Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 404

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 404 (NJ DDR 1982, S. 404); 404 Neue Justiz 9/82 richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten liegt bei einem Obersten Gerichtshof sowie bei ihm untergeordneten Gerichten, die der Kongreß nach Bedarf ernennt und einsetzt.“ Die von Alexander Hamilton in den „Federalist Papers“9 vertretene Position, den Gerichtshöfen müsse das Recht zustehen, „jedes dem offenkundigen Sinn der Verfassung -widersprechende Gesetz für ungültig und nichtig zu erklären““, fand keinen Eingang in den Verfassungstext. Allerdings eignete sich das Oberste Gericht ein derartiges Recht bereits im Jahre 1803 in der Entscheidung des Streitfalls Marbury gegen Madison an. Vor allem in diesem Jahrhundert erklärte es bis Anfang der siebziger Jahre 90 Bundesgesetze oder Teile davon und mehrere hundert einzelstaatliche Gesetzesbestimmungen für verfassungswidrig.11 Außerdem sanktionierte es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen als „verfassungsmäßig“, deren Verfassungsmäßigkeit die demokratischen Kräfte der USA entschieden bestritten. In den verschiedenen Phasen der US-amerikanischen Geschichte spielte das Oberste Gericht eine sehr widersprüchliche politische Rolle. Es stand sowohl und überwiegend auf der Seite der ausgesprochen reaktionären Kräfte des Monopolkapitals als auch gegen diese Kräfte. An den politischen Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Fraktionen des Monopolkapitals nahm es unmittelbar und aktiv teil. „Besonders deutlich traten die wirkliche Rolle und die Möglichkeiten des Obersten Gerichts in Perioden sozialer Spannungen hervor.“12 Dabei mußte es nicht selten auch dem Druck der demokratischen Bewegung Rechnung tragen. Bis in die dreißiger Jahre hinein leistete das Gericht im besonderen Maße reaktionären Kräften Vorschub. Es hob Gesetze der Einzelstaaten auf, die eine Höchstarbeitszeit und Mindestlöhne für bestimmte Berufskategorien festlegten oder die Kinderarbeit einschränkten. Präsident Franklin D. Roosevelt sah sich in der ersten Hälfte der dreißiger Jahre bei der Durchsetzung der auf staatsmonopolistische Reformen und soziale Teilzugeständnisse abzielenden Politik des New Deal einem Obersten Gericht gegenüber, das weiterhin eine betont sozialreaktionäre, gegen Interventionen des Staates in die Wirtschaft gerichtete Linie in der Rechtsprechung verfocht. Von Anfang 1935 bis Mitte 1936 erklärte es elf entscheidende Gesetze des New Deal für verfassungswidrig. Nur mittels massiven Drucks konnte Roosevelt diesen Widerstand brechen. In den Jahren nach 1937 ernannte er insgesamt acht Richter, die ihm politisch nahestanden. Bis. heute ist die Rechtsprechung des Obersten Gerichts der USA durch viele Widersprüche gekennzeichnet. Die Einschätzung bürgerlicher Staatswissenschaftier, es sei nach dem zweiten Weltkrieg aus „dem Hemmschuh des Fortschritts zu seinem Sporn geworden“13, ist zumindest sehr einseitig. Das Oberste Gericht billigte zunächst Anfang der fünfziger Jahre den gegen die Bürgerrechte gerichteten Terror McCarthys und zögerte andererseits Entscheidungen über gesetzliche Bestimmungen, die die bürgerlich-demokratischen Rechte offen mißachteten, jahrelang, sogar jahrzehntelang hinaus.14 Im Jahre 1954 erklärte es allerdings in der Entscheidung Brown gegen Board of Education of Topeka die Rassentrennung an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig.15 Ende der fünfziger, Anfang der sechziger Jahre wandte es sich sogar gegen vom Kongreß, vom Präsidenten und zahlreichen Einzelstaaten verabschiedete Gesetze und Verordnungen zur Illegalisierung der KP der USA. An der als liberal geltenden Rechtsprechung vor allem der sechziger Jahre hatten der damalige Chief Justice Earl Warren Präsident Eisenhower nannte Warrens Nominierung „den größten, verdammten, törichten Fehler, den ich jemals gemacht habe“16 wie auch die Richter Abe Fortas, Thurgood Marshall, William J. Brennan und William O. Douglas entscheidenden Anteil. Schon heute wird die Warren-Ära von liberalen Kreisen als eine der bedeutsamsten Epochen in der Geschichte des Ober- sten Gerichts der USA angesehen und von den Konservativen als eine Zeit juristischer und politischer Fehlentwicklungen verleumdet. Earl Warren, der vorher dreimal zum Gouverneur von Kalifornien gewählt worden war, wird bescheinigt, er habe als Oberster Bundesrichter, „indem er der staatlich unterstützten Rassendiskriminierung ein Ende setzte, Gebete aus den öffentlichen Schulen verbannte, die konstitutionellen Rechte für die Schwarzen, für die armen Leute, für Kommunisten und für diejenigen, die von der Polizei verhört und verhaftet werden, erweiterte, einen größeren Einfluß auf das Land gehabt als die meisten Präsidenten“.17 Zur Entwicklung des Obersten Gerichts in den siebziger Jahren Ende der sechziger Jahre bereits, mit der Verschärfung der ökonomischen und politischen Widersprüche des Kapitalismus in den USA, geriet das Oberste Gericht verstärkt in das Schußfeld konservativer Politiker. Mit dem Amtsantritt von Präsident Nixon begann eine Politik, die darauf abzielte, das Oberste Gericht durch Neubesetzungen konservativ auszurichten. Nixon erklärte im Jahre seines Amtsantritts (1969), daß bestimmte Entscheidungen des Obersten Gerichts unter Chief Justice Earl Warren zu einer „Schwächung der friedlichen Bürger und zu einer Stärkung der verbrecherischen Kräfte in der Gesellschaft“ geführt hätten.18 Als Earl Warren im November 1968 nach fünfzehnjähriger Amtszeit aus Altersgründen zurücktrat, verhinderte Nixon zunächst einmal die Wahl eines liberalen Nachfolgers. Abe Fortas, der aussichtsreichste und von Präsident Johnson favorisierte Kandidat für das Amt des ' Obersten Bundesrichters wurde von Nixon 1969 zum Rücktritt gezwungen. Dies geschah nach einer Kampagne des USA-Magazins „Life“, das, unterstützt vom Justizministerium der USA, Fortas der Korruption beschuldigte.19 Nixon ernannte im Juni 1969 den konservativen Warren E. Burger zum Chief Justice. 1970 und 1972 folgte die Ernennung der konservativen Richter Blackmun, Powell und Rehnquist. Diese personellen Veränderungen spiegelten sich bald in der Tätigkeit des Obersten Gerichts wider. Allerdings kam es in den siebziger Jahren weder zu einer eindeutigen konservativen Wende in der Rechtsprechung, noch folgte das Oberste Gericht den Empfehlungen Nixons und anderer konservativer Politiker, sich aus der Politik herauszuhalten. Die Umorientierung zeigte sich erstens darin, daß das Oberste Gericht Ansätze der Rechtsprechung unter Chief Justice Earl Warren stoppte, die darauf hinausliefen, dem Staat die Anerkennung und Verwirklichung sozialer Rechte, die nicht ausdrücklich in der Verfassung fixiert sind, zur Pflicht zu machen. Eine Schlüsselrolle kam dabei der Entscheidung San Antonio School District gegen Rodriguez zu, mit der die Forderung zurückgewiesen wurde, ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf freie Bildung anzuerkennen.20. Zweitens kam das Oberste Gericht zum Teil den Empfehlungen konservativer Kreise nach, sich im Zusammenhang mit Grundrechtsfragen nicht in die Belange der Einzelstaaten einzumischen. Mit einer Mehrheit von fünf Richterstimmen (gegen die liberalen Bundesrichter Brennan, Douglas, Marshall und White) übte das Oberste Gericht in der Entscheidung im Fall Cregon gegen Mitchell Zurückhaltung bei der Durchsetzung von ihm anerkannter Rechte auf allen staatlichen Ebenen.21 Es entschied, daß der Kongreß die Reduzierung des Wahlalters auf 18 Jahre zwar für die Union beschließen kann, nicht aber für die Einzelstaaten und die lokale Ebene. Drittens schränkte das Oberste Gericht seine früheren Positionen hinsichtlich der Rechte von Verhafteten und Angeklagten ein. Entgegen der Entscheidung Miranda gegen Arizona22 kam es Anfang der siebziger Jahre u. a. zu;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 404 (NJ DDR 1982, S. 404) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 404 (NJ DDR 1982, S. 404)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei und im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen die Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitsrechts immer wirkungsvoller mit den politisch-operativen Maßnahmen sowie politischen Offensivmaßnahmen genutzt.

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