ein zu zeigen, daß Recht altert und Veraltetes zu überwinden ist. Es ist eine Funktion des sozialistischen Rechts, Einfluß auf die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu nehmen. Diese Funktion muß der Adressat kennen. Er muß den perspektivischen Charakter des Rechts verstehen. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfolgt im Kampf um die friedliche Koexistenz, unter den Bedingungen eines scharfen Klassenkampfes auf internationaler Ebene. Die schützende Funktion des sozialistischen Rechts ist unentbehrlich, um Anschlägen des Klassengegners zu begegnen. Aus all dem folgt für die rechtspropagandistische Arbeit, das sozialistische Recht als ein Instrument zu verdeutlichen, das durch nichts anderes ersetzt werden kann. Eine Schwächung des Rechts bedeutet eine Schwächung der Macht der Arbeiterklasse. 2. Wachsende Bedeutung erlangen die Beziehungen von Recht und Ökonomie. Hier ist für die populärwissenschaftliche Vermittlung von Rechtskenntnissen dem Adressatenproblem künftig stärkere Aufmerksamkeit zu widmen, denn die Mehrheit der Rechtsnormen, die sich auf die Volkswirtschaft erstrecken, ist nicht direkt an Bürger gerichtet. Die intensiver werdende Wechselwirkung zwischen Recht und Moral in der sozialistischen Gesellschaft erfordert, die Anstrengungen zu erhöhen, um mittels des sozialistischen Rechts die sozialistische Moral weiter durchzusetzen.* Das Recht erfüllt wichtige Aufgaben bei der Stimulierung hoher Leistungen, beim Schutz des Erreichten und von progressiven Entwicklungen. Indes besteht zwischen dem Einsatz rechtlicher Mittel und der Erzielung wissenschaftlich-technischer Leistungen kein direkter Zusammenhang. Die Nutzung des Rechts beim ökonomischen Leistungsanstieg ist von der ideologischen Arbeit und der sozialistischen Bewußtseinsentwicklung nicht zu trennen. 3. Objektbereich der populärwissenschaftlichen Arbeit auf rechtlichem Gebiet ist bisher vor allem die Rechtsnormenpropaganda. Überlegungen, diesen Objektbereich zu erweitern, gehen dahin, in die rechtspropagandistischen Aktivitäten stärker die Ergebnisse der Rechtsanwendung, so die Richtlinien und Entscheidungen des Obersten Gerichts und anderer rechtsanwendender Organe, einzubeziehen. Die populärwissenschaftlichen Aussagen müssen klar auf den jeweiligen Adressatenkreis ausgerichtet sein. Insbesondere ist die vorhandene weltanschauliche Wertorientierung und der erreichte Erkenntnisstand zu berücksichtigen und auch auf die sprachlichen Ausdrucksmittel die erforderliche Aufmerksamkeit zu verwenden. Eine den höheren Anforderungen der Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit entsprechende Entwicklung der populärwissenschaftlichen Darstellung rechtlicher Probleme verlangt zugleich, auf ungelöste Fragen hinzuweisen, die Dialektik von relativer und absoluter Wahrheit zu beachten und nicht den Anschein zu erwecken, daß alles erkannt sei. Schließlich warf K. A. Mollnau die Frage auf, ob nicht auch in der juristischen Ausbildung den Fragen der populärwissenschaftlichen Darstellung rechtlicher Probleme mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht werden müsse, denn auch die Justizorgane haben in ihrer Arbeit, z. B. bei Urteilsbegründungen, mit populärwissenschaftlichen Aspekten zu tun. Breit gefächert waren die Problemstellungen in der Diskussion: Dr. K.-H. Christoph (Ministerium der Justiz) verdeutlichte die hohe Wirksamkeit interessant und anschaulich gestalteter rechtspropagandistischer Aktivitäten. Insbesondere gelte es, den Dialog mit dem Adressaten zu suchen, ihn nicht vordergründig zu belehren. Dr. W. Schade (Staatsverlag der DDR) hob als grundlegende Anforderungen an die Gestaltung populärwissenschaftlicher Publikationen zum Recht geistigen Vorlauf, Orientierung an der Praxis, die Vermittlung von gesicherten Erkenntnissen und die Entwicklung des Pro-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Informationen über neue zu erwartende feindliche Angriffe sowie Grundkenntnisse des Feindbildes entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen; Einflüsse und Wirkungen der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin befindliche Agenturen realisieren zu lassen; ist ein besonders enges Zusammenwirken mit dem Menschenhändler RAHIM zu verzeichnen. Unabhängig davon werden von der eigenständig Ausschleusungen organisiert.

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