Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 340

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 340 (NJ DDR 1982, S. 340); 340 Neue Justiz 8/82 mit großen agrarpolitischen Erfahrungen, die im Aufträge des Vorbereitungskomitees des XII. Bauernkongresses der DDR wirksam wurde. Über 50 Prozent der Kommissionsmitglieder waren bewährte Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern. Führende Vertreter aller Parteien und Massenorganisationen sowie namhafte Wissenschaftler und leitende Funktionäre aus zentralen Staatsorganen wirkten aktiv mit. An den öffentlichen Beratungen des Entwurfs des LPG-Gesetzes, der gemeinsam mit dem Beschluß des Bauernkongresses zur Diskussion gestellt wurde, haben fast 850 000 Genossenschaftsbauern und Arbeiter der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, aber auch viele Bürger, die nicht selbst in der Landwirtschaft tätig sind, teilgenommen. Über 34 000 Werktätige äußerten in diesen Aussprachen oder in direkt an das Vorbereitungskomitee des Bauernkongresses gerichteten schriftlichen Vorschlägen und Hinweisen ihre Meinung. Diese zahlreichen Vorschläge führten zu 95 inhaltlichen Ergänzungen und 75 redaktionellen Änderungen im Gesetzentwurf. Damit wird ein weiteres Mal das Wesen unserer sozialistischen Demokratie, die breiteste Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung der gesellschaftlichen Prozesse unterstrichen. In Verwirklichung der marxistisch-leninistischen Bündnispolitik war und ist die gesetzgebende Tätigkeit unseres Staates stets auch konsequent darauf gerichtet, für die Genossenschaftsbauern die jeweils erforderlichen günstigsten Voraussetzungen für die gemeinsame genossenschaftliche Produktion, für die ständig bessere Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und damit zur Lösung ihrer Aufgaben zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Industrie mit Rohstoffen zu schaffen. Mit dem vorliegenden LPG-Gesetz wird diese von den gemeinsamen Interessen der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern und aller anderen Werktätigen getragene Politik erfolgreich fortgeführt. Aufgaben der Arbeitsrechtsprechung nach dem 10. FDGB-Kongreß Dr. WERNER STRASBERG, Vizepräsident des Obersten Gerichts Auf der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED wurde hervorgehoben, daß sich die Politik der Hauptaufgabe immer mehr als ein starker Motor für das Leistungsstreben, das schöpferische Handeln der Werktätigen erweist.1 Die hohen Leistungen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zur Erfüllung und gezielten Überbietung des Volkswirtschaftsplanes beweisen tagtäglich die Realität der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte in unserem Lande, wie des Rechts auf Arbeit und des Rechts guf Mitbestimmung und Mitgestaltung. Als ein mobilisierender Faktor erweist sich dabei auch das Arbeitsrecht, das in allen seinen Regelungskomplexen gewährleistet, daß die Werktätigen das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben im Betrieb vor allem durch die Gewerkschaften und ihre Organe mitbestimmen und mitgestalten und an der Leitung und Planung mitwirken können. Es ist daher für die Rechtsprechung, vor allem natürlich für die Arbeitsrechtsprechung der staatlichen Gerichte und Konfliktkommissionen, eine bedeutsame Aufgabe, in Fortführung einer bewährten Praxis die Beschlüsse und den Erfahrungsschatz des 10. FDGB-Kongresses auszuwerten, um die Wirksamkeit ihrer Arbeit zu verstärken und das Zusammenwirken mit den Gewerkschaften zu vertiefen. Der 10. FDGB-Kongreß hat die Bewußtheit der Arbeiterklasse und ihrer Klassenorganisation und deren Bereitschaft sichtbar gemacht, ihre ganze Kraft für den Kampf um die Erhaltung des Friedens einzusetzen, durch die Erhöhung der Leistungskraft der Volkswirtschaft ihren sozialistischen Staat zu stärken und auch unter den gegenwärtigen komplizierteren Bedingungen die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik fortzusetzen. Mit dem 10. FDGB-Kongreß wurde ein neuer Abschnitt in der Gewerkschaftsarbeit zur erfolgreichen Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED eingeleitet.2 Für die Arbeitsrechtsprechung und ihre Leitung durch das Oberste Gericht gilt die Feststellung auf dem Kongreß, daß sich das AGB als mobilisierende Kraft bei der Entwicklung der sozialistischen Demokratie und als wichtiges Instrument bei der Realisierung und Festigung der sozialen Sicherheit der Werktätigen erwiesen hat3, als positive Einschätzung der bisherigen Tätigkeit und als Orientierung für die weitere Arbeit. Auch die Erfahrungen aus der Sicht der Rechtsprechung bestätigen, daß mit Hilfe des AGB die politischen und sozialen Grundrechte der Werktätigen, vor allem das Recht auf Arbeit und das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, noch konsequenter gesichert und die Arbeits- und Lebensbedingungen weiter verbessert werden. Daran wirken auch die staatlichen Gerichte und die Konfliktkommissionen mit und leisten auf ihrem Verantwortungsgebiet besonders im Hinblick auf die Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten einen guten Beitrag. Die Realität der genannten Grundrechte in unserem Lande tritt besonders deutlich hervor, wenn man auf die Krisenwelt des Kapitals blickt, die durch wachsende Massenarbeitslosigkeit darunter in großer Zahl die von Jugendlichen , durch Hochrüstungspolitik mit Milliardenprofiten, den rigorosen Abbau der Sozialleistungen der Werktätigen, durch Gesinnungsterror, Berufsverbote, Existenzangst und zunehmende Unsicherheit gekennzeichnet ist. Da ist es auch kein Wunder, wenn vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund in der BRD z. B. ein vor vielen Jahren groß aufgezogenes Projekt wie die Ausarbeitung eines Arbeitsgesetzbuches still begraben worden ist ein Projekt, das nach eigenem Eingeständnis durch die Realität des Arbeitsrechts der DDR herausgefordert worden war.4 Die Versagung des grundlegenden Menschenrechts auf Arbeit und das sorgfältig geschützte Recht der Kapitalistenklasse, die Werktätigen zur Arbeitslosigkeit zu verurteilen, bleibt dort verbunden mit zersplitterten und für die Werktätigen nicht zu überschauenden arbeitsrechtlichen Regelungen. Für den BRD-„Rechtsstaat“ gilt nach eigenem Verständnis, daß „dem Arbeitsrecht weithin die Vorhersehbarkeit, also die Rechtssicherheit (fehlt)“.5 Daß Rechtsunsicherheit und Abbau von Sozialleistungen für die Arbeiter auch mit Hilfe der Justiz Hand in Hand gehen, muß selbst das Monopolblatt „Die Welt“ eingestehen, das dazu neuere Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts dahin kommentiert, daß sie aus politischen Überlegungen die Verringerung rechtlich zustehender Sozialleistungen juristisch abdeckten. Zynischer;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 340 (NJ DDR 1982, S. 340) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 340 (NJ DDR 1982, S. 340)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage des Gesetzes. Das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß Gesetz.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X