Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 384

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 384 (NJ DDR 1982, S. 384); 384 Neue Justiz 8/82 treters des Generalstaatsanwalts der DDR im Schuld- und Strafausspruch aufzuheben und der Angeklagte freizusprechen. §§ 237, 274 Abs. 2 StPO. 1. Erhöht sich der ursprünglich geschätzte Wert von gehehlten Gegenständen, handelt es sich nicht um „weitere Straftaten“ 1. S. des §237 Abs. 1 StPO, die zu einer Erweiterung der Anklage und zu ihrer Einbeziehung in das Verfahren durch gerichtlichen Beschluß führen. 2. Zum Verbot der Straferhöhung nach Einspruch gegen einen Strafbefehl. BG Suhl, Urteil vom 10. Mai 1982 - BSK 3/82. Der Angeklagte hat nach dem Tode seines Vaters 1977 146 Porzellanfiguren in Besitz genommen, obwohl er wußte, daß diese aus Diebstahlshandlungen stammten. Der Wert dieser Figuren wurde auf 5 794 M geschätzt. Das Kreisgericht sprach mit Strafbefehl vom 12. Juni 1981 gegen den Angeklagten wegen Vergehens nach § 234 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe von 7 500 M aus. Auf den Einspruch gegen den Strafbefehl hat das Kreisgericht eine Hauptverhandlung durchgeführt. Im Ergebnis der Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß nach den Darlegungen des Sachverständigen S. der Wert der Figuren nicht 5 794 M, sondern 10 967 M beträgt. Der Staatsanwalt des Kreises erweiterte daraufhin gemäß § 237 StPO in der Hauptverhandlung die Anklage auf die Summe von 10 967 M. Das Kreisgericht bezog diese Erweiterung durch Beschluß in das Verfahren ein und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 8 500 M. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Kassationsantrag des Staatsanwalts des Bezirks, mit dem Verletzung des Gesetzes gerügt wird. Der Antrag hatte Erfolg. Aus der Begründung: Nach § 237 Abs. 1 StPO hat der Staatsanwalt die Möglichkeit, in der Hauptverhandlung die Anklage auf weitere Straftaten des Angeklagten zu erweitern. Dabei muß es sich um weitere Straftaten des Angeklagten handeln, die im Verhältnis der Tatmehrheit gemäß § 63 Abs. 2 StGB zu einer oder mehreren vom Eröffnungsbeschluß bzw. wie im konkreten Fall vom Strafbefehlsantrag erfaßten Straftaten stehen. Der vom Staatsanwalt in der Hauptverhandlung erweiterten Anklage liegt jedoch zugrunde, daß die im Strafbefehlsantrag genannten Figuren einen anderen als den ursprünglich festgestellten Werl hatten. Das ist aber keine „weitere Straftat“ i. S. des § 237 Abs. 1 StPO, sondern stellt lediglich eine Präzisierung des strafrechtlich relevanten Wertes der gehehlten Figuren dar. Das Kreisgericht hätte daher die Einbeziehung dieser prozeßrechtlich fehlerhaften Erweiterung der Anklage ablehnen müssen. Gegenstand der Urteilsfindung war das in dem Strafbefehlsantrag bezeichnete Verhalten des Angeklagten, wie es sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt. Für den vorliegenden Fall ist das der Erwerb der 146 Porzellanfiguren, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung erlangt worden waren. Das Kreisgericht hat den Strafbefehl am 12. Juni 1981 erlassen und auf Grund des rechtzeitigen Einspruchs die Hauptverhandlung angeordnet. Gemäß § 274 Abs. 2 StPO war das Kreisgericht an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch der Geldstrafe von 7 500 M insoweit gebunden, als es keine höhere Strafe aussprechen durfte. Das hat es auf Grund der irrigen Annahme, daß eine weitere Straftat des Angeklagten vorliegt, nicht berücksichtigt. Indem es den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 8 500 M verurteilte, verletzte es die Bestimmung des § 274 Abs. 2 StPO. Auf den Kassationsantrag des Staatsanwalts des Bezirks war daher gemäß §§ 321 Abs. 1 und 322 Abs. 1 Ziff. 4 StPO das Urteil des Kreisgerichts aufzuheben und der Angeklagte unter Berücksichtigung aller Strafzumessungstatsachen zu der im Strafbefehl angewandten Geldstrafe von 7 500 M zu verurteilen. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 384 (NJ DDR 1982, S. 384) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 384 (NJ DDR 1982, S. 384)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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