Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 343

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 343 (NJ DDR 1982, S. 343); Neue Justiz 8/82 343 Menschen rech tsf ragen in der UNO 1981/82 Dr. RUDOLF FRAMBACH und Dr. HANS GRUBER, Berlin Die Behandlung der Menschenrechtsprobleme während der 36. Tagung der UN-Voll Versammlung 1981/82 und der 38. Tagung der UN-Menschenrechtskommission (1. Februar bis 12. März 1982)1 war von der Auseinandersetzung zwischen dem konstruktiven Friedenskurs der sozialistischen Staaten und der von imperialistischen Mächten betriebenen Politik der Zuspitzung der internationalen Lage geprägt. Erneut wurde deutlich, daß die reaktionären Kräfte mit den USA an der Spitze auch auf dem Gebiet der Menschenrechte verstärkt dazu übergegangen sind, internationale Zusammenarbeit durch Konfrontation, antisowjetische und antikommunistische Attacken im Stile des kalten Krieges zu ersetzen. Dank dem gewachsenen Einfluß der Kräfte des Friedens und des Fortschritts waren diese Manöver allerdings im wesentlichen zum Scheitern verurteilt. Demgegenüber gelang es den sozialistischen Staaten gemeinsam mit vielen befreiten Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, eine Reihe nützlicher Entscheidungen durchzusetzen und Menschenrechtsfragen im vorwärtsweisenden Sinne zu erörtern. Kampf um das demokratische Menschenrechtskonzept der Vereinten Nationen In dem für Menschenrechtsfragen zuständigen 3. Komitee der UN-Vollversammlung und in der Menschenrechtskommission gab es wiederum heftige Auseinandersetzungen über das Grundkonzept für die Tätigkeit von UN-Organen auf dem Gebiet der Menschenrechte: Den sozialistischen Staaten ging es im Kern darum, die Zusammenarbeit der Staaten auf der Grundlage der in der UN-Charta enthaltenen Prinzipien zum Wohle der Völker auszubauen und zielstrebig zu entwickeln, was die Abwehr gravierender Störungen einer solchen Zusammenarbeit einschließt. Demgegenüber verstärkten imperialistische Staaten und reaktionäre Regimes ihre Bestrebungen, ein gedeihliches Zusammenwirken durch die Verankerung von Konfrontationsmöglichkeiten zu paralysieren. Die sozialistischen Staaten setzten sich entschieden für die Weiterentwicklung des demokratischen Menschenrechtskonzepts ein, wie es in der Resolution 32/130 der UN-Vollversammlung2 verankert ist. Dabei machten sie deutlich, was sie unter einer wirksamen Menschenrechtstätigkeit der Vereinten Nationen verstehen, nämlich: die Effektivierung der Tätigkeit derjenigen UN-Gremien, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen; die volle Ausschöpfung der bereits existierenden Verfahren zur Bekämpfung massenhafter Menschenrechtsverletzungen; eine Aktualisierung der Aufgabenstellung bestimmter UN-Menschenrechtsorgane, z. B. der Menschenrechtskommission; zielstrebige Arbeiten an der Weiterentwicklung solch bedeutsamer Menschenrechtskomplexe wie des Rechts auf Entwicklung.3 In der Debatte über die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Staaten zur Förderung der Menschenrechte verwiesen die sozialistischen Staaten auf den engen Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Friedenserhaltung und verurteilten die imperialistische Boykott- und Hochrüstungspolitik. Unter Bezugnahme auf die bedeutsamen Ergebnisse des UN-Seminars über die Beziehungen zwischen Menschenrechten, Frieden und Entwicklung (New York, 3. bis 14. August 1981) warnten auch Entwicklungsländer, wie z. B. die Philippinen, Venezuela und Mauretanien, vor den negativen Auswirkungen, die das imperialistische Wettrüsten auf die Gewährleistung der Menschenrechte hat. Zum Projekt eines UN-Hochkommissars für Menschenrechte Nach wie vor unternehmen imperialistische Staaten den Versuch, die Förderung der Menschenrechte auf die Schaffung neuer Einrichtungen zu reduzieren, die von den allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts und den Prinzipien der UN-Charta nicht getragen sind, von der überwiegenden Staatenmehrheit nicht gewünscht werden und zu nichts anderem als zur Vergiftung der internationalen Atmosphäre taugen. Gemeinsam mit den sozialistischen Staaten wiesen z. B. Algerien, Argentinien, Brasilien und Indien derartige Versuche zurück. Sie wandten sich vor allem gegen die Schaffung des Postens eines UN-Hochkommissars für Menschenrechte, mit dem die entspannungsfeindlichen Kräfte das UNO-System auszuhöhlen trachten.4 Die imperialistischen Staaten waren nicht in der Lage, für ihre seit Jahren verfolgten interventionistischen Projekte neue Argumente vorzubringen, hielten jedoch daran unverändert fest, ungeachtet der Tatsache, daß ihre Pläne wiederholt zurückgewiesen wurden. So sprach sich der Vertreter Großbritanniens im Namen der 10 EG-Staaten nachdrücklich für die Schaffung des Amtes eines Hochkommissars für Menschenrechte aus und forderte die Umwandlung der UN-Menschenrechtsabteilung in ein UN-Menschenrechtszentrum mit veränderter Aufgabenstellung. Weiterhin wollte er die Unterkommission zur Verhinderung der Diskriminierung und zum Schutz der Minderheiten, die sich in letzter Zeit in Einzelfragen unzulässigerweise von ihrem Mandat gelöst und verselbständigt hatte, in diesem Bestreben bestärken. Priorität hatte eindeutig das Projekt des Hochkommissars, dessen Befürworter auf der 36. Tagung der UN-Vollversammlung einen Druchbruch erzielen wollten. Das fand auch darin seinen Ausdruck, daß sich die imperialistischen Staaten anders als früher auf einen einzigen Resolutionsentwurf mit eben dieser Zielstellung beschränkten und wochenlang um dessen Annahme rangen. Offiziell wurde er wie bereits auf der 35. Tagung von Kostarika eingebracht. Insbesondere Indien engagierte sich dafür, daß von diesem Entwurf substantiell so gut wie nichts übrig blieb. Die letztlich angenommene Fassung der Resolution 36/135 der Vollversammlung geht nicht über die Resolution 35/175 ,vom Vorjahr hinaus. In ihr wird die Menschenrechtskommission lediglich aufgefordert, die Problematik weiter zu erörtern und auf der 37. Tagung der UN-Vollversammlung darüber zu berichten. Die Auseinandersetzungen setzten sich auf der 38'. Tagung der Menschenrechtskommission fort. Mit 16 Stimmen bei 15 Gegenstimmen und 12 Stimmenthaltungen billigte die Kommission einen vorher von den progressiven Kräften veränderten Resolutionsentwurf Kostarikas, der die Unterkommission beauftragt, eine erste Studie über ein mögliches Mandat eines Hochkommissars anzufertigen, ohne einen solchen Posten zu präjudizieren (Resolution 22/ 1982). Dabei soll und das ist wichtig das Menschenrechtskonzept der Resolution 32/130 der UN-Vollversamm-lung berücksichtigt werden.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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