Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 361

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 361 (NJ DDR 1982, S. 361); Neue Justiz 8/82 361 Zwischenbilanz nach 4 Jahren“, Archiv für civilistische Praxis (Tübingen) 1981, Heit 1/2, S. 55. 35 Weitere Einschränkungen von großer Bedeutung ergeben sich aus den materiellen Bestimmungen des AGB-Gesetzes. Beispielsweise verspricht § 11 Ziff. 12, bestimmten Mißbräuchen in Dauerschuldverhältnissen zu begegnen, läßt aber die drückenden Klauseln in dem wichtigsten Dauerschuldverhältnis, dem Mietvertrag, völlig unberührt. 36 Der CDU/CSU-Entwurf (Bundestags-Drucksache 7/3200) sah eine ausdrückliche Einbeziehung der Kaufleute vor, und der Regierungsentwurf folgte dem (Bundestags-Drucksache 7/3919). 37 W. Löwe/F. Graf von Westfalen/R. Trinkner, Kommentar zum Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Heidelberg 1977, S. 523). 38 Allein auf juristischem Gebiet gibt es acht große Spezialkommentare sowie eine kaum zu zählende Anzahl von Büchern und Beiträgen, die sich mit Fragen des AGB-Gesetzes befassen. 39 Empfehlungen von Unternehmerverbänden zur einheitlichen Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 38 Abs. 2 Ziff. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen i. d. F. vom 4. April 1974 (BGBl. X S. 869). 40 So H. Locher, Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, München 1980, S. 118. 41 J. Schmidt-Salzer, „Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, Neue Juristische Wochenschrift 1977, Heft 4, S.130. Eine „neue Entdeckung“ Massenkriminalität in der BRD und der Versuch ihrer Erklärung In den letzten Jahren hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, daß die Kriminalität ein soziales Phänomen und auf gesellschaftliche Ursachen zurückzuführen ist. Damit wurde eine viele Jahrzehnte andauernde Auseinandersetzung beendet, alle noch bestehenden rückständigen Auffassungen über das Wesen der Kriminalität wurden zu Grabe getragen, und auch bürgerliche Kriminologen mußten anerkennen, daß der wissenschaftlich begründete Standpunkt sozialistischer Wissenschaftler in dieser Frage nicht mehr zu umgehen war. Im schroffen Gegensatz zu diesem Anerkennen unserer wissenschaftlichen Position über die soziale Bedingtheit der Kriminalität und ihrer Ursachen steht aber nach wie vor der Standpunkt der herrschenden bürgerlichen Kriminologie und Soziologie, daß die Kriminalität unvermeidlich sei und daß dies auch in Zukunft so bleiben werde. Doch auch in dieser Frage sind Anfänge eines Umdenkens zu erkennen, und es mehren sich die Stimmen fortschrittlicher bürgerlicher Wissenschaftler, die die Zu-rückdrängung der Straftaten aus dem Leben der Gesellschaft für durchaus möglich halten. Indem diese Wissenschaftler sich zunehmend mit der Realität der gesellschaftlichen Verhältnisse in ihren Ländern auseinandersetzen, kommen auch sie zu der Erkenntnis, daß die Eindämmung der Kriminalität möglich ist, wenn grundlegende gesellschaftliche Veränderungen herbeigeführt werden. Es gibt nicht wenige, die offen aussprechen, daß sie darunter die Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und den schrittweisen Abbau der Folgen der der kapitalistischen Gesellschaft immanenten Wolfsgesetze verstehen. Mit den Auswirkungen der ständig steigenden Verbrechensflut konfrontiert, nimmt die Verunsicherung der Bevölkerung besonders in den Hochburgen des Kapitalismus von Jahr zu Jahr zu. Und immer öfter wird gefragt, wie das weitergehen soll und mit welchen Mitteln die Regierungen die Sicherheit und das Eigentum der Bürger wirksam zu schützen gedenken. In der Regel werden diese bohrenden Fragen mit banalen Versprechungen abgetan. So verspricht man, die Polizei zu verstärken und sie mit modernen Ausrüstungen zu versehen. Der Präsident der USA hat seine Wähler mit dem Versprechen getröstet, daß er mehr Gefängnisse bauen lassen werde. Doch weiß die Bevölkerung aus eigener Erfahrung, daß diese Mittel nichts zu ändern vermögen. Das ist auch der tiefere Grund dafür, daß sich Bürger zusammenschließen, um ihren Selbstschutz zu organisieren. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, daß das Ge- schäft mit sog. Selbstschutzmitteln stärker denn je floriert. So werden z. B. in den USA Revolver für 98 Dollar und israelische „Uzi“-Maschinenpistolen für 525 Dollar ange-boten. In der letzten Zeit sind auf dem Markt auch elektronische Geräte für den Selbstschutz erhältlich. Für 60 Dollar kann man ein Gerät kaufen, das dem Angreifer einen Stromschlag versetzt, und für 110 Dollar ist eine Blitzleuchte zu erwerben, die den „Gegner“ vorübergehend blendet. Und schon haben auch die Modemacher in den USA eine neue „Marktlücke“ entdeckt und „kugelsichere Westen für jedermann“ angepriesen, die zwischen 240 und 300 Dollar kosten. Findige Konfektionsfirmen haben dazu passende Anzüge und Hüte auf den Markt gebracht. Also ist auch der Selbstschutz der Bürger gegen die Kriminalität bereits zu einer Quelle neuen Profits für die einschlägigen Firmen geworden. Doch weder mehr Polizei noch der Neubau von Gefängnissen sind geeignet, die Angst der Menschen vor den zunehmend brutaler werdenden Verbrechen zu beseitigen. In dieser fatalen Situation wird hektisch nach neuen Argumenten zur Beruhigung der Bürger gesucht, und man ist bereits fündig geworden. Da wird z. B. in der BRD verkündet, daß die in diesem Lande ausufernde Kriminalität (4 072 000 Straftaten im Jahre 1981) der „Preis für die Freiheit“ sei, deren sich die Bundesbürger erfreuen könnten. Und ganz schlaue Leute haben sogar herausgefunden, daß sich die nicht mehr zu leugnende weitaus geringere Kriminalitätsbelastung in der DDR daraus erklärt, daß in der DDR eben „keine Freiheit“ herrsche. Es braucht nicht bewiesen zu werden, daß mit solchen Flunkereien die Angst der Bürger vor Kriminalität nicht zu beseitigen ist. Nunmehr hat die Soziologin Dr. W. Steffen vom Landeskriminalamt in München eine neue Entdeckung gemacht. Sie hat herausgefunden, daß man sich mit der Kriminalität nicht nur abzufinden hat, weil sie „zu jeder menschlichen Gesellschaft gehört“, sondern daß die Kriminalität sogar „ein notwendiges Übel jeder menschlichen Gesellschaft ist“.1 Warum das so sein soll, darüber verliert W. Steffen kein Wort. Man wird also davon auszugehen haben, daß sie zu einer weiteren Erklärung nicht in der Lage ist. Eine ganz besondere „Leistung“ der Soziologin aus München ist ihre geradezu sensationelle Entdeckung, daß die Kriminalität auch „soziale Funktionen“2 zu erfüllen habe. Das sei deshalb so, weil „kriminelle Verhaltensweisen nicht nur sozialen Wandel anzeigen, sondern ihn auch zum Teil ermöglichen indem sie als Zeichen unvollkommener Sozialisation die notwendige Anpassung der Gesellschaft an sich verändernde Verhältnisse vorbereiten und erleichtern“ ß Doch auch in bezug auf diese „Erkenntnisse“ ist W. Steffen offensichtlich nicht in der Lage, mit einer eigenen Begründung aufzuwarten. Deshalb suchte sie Zuflucht bei dem französischen Soziologen E. Dürkheim, der sich vor fast hundert Jahren in einem völlig anderen Zusammenhang mit der Verurteilung des großen griechischen Philosophen Sokrates beschäftigte. Dessen „Verbrechen“ bestanden bekanntlich darin, öffentlich für die Unabhängigkeit des Denkens der Menschen eingetreten zu sein. E. Dürkheim schreibt in seinem 1970 in deutscher Sprache erschienenen Buch über „Die Regeln der soziologischen Methode“ u. a., daß es in der Geschichte Fälle gibt, in denen ein „Verbrechen“ bloß eine Vorwegnahme künftiger Moral, d. h. im Falle des Sokrates der erste Schritt zur Beseitigung der obrigkeitlichen Fesseln für die Unabhängigkeit des Denkens der Menschen ist. Wörtlich heißt es bei E. Dürkheim: „Nach dem athenischen Rechte war Sokrates ein Verbrecher, und seine Verurteilung war gerecht. Und doch war sein Verbrechen, die Unabhängigkeit seines Denkens, nützlich, nicht nur für die Menschheit, sondern auch für seine Vaterstadt. Denn es trug dazu bei, eine neue Moral und einen neuen Glauben vorzubereiten, deren die Athener damals bedurften, weil die Traditionen, von denen sie bis dahin gelebt hatten, nicht mehr mit ihren Existenzbedingungen übereinstimmten.“4 Indem sich W. Steffen zur Begründung der „sozialen Funktion“ der Kriminalität ausschließlich auf E. Dürkheim stützt, wird deutlich, daß sie sich in der Sache völlig „übernommen“ hat, wobei es ihr besonderes Pech war, daß sie auch E. Dürkheim nicht verstanden hat und über die herausragende Rolle des Philosophen Sokrates offensichtlich nichts weiß.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 361 (NJ DDR 1982, S. 361) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 361 (NJ DDR 1982, S. 361)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erweisen sich jegliche Erscheinungen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor.

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