Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 400

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 400 (NJ DDR 1982, S. 400); 400 Neue Justiz 9/82 gewirkt wird, die versuchen, den Schutz ihrer 'persönlichen Interessen zum Nachteil der gesamtgesellschaftlichen Interessen durchzusetzen. Bei der Lösung dieser hauptsächlich nachbarrechtlichen Konflikte muß in breiterem Umfang die Zusammenarbeit mit den Nationalräten genutzt werden. Wichtig ist, die Arbeit der gewählten Organe der Nationalräte aller Ebenen bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Territorien zu stärken sowie ihre Initiative und Aktivität weiter zu entwickeln. Die Gewährleistung des allseitigen Schutzes des landwirtschaftlichen Bodenfonds und seiner rationellen Nutzung ist weiterhin eine dringliche Aufgabe dieser Organe. Die Bauämter und deren übergeordnete Organe müssen das Problem der unerlaubten Bauten sorgfältig in Übereinstimmung mit dem Baugesetz lösen. Die zielbewußte Verwirklichung der Aufgaben der Rechtspolitik, wie sie vom XVI. Parteitag der KPTsch gekennzeichnet wurde, verlangt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens systematische Anstrengungen zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Im Geiste der Beschlüsse des Parteitages gilt es, immer wirksamer alle ideologischen, politischen und rechtlichen Mittel zur sorgfältigen Einhaltung der Gesetze zu nutzen, allseitig bei der Verhütung von Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wirken sowie durch Vervollkommnung des Rechts und der Rechtspropaganda das sozialistische Rechtsbewußtsein zu stärken und den Demokratismus unserer sozialistischen Gesellschaft weiter zu entwickeln. (Gekürzt aus: Socialisticke südnictvo 1981, Heft 12, S.lOff.; übersetzt von Dr. Helmut Keil, Cottbus; Überschrift und Zwischenüberschriften von der Redaktion NJ.) Die Zusammenarbeit der Schöffen mit den Sozialkuratoren in der CSSR Dr. PETER SAMKO, Stellvertreter des Direktors des Stadtgerichts Bratislava In dem Dokument des Ministeriums der Justiz der Slowakischen Sozialistischen Republik über die Hauptrichtungen der Tätigkeit der Justiz bei der Verwirklichung der Aufgaben der Rechtspolitik nach dem XVI. Parteitag der KPTsch und dem Parteitag der Kommunistischen Partei der Slowakei wird für die Gerichte u. a. die Aufgabe gestellt, die Zusammenarbeit mit den Organen zu verbessern, die die Wiedereingliederungsfürsorge verwirklichen. Diese Fürsorge muß wirksamer als bisher die Erziehung der Personen gewährleisten, die aus den Strafvollzugseinrichtungen entlassen wurden. An den Ergebnissen der Wiedereingliederungsfürsorge haben auch die Schöffen Anteil. Wenn wir die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Schöffen mit den Sozialkuratoren abstecken wollen, ist es notwendig, kurz auf die Aufgaben eines Sozialkurators, auf seine Rechte und Pflichten sowie auf die Aufgaben der Schöffen hinzuweisen. Die Sozialkuratoren des Kreisnationalausschusses haben folgende Aufgaben: 1. Entwicklung der individuellen Fürsorge a) auf der Grundlage einer Facheinschätzung entscheiden die Kuratoren über die Aufnahme von gesellschaftlich nicht eingegliederten Bürgern in die Fürsorge; b) sie gewährleisten die Erziehungs- und Beratungstätigkeit für diese Bürger, führen mit ihnen Erziehungsgespräche und beeinflussen zielbewußt sowie langfristig ihre Haltungen und Ansichten, sie helfen ihnen bei der Lösung der Familienprobleme; c) sie arbeiten eine soziale Anamnese, eine soziale Diagnose und einen Plan für die erzieherische Einwirkung auf gesellschaftlich nicht eingegliederte Bürger aus, wobei sie von den Ergebnissen der eigenen Ermittlungen und von den Feststellungen im Rahmen des Kreisnationalausschusses, von der Mitteilung über die Freilassung aus dem Strafvollzug, von der Mitteilung der Besserungseinrichtung, der Gesundheitseinrichtungen, der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Organe der öffentlichen Sicherheit und von den Angaben dieser Bürger ausgehen, die sie über ihre persönlichen und materiellen Probleme vortragen; d) sie helfen diesen Bürgern, eine Arbeitsstelle, eine Wohnung und eine unerläßliche materielle Hilfe zu sichern; e) sie vermitteln Dienstleistungen anderer Institutionen oder empfehlen diesen Institutionen, solche Dienstleistungen für gesellschaftlich nicht eingegliederte Personen zu leisten; f) sie gewährleisten im Rahmen der Abteilung des Kreisnationalausschusses die Koordinierung der Fürsorge für gesellschaftlich nicht eingegliederte Bürger mit den übrigen Tätigkeitsgebieten der Abteilung, insbesondere mit der Fürsorge für die Familie und die Kinder, mit der sozialen Wiedereingliederungsfürsorge für schwer erziehbare Jugendliche; g) sie arbeiten mit den anderen Abteilungen und weiteren Organen der öffentlichen Sicherheit, mit den Organen, die im Strafverfahren tätig werden, mit den Besserungserziehungseinrichtungen uncf mit den Betrieben sowie gesellschaftlichen Organisationen zusammen; h) sie organisieren ein Aktiv freiwilliger Mitarbeiter und leiten es methodisch an; i) sie achten darauf, daß die Hilfe, die im Rahmen der individuellen Fürsorge gewährt wird, nicht mißbraucht wird. 2. Beteiligung an der Verhütung von Kriminalität, Alkoholismus und anderen negativen gesellschaftlichen Erscheinungen im Kr eismaß stab a) Die Kuratoren arbeiten mit den Organen und Abteilungen des Kreisnationalausschusses und mit den im Strafverfahren tätigen Organen,, mit den Besserungserziehungseinrichtungen, mit den Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen zusammen; b) sie wirken an der Arbeit der Kreiskommissionen für den Schutz der öffentlichen Ordnung, der Kommissionen der Räte der Kreisnationalausschüsse für besserungserzieherische Tätigkeit, der Kreisgruppen für Bekämpfung des Alkoholismus u. ä. mit und bereiten Vorlagen für diese Kommissionen vor. 3. Analytische und konzeptionelle Tätigkeit a) Die Kuratoren arbeiten Analysen über den Stand der Fürsorge für gesellschaftlich nicht eingegliederte Bürger in den Kreisen aus und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen. Sie empfehlen den Leitern der zuständigen Abteilungen des Kreisnationalausschusses, diese Vorlagen den übergeordneten Organen (der Kommission für soziale, Sicherstellung, den Räten oder den Plenen sowie dem Bezirksnationalausschuß) zu unterbreiten; b) sie arbeiten Konzeptionen zur Fürsorge für gesellschaftlich nicht eingegliederte Bürger im Kreis sowie für die Grundlagen der perspektivischen und kurzfristigen Pläne der Entwicklung dieser Fürsorge aus. 4. Dokumentation für Zwecke der individuellen Fürsorge und der analytischen Tätigkeit a) Die Kuratoren schaffen den Überblick über gesellschaftlich nicht eingegliederte Bürger in Übersichtskarten und -registern; b) sie gewährleisten eine Fachdokumentation für die Fürsorge in einheitlich angelegten Verzeichnissen und auf den .vorgeschriebenen Formularen; c) sie führen die primären statistischen Verzeichnisse und fertigen die vorgeschriebenen statistischen Nachweise aus.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 400 (NJ DDR 1982, S. 400) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 400 (NJ DDR 1982, S. 400)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Beweis-Richtlinie des Obersten Gerichts. ergeben Vertrauliche Verschlußsache - Lehrmaterialien. Die Befragung von verdächtigen Personen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Besonderheiten des Vorgangsanfalls im Jahre Entwicklung der Qualität der Vorgangsbearbeitung Entwicklung der Vernehmungstätigkeit Entwicklung der Beweisführung und Überprüfung Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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