Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 421

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 421 (NJ DDR 1982, S. 421); Neue Justiz 9/82 421 Fragen und Antworten Wie wurden die Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften im neuen GGG erweitert? Zwischen den Gewerkschaften und den Konfliktkommissionen besteht seit fast 30 Jahren ein enges kameradschaftliches Verhältnis, das seinen Ausdruck in der ständigen Zusammenarbeit, im gegenseitigen Helfen bei der Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels findet. Dieses Ziel besteht darin, die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Werktätigen zu schützen, zu wahren und durchzusetzen, ihr sozialistisches Bewußtsein zu festigen, ihre Bereitschaft zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts zu fördern und ihre Unduldsamkeit gegenüber nicht gesellschaftsgemäßem Verhalten zu verstärken. Damit wird zugleich angestrebt, daß die Konfliktkommissionen ihr Wirken noch stärker mit der Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Bürgern und der Lösung der anspruchsvollen ökonomischen Aufgaben verbinden. Viele der bisher vorgesehenen Aufgaben der Gewerkschaften bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Beratungen der Konfliktkommissionen sind auch im neuen GGG und in der dazugehörigen Konfliktkommissionsordnung enthalten. Dazu zählen z. B. die Einflußnahme der zuständigen Gewerkschaftleitung und des Vertrauensmanns auf die Teilnahme des Arbeitskollektivs an der Beratung, das Recht, in der Beratung die Meinung des jeweiligen Kollektivs zu unterbreiten, und die Unterstützung der Konfliktkommissionen bei der Kontrolle über die Verwirklichung erteilter Empfehlungen. Die Satzung des FDGB garantiert jedem Gewerkschaftsmitglied, die Gewerkschaften zur Vertretung seiner Rechte in Anspruch zu nehmen, und sie gewährt ihm den Vorteil der kostenlosen Rechtshilfe in arbeitsrechtlichen Fragen. Diese bewährten Erfahrungen liegen § 21 Abs. 1 der neuen KKO zugrunde, mit dem bereits in der Beratung der Konfliktkommission diese umfassende Interessenvertretung gesichert wird. Danach haben die Mitglieder der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung, der Vertrauensmann und die anderen Gewerkschaftsgruppenfunktionäre das Recht, Werktätige bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in Beratungen wegen Arbeitsstreitfällen zu unterstützen. Die Werktätigen können sich an denjenigen betrieblich! Gewerkschaftsfunktionär wenden, dem sie besonderes Vertrauen entgegenbringen. Die Unterstützung durch den ausgewählten Gewerkschaftsfunktionär kann sehr unterschiedlich sein. In der Regel wird sie bereits vor der Beratung beginnen. Der Werktätige kann sich Hinweise für sein Auftreten in der Beratung geben lassen oder durch Erläuterungen des Gewerkschaftsfunktionärs die zur Beratung und Entscheidung anstehende Sache besser im Zusammenhang mit dem betrieblichen Leben verstehen lernen. In der Beratung selbst kann der Gewerkschaftsfunktionär das Anliegen des Werktätigen durch ergänzende Bemerkungen verdeutlichen und ggf. eine Anregung für eine Empfehlung der Konfliktkommission geben. Ausgehend davon, daß die Beratung von Arbeitsstreitfällen das Haupttätigkeitsgebiet der Konfliktkommissionen ist (1981 wurden fast 49 000 Beratungen durchgeführt und über 90 Prozent der Entscheidungen waren endgültig), ist die Bedeutung des neuen Rechts der Gewerkschaften auf Mitwirkung in der Beratung von Arbeitsstreitfällen offensichtlich. Die schnelle und gründliche Bereinigung von Streitfällen ist nicht nur für den einzelnen, sondern für das Arbeitskollektiv und mitunter auch für den gesamten Betrieb wichtig. Die Gewerkschaften erhalten mit ihren umfassenderen Rechten ein weiteres wesentliches Mittel zur Einflußnahme auf ein gesundes Arbeitsklima und zur Durchsetzung von Recht und Gesetzlichkeit im Betrieb. Welche erweiterten Möglichkeiten haben die gesellschaftlichen Gerichte, um Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen? In den vergangenen Jahren hat sich ein enges Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern unseres Landes und den Mitgliedern der gesellschaftlichen Gerichte entwickelt. Zunehmend wurde bei diesen Rat in Rechtssachen gesucht. Sie nehmen aktiven Einfluß auf die Einhaltung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit im Alltag. Auf vielfältige Art und Weise fördern sie auch außerhalb der Beratungen die Entwicklung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen und wirken darauf hin, daß das sozialistische Recht freiwillig eingehalten wird. Sie fördern Aktivitäten zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben, Städten und Gemeinden und verstärken die Unduldsamkeit gegenüber nicht gesellschaftsgemäßen Verhaltensweisen. In § 17 GGG ist erstmals bestimmt, daß die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte ratsuchenden Bürgern Auskünfte erteilen, ihnen bei der Klärung rechtlicher Angelegenheiten helfen und bei der Erläuterung von Rechtsvorschriften mitwirken. Sie sind berechtigt, zur Vermeidung und Beseitigung von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen Aussprachen zu führen, wiev es § 1 der Ordnungen für die Konflikt- und Schiedskommissionen bestimmt. Das kann die verschiedensten Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen, in denen auf diese Weise ein Konflikt vermieden werden soll oder in denen der Bürger versuchen möchte, einen bestehenden Konflikt eigenverantwortlich auf der Grundlage des sozialistischen Rechts zu lösen. Eine spezielle Form wurde für diese Aussprachen nicht vorgesehen. Aussprachen können sowohl vom einzelnen Mitglied als auch von der Konflikt- bzw. Schiedskommission als Kollektivorgan geführt werden. Sich daraus ergebende Verpflichtungen sind schriftlich festzuhalten. Sie haben jedoch nicht die Wirkung eines Beschlusses gemäß § 13 der Ordnungen für die Konflikt- und Schiedskommissionen. Auf der Grundlage dieser Regelung können z. B. sich anbahnende Konflikte und Unstimmigkeiten in der Hausoder Wohngemeinschaft durch ein Gespräch mit einem Mitglied der Konflikt- oder Schiedskommission also ohne Beratung geklärt werden. Die Konfliktkommissionen erhalten damit vielfältige Möglichkeiten, als Verbündete der Gewerkschaften in den Betrieben noch wirkungsvollere Partner bei der Interessenvertretung der Werktätigen zu sein. Entsprechendes gilt auch für die Schiedskommissionen in den Wohngebieten. Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen kann so in vielen Fällen von vornherein der Boden entzogen werden. Mit ihren Empfehlungen tragen die gesellschaftlichen Gerichte dazu bei, Ursachen und Bedingungen für Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen zu beseitigen und Mängel und Ungesetzlichkeiten zu überwinden. Empfehlungen an Leiter von Betrieben, Kombinaten, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und Einrichtungen, an Vorstände von Produktionsgenossenschaften sowie an Leitungen gesellschaftlicher Organisationen können von den gesellschaftlichen Gerichten nunmehr nicht nur im Ergebnis von Beratungen, sondern auch nach Aussprachen gegeben werden. Solche Empfehlungen sind ein wirksames Mittel zur Herbeiführung dauerhafter gesellschaftlicher Veränderungen. Für Empfehlungen im Ergebnis von Beratungen und Aussprachen gilt, daß der Empfänger innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen hat, was auf Grund der Empfehlung geschehen ist.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 421 (NJ DDR 1982, S. 421) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 421 (NJ DDR 1982, S. 421)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

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