Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 317

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 317 (NJ DDR 1982, S. 317); Neue Justiz 7/82 317 gegen Bezahlung oder auch Schiffbrüche auf Bestellung zum Zwecke des Versicherungsbetrugs zu nennen.20 Das organisierte Verbrechertum verdingt sich aber, wenn nötig, auch direkt an die Herrschenden, stellt diesen seine kriminellen Dienste bereitwillig zur Verfügung, um protestierende oder streikende Arbeiter zu tyrannisieren, politische Gegner einzuschüchtern oder gar zu liquidieren. Und gerade die Willfährigkeit, dem Ausbeutersystem als politisches Terrorinstrument zu dienen, erklärt, daß der staatsmonopolistische Machtapparat dem organisierten Verbrechertum gegenüber eine „erstaunliche Zurückhaltung“ an den Tag legt, daß Polizei und Justiz mit den Verbrechersyndikaten vielfach „Frieden geschlossen“ haben. Die Macht und der Einfluß, über die die Verbrechermonopole zunehmend auch auf politischem Gebiet verfügen, resultieren maßgeblich aber auch aus dem Monopolprofit, aus den Riesengewinnen, die sie erzielen. Diese ermöglichen den Kauf von Abgeordnetensitzen, von Bürgermeistern, Polizeipräfekten, Staatsanwälten, Richtern, Advokaten oder auch Gewerkschaftsfunktionären ebenso wie den Erwerb von Aktienmehrheiten, die Inbesitznahme von kapitalistischen Betrieben und Bankhäusern mit ganz „normalem“ Geschäftsgebaren. Nach Recherchen des US-Wirtschaftsmagazins „Forbes“ nimmt das organisierte Verbrechen Platz zwei der umsatzstärksten Wirtschaftsbranchen in den USA ein. Die Mafia und ihre zahlreichen Ableger wurden lediglich von der amerikanischen Ölindustrie überflügelt, rangierten jedoch noch vor der Automobilindustrie. Das organisierte Verbrechertum faßt zunehmend international Fuß, und es bestehen besonders enge Querverbindungen nach Südost-asien, Australien, Frankreich, Israel und Kolumbien.21 Über das organisierte Verbrechen als „ein verborgener, aber nichtsdestoweniger wesentlicher Bestandteil der Regierungs- und Wirtschaftsstrukturen“ der imperialistischen Gesellschaft berichtet ein amerikanischer Wissenschaftler: „Es ist eine Vereinigung, in der die Leute kommen und gehen, wichtige Ämter wechseln und sich verändern, die Rollen sich differenzieren und wandeln, entscheidend aber ist, daß das System immer weiter besteht In Chicago und im Bundesstaat Indiana waren es Politiker, die lange Jahre die letzte und vor allem tatsächlich praktische Kontrolle über das organisierte Verbrechen hatten. In Seattle war die wichtigste Einzelpersönlichkeit in der kriminellen Vereinigung über Jahre hinweg der Staatsanwalt Für diese Vereinigung von .geachteten Mitgliedern der Gesellschaft1 11 arbeitet ein Stab, der die täglichen Aktivitäten im Bereich der Prostitution, des Kartenspiels, der Lotterie, der Buchmachergeschäfte und der Spielautomaten sowie den Verkauf und die Verteilung von Rauschgift, Wuchergeschäfte, Pornographie und sogar systematischen Raub und Diebstahl koordiniert. Vertreter aller dieser Gruppen, die mit organisierter Kriminalität beschäftigt sind, stellten die politischen und wirtschaftlichen Machtzentren der Gesellschaft dar.“22 ■Zweifellos ist die Ausprägung des organisierten Verbrechens, der Prozeß der Verschmelzung von monopolartig organisierter Kriminalität und dem (normalen) kapitalistischen Monopol, von Verbrecherorganisationen und Teilen des Staatsapparates in den imperialistischen Staaten ungleichmäßig entwickelt und in Staaten wie den USA, in einer Reihe lateinamerikanischer Länder, aber auch in Italien besonders weit fortgeschritten. Ein Aufholen, eine Angleichung anderer Staaten auch auf dem hier besprochenen Terrain ist jedoch unverkennbar und wird auch von bürgerlichen Kriminologen registriert: „Europa amerikanisiert nicht nur seine Städte , sondern auch seine Kriminalitätsszene, indem es lernt, Verbrechen zu kommerzialisieren. “23 Selbst in offiziellen Stellungnahmen der BRD ist die Rede von der „Berufskriminalität in ihren heutigen vom früheren Verbrechenshandwerk zur Verbrechensindustrie übergehenden Organisationsformen .“.24 Bei diesbezüglichen Lagebeurteilungen ist zu berücksichtigen, daß die Herrschenden allen Grund haben, gerade diese Entwicklung, die Verfall und Fäulnis der imperialistischen Gesellschaft besonders grell beleuchtet, der Öffentlichkeit gegenüber geheimzuhalten oder gar in Abrede zu stellen, zumindest aber ihre Verquickung mit der ökonomisch und politisch herrschenden Klasse auszublenden. So aufschlußreich daher manche Veröffentlichungen besonders aus der BRD zu diesem Thema auch sein mögen25, so berechtigt ist es zu sagen, daß sich aus ihnen lediglich erahnen !äßt, was dort tatsächlich im Gange ist, in welchem Grade die „legale Geschäftswelt“ und die Repräsentanten der Monopole und ihrer Staaten mit dem kommerziellen Banditentum liiert sind. 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 17. 2 Vgl. z. B. für die BRD: Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 1980, Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Bonn) vom 23. Juli 1981, Nr. 70, S. 589 ff. und die Ausführungen dazu in NJ 1981, Heft 11, S. 498 ff. 3 Auf der Grundlage verschiedener empirischer Untersuchungen geht man z. B. in der BRD davon aus, daß das Verhältnis aller statistisch ausgewiesenen Straftaten zu den tatsächlich verübten Delikten im Minimum 1 zu 6 und im Maximum 1 zu 14 beträgt (vgl. H.-J. Kerner, Verbrechenswirklichkeit und Strafverfolgung, München 1973, S. 45; H. Herold, „Ist die Kriminalitätsentwicklung und damit die Sicherheitslage verläßlich zu beurteilen?“, Kriminalistik [Hamburg] 1976, Heft 8, S. 339). Wird danach von einem Mittelwert (1 zu 10) ausgegangen, so stünden den für das Jahr 1980 offiziell registrierten 3,8 Millionen Straftaten (bei einer Gesamtbevölkerung von rund 60 Millionen) in Wirklichkeit ca. 38 Millionen Verbrechen und Vergehen gegenüber. Vgl. auch den in NJ 1982, Heft 4, S. 165 veröffentlichten Auszug aus der Fachzeitschrift „Der Kriminalist“ (Essen) 1982, Heft 2, S. 54 f. 4 Das sind Tötungs-, Vergewaltigungs-, Raubverbrechen, schwere Körperverletzung, Einbruchdiebstahl, Autodiebstahl und Diebstahl über 50 Dollar. 5 Darauf weisen auch einige kritische bürgerliche Wissenschaftler hin, die um eine ernsthafte wissenschaftliche Analyse auf diesem Gebiet bemüht sind. Vgl. E. Buchholz/K.-H. Röder in NJ 1982, Heft 3, S. 114 ff. 6 H. Harrland, Imperialismus als Quelle des Verbrechens, Berlin 1972. 7 Uber die in den offiziellen Kriminalstatistiken ausgewiesene Kriminalität wurde auch in dieser Zeitschrift mehrfach berichtet. Vgl. zum Kriminalitätsanstieg in einigen kapitalistischen Staaten z. B. NJ 1981, Heft 11, S. 498 ff.; NJ 1980, Heft 10, S. 452 ff.; Heft 8, S. 366; Heft 2, S. 81; I. Buchholz, „Dilemma imperialistischer Jugendstrafrechtspflege“, NJ 1981, Heft 12, S. 556 ff. 8 Vgl. z. B. Lehrbuch Strafrecht, Besonderer Teil, Berlin 1981, S. 13 ff. und die dort angegebene Literatur; Kommentar zum Strafgesetzbuch, Berlin 1981, S. 263 ff. und S. 284. 9 Vgl. G. Leo, „Blutspur des Imperialismus zieht sich rund um den ganzen Erdball“, ND vom 23./24. Februar 1980, S. 5. 10 Die USA haben bezeichnenderweise die Genocid-Konvention vom 9. Dezember 1948 bis heute noch nicht unterzeichnet. Vgl. weiterhin B. Graefrath, „Apartheid ein internationales Verbrechen“, NJ 1974, Heft 7, S. 192 ff. 11 Vgl. hierzu z. B. S. Insunza, „Kodifizierte MensChenrechts-verweigerung“, NJ 1979, Heft 10, S. 448; R. Frambach/H. Gruber, „UNO gegen imperialistische Menschenrechtsverletzungen“, NJ 1980, Heft 11, S. 490 ff.; „Gerechtigkeit für die Sioux-Indianer?“, NJ 1980, Heft 8, S. 340; „USA-Minderheiten ohne Menschenrechte“, NJ 1981, Heft 1, S. 23. 12 Vgl. E. Buchholz/G. Wieland, „Der Fall Weinhold eine Kette von Rechtsbrüchen der BRD-Justiz“, NJ 1977, Heft 1, S. 22 ff. 13 Vgl. E. Oeser/H. Luther, „Das gebrochene Verhältnis der BRD zum Völkerrecht (Bemerkungen zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Geltungsbereich des BRD-Strafrechts) “, NJ 1981, Heft 8, S. 343 ff. 14 Vgl. „Nicht Menschheitsproblem, sondern Krebsschaden des Imperialismus“, NJ 1977, Heft 15, S. 479. 15 Vgl. H.-D. Schwind, „Kriminalpolitik“, Kriminalistik (Hamburg) 1980, Heft 6, S. 259. 16 E. Buchholz u. a., „Der V. UNO-Kongreß über die Kriminalitätsverhütung und die Behandlung von Rechtsverletzern“, NJ 1976, Heft 1, S. 19 ff. Zu den kriminellen Aktivitäten des Imperialismus auf dem Gebiet der Ökonomie vgl. auch D. Seidel, „Erscheinungsformen und Hintergründe der Wirtschaftskriminalität in der BRD“, NJ 1972, Heft 12, S. 359 ff. 17 In einem Arbeitspapier des VI. UNO-Kongresses über die Kri- minalitätsverhütung und Behandlung von Rechtsverletzern wird dazu eingeschätzt: „Solche Straftaten können eine größere Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen als solche, die durch die traditionellen ,Straßen‘-Straftaten verursacht werden: in den Vereinigten Staaten zum Beispiel über 100 000 Tote im Jahr durch Berufskrankheiten, von denen die meisten durch die absichtliche Nichteinhaltung der Gesund-heits- und Sicherheitsvorschriften der Regierung hervorgerufen wurden.“ 18 Erinnert sei nur an die kriminellen Praktiken des Chemiekonzerns Grünthal (BRD) mit dem mit riesigen Reklameaufwand vertriebenen Schlafmittel „Contergan“. Das sich jahrelang hinziehende Strafverfahren gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Herstellerfirma wurde bezeichnenderweise wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO/BRD) schließlich eingestellt. Vgl. dazu auch R. Rosenfeldt, „Der Contergan-Fall: Gesundheit und Profitinteressen“, NJ 1978, Heft 2, S. 75 ff. Fortsetzung auf S. 318;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 317 (NJ DDR 1982, S. 317) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 317 (NJ DDR 1982, S. 317)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung.

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