Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 348

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 348 (NJ DDR 1982, S. 348); 348 Neue Justiz 8/82 vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ Stellung und beschließt jeweils Maßnahmen zur weiteren verbindlichen Durchsetzung der geltenden Beschlüsse. Das ist nur eine der besonderen Kon troll beratungen. Rechtsfragen sind stets auch Bestandteil der Bezirkstagssitzungen und Ratstagungen, denn nur so kann den auch bei uns noch immer auftretenden Tendenzen einer ressortmäßigen Betrachtung entgegengewirkt werden. Fragen der Erhöhung von Ordnung und Sicherheit werden durch den Vorsitzenden des Rates regelmäßig in Dienstberatungen mit den Vorsitzenden der Räte der Kreise und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte behandelt. Bewährt hat sich auch, daß der Rat des Bezirks jährlich mit verantwortlichen Sekretären des Bezirksvorstandes des FDGB und des Bezirksausschusses der Nationalen Front abstimmt, wie Probleme bei der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit wirksam gelöst werden. Sicherheitskonferenzen in den Kombinaten und Betrieben der Industriezweige, im Handel und in anderen Einrichtungen sowie in den Kreisen und Städten, auf denen leitende Staatsfunktionäre und die Abgeordneten auftre-ten, haben sich als bedeutende Foren zur Verallgemeinerung guter Erfahrungen bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ erwiesen. Hervorzuheben ist die Sicherheitskonferenz der Ratsbereiche örtliche Versorgungswirtschaft, Energie, Verkehrs- und Nachrichtenwesen sowie Wohnungspolitik des Rates der Stadt Halle vom Februar 1982. An dieser Konferenz nahmen ca. 300 leitende und mittlere Kader sowie Gewerkschaftsfunktionäre und Werktätige der diesen Bereichen unterstellten Betriebe teil. Sie berieten über weitere Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie zur Durchsetzung der Stadtordnung. Die sichtbar neue Qualität derartiger Veranstaltungen besteht darin, daß sich die Ratsbereiche für die Verallgemeinerung von Erfahrungen bei der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit in ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich fühlen und auch kleine und mittlere Betriebe sowie PGHs und Handwerksbetriebe in diesen Prozeß einbeziehen. Der Rat des Stadtbezirks Halle-Ost ist gegenwärtig dabei, ein Beispiel dafür zu schaffen, wie unter den Bedingungen einer Großstadt die Stadtordnung konsequent durchzusetzen ist Auf der ebenfalls im Februar 1982 durchgeführten Stadtbezirksverordnetenversammlung wurden bereits wertvolle Beispiele verallgemeinert Werktätige des Karosseriewerks Halle äußerten sich in Gesprächen und bei Kontrollbegehungen gegenüber Abgeordneten, daß beim Anblick sauberer Arbeitsplätze sowie gepflegter Anlagen vor und im Betrieb die Arbeit doppelte Freude bereite. In diesem Betrieb setzt sich die zum Motto gewordene Erkenntnis durch, daß der Betrieb gewinnt, wenn es im Wohngebiet stimmt. Das ist ein überzeugender Ausdruck der sozialistischen Demokratie und des Staatsund Rechtsbewußtseins der Werktätigen. Gleichzeitig mußte auf der Stadtbezirksverordnetenversammlung des Stadtbezirks Halle-Ost jedoch eingeschätzt werden, daß wie durchgeführte Komplexbegehungen zeigen die Anliegerbetriebe ihren Pflicht! aus der Stadtordnung derzeit noch sehr differenziert nachkommen. Unsere Bilanz nach zehnjährigem Kampf im Rahmen der Massenbewegung zur Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist überaus positiv. Wir übersehen jedoch nicht, daß es noch ungerechtfertigte Niveauunterschiede und Reserven in der Wahrnehmung der Verantwortung durch die staats- und wirtschaftsleitenden Organe gibt Dies zeigt sich u. a. in solchen vordergründigen Auffassungen wie: „Wir sind noch nicht soweit“ oder „Wir müssen im Betrieb bzw. in der Gemeinde erst weitere Voraussetzungen zur Aufnahme des Kampfes um die Anerkennung schaffen“. Auch ist subjektives Fehlverhalten immer noch ursächlich für das Entstehen von Havarien, Störungen und Bränden. In den Betrieben und Bereichen, in denen ernsthafte Verstöße gegen Ordnung, Disziplin und Sicherheit auftraten, kam es auch bereits zur Aberkennung der Auszeichnungen durch die Räte der Kreise. So haben z. B. der Rat des Kreises Köthen der dortigen Bahnmeisterei und der Rat des Kreises Nebra dem Postamt Freyburg die frühere Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ord- nung und Sicherhat“ wegen an sich vermeidbaren Ansteigens da Unfälle und eingetretener Unordnung aberkannt. Das ist kein formal-administrativer Akt Die Abakennung wird stets mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, mit Auseinandersetzungen in den Leitungskollektiven und vor den Waktätigen verbunden. Das Ziel besteht darin, eine schnelle Wende zum Positiven zu erreichen. Da zur sozialistischen Massenbewegung entwickelte Kampf um die Anerkennung als „Bereich da vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sichaheit“ hat sich in allen gesellschaftlichen Bereichen unseres Bezirks bewährt. Die Arbeiterklasse hat sich auch in diesem Prozeß als da aktivste Streit erwiesen; das Staats- und Rechtsbewußtsein da Waktätigen entwickelte sich. Die auf diesem Gebiet angewandten qualitativ neui Formen und Methoden da Einbeziehung und Mitwirkung da Bürger sind Ausdruck unserer sich ständig vertiefend! sozialistischen Demokratie. Auf da Grundlage da awähnten langfristigen Konzeption da Volksvertretungen, die die Arbeitsgrundlage bis 1985 bilden, ist im Bezirk Halle die Aufgabe gestellt, die Bewegung zur Anerkennung ständig wirksam und umfassender zu gestalten. Besondas gezielt ist da Kampf gegen Straftaten und andere Rechtsvaletzungen, gegen Havarien, Brände, Unfälle und Störungen zu führen sowie der Schute von Staats- und Dienstgeheimnissen zu gewährleisten. Ausgehend von den Beschlüssen des X. Parteitages, der 3. und 4. Tagung des Zentralkomitees da SED und da Rede des Genossen Honeck vor den 1. Kreissekretären am 12. Februar 1982 kommt es jetzt darauf an, daß die örtlichen Volksvatretungen und ihre Organe gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen und den Ausschüssen da Nationalen Front sowie mit den Justiz- und Sicherheitsorganen einen hohen Beitrag za Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, za Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sichaheit leisten.** Mit hoha Ordnung und Sichaheit ist da volkswirtschaftliche Leistungsanstieg in neuen Größenordnungen und das Zusammenleben da Bür-ga in eina Atmosphäre da Gesetzlichkeit, Sicherheit und Geborgenheit zu fördern. 1 VgL EL Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 48 ff. 2 VgL G. Jahn/S. Winkler, „Weitere Entfaltung der Masseninitiative im Kampf um Bereiche der vorbildlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Betrieb“, NJ 1972, Heft 8, S. 221 ff.; H. Klapproth, „Die Aufgaben der staats- und wirtschaftsleitenden Organe bei der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung“, NJ 1972, Heft 15, S. 435 ff. 3 VgL EL Bergmann/S. Heger, „Weitere Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kreis Zeitz“, NJ 1977, Heft 4, S. 438 ff.; „Erfahrungen aus Zeitz bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ (Gespräch mit dem Vorsitzenden des Rates des Kreises, E. Bergmann), NJ 1979, Heft 4, S. 163 f.; H. Geidel/K.-H. Christoph, „Methoden komplexer Leitung und Planung der Rechtspropaganda im Betrieb“, NJ 1979, Heft 6, S. 267 ff.; E. Bergmann, „Langfristige Planung der Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit im Kreis Zeitz“, NJ 1981, Heft 8, S. 352 ff. 4 VgL P. Vemer, Aus dem Bericht des Politbüros an die 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1982, S. 58. 5 VgL E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 119. 6 H. Tisch, „Wachsende Rolle der Gewerkschaften bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR“, ND vom 22. April 1982, S. 4. 7 VgL G. Weimann, „Konsultationsstützpunkt zu Ordnung und Sicherheit für die Gemeinden“, NJ 1979, Heft 5, S. 210 f. t VgL EL Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an das Zentralkomitee der SED, Berlin 1982, S. 51, und ND vom 13./14. Februar 1982, S. 1 f. Im Sfaatsverlag der DDR erschien kürzlich Prof. Dr. Manfred Müller (unter Mitarbeit von Rita Rabe): Handbuch Abrüstung 272 Seiten ; EVP (DDR): 14 M Seinem Anliegen, dem Leser einen tieferen Einblick in die komplizierten und vielschichtigen Abrüstungsproblethe zu vermitteln, wird dieses Handbuch vollauf gerecht. Im ersten Teil behandelt der Autor Grundprobleme des Kampfes um Abrüstung: Er veranschaulicht, daß die Abrüstung die Hauptaufgabe im Ringen um den Frieden ist, und erläutert insbesondere das Abrüstungsprogramm der sozialistischen Staaten sowie die internationalen Verhandlungsmechanismen auf dem Gebiet der Abrüstung. Die folgenden vier Teile des Handbuchs befassen sich mit der Kemwaffenab-rüstung, dem Verbot anderer Massen Vernichtungswaffen (insb. dem Verbot bakteriologischer Waffen), weiteren globalen Abrüstungsmaßnahmen (Verbot der Umweltzerstörung, Reduzierung der Militärbudgets, Auflösung von Militärstützpunkten auf ausländischem Territorium) und dem Verbot konventioneller Waffen. In den beiden letzten Teilen geht der Autor auf Maßnahmen zur militärischen Entspannung in Europa sowie auf regionale Maßnahmen in anderen Gebieten ein.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaft-Vollzuges zwischen Verhafteten verschiedener Verwahrräume keine Kontakte hergestellt werden dürfen, gilt gleichermaßen für die Trennung der Verhafteten von Strafgefangenen, Es kann deshalb auch in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen und Zuführungen zu diesem Zwecke sollten nach Auffassung der Autoren mit der Neufassung der nicht beseitigt, aber erweitert werden.

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