Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 417 (NJ DDR 1982, S. 417); Neue Justiz 9/82 417 Kombinate und von 20 Betrieben und LPGs, des FDGB und der Nationalen Front sowie der Justiz- und Sicherheitsorgane unterstrichen. Zu den nahezu 200 Teilnehmern gehörten auch die Vorsitzenden der Schiedskommissionen, 75 Vorsitzende von Konfliktkommissionen und die Vorsitzenden der Rechtskommissionen der FDGB-Kreisvor-stände. Der Direktor des Kreisgerichts zog eine Bilanz der bisherigen wirksamen Tätigkeit der gesellschaftlichen Ge-richte, würdigte ihren Beitrag im Kampf um die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung in den Betrieben und Wohngebieten und erläuterte das Anliegen und die Grundsätze des neuen Gesetzes. In seinem Referat ging er im Detail auf den Maßnahmeplan des Kreisgerichts ein und verdeutlichte nachhaltig die vielfältigen Aufgaben und die wachsende Verantwortung für die Justiz- und Sicherheitsorgane, die örtlichen staatlichen Organe und die gesellschaftlichen Organisationen für die Schulung und Anleitung der Konflikt- und Schiedskommissionen in der Periode bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und danach. Die lebhafte Diskussion ließ erkennen, daß im Kreis Merseburg alle Voraussetzungen bestehen, um die notwendigen Anforderungen in guter Qualität zu erfüllen. Das bestätigte auch der Sekretär für Arbeit und Löhne des Kreisvorstandes des FDGB durch instruktive Hinweise zur Arbeit der Konfliktkommissionen nach den kürzlich durchgeführten Neuwahlen; er erläuterte zugleich den vorliegenden Schulungsplan der Mitglieder der Konfliktkommissionen zum neuen Gesetz. Traditionsgemäß wurde diese repräsentative Veranstaltung genutzt, langjährig bewährte Vorsitzende und Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen öffentlich durch Verleihung von Ehrennadeln der Rechtspflegeorgane oder Ehrennadeln der Nationalen Front für ihre ehrenamtlichen Aktivitäten zu würdigen. Der Direktor des Bezirksgerichts Halle, Helmut N e i t z s c h, kennzeichnete in seinem Schlußwort diese Veranstaltung als gelungen und bedeutsam für die weitere Zusammenarbeit der Justiz-und Sicherheitsorgane mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Befähigung und Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte im Kreis Merseburg. Als eine richtige Orientierung bestätigte er u. a., daß das Wirken der Konflikt- und Schiedskommissionen noch stärker mit der Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen und der Lösung der ökonomischen Aufgaben zu verbinden und das verantwortungsbewußte Eintreten der Bürger für Ordnung, Disziplin und Sicherheit wirksamer zu unterstützen sind. In Realisierung des Maßnahmeplans des Kreisgerichts dem von den anderen Organen und Bereichen volle Unterstützung zugesagt wurde sind inzwischen ohne Zeitverzug Aktivitäten ausgelöst bzw. konkret vorbereitet worden. Erwähnenswert sind z. B. Informationsvorträge über Inhalt und Aufgaben der neuen Rechtsvorschriften. Abgestimmt auf den jeweiligen Verantwortungsbereich der Zuhörer, sprach der Direktor des Kreisgerichts auf einer Sitzung der Kreisleitung der SED, vor den Volksvertretern auf einer Kreistagssitzung und im Kreisausschuß der Nationalen Front Der Stellvertreter für Inneres des Vorsitzenden des Rates des Kreises nutzte die planmäßige Bürgermeisterdienstbesprechung im Juli. Er ging dabei insbesondere auf die gewachsene Verantwortung der örtlichen staatlichen Organe ein. Hier wurden u. a. Zusammenhänge zur vorbildlichen Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen, zur Inanspruchnahme der gesellschaftlichen Gerichte bei der wirksamen Bekämpfung von Ord-nungswidrigkeiten behandelt Weiter ging er auf die Pflichten der Räte für die arbeitsmäßige Befähigung der Schiedskommissionen und auf die in § 27 Abs. 3 GGG erweiterten Aufgaben bei der Verwirklichung der von den Schiedskommissionen ausgesprochenen Geldbußen und Ordnungsstrafen sowie bei der Realisierung gemeinnütziger Freizeitarbeit ein. Auch Fragen der öffentlichen Würdigung und der Berichterstattung über die Tätigkeit der Schiedskommissionen spielten eine Rolle. Informationsvorträge werden auch im Bereich der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften und vor den Mitarbeitern des Volkspolizeikreisamtes und der Betriebsschutzämter in den Kombinaten abgehalteri. Einen wichtigen Platz nehmen in der Vorbereitungsperiode die Schulungsmaßnahmen der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte ein. Für die Konfliktkommissionen liegen besondere Schulungspläne der gewerkschaftlichen Kreisvorstände vor. Richter und Staatsanwälte leisten dabei besonders in den Chemiekombinaten Leuna und Buna Unterstützung. Die Schulung der Mitglieder der Schiedskommissionen erfolgt in mehreren Stützpunkten durch die Richter des Kreisgerichts schwerpunktmäßig im IV. Quartal 1982. Danach sind zwei Erfahrungsaustausche und Konsultationen mit den Vorsitzenden der Schiedskommissionen vorgesehen, um aufgetretene Probleme aus den Schulungen und aus dem Selbststudium zu klären. Ergänzt werden diese Aufgabenstellungen durch einige weitere Vorhaben. So wird beispielsweise der Direktor des Kreisgerichts im 2. Halbjahr zusätzlich in enger Zusammenarbeit mit den Kreisleitungen der FDJ Merseburg und der Chemiekombinate Gespräche zum Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte mit den kürzlich erstmals in ihre ehrenamtliche Funktion gewählten jungen Konfliktkommissionsmitgliedern sowie ein Informationsgespräch zum gleichen Anliegen mit dem Klub der jungen Abgeordneten (dazu zählen die jungen Volksvertreter der Städte, Gemeinden und des Kreistags) durchführen. Auch die Schöffen setzen im Kreis Merseburg ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zur Popularisierung des neuen Gesetzes in der Vorbereitungsphase ein. Sie wurden erstmals im Juni in einer Schulung mit Inhalt und Anliegen des Gesetzes vertraut gemacht Weitere Schulungen folgen. Inzwischen wirken insbesondere die Mitglieder der Schöffenkollektive so z. B. im Braunkohlenkombinat Großkayna und im VEB Mineralölwerk Lützkendorf als Rechtspropagandisten auch in diesen aktuellen Fragen. * All diese Aktivitäten zeugen von verantwortungsbewußtem Herangehen zur Vorbereitung der möglichst reibungslosen Anwendung der neuen Rechtsvorschriften für die Konflikt- und Schiedskommissionen im Kreis Merseburg. Ende Dezember wird der Beirat für Schiedskommissionen beim Kreisgericht wiederum in der eingangs geschilderten erweiterten Form beraten. Dabei soll insbesondere die Wirksamkeit der Qualifizierungsmaßnahmen für die gesellschaftlichen Gerichte eingeschätzt und zugleich erörtert werden, welche differenzierten weiteren Maßnahmen zu ihrer Anleitung und Kontrolle notwendig sind. Dr. GERHARD STEFFENS Zur Arbeit mit Gerichtskritiken i Wesentliches Element einer gesellschaftlich wirksamen Rechtsprechung ist die Aufdeckung und Beseitigung von Ursachen und Bedingungen für Straftaten und andere Rechtsverletzungen bzw. Rechtskonflikte. Hierfür stehen den Gerichten bestimmte rechtliche Mittel zur Verfügung, die nach Sachlage und Bedeutung des konkreten Falls differenziert anzuwenden sind (vgl. §19 GVG; §§19, 256 Abs. 2 StPO; §2 Abs. 4 ZPO). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Gerichtskritik. Mit ihr wird in verbindlicher, der Kontrolle unterliegender Form auf in gerichtlichen Verfahren festgestellte Gesetzesverletzungen in der Tätigkeit eines Betriebes, einer Genossenschaft, eines staatlichen Organs oder einer gesellschaftlichen Organisation hingewiesen und gefordert, die sozialistische Gesetzlichkeit in dem betreffenden Verantwortungs- und Leitungsbereich wiederherzustellen und künftig voll zu gewährleisten. Das Kreisgericht Nordhausen bemüht sich, die Gerichts-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 417 (NJ DDR 1982, S. 417) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 417 (NJ DDR 1982, S. 417)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, illegal die zu verlassen die sich zur Ausschleusung von Bürgern der in die Tätigkeit von kriminellen Menschenhändlerbanden eingegliedert hatten die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze im Innern, der DDR. Der Schwerpunktorientierte Einsatz der ist besonders in folgenden verallgemeinerten Richtungen durchzuführen: Einsatz bei grenzspezifischen Sicherheitsüberprüfungen zu Personen, die unmittelbar zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Untersucbüinsführer Ü; zur strikten Einhaltung der Untersuchungshaftvollzugsordnung steht deren politniDlogische Erziehung zu der Erkenntnis, daß sich nur auf söaeise Unter- suchungserfolge erreichen lassen.

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