Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 402

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 402 (NJ DDR 1982, S. 402); 402 Neue Justiz 9/82 Aus der Arbeit der Vereinigung-der Juristen der DDR L Kommunique der IVDJ zur Situation im Libanon Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) erinnert daran, daß die Anwesenheit der Palästinenser im Libanon seit 1948 gegeben ist, einer Zeit, in der die Palästinenser, vertrieben von ihrem Land, vor allem in der Nähe von Tyr, Saida, Beirut und Tripolis Zuflucht fanden; die Anwesenheit seit 1967 als Folge des „Sechs-Tage-Krieges“ zunahm und völkerrechtlich in den Kairoer Abkommen von 1969 ihren Ausdruck fand, die nach den Massakern in Jordanien im Jahre 1970 besondere Bedeutung gewannen; die Libanesische Nationalbewegung sich seither ohne Unterlaß als die wesentliche repräsentative Kraft des Libanon entwickelte, die ihre Autorität im Lande sowohl aus der Vielfalt ihrer Glieder und deren antiimperialistischer Einheit als auch aus dem Bündnis mit der PLO schöpft, der Repräsentantin des palästinensischen Volkes, die mit ihrer Zulassung als Beobachter bei den Vereinten Nationen am 22. November 1974 als solche bestätigt wurde; unmittelbar darauf, im April 1975, die falangistischen Provokationen ausbrachen und mit den Bombardierungen palästinensischer Flüchtlingslager und dem militärischen Eindringen auf libanesisches Territorium die Eskalation der israelischen Intervention im Libanon begann. Insbesondere sei darauf verwiesen, daß schon am 2. Dezember 1975 die israelische Armee Tripolis und Nabatiye mit Granatfeuer belegte; Ende 1976/Anfang 1977 Israel eine Offensive der Rechtskräfte in den südlichen Gebieten unterstützte und direkt intervenierte, indem es libanesische Städte und Dörfer bombardierte und so eine beträchtliche Auswanderung nach West-Beirut verursachte; im März 1978 Israel in den Südlibanon eindrang und das Gebiet bis zum Litani-Fluß besetzte, bei dem ihm auferlegten teilweisen Rückzug erreichte, einen Grenzstreifen von 120 km Länge und etwa 10 km Tiefe zu behalten, den es „offiziell“ dem Aufrührer Haddad überließ, was faktisch eine Annexion libanesischen Territoriums darstellt, das Israel als Aggressionsbasis gegen den Süden Libanons und Beirut nutzt; im Juli 1981 die mörderischen Bombardierungen von Wohngebieten in West-Beirut sowie von Flüchtlingslagern von den Vereinten Nationen verurteilt wurden, die nachfolgende Feuereinstellung jedoch ständig von den israelischen Streitkräften verletzt wurde. Die IVDJ stellt fest, daß die Verbrechen, deren Opfer heute das libanesische und das palästinensische Volk sind, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten die einmütige Verurteilung durch die UN-Vollversammlung hervorriefen; diese Verbrechen die anmaßendste Mißachtung der elementarsten Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte darstellen (die Gesamtheit der von der Regierung Israels gegen den libanesischen Staat und sein Volk begangenen Handlungen stellen juristisch einen Aggressionsakt dar, der begleitet ist von Massakern an der Zivilbevölkerung, von Folterungen und Menschenjagden, die unter offener Verletzung aller Regeln der Kriegführung, insbesondere der Genfer Konventionen, begangen werden; die verbrecherischen Handlungen der israelischen Behörden gegen die palästinensische Bevölkerung und die Bevölkerung Beiruts stellen ein offenes Verbrechen des Genozids dar; zu Recht haben sich selbst in Israel Stimmen erhoben, die die Aktion der israelischen Behörden als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifizieren); dieses Verhalten um so schwerwiegender ist, als es alle Resolutionen der UNO verhöhnt seien es die der Vollversammlung oder die des Sicherheitsrates und die Rolle der Blauhelme der UNIFIL diskreditiert; die Verantwortung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika um so schwerer wiegt, als ohne ihre militärische, materielle und diplomatische Unoerstützung und ihre explizite und implizite Zustimmung es der Regierung Begin nicht möglich gewesen wäre, den Libanon in Blut und Feuer zu stürzen und die internationalen Organisationen und die Prinzipien des Völkerrechts herauszufordern; das imperialistische Unternehmen gegen den Libanon in der Logik der von der IVDJ von Anfang an verurteilten Abkommen von Camp David liegt, deren Ziele die Liquidierung des palästinensischen Widerstandes, die Inszenierung einer Farce von interner Autonomie in den besetzten Gebieten und die Einsetzung einer „starken Regierung“ im Libanon sind, d. h. einer Regierung im Rahmen der pax americana; unter diesen Bedingungen nicht zufällig die Libanesische Nationalbewegung und das palästinensische Volk gemeinsam gegen die auf sie abzielende Aggression der israelischen Streitkräfte, die mit den falangistischen Kräften Zusammenwirken, kämpfen müssen; man in der Tat nicht übersehen kann, daß die Libanesische Nationalbewegung vierzehn Gruppierungen umfaßt, die die unterschiedlichsten Gemeinschaften und Konfessionen repräsentieren; daß sie eine breite Sammlung der verschiedenen politischen Kräfte und sozialen Schichten darstellt, die ein bedeutendes Programm zutiefst demokratischer politischer, sozialer und ökonomischer Reformen verabschiedete; daß seit den Auseinandersetzungen, die 1975 das Land zerrissen, alle Kampagnen der Desinformation einen religiösen Konflikt oder eine Rivalität von Fraktionen vorspiegelten und zu verschleiern suchten, daß die Libanesische Nationalbewegung und ihre Einheitsfront einer terroristischen Aggression von Milizen entgegentreten mußten, die vom Kolonialismus vererbt, diejenigen reaktionärsten Kreise verkörpern, die den imperialistischen Unternehmen am engsten verbunden sind. Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen verurteilt aufs schärfste die Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit, deren Opfer das libanesische und das palästinensische Volk sind; bekräftigt ihre Unterstützung der Libanesischen Nationalbewegung in deren Kampf für die Achtung der Souveränität des Libanon und die Durchführung demokratischer Reformen und würdigt die von ihr der PLO trotz aller Opfer und vergangener wie gegenwärtiger schwerer Prüfungen erwiesene solidarische Haltung; betont erneut ihre Unterstützung der Palästinensischen Befreiungsorganisation in deren tapferem Kampf um das Überleben des paläsrinensischen Volkes und die Herstellung all seiner nationalen Rechte. ' Die IVDJ bekräftigt das Recht des libanesischen Volkes, in Frieden und Sicherheit auf seinem Territorium zu leben, im friedlichen und demokratischen Zusammenwirken seiner Gemeinschaften. Die IVDJ ist überzeugt, daß eine auf der Achtung des Selbstbestimmungsrechts gegründete Lösung des palästinensischen Problems die unerläßliche Voraussetzung für die Wiederherstellung des Friedens im Nahen Osten ist. Brüssel, Juli 1982;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 402 (NJ DDR 1982, S. 402) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 402 (NJ DDR 1982, S. 402)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Erreichens wahrer Aussagen ein. Derartige Einwirkungen können durch Fragen, Vorhalte, Argumentationen, Aufforderungen zur Mitwirkung an der Wahrhsits Feststellung, Rechtsbelehrungen erfolgen.

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