Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 31

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 31 (NJ DDR 1982, S. 31); Neue Justiz 1/82 31 Hauptpflicht des Bürgers aus dem Unterbringungsvertrag ist die Zahlung des festgelegten Preises (§ 212 ZGB). Außerdem ist er verpflichtet, die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einzuhalten, pfleglich und sorgsam mit den Einrichtungsgegenständen umzugehen und auf die berechtigten Interessen anderer Hotelgäste Rücksicht zu nehmen. Die wichtigsten Hinweise für das Verhalten des einzelnen ergeben sich aus den Hotelordnungen, die auszugsweise im Hotelausweis wiedergegeben werden oder in Gästemappen auf den Zimmern enthalten sind. Wer haftet für beschädigte oder verlorengegangene Sachen in Hotels, Pensionen und Fremdenzimmern? Für Schäden an den vom Bürger mitgebrachten Sachen oder für deren Beschädigung oder Verlust ist die Unterbringungseinrichtung verantwortlich. Das ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag. Die Verantwortlichkeit gilt für alle Sachen des Gastes von dem Augenblick an, wo sie ins Hotel bzw. ins Zimmer gebracht worden sind. Wenn also aus einem Hotelzimmer ein Kleidungsstück entwendet wird (§ 215 ZGB), haftet das Hotel. Anders verhält es sich mit Dingen, die durch den Bürger selbst, durch eine von ihm mitgebrachte Person oder durch ein unabwendbares Ereignis (Naturkatastrophe) Schaden nehmen. Hier besteht keine Verantwortlichkeit der Unterbringungseinrichtung. Der Anspruch des Bürgers erlischt, wenn er den Schaden nicht unverzüglich der Einrichtung mitteilt (vgl. § 215 Abs. 3 ZGB). Die Verantwortlichkeit erfaßt alle vom Bürger mitgebrachten Gegenstände (insbesondere Garderobe), für die in Höhe des Zeitwerts Ersatz zu leisten ist Lediglich bei Geld und Wertsachen (z. B. Schmuck) beschränkt sich die Ersatzpflicht auf einen Betrag von 1 000 M. Sind Geld und Wertsachen zu gesonderter Aufbewahrung übergeben worden oder wurde ihre Aufbewahrung abgelehnt, ist auch dafür in Höhe des Zeitwerts bzw. des übergebenen Betrags Ersatz zu leisten. Diese Verantwortlichkeit der Unterbringungseinrichtungen für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen der Gäste in Hotels, Pensionen und Fremdenzimmern besteht nicht nur beim Unterbringungsvertrag, sondern auch dann, wenn ein Reiseleistungsvertrag mit dem Reisebüro oder dem FDGB abgeschlossen wurde, auf Grund dessen die Unterkunft in einem Hotel oder Heim erfolgte. Wer ist berechtigt, einen Sparkontovertrag abzuschließen? Im Sparkontovertrag (Spargiroverkehr und Buchsparen) werden die Rechte und Pflichten der Vertragschließenden festgelegt. Vertragschließende sind das Kreditinstitut und der Sparer. Sparer können Bürger der DDR und Bürger anderer Staaten sowie Staatenlose sein, die nach den geltenden Rechtsvorschriften Deviseninländer sind. Sparkonten können als Spargirokonten oder als Sparkonten mit Sparbuch geführt werden. Wesentlich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten und den Bürgern ist auch die Tatsache, daß über die allgemeingültigen Bedingungen hinaus die Möglichkeit geschaffen wurde, im Kontovertrag auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarungen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bürger zur Anwendung bestimmter Spar- und Verfügungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Das betrifft z. B. Vereinbarungen über die Teilnahme am Freizügigkeitsverkehr, die Anwendung des Abbuchungsverfahrens, Vereinbarungen über besondere Sicherungen und die Festlegung von Verfügungsberechtigten. Grundsatz für den Sparkontovertrag ist, daß auf Sparkonten nur persönliche Ersparnisse der Bürger angelegt werden dürfen. Deshalb können Betriebe, Organisationen und Vereinigungen keine Sparkonten unterhalten. Auch für Gemeinschaften von Bürgern, Schulklassen, Brigaden, Arbeitskollektive u. ä. können keine Sparkonten eingerichtet werden, weil diese nicht als vertragschließende Partner gegenüber den Kreditinstituten auftreten können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, daß Geldmittel solcher Gemeinschaften auf Sparkonten von dazu beauftragten Bürgern auf deren Namen angelegt werden. Im Sparkontovertrag bzw. Spargirokontovertrag kann vereinbart werden, daß das Sparkonto bzw. Spargirokonto auf die Namen mehrerer (im Höchstfall drei) Bürger eingerichtet werden soll. In diesem Fall gilt jeder der eingetragenen Bürger als Sparer. Zwischen wem kann ein Darlehnsvertrag geschlossen werden, und welche Verpflichtungen ergeben sich aus ihm? Aus der Zweckbestimmung des Darlehnsvertrags als eine persönliche finanzielle Hilfe ergeben sich grundlegende Unterschiede zwischen dem Darlehn und dem Kredit, durch die das Darlehn in die Nähe der Bestimmungen über die gegenseitige Hilfe der Bürger rückt (vgl. §§ 274 ff. ZGB). Darlehnsverträge können nur zwischen Bürgern sowie zwischen Bürgern und gesellschaftlichen Organisationen geschlossen werden (§ 233 Abs. 2 Satz 1 ZGB). Die Darlehnsgewährung darf keinen gewerbsmäßigen Charakter haben (§ 233 Abs. 2 Satz 2). Gesellschaftliche Organisationen kommen als Darlehnsgeber nur in Betracht, wenn satzungsgemäß die Ausreichung von Darlehn als Gewährung persönlicher finanzieller Hilfe erfolgt, ohne daß ein Gewinn erstrebt wird (wie es z. B. bei den gewerkschaftlichen Kassen der gegenseitigen Hilfe der Fall ist). Ein Darlehnsvertrag zwischen anderen als den vorgenannten Vertragspartnern ist ebenso wie ein vom Darlehnsgeber gewerbsmäßig abgeschlossener Vertrag nichtig (§ 68 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB). Der Darlehnsvertrag setzt sich zusammen aus der Überlassung des Geldbetrags durch den Darlehnsgeber und der vom Darlehnsnehmer erklärten Verpflichtung zur Rückzahlung des Betrags. Als Darlehn kann nur ein bestimmter Geldbetrag überlassen werden; daher sind Darlehn „bis zu einem Höchstbetrag“, wie es bei Krediten möglich ist (§ 241 Abs. 1 ZGB), unzulässig. Die Festlegung des Betrags erfolgt im Einvernehmen der Vertragspartner (durch Vertrag). Da das Gesetz keine besondere Form für den Darlehnsvertrag vorschreibt, kann er auch mündlich abgeschlossen werden (§ 66 ZGB). Die schriftliche Festlegung der vertraglichen Vereinbarungen ist jedoch zumindest in den Fällen ratsam, in denen die Vertragspartner besondere Bestimmungen über die konkrete Zweckbestimmung des Darlehns, seine Fälligkeit oder seine Verzinsung treffen wollen. Soll das Darlehn ausschließlich für einen ganz bestimmten Zweck verwendet werden und jegliche anderweitige Verwendung untersagt sein, muß das ausdrücklich vereinbart werden; in diesem Fall gibt eine zweckwidrige und daher vertragswidrige Verwendung des Darlehns dem Darlehnsgeber das Recht zur sofortigen Rückforderung des Darlehnsbetrags (§ 245 Abs. 3 ZGB) Was ist wesentlicher Inhalt eines Kreditvertrags? Der Kreditvertrag, der in der Regel zwischen Sparkassen und volljährigen Bürgern abgeschlossen wird, hat die zeitweilige Überlassung eines Geldbetrags in bzw. bis zu einer bestimmten Höhe mit der Verpflichtung zur Rückzahlung zum Inhalt. Zu den im Kreditvertrag zu vereinbarenden Bedingungen sind insbesondere folgende Kreditvoraussetzungen festgelegt: a) Der Verwendungszweck der Kreditmittel ist für den Kreditnehmer verbindlich. Jede anderweitige Verwendung;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 31 (NJ DDR 1982, S. 31) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 31 (NJ DDR 1982, S. 31)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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