Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 399

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 399 (NJ DDR 1982, S. 399); Neue Justiz 9/82 399 Aus anderen sozialistischen Ländern Aufgaben zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der CSSR Dr. GASPAR KUBEK, Stellvertreter des Ministers der Justiz der Slowakischen Sozialistischen Republik Dr. FRANTISEK SVAJGHOFER, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der Slowakischen Sozialistischen Republik Der XVI. Parteitag der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei im April 1981 hat den Fragen des Staates und des Rechts große Aufmerksamkeit gewidmet. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der KPTsch, Genosse Gustäv Husäk, betonte: „Unsere Gesetze sind ein Ausdruck des Willens des Volkes, sie schützen die Rechte und Interessen der Bürger und unsere Gesellschaftsordnung. Die Achtung gegenüber dem Recht und den Gesetzen zu pflegen, das sozialistische Rechtsbewußtsein der Bürger zu stärken, gehört zu den hervorragenden Pflichten der gesellschaftlichen Organisationen, der Schulen, der Familien, des sozialistischen Staates. “ Im politischen System der tschechoslowakischen sozialistischen Gesellschaft kommt den gesellschaftlichen Organisationen auch auf dem Gebiet der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit eine wichtige Rolle zu. In ihnen vereinen sich in Übereinstimmung mit Artikel 5 der Verfassung der CSSR die Werktätigen zur Entfaltung gesellschaftlicher Tätigkeit, zur allseitigen und aktiven Mitgestaltung des Lebens der Gesellschaft und des Staates sowie zur Verwirklichung ihrer Rechte. Die demokratische Mitwirkung der Werktätigen an der Erfüllung dieser Aufgaben findet u. a. in der Zusammenarbeit der gesellschaftlichen Organisationen mit den Strafverfolgungsorganen sowie ihrer Mitwirkung im zivilrechtlichen Gerichtsverfahren einen konkreten Ausdrude. Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im, Strafverfahren Die unmittelbare Teilnahme der Werktätigen am gerichtlichen Verfahren ist auf dem Gebiet des Strafrechts darauf gerichtet, die erzieherische und vorbeugende Arbeit bei der Zurückdrängung der Kriminalität, bei der Beseitigung ihrer Ursachen, insbesondere jedoch bei der Besserung und Umerziehung von Personen zu verstärken, die wegen Straftaten verurteilt wurden. Das Strafverfahren schafft alle erforderlichen Voraussetzungen, um die gesellschaftlichen Organisationen und alle Bürger in den Kampf gegen die Kriminalität sowie in den Prozeß der Umerziehung von Menschen einzubeziehen, die sich gegen die Strafgesetze vergangen haben. Die aktive Mitwirkung der gesellschaftlichen Organisationen im Strafverfahren wird durch vielgestaltige Formen gewährleistet. Insgesamt hat sich deren Aktivität von Jahr zu Jahr erhöht. Sie entspricht jedoch noch nicht den gegenwärtigen Bedürfnissen und beschränkt sich in der Regel auf die gesellschaftliche Bürgschaftsübernahme für die Besserung eines Rechtsverletzers. Eine wichtige Aufgabe bleibt nach wie vor, die Aktivität der gesellschaftlichen Organisationen bei der Aufdeckung von Straftaten, bei der Organisierung von Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit und im engen Zusammenhang damit ihren Einfluß auf die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Bürger zu erhöhen. Ein weiteres Gebiet des Zusammenwirkens der Straf-verfolgüngsorgane mit den gesellschaftlichen Organisationen ist die Mitwirkung gesellschaftlicher Ankläger und Verteidiger in der Hauptverhandlung. Diese Form ihrer Aktivität ist ebenfalls im Einklang mit den Erfordernissen stärker zu nutzen. Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Zivilverfahren Auf ein höheres Niveau ist auch die Mitwirkung gesellschaftlicher Organisationen im gerichtlichen Zivilverfahren zu heben, die in §4 der Zivilprozeßordnung geregelt ist. Die grundlegende Form ihrer Mitwirkung besteht im Eintritt in das Verfahren, das vom Gericht eingeleitet wurde. Die gesellschaftliche Organisation besitzt die gleichen Rechte wie die anderen Verfahrensbeteiligten, nachdem das Gericht überprüft hat, daß ihr Eintritt in das Verfahren von den Interessen der Gesellschaft bestimmt wird und über die Mitwirkung dasjenige Organ entschieden hat, das nach dem Statut der Organisation oder nach den von ihr für die Mitwirkung im Verfahren erlassenen Richtlinien dazu berufen ist. Die Mitwirkung gesellschaftlicher Organisationen im Zivilverfahren wäre vor allem in Streitigkeiten wünschenswert, bei denen die Lösung des Konflikts das Interesse eines breiten Kreises von Bürgern betrifft, sowie in solchen, die sich aus arbeitsrechtlichen Beziehungen ergeben, insbesondere bei Streitigkeiten über die Gültigkeit einer Kündigung des Arbeitsrechtsverhältnisses, über die Prüfung eines sog. qualifizierten Kündigungsgrundes, über den Ersatz von Schäden aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit u. a. m. Nicht zuletzt wäre die Mitwirkung auch in Familienrechtssachen erstrebenswert, insbesondere in Angelegenheiten, die die Erziehung von Minderjährigen betreffen. Anforderungen an die Arbeit der Staatsanwälte -und Gerichte Eine grundlegende Aufgabe der Organe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte bei der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit des Kampfes gegen die Kriminalität besteht darin, jede Straftat so sorgfältig und rechtzeitig zu verfolgen, daß kein Täter unbestraft bleibt. Die Begehung einer Straftat muß unabwendbar eine gerechte Strafe nach sich ziehen. Das erfordert, die Arbeit aller im Strafverfahren tätigen Organe weiter zu vervollkommnen. Große Aufmerksamkeit ist der Feststellung und Beseitigung der konkreten Ursachen der Straftaten und der Umstände beizumessen, die sie ermöglichen. Die Überwindung dieser Ursachen und Umstände ist eine Angelegenheit aller staatlichen Organe, Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen sowie der gesamten Öffentlichkeit. Eine bedeutende Rolle kommt hierbei der Staatsanwaltschaft zu, die insbesondere mit den Mitteln der Allgemeinen Aufsicht wirksam auf eine Vervollkommnung der Tätigkeit der Kontrollorgane sowie auf eine konsequente Durchsetzung der strafrechtlichen und materiellen Verantwortlichkeit Einfluß nehmen, kann. Anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgaben ergeben sich im kommenden Zeitraum für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft bei der Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts. Die Aufmerksamkeit ist insbesondere auf die kontinuierliche Festigung und Entwicklung der sozialistischen Familienbeziehungen zu lenken. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist die Aufgabe gestellt, für seine konsequente Einhaltung zu sorgen und keinen Mißbrauch unserer fortschrittlichen Arbeitsrechtsgesetze zuzulassen. Die Entscheidungstätigkeit der Gerichte in Arbeitsrechtssachen wird dadurch, daß sie die sozialistischen Arbeitsbeziehungen und die Arbeitsdisziplin mit ausprägen hilft sowie das sozialistische Eigentum wirksam schützt, nachdrücklich dazu beitragen, die volkswirtschaftlichen Zielstellungen zu erfüllen. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft müssen ihre Anstrengungen verstärkt auf die Vorbeugung von arbeits- sowie zivilrechtlichen Streitigkeiten richten. In der Entscheidungstätigkeit der Gerichte über eigen-tums- und vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern ist darauf zu achten, daß kleinbürgerlichen und egoistischen Interessen einzelner Personen entgegen-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 399 (NJ DDR 1982, S. 399) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 399 (NJ DDR 1982, S. 399)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind stellen insgesamt hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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