Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 371

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 371 (NJ DDR 1982, S. 371); Neue Justiz 8/82 371 mit dem Abschluß, der Änderung und der Auflösung des Arbeitsvertrags, Fragen der sozialistischen Arbeitsorganisation und der Arbeitsdisziplin, des Lohns und der Prämie, der Arbeitszeit und des Erholungsurlaubs die bestimmende Rolle. Behandelt wurden darüber hinaus auch die Rechte der werktätigen Frauen und Mütter sowie Fragen der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit der Werktätigen und der Schadenersatzpflicht der Betriebe. Anknüpfend an die arbeitsrechtliche Thematik wurde auf solche Bestimmungen im ZGB, FGB, StGB sowie in der ZPO und der StPO eingegangen, die für die Arbeit der Konfliktkommissionen von Bedeutung sein können. Ebenso wurden das OWG, die GefährdetenVO und die Schulordnung erläutert. Die rechtlichen Kenntnisse wurden unter Einbeziehung praktischer Erfahrungen vermittelt. So wurde z. B. dargelegt, wie Beschlüsse und Empfehlungen der Konfliktkommissionen abgefaßt werden sollten. Anhand von Beschlüssen der Konfliktkommissionen wurde auch auf einige inhaltliche Probleme eingegangen. Die Diskussion der in der jeweiligen Entscheidung aufgeworfenen Fragen trug zur Klärung unterschiedlicher Auffassungen, zur Erarbeitung von Standpunkten und damit zur Vermittlung von Kenntnissen bei. Am Ende der Schulungsveranstaltung wurde den Lehrgangsteilnehmern ein Fall vorgegeben, zu dem sie einen Beschluß der Konfliktkommission anfertigen sollten. Die Ergebnisse zeigten, daß alle Teilnehmer das Anliegen der Schulung verstanden hatten. Die Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses des Lehrgangs wurde jedem Schulungsteilnehmer durch seinen staatlichen Leiter überreicht. Diese Schulungsveranstaltungen, die einer ersten Einführung in die neuen Rechtsvorschriften über die gesellschaftlichen Gerichte dienten, knüpften an bisherige Schulungen an, vertieften bereits vorhandene Kenntnisse und waren insbesondere für die neugewählten Konfliktkommissionsmitglieder eine wertvolle Hilfe. Auf Grund der guten Ergebnisse und der positiven Erfahrungen sollen derartige Schulungsveranstaltungen auch in weiteren Betrieben durchgeführt werden. Darüber hinaus ist in unserem Betrieb vorgesehen, bestimmte Fragen, die beim weiteren Studium der neuen Bestimmungen und bei ihrer Anwendung in der Praxis auftreten, in regelmäßigen Schulungen zu behandeln, damit unsere Konfliktkommission ihre verantwortungsvollen Aufgaben mit hoher Qualität erfüllen kann. GUNTER P1RNTKE, Schamottewerk Colditz, Zweigbetrieb im VEB Silikatwerk Brandis Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Dr. Gustav-Adolf Lübchen/Hubert Thiel: Urlaub - Reisen Camping Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“, Heft 37 171 Seiten; EVP (DDR): 2,80 M In dieser Broschüre werden die wichtigsten rechtlichen Regelungen behandelt, die Reiseleistungen betreffen. Sie ist gegliedert nach: Urlaubsreisen mit dem FDGB-Feriendienst, Urlaub in Ferienobjekten der Betriebe, Reisen mit dem Reisebüro der DDR, Reisen mit dem Jugendreisebüro „Jugendtourist“, Unterbringung in Hotels, Pensionen und Fremdenzimmern, Urlaub auf Campingplätzen. Die Autoren erläutern u. a. das Zustandekommen von Reiseverträgen mit den verschiedenen Reiseveranstaltern, den Inhalt dieser Verträge, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die Möglichkeiten des Rücktritts vom Vertrag, die Ansprüche bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung, die Haftung für Schäden und Verlust, den Versicherungsschutz. Als Anlage sind u. a. Auszüge aus den Leistungsbedingungen des Reisebüros der DDR, aus den Teilnahme- und Leistungsbedingungen von „Jugendtourist“ sowie aus der Ordnung für die Campingplätze des Bezirks Rostock abgedruckt. Der Vortrag des wesentlichen Inhalts der Anklage Der Vortrag des wesentlichen Inhalts der Anklage durch den Staatsanwalt im Rahmen der Prozeßhandlungen bei „Beginn der Hauptverhandlung“ (§ 221 Abs. 4 StPO) wird in der Praxis nicht immer einheitlich gehandhabt. Dafür gibt es sowohl objektive, sich aus der Differenziertheit der Strafsachen ableitende, als auch subjektive, aus unterschiedlichen Auffassungen resultierende, Ursachen. Das Verständnis für diesen Prozeß Vorgang wird deutlicher, wenn man einen Blick auf seine geschichtliche Entwicklung wirft. Der Vortrag des wesentlichen Inhalts der Anklage wurde mit der Strafprozeßordnung 1952 (§ 198 Abs. 4) in das Strafverfahren der DDR eingeführt. Bis dahin war auf der Grundlage der in der DDR geltenden Fassung der StPO von 1877 nur der Eröffnungsbeschluß des Gerichts verlesen worden, um den Gegenstand der Verhandlung zu umreißen. Mit dem Vortrag des wesentlichen Inhalts der Anklage war beabsichtigt, allen Teilnehmern Kenntnis von den bis dahin wesentlichen Prozeßvorgängen zu geben und ihnen zu ermöglichen, sich über den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung ein Urteil zu bilden (vgl. Grundriß des Strafverfahrensrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1953, S. 46). H. Ranke betonte, dem Sinn dieser Vorschrift entspreche nicht eine nur formale Erfüllung durch Verlesen der Anklageschrift, sondern ein auf Grund sorgfältiger Vorbereitung lebendig gehaltener, auf die gesellschaftspolitische Bedeutung, auf das nach dem Gesetz rechtlich Wesentliche hinweisender Vortrag (vgl. NJ 1953, Sonderheft, S. 283 f.). Während bis Anfang der 70er Jahre in der praktischen Handhabung tatsächlich der Vortrag des wesentlichen Inhalts der Anklage (meistens durch Verlesung des Tenors der Anklage) und die Verlesung des Eröffnungsbeschlusses exakt aufeinander folgten, führten die Bemühungen um die Konzentration des Strafverfahrens danach zu einer Modifizierung, die auch heute noch üblich ist: Hat das Gericht einen mit der Anklage übereinstimmenden Eröffnungsbeschluß erlassen, verzichtet der Vorsitzende in der Regel auf die wörtliche Verlesung des Eröffnungsbeschlusses und weist nur darauf hin, daß das Gericht einen der Anklage entsprechenden Eröffnungsbeschluß erlassen hat. Die Anwendung beider Prozeßhandlungen unmittelbar nacheinander führte zu Wiederholungen, die von den Zuhörern als unverständliche juristische Formalität angesehen wurde. Sinnvoller erscheint es daher, nur bei unterschiedlichen Auffassungen in der Anklage und im Eröffnungsbeschluß diesen ausdrücklich zu verlesen. Die Erhöhung der Wirksamkeit der Verfahren erfordert es, diese Prozeßhandlung des Staatsanwalts nach der Aufgabe, der sie zu dienen hat, rationell zu gestalten. Aufgabe des Vortrags des wesentlichen Inhalts der Anklage zu Beginn der Hauptverhandlung ist es, allen Anwesenden eine kurze eindeutige mündliche Information über den Verhandlungsgegenstand zu geben. Damit wird auch dem Recht auf Verteidigung entsprochen. Der Verfahrensstruktur am besten angemessen erscheint es, wenn der Staatsanwalt, der die Sache angeklagt hat, den wesentlichen Inhalt seiner Anklage vorträgt, indem er die dem Angeklagten zur Last gelegten Handlungen, Zeit und Ort der Begehung sowie die anzuwendenden Strafgesetze benennt. Damit setzt er den Ausgangspunkt für die weitere Verhandlung. Einer nochmaligen im wesentlichen gleichlautenden Darstellung durch das Verlesen des Eröffnungsbeschlusses bedarf es m. E. nicht. Der in den letzten Jahren entwickelten Verfahrensweise ist deshalb zuzustimmen. In der Praxis verliest der Staatsanwalt in den meisten Fällen einfach den Tenor der Anklageschrift. Das ist rationell, weil dabei der Vortrag auf das Wesentliche be-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 371 (NJ DDR 1982, S. 371) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 371 (NJ DDR 1982, S. 371)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in differenzierte feindlich-negative Handlungen geführt. Wie bereits im Abschnitt begründet, können feindlich-negative Einstellungen und Handlungen nur dann Zustandekommen, wenn es dafür soziale Bedingungen in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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