Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 406

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 406 (NJ DDR 1982, S. 406); 406 Neue Justiz 9/82 21 400 U. S. 112 (1970). 22 384 U. S. 436 (1966). 23 Vgl. B. S. Nikiforow, a. a. O., S. 110 f. 24 426 U. S. 229 (1976). 25 G. Bryner, „Congress, Courts, and Agencles: Equal Employ-ment' and the Limits of Policy Implementation“, Political Science Quarterly, Bd. 96, Nr. 3, Fall 1981, S. 424. 26 418 U. S. 638 (1974). Vgl. auch J. Donovan/R. E. Morgan/C. P. Potholm, People, Power and Politics, Reading/Menlo Park/ London 1981, S. 230 f. 27 410 U. S. 113(1973). 28 443 U. S. 193 (1979). Näheres hierzu bei H.-J. Heintze, a. a. O., S. 217. 29 W. F. Smith, „Judicial Policy Making“, in: Vital Speeches of the Day (New York), 15. Januar 1982, Nr. 7, S. 194 f. 30 Vgl. R. Reagan, „Remarks at the Conference Dinner of the Conservative Political Action Conference“, in: Weekly Compilation of Presidential Documents (Washington D. C.), 8. März 1982, S. 238. 31 W. F. Smith, a. a. O., S. 195. 32 Vgl. die Entscheidungen in den Fällen Engel gegen Vitale (1962) und School District of Abington Township gegen Schempp (1963). Vgl. The Constitution of the United States, Hrsg. E. C. Smith, 11. Aufl., New York/San Francisco 1979, S. 112. 33 Vgl. J. Kraft, „A Rage to Amend“, The Washington Post vom 16. Mai 1982, S. C 7. 34 Vgl. A. Lewis, „SChool Prayer also Moves to the Fore Again“, The New York Times vom 9. Mai 1982, S. E 5. 35 Vgl. Time vom 23. Februar 1981, S. 33 f. 36 „Supreme Court Specuration“, a. a. O. Dem Rechtsstaat einen schlechten Dienst erwiesen“ Im vergangenen Jahr war der damalige Richter am Bundesverfassungsgericht Martin Hirsch in die Schlagzeilen bundesdeutscher und Westberliner Gazetten geraten. Und die CSU hatte innerhalb weniger Wochen zweimal seine Maßregelung gefordert. Was aber hatte Martin Hirsch einer der höchsten Richter der BRD in „Verruf“ gebracht? Er hatte sich kritisch zu rechtspolitischen Ereignissen und gerichtlichen Entscheidungen geäußert, bei der Beurteilung der Richterschaft der BRD kein Blatt vor den Mund genommen und gegen die Wiederverwendung belasteter Nazirichter in der Justiz der BRD erhebliche Bedenken geäußert. Damit hatte Hirsch nach der Auffassung des Generalbundesanwalts Rebmann dem Rechtsstaat einen schlechten Dienst erwiesen. Und landauf, landab hielt man Hirsch für einen Nestbeschmutzer. Doch Hirsch konterte: „Es gibt eine ganze Reihe, von Juristen, deren Empörung ich als Kompliment empfinde. Sie halten mich für einen Nestbeschmutzer, obwohl ich das Gegenteil tue ein beschmutztes Nest saubermachen.“1 Anhand einiger konkreter Äußerungen von Martin Hirsch wird nachfolgend der Beweis erbracht, daß es in der BRD auch einem prominenten Richter und ehemaligen Mitglied des Richterwahlausschusses des Bundestages nicht gestattet ist, die Wahrheit zu sagen und an der Fassade des „Rechtsstaates“ zu kratzen, ohne in die Gefahr zu geraten, sich des Rufmordes auszusetzen. Hirsch hat um zunächst nur zwei Beispiele zu nennen dem Ermittlungsrichter des Bundesverfassungsgerichts, Kuhn, vorgeworfen, in seinen Haftentscheidungen „, die Sprache des ,Völkischen Beobachters““2 übernommen zu haben. Und die Massenverhaftungen von 141 Nürnberger Jugendlichen im April 1981 hat Hirsch als „rechtlich fragwürdig“, als „eine Aktion der Hysterie“ sowie die für diese Verhaftungen verantwortlichen Richter als Leute, die die Nerven verlieren“2, bezeichnet. Martin Hirsch ist aber bei der Kritik von rechtspolitischen Erscheinungen und gerichtlichen Entscheidungen nicht stehengeblieben; er nannte auch einige Ursachen der skandalösen Vorgänge. In einem Interview mit dem „Spiegel“ erklärte er auf die Frage, ob es bei einem Vergleich der Richter von vorgestern, gestern und heute mehr Unterschiede oder mehr Parallelen gibt, daß sich „ im großen und ganzen nicht sehr viel geändert hat, was wohl auch daran liegt, daß sich in der Ausbildung nicht viel geändert hat“.4 Hin- ter dieser recht behutsamen Antwort verbirgt sich aber letztlich die bekannte Tatsache, daß in der BRD die alte Richterkaste im wesentlichen unangetastet geblieben ist und ihre Auffassungen und Haltungen ungehindert auf den Nachwuchs übertragen konnte' Das aber war nur .möglich, weil auch der alte imperialistische Staat nach 1945 erhalten geblieben ist. Leider verliert Hirsch darüber kein Wort. In diesem Zusammenhang ist auch die Antwort von Hirsch auf die Frage, „ ob die Linken immer noch stärker herangenommen werden als die Rechten“, aufschlußreich. Er bejahte im Interview die Frage und sagte wörtlich : „Das zieht sieh wie ein roter' Faden durch die Rechtsprechung. Im Kaiserreich galten Sozialdemokraten als Kriminelle, in der Weimarer Zeit hielt das Reichsgericht die Linken für gefährlich und die Nazis für nützlich und harmlos.“ Diese Einstellung führt Hirsch darauf zurück, daß die „ meisten Richter der Weimarer Republik Staatsfeinde waren, die die Republik ablehnten“. Das ist eine zu simple Einschätzung, die an den tatsächlichen Verhältnissen in dieser „Weimarer Republik“ im allgemeinen und an der Stellung der Justiz im besonderen vorbeigeht. Erstens wurde im Ergebnis der Novemberrevolution der Käiser davongejagt, und die Arbeiterklasse und andere fortschrittliche Kräfte konnten im harten Klassenkampf mit der Reaktion einige demokratische Reformen erzielen. Die tatsächlichen Machtverhältnisse aber blieben bestehen. Unangetastet blieb auch die auf die Sicherung kapitalistischer Ausbeutungsverhältnisse eingeschworene Justiz. Zweitens wurde sehr bald klar, daß die Reaktion sich mit den in der Novemberrevolution durch die Arbeiterklasse erkämpften Reformen und Rechten nicht abzufinden gedachte, und die Justiz war bereit, die Ziele der Monopole, Junker und Generale mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Sie verfolgte die revolutionären Arbeiter und ehrlichen Republikaner und beschützte das Treiben der Konterrevolution. So aber war es möglich, daß nicht die Arbeitermörder ins Zuchthaus geschickt wurden, sondern jene, die den Umtrieben der Reaktion aktiven Widerstand leisteten. Drittens wird aus all dem deutlich, daß die Richter der Weimarer Republik nicht die Feinde dieses bürgerlichen Staates waren, sondern ausschließlich Feinde der Errungenschaften der Novemberrevolution und der Ergebnisse der harten Klassenkämpfe jener Zeit. Viertens ist das der wahre Grund dafür, daß der deutsche Faschismus im Jahre 1933 die Richterschaft der Weimarer Republik bis auf wenige Ausnahmen übernehmen konnte. Man wußte, daß man sich auf sie verlassen kann, hatte sie sich doch zu allen Zeiten als. treuer Diener des deutschen Imperialismus erwiesen. Unter Beachtung dieser Gesichtspunkte müssen auch die etwas verschämten Aussagen von Martin Hirsch über die Charakteristik des bundesdeutschen „Durchschnittsrichters“ präzisiert werden. In seinem Interview mit dem „Spiegel“ hat er diesen „Durchschnittsrichter“ als konservativ eingeschätzt, „ der Angst vor dem Kommunismus hat und wenn er älter ist, dem Dritten Reich gedient hat und davon überzeugt ist, dies durchaus ehrenwert getan zu haben“. Was den Konservatismus der Richterschaft der BRD anbetrifft, hat Hirsch sicherlich ein durchaus zutreffendes Urteil abgegeben, denn die Tätigkeit der bürgerlichen Justiz war zu allen Zeiten auf die Erhaltung der alten, überlebten gesellschaftlichen Verhältnisse ausgerichtet. Wir wissen aber, daß es in der BRD auch Richter gibt, die sich bemühen, einen anderen Weg zu gehen. Aber sie haben es schwer dabei, denn über ihren Einsatz und ihr Fortkommen entscheiden die Hierarchien in den Justizverwaltungen und oberen Gerichten. Was die „Angst vor dem Kommunismus“ anbelangt, die Hirsch dem „Durchschnittsrichter“ zuschreibt, so irrt er;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 406 (NJ DDR 1982, S. 406) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 406 (NJ DDR 1982, S. 406)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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