Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 443

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 443 (NJ DDR 1982, S. 443); Neue Justiz 10/82 443 Regelung des genossenschaftlichen Eigentums im neuen LPG-Gesetz Dr. GERHARD ROSENAU, Sektion Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR In den Beratungen des XII. Bauernkongresses der DDR wurde erneut unterstrichen, daß die Genossenschaftsbauern der DDR unter Führung der Arbeiterklasse die Agrarpolitik der SED verantwortungsbewußt verwirklichen helfen. Die Aktivitäten der Genossenschaftsbauern und die Maßnahmen der LPGs zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion werden durch die bereits auf dem X. Parteitag der SED ausgesprochene Orientierung, nämlich „alle Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums immer besser zu nutzen und die Klasse der Genossenschaftsbauern weiter zu stärken“! wesentlich beeinflußt. Die konsequente Verwirklichung der genossenschaftlichen Demokratie befähigt die Genossenschaftsbauern immer besser, ihre Eigentümerfunktion auszuüben. Der gemeinsame sozialistische Wettbewerb von Pflanzen- und Tierprodüzenten, die Anwendung des Leistungsprinzips, komplex ausgerichtete Qualitätssicherungssysteme, die kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in den Kooperationen, der Kampf um Ordnung, Disziplin und Sicherheit sind wesentliche Kriterien für das gewachsene sozialistische Bewußtsein der Klasse der Genossenschaftsbauern, für die Ausgestaltung ihrer Eigentumsverhältnisse in den LPGs und kooperativen Einrichtungen und für ihre Bereitschaft, die ökonomische Strategie der SED für die 80er Jahre erfolgreich zu realisieren.2 Dieser sich stetig vervollkommnende Prozeß der genossenschaftlichen Bewußtseinsbildung wird auch durch die Vorschriften über das genossenschaftliche. Eigentum im neuen LPG-Gesetz vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 443)3 unterstützt. Grundsätze der Regelung genossenschaftlicher Eigentumsrechtsbeziehungen Die gesellschaftlichen Beziehungen bei der Aneignung der Produktionsmittel und der Produkte sowie das bewußte Verhalten der Menschen zu ihren Produktionsbedingungen sind bekanntlich wesentlicher Inhalt des marxistischen Eigentumsbegriffs. Auch das genossenschaftliche Eigentum widerspiegelt als grundlegende ökonomische Kategorie die Verfügungsgewalt des LFG-Kollektivs über materielle Güter und Leistungen. Die genossenschaftlichen Eigentumsverhältnisse entwickeln sich in Abhängigkeit vom Niveau der Produktivkräfte und der gesellschaftlichen Arbeitsteilung; sie sind stets das bestimmende Element der Produktionsverhältnisse in den LPGs und ihren Kooperationen.! Ihre wesentlichen Seiten wurden im neuen LPG-Gesetz normiert, dessen Regelungen den Schutz, die Festigung und die Entwicklung des genossenschaftlichen Eigentums der LPG gewährleisten. Vorangestellt sind in § 22 LPG-G die Grundsätze ge-genossenschaftlicher Eigentumsrechtsbeziehungen. So wird erneut darauf hingewiesen, daß das genossenschaftliche Eigentum (gemeinsam mit dem von den LPGs genutzten Volkseigentum sowie dem zur Nutzung zur Verfügung gestellten Boden und anderen Produktionsmitteln) die ökonomische Grundlage für die Festigung und Entwicklung der LPGs und für den steigenden Wohlstand der Genossenschaftsbauern bildet. Die wichtigste Entstehungsquelle genossenschaftlichen Eigentums ist die genossenschaftliche Arbeit. Daran ist die logische Schlußfolgerung geknüpft, daß über das Eigentum einer LPG nur die dazu berufenen Organe der LPG im Rahmen des Statuts und der Rechtsvorschriften eigenverantwortlich zu entscheiden haben. Die Anforderungen, die das Gesetz an die Ausübung des genossenschaftlichen Eigentumsrechts stellt, entsprechen den gestiegenen Anforderungen beim Einsatz des sozialistischen Eigentums: Es ist mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit zu nutzen, und die genossenschaftlichen Ergebnisse sind so zu verwenden, daß die Intensivierung der Produktion sowie eine hohe Qualität und Effektivität der genossenschaftlichen Arbeit gewährleistet wird. Hierzu haben die Delegierten des XIL Bauernkongresses der DDR viel- fältige Wege gewiesen, um den notwendigen Leistungsanstieg zu erreichen.5 Ein charakteristisches Kennzeichen genossenschaftlichen Eigentums ist u. a. die Beteiligung der Genossenschaftsbauern am Ergebnis des genossenschaftlichen Wirtschaf-tens. Sie ist durch langbewährte und neue Prinzipien gekennzeichnet, die der immer besseren Nutzung der Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums entsprechen. Gemäß § 23 Abs. l LPG-G haben die Genossenschaftsbauern nach dem Leistungsprinzip Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis der LPG. Die zielgerichtete Anwendung des Leistungsprinzips fördert die Interessiertheit der Genossenschaftsbauern einschließlich der Leitungskader an hohen Erträgen, an steigender Arbeitsproduktivität, an besserer Auslastung der Grundfonds, an hoher Materialökonomie und Qualität der Erzeugnisse sowie an der Senkung der Selbstkosten. Wirksame Voraussetzung dafür bleibt aber, die gewissenhafte Erarbeitung und disziplinierte Anwendung aller in den LPGs erarbeiteten und beschlossenen Grundlagen der Vergütung, wie sie z. B. in Ziff. 41 MSt und Ziff. 35 MBO6 erwähnt sind. Als Maßstäbe für die gerechte Bewertung der Arbeit bestimmen sie wesentlich das wirtschaftliche Ergebnis der jeweiligen LPG. In diesem Zusammenhang sei eines der wichtigsten genossenschaftlichen Verteilungsprinzipien unterstrichen: Es kann nur das verteilt werden, was erarbeitet wird. In § 23 LPG-G wird das bewährte Prinzip der differenzierten Beteiligung der Genossenschaftsbauern am Ergebnis genossenschaftlichen Wirtschaftens weiterentwickelt. Danach sind die LPGs berechtigt, in Abhängigkeit von der Erfüllung und Überbietung der Pläne der Brigaden und Abteilungen sowie der Senkung der Kosten die Jahresendvergütung und die Gewährung von Prämien, die an den Produktionszuwachs oder die Senkung des Produktionsverbrauchs gebunden sind, zwischen den Brigaden, Abteilungen und anderen selbständig wirtschaftenden Produktionseinheiten differenziert vorzunehmen. Diese Regelung enthält für die sich in der Praxis gegenwärtig bildenden Formen territorialer Produktions- und Arbeitsorganisation ökonomische Anreize und wirkt zugleich stimulierend auf den sozialistischen Wettbewerb in der Kooperation ein. Allerdings sind dabei die sowohl in den Brigaden und Abteilungen der Pflanzen- wie auch der Tierproduktion vorhandenen unterschiedlichen örtlichen Bedingungen, Ausrüstungen u. a. m. für die neuen Vorstellungen über die ergebnisorientierte und differenzierte Beteiligung der Kollektive gewissenhaft zu analysieren und diese Kenntnisse bei den Festlegungen zu berücksichtigen. Schutz des genossenschaftlichen Eigentums Der Schutz des genossenschaftlichen Eigentums wird durch eine Fülle rechtlicher Regelungen gesichert, die sowohl LPG-rechtlicher wie auch verwaltungs-, straf- und zivil-rechtlicher Natur sind.7 Die Rechtsvorschriften der §§ 24 und 25 LPG-G bestimmen die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte des Schutzes des genossenschaftlichen Eigentums, den der sozialistische Staat verfassungsrechtlich garantiert (Art. 10 der Verfassung). In diesen Schutz sind auch die den LPGs zur Nutzung übertragenen Produktionsmittel und andere Vermögenswerte einbezogen. Das genossenschaftliche Eigentum zu schützen ist vor allem aber eine ständige Rechtspflicht aller Genossenschaftsbauern und Leitungskader. Der Vorstand jeder LPG ist für die Organisierung dieses Schutzes verantwortlich. Das geschieht in vielfacher Weise durch Festlegungen in Betriebsund Arbeitsordnungen, Anti-Havarieplänen, Abstell- und Pflegeordnungen, durch Kontrollen u. a. m„ aber auch durch die konsequente Geltendmachung und Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit bei Schädigungen der LPG. Der wirksamste Beitrag zum Schutz des genossenschaft-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 443 (NJ DDR 1982, S. 443) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 443 (NJ DDR 1982, S. 443)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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