Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 417 (NJ DDR 1982, S. 417); Neue Justiz 9/82 417 Kombinate und von 20 Betrieben und LPGs, des FDGB und der Nationalen Front sowie der Justiz- und Sicherheitsorgane unterstrichen. Zu den nahezu 200 Teilnehmern gehörten auch die Vorsitzenden der Schiedskommissionen, 75 Vorsitzende von Konfliktkommissionen und die Vorsitzenden der Rechtskommissionen der FDGB-Kreisvor-stände. Der Direktor des Kreisgerichts zog eine Bilanz der bisherigen wirksamen Tätigkeit der gesellschaftlichen Ge-richte, würdigte ihren Beitrag im Kampf um die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung in den Betrieben und Wohngebieten und erläuterte das Anliegen und die Grundsätze des neuen Gesetzes. In seinem Referat ging er im Detail auf den Maßnahmeplan des Kreisgerichts ein und verdeutlichte nachhaltig die vielfältigen Aufgaben und die wachsende Verantwortung für die Justiz- und Sicherheitsorgane, die örtlichen staatlichen Organe und die gesellschaftlichen Organisationen für die Schulung und Anleitung der Konflikt- und Schiedskommissionen in der Periode bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und danach. Die lebhafte Diskussion ließ erkennen, daß im Kreis Merseburg alle Voraussetzungen bestehen, um die notwendigen Anforderungen in guter Qualität zu erfüllen. Das bestätigte auch der Sekretär für Arbeit und Löhne des Kreisvorstandes des FDGB durch instruktive Hinweise zur Arbeit der Konfliktkommissionen nach den kürzlich durchgeführten Neuwahlen; er erläuterte zugleich den vorliegenden Schulungsplan der Mitglieder der Konfliktkommissionen zum neuen Gesetz. Traditionsgemäß wurde diese repräsentative Veranstaltung genutzt, langjährig bewährte Vorsitzende und Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen öffentlich durch Verleihung von Ehrennadeln der Rechtspflegeorgane oder Ehrennadeln der Nationalen Front für ihre ehrenamtlichen Aktivitäten zu würdigen. Der Direktor des Bezirksgerichts Halle, Helmut N e i t z s c h, kennzeichnete in seinem Schlußwort diese Veranstaltung als gelungen und bedeutsam für die weitere Zusammenarbeit der Justiz-und Sicherheitsorgane mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Befähigung und Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte im Kreis Merseburg. Als eine richtige Orientierung bestätigte er u. a., daß das Wirken der Konflikt- und Schiedskommissionen noch stärker mit der Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen und der Lösung der ökonomischen Aufgaben zu verbinden und das verantwortungsbewußte Eintreten der Bürger für Ordnung, Disziplin und Sicherheit wirksamer zu unterstützen sind. In Realisierung des Maßnahmeplans des Kreisgerichts dem von den anderen Organen und Bereichen volle Unterstützung zugesagt wurde sind inzwischen ohne Zeitverzug Aktivitäten ausgelöst bzw. konkret vorbereitet worden. Erwähnenswert sind z. B. Informationsvorträge über Inhalt und Aufgaben der neuen Rechtsvorschriften. Abgestimmt auf den jeweiligen Verantwortungsbereich der Zuhörer, sprach der Direktor des Kreisgerichts auf einer Sitzung der Kreisleitung der SED, vor den Volksvertretern auf einer Kreistagssitzung und im Kreisausschuß der Nationalen Front Der Stellvertreter für Inneres des Vorsitzenden des Rates des Kreises nutzte die planmäßige Bürgermeisterdienstbesprechung im Juli. Er ging dabei insbesondere auf die gewachsene Verantwortung der örtlichen staatlichen Organe ein. Hier wurden u. a. Zusammenhänge zur vorbildlichen Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen, zur Inanspruchnahme der gesellschaftlichen Gerichte bei der wirksamen Bekämpfung von Ord-nungswidrigkeiten behandelt Weiter ging er auf die Pflichten der Räte für die arbeitsmäßige Befähigung der Schiedskommissionen und auf die in § 27 Abs. 3 GGG erweiterten Aufgaben bei der Verwirklichung der von den Schiedskommissionen ausgesprochenen Geldbußen und Ordnungsstrafen sowie bei der Realisierung gemeinnütziger Freizeitarbeit ein. Auch Fragen der öffentlichen Würdigung und der Berichterstattung über die Tätigkeit der Schiedskommissionen spielten eine Rolle. Informationsvorträge werden auch im Bereich der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften und vor den Mitarbeitern des Volkspolizeikreisamtes und der Betriebsschutzämter in den Kombinaten abgehalteri. Einen wichtigen Platz nehmen in der Vorbereitungsperiode die Schulungsmaßnahmen der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte ein. Für die Konfliktkommissionen liegen besondere Schulungspläne der gewerkschaftlichen Kreisvorstände vor. Richter und Staatsanwälte leisten dabei besonders in den Chemiekombinaten Leuna und Buna Unterstützung. Die Schulung der Mitglieder der Schiedskommissionen erfolgt in mehreren Stützpunkten durch die Richter des Kreisgerichts schwerpunktmäßig im IV. Quartal 1982. Danach sind zwei Erfahrungsaustausche und Konsultationen mit den Vorsitzenden der Schiedskommissionen vorgesehen, um aufgetretene Probleme aus den Schulungen und aus dem Selbststudium zu klären. Ergänzt werden diese Aufgabenstellungen durch einige weitere Vorhaben. So wird beispielsweise der Direktor des Kreisgerichts im 2. Halbjahr zusätzlich in enger Zusammenarbeit mit den Kreisleitungen der FDJ Merseburg und der Chemiekombinate Gespräche zum Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte mit den kürzlich erstmals in ihre ehrenamtliche Funktion gewählten jungen Konfliktkommissionsmitgliedern sowie ein Informationsgespräch zum gleichen Anliegen mit dem Klub der jungen Abgeordneten (dazu zählen die jungen Volksvertreter der Städte, Gemeinden und des Kreistags) durchführen. Auch die Schöffen setzen im Kreis Merseburg ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zur Popularisierung des neuen Gesetzes in der Vorbereitungsphase ein. Sie wurden erstmals im Juni in einer Schulung mit Inhalt und Anliegen des Gesetzes vertraut gemacht Weitere Schulungen folgen. Inzwischen wirken insbesondere die Mitglieder der Schöffenkollektive so z. B. im Braunkohlenkombinat Großkayna und im VEB Mineralölwerk Lützkendorf als Rechtspropagandisten auch in diesen aktuellen Fragen. * All diese Aktivitäten zeugen von verantwortungsbewußtem Herangehen zur Vorbereitung der möglichst reibungslosen Anwendung der neuen Rechtsvorschriften für die Konflikt- und Schiedskommissionen im Kreis Merseburg. Ende Dezember wird der Beirat für Schiedskommissionen beim Kreisgericht wiederum in der eingangs geschilderten erweiterten Form beraten. Dabei soll insbesondere die Wirksamkeit der Qualifizierungsmaßnahmen für die gesellschaftlichen Gerichte eingeschätzt und zugleich erörtert werden, welche differenzierten weiteren Maßnahmen zu ihrer Anleitung und Kontrolle notwendig sind. Dr. GERHARD STEFFENS Zur Arbeit mit Gerichtskritiken i Wesentliches Element einer gesellschaftlich wirksamen Rechtsprechung ist die Aufdeckung und Beseitigung von Ursachen und Bedingungen für Straftaten und andere Rechtsverletzungen bzw. Rechtskonflikte. Hierfür stehen den Gerichten bestimmte rechtliche Mittel zur Verfügung, die nach Sachlage und Bedeutung des konkreten Falls differenziert anzuwenden sind (vgl. §19 GVG; §§19, 256 Abs. 2 StPO; §2 Abs. 4 ZPO). Von besonderer Bedeutung ist dabei die Gerichtskritik. Mit ihr wird in verbindlicher, der Kontrolle unterliegender Form auf in gerichtlichen Verfahren festgestellte Gesetzesverletzungen in der Tätigkeit eines Betriebes, einer Genossenschaft, eines staatlichen Organs oder einer gesellschaftlichen Organisation hingewiesen und gefordert, die sozialistische Gesetzlichkeit in dem betreffenden Verantwortungs- und Leitungsbereich wiederherzustellen und künftig voll zu gewährleisten. Das Kreisgericht Nordhausen bemüht sich, die Gerichts-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 417 (NJ DDR 1982, S. 417) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 417 (NJ DDR 1982, S. 417)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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